Die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia heißt Clever Protect GF. Dagegen hab ich nix einzuwenden. Allerdings führt mich die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia auf dünnes Eis. Denn die Kalkulation ist anders. Und zwar fondsgebunden.
Darüber ließe sich viel und ausführlich schreiben, aber das ist außerhalb meines Expertenfeldes. Deshalb umreiße ich nur die Kalkulation der Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia und überlasse die Bewertung den Experten auf diesem Gebiet.
Die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia ist fondsgebunden kalkuliert
Grundsätzlich sind Risikoprodukte nach Art der Lebensversicherung so kalkuliert, dass es einen Risikobeitrag gibt, der dann um die Risikoüberschüsse verringert, den sogenannten Zahlbeitrag ergibt. Man spricht auch von Brutto- und Netto-Beitrag. Sollte der Versicherer die Überschüsse dauerhaft nicht erwirtschaften, dann kann er den Zahlbeitrag bis zum Risiko- oder Brutto-Beitrag erhöhen.
Wenn die Kalkulation unvorhergesehen nicht hinhaut, dann gibt es nach § 163 VVG die Möglichkeit, auch den Brutto-Beitrag anzupassen. Und wenn das Versicherungsunternehmen durch einen schlecht kalkulierten Bestand in Schwierigkeiten gerät, kann die BAFIN nach §314 VAG zulassen, dass die Leistung angepasst wird.
Die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia kalkuliert nicht mit Brutto- und Netto-Beitrag. Es gibt einen Zahlbeitrag und der wird in Fonds angelegt. Wie auch in der klassischen Kalkulation ist der Risikobeitrag weg. Den braucht der Versicherer, um das Risiko zu decken. Aber da der Beitrag in der Grundfähigkeitsversicherung wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung gleichbleibend kalkuliert ist und das Risiko in jungen Jahren geringer ist, bildet sich neben den Überschüssen auch aus dem Beitrag, der in den Anfangsjahren zu hoch ist, ein freies Vermögen. Und das legt die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia in Fonds an.
Vor- und Nachteil der Kalkulation
Der Nachteil ist, dass ich dann nicht nur das Risiko eine Fehlkalkulation trage, sondern auch noch das Anlagerisiko. Das klingt nicht nach viel, ist aber schon was.
Allerdings arbeiten wir in der Altersvorsorge schon seit langem mit fondsgebundenen Rentenversicherung, da diese der klassischen Anlage bei längeren Laufzeiten überlegen ist. Und eine Grundfähigkeitsversicherung läuft 30-40 Jahre. Vielleicht sogar länger. Deshalb ist die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia vom Anlagerisiko her vermutlich sogar besser aufgestellt als die klassische Kalkulation, wenn die Renditeerwartung der Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia realistisch ist.
Ich bin bei sowas echt kein Experte, aber vereinfacht lässt sich sagen, dass es vermutlich keinen großen Unterschied machen wird. Denn wenn es normal läuft, dann passt die normal kalkulierte GFV den Beitrag nicht an und die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia auch nicht. Wenn es schlecht läuft, dann passen beide den Beitrag an. Und wenn es sehr gut läuft, dann gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia bissi Geld zurück.
Die letzten beiden Szenarien sind aber echt unwahrscheinlich.
Welche Gesundheitsfragen gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia?
Wie auch schon bei vielen anderen Grundfähigkeitsversicherungen gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia einen Antrag für Kinder unter 15 Jahren.
Hier fragt der Versicherer nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden bzw. Krankheiten aus den letzten 5 Jahren, wegen denen ich mehr als 4 Mal im Jahr einen Arzt oder Therapeuten aufgesucht habe.
Außerdem wird gefragt, ob eine der U- oder J-Untersuchungen ausgelassen wurde oder ob sich daraus ein auffälliger Befund ergeben hat.
Medikamente müssen aus den letzten 5 Jahren angegeben werden, wenn sie mehr als 20 Tage im Jahr genommen wurden.
Stationäre Aufenthalte sind nur aus den letzten 12 Monaten anzugeben.
Außerdem fragt die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia, ob in den kommenden 12 Monaten Untersuchungen, Behandlungen oder Therapien angeraten sind.
Angeborene oder erworbene Miss- oder Fehlbildungen oder sonstige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen und auch chronische Erkrankungen sind anzugeben. Leuchtet mir auch ein.
Des Weiteren fragt die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia nach risikorelevanten Hobbies und einem Aufenthalt von mehr als 12 Wochen außerhalb von Europa, Island, Norwegen, Schweiz, USA und Kanada in den kommenden 12 Monaten.
Am Ende muss ich noch angeben, ob in den letzten 5 Jahre Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Dienstunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Unfall-, Dread Disease- bzw. Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt und ob schon Ansprüche aus anderen Verträgen bestehen.
Was muss ein Erwachsener angeben?
Bei Erwachsenen sind die Fragen etwas strenger. Ich muss angeben, ob ich in den letzten 5 Jahren beraten, behandelt oder untersucht wurde und die Beschwerden länger als 30 Tage angedauert haben oder mindestens 2 Mal in einem Jahr auftraten. Es muss dabei um Sehen, Hören, Sprechen, entzündliche oder degenerative Erkrankungen des Nervensystems, Gleichgewicht oder Schwindel, Herz-, Gefäß-, oder Stoffwechselerkrankungen, chronische Lungen- oder Darmerkrankungen, die Wirbelsäule, Gelenkerkrankungen, Unfallverletzungen, Krebs, Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit oder Schizophrenie, dissoziative Störungen, bipolare Störungen oder schwere Depression gehen.
Neu ist bei den Erwachsenen auch die Frage nach Selbstmordversuchen in den letzten 5 Jahren.
Medikamente und stationäre Aufenthalte sind genauso anzugeben wie bei den Kindern. Auch risikorelevante Hobbies und Auslandsaufenthalte, Ablehnungen, Rückstellungen und erschwerte Annahmen sowie bestehende Ansprüche sind wie bei den Kindern anzugeben.
Ein bisschen anders ist die Frage nach körperlichen Gebrechen, Organfehlern, angeborene Erkrankungen, HIV, Grad der Schädigungsfolgen, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung.
Und da Erwachsene arbeiten, muss ich auch mein Gehalt angeben.
Ach ja… Und wer über 2.500 Euro absichert oder die AU-Klausel wählt, der muss die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten.
Was kann die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia?
Hier wieder der Hinweis: Ich kann nicht jedes Mal alles erklären. Deshalb lest meinen Marktvergleich der Grundfähigkeitsversicherungen durch, wenn ihr genauer wissen wollt, was versichert ist.
Die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia ist starr aufgebaut. In den Bedingungen sind die Grundfähigkeiten zwar unterteilt, aber ich kann keine einzelnen Module anwählen.
Versichert ist Gehen, Armgebrauch, Stehen, Knien und Bücken, Treppe steigen, Heben und Tragen, Sitzen, Hand gebrauchen, Schreiben, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, eigenverantwortliches Handeln, Autofahren und Pflegebedürftigkeit.
Außerdem kann ich eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit vereinbaren, die insgesamt für 24 Monate leistet.
Und mit der BU-Option habe ich die Möglichkeit, später von der GF-Versicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Wenn du mehr über die BU-Option wissen willst, dann lies den Marktvergleich zu den BU-Optionen.
Wer braucht die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia?
Der moderne Ansatz der Kalkulation ist auf jeden Fall spannend. Ich beobachte mal, ob sich das durchsetzt.
Da es wenig Möglichkeiten gibt, den Versicherungsschutz anzupassen, lässt sich schwierig sagen, wer die Zielgruppe sein kann.
Aber mit einer AU-Klausel, die 24 Monate leistet, könnte die Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia immer helfen, eine Umschulung zu finanzieren und so für Handwerker und andere, die sich eine BU-Versicherung nicht leisten können, zumindest eine Ausschnittsdeckung darstellen.
Wenn du noch Fragen hast oder die Versicherung bei uns abschließen willst, dann melde dich doch einfach 🙂