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Was ist die finanzielle Angemessenheit?

finanzielle Angemessenheit

Die finanzielle Angemessenheit prüft, ob die gewünschte BU-Rente in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen steht. Und was dabei vernünftig ist, legt selbstverständlich der Berufsunfähigkeitsversicherer fest. Wenn die finanzielle Angemessenheit nicht gegeben ist, muss ich eine niedrigere Berufsunfähigkeitskeitsrente absichern.

Wann prüft der Versicherer die finanzielle Angemessenheit?

Vielleicht das wichtigste am Anfang: Die finanzielle Angemessenheit erlaubt es dem Versicherer nicht, im Leistungsfall die Rentenhöhe zu kürzen. Keine Angst.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die finanzielle Angemessenheit bevor ich den Vertrag abschließe. Und bei Erhöhungen auch.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Dynamik grundsätzlich nicht. Aber in den meisten Verträgen endet die Dynamik zum Beispiel bei 4.000 Euro Rentenhöhe. Dann ist eine weitere Dynamik immer nur möglich, wenn ich nachweisen kann, dass ich auch über ein entsprechendes Einkommen verfüge.

Aber mal von Anfang an. Wenn ich eine BU-Versicherung abschließen möchte, dann kann ich meistens maximal 60% vom Brutto oder manchmal auch 80% vom Netto absichern. Je nach Steuersatz ist mal das eine und mal das andere höher.

Ich persönlich finde es sehr gut, wenn der Versicherer bei niedrigen Renten bis 2.500 Euro ein höheres Verhältnis zum Einkommen zulässt. Denn wer weniger verdient, hat auch weniger Spielraum, bevor es an die Existenz geht.

Das machen aber nur die wenigsten Berufsunfähigkeitsversicherer. Vermutlich, weil es saukompliziert ist. Würde aber halt vielen Menschen helfen, sich angemessen zu versichern. Also, angemessen zum Risiko 🙂

Warum wird die finanzielle Angemessenheit geprüft?

An sich wäre es ja super, wenn jeder sein Einkommen absichern könnte. Aber das macht keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und das liegt an der sogenannten Reaktivierungswahrscheinlichkeit. Schönes Wort. Es bezeichnet die Wahrscheinlichkeit nach einer Berufsunfähigkeit wieder ins Berufsleben einzusteigen. Wenn ich 100% meines Gehalts versichert habe, dann gibt es für mich überhaupt keinen Grund, jemals wieder zu arbeiten. Die Reaktivierungswahrscheinlichkeit liegt bei 0%. Und dadurch würde die Berufsunfähigkeitsversicherung dann sehr viel teurer werden. Denn jeder Fall ginge bis zum Endalter.

Derzeit ist es so, dass in vielen Fällen die Möglichkeit einer Umschulung besteht und auch genutzt wird. Muss ja, wenn 40% vom Brutto fehlen.

Ist das fair?

Naja, in den meisten Fällen schon. Erstmal, weil die Berufsunfähigkeitsversicherung dadurch für alle günstiger wird. Und dann, weil jeder, der umschulen kann, das auch machen sollte. Und wer es nicht kann, der ist dann vermutlich auch erwerbsgemindert. Er kann dann in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr arbeiten. Und dann gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die füllt dann die 40% vom Brutto ziemlich genau auf.

Und überhaupt sollte sich die Höhe der BU-Rente nicht an den Einnahmen orientieren, sondern daran, was ich ausgebe.

Was, wenn ich im Leistungsfall zu wenig verdiene?

Es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass ich, wenn ich merke, dass die Arbeit zu viel wird, erstmal hoffe, dass es besser wird, wenn ich die Arbeitszeit reduziere. Oder ich war in Elternzeit und bin in Teilzeit eingestiegen. Oder ich hab die Dynamik nicht im Blick gehabt. Wie auch immer: Im Leistungsfall darf nicht gekürzt werden, wenn die finanzielle Angemessenheit nicht passt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung. Das bedeutet, ich bekomme die Summe ausbezahlt, für die ich die ganze Zeit gezahlt habe. Also, keine Angst! Die finanzielle Angemessenheit spielt im Leistungsfall keine Rolle.

Es sei denn… Wie bei den Gesundheitsfragen, kann ich auch die finanzielle Angemessenheit falsch beantworten. Und das kann dann auch eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bedeuteten. Aber über 2.500 Euro muss ich, abgesehen von ein paar Ausnahmen, eh schon Nachweise bringen oder zumindest genauere Angaben machen.

Und ganz wichtig ist: Wenn die finanzielle Angemessenheit geprüft wird, dann zählt jeder bestehende oder auch parallel abgeschlossene Vertrag. Ich kann nicht bei jedem BU-Versicherer 60% vom Brutto abschließen.

So, ich glaube, dass war alles zur finanziellen Angemessenheit. Wenn ich was vergessen habe, bitte einfach melden 🙂

 

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