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Lloyds Loss of Licence für Piloten

pilot

Selten, aber ab und zu treffen wir auf Angebote einer Loss of Licence von Lloyd´s London bzw. Lloyd’s Insurance Company S.A.
Diese Angebote fallen auf, weil vergleichsweise hohe Absicherungen zu niedrigen Beiträgen angeboten werden.

Ob diese Absicherung nun die richtige oder gar „beste“ für Pilotinnen ist, können und wollen wir natürlich nicht entscheiden.
Was wir aber können, ist das, was wir immer machen.

Wir schauen uns das Kleingedruckte mal genauer an.

Kosten

Beginnen wir mit dem, was sehr positiv heraussticht.

Eine Absicherung für eine 30-jährige Pilotin über eine einmalige Leistung von 360.000 € bei Untauglichkeit kostet in unserem Beispiel 1.841 € p.a.

Nur zum Vergleich:

Für eine monatliche Loss-of-Licence Rente in Höhe von 3.000 € müsste diese 30 Jährige etwa 2.450€ jährlich investieren und wäre dann bis zum 65. Lebensjahr versichert (der Beitrag variiert je nach gewünschtem Modell).

Ein großer Unterschied liegt in der Form der Auszahlung. Einmal handelt es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung und einmal um eine monatliche Rente.

Leicht zu errechnen ist, dass die Rentenzahlung im zehnten Jahr einer Untauglichkeit die Summe der einmaligen Kapitalauszahlung übersteigt. (3.000 € * 12 Monate*10 Jahre = 360.000 €). Je nach Dauer der Untauglichkeit, wird somit eine der Varianten „vorteilhafter“ sein.

Nun wissen wir, welche Leistung du bekommen könntest. Spannender ist jedoch, unter welchen Umständen du überhaupt einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung hast.

Was ist denn eigentlich Berufsunfähigkeit laut den Bedingungen?

(…) Dauernde Berufsunfähigkeit/Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall (…) oder Krankheit (…) auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. (…)

Wie ihr wisst, gehen wir mit Versicherungsbedingungen sehr hart ins Gericht. Bei unseren Bewertungen sehen wir „unklare“ und „schwammige“ Aussagen so, als bestünde kein Versicherungsschutz. Wir sind der Meinung, dass nur klare und eindeutige Definitionen darüber entscheiden sollten, ob du eine Leistung aus deiner Versicherung bekommst. Gibt es Interpretationsspielräume oder kann man verschiedene Sichtweisen erwarten, dann könnte man im Leistungsfall auch mit Problemen rechnen. Im „Leistungsfall“ bedeutet, dass dir deine Lizenz aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde und es dir folglich nicht gut geht. Unstimmigkeiten mit Versicherungen braucht man zu keiner Zeit und erst recht nicht, wenn es einem schlecht geht.

Nun schauen wir, welche Fragen sich ergeben und ob diese geklärt werden oder neue Fragezeichen entstehen.

„Vollständig“ kann man in diesem Fall wohl am besten mit 100% erklären, nun kommt aber ein neuer Begriff hinzu. „dauernde Berufsunfähigkeit“.
„Dauernde“ wird mit „auf Dauer“ und „vollständig“ definiert.

Ist auf Dauer für immer? Oder für 3 Jahre? Oder, wenn keine Besserung in Sicht ist?

Das sind aus unserer Sicht zu viele Fragezeichen. Das man in Deutschland von einem Zeitraum von 3 Jahren ausgeht macht es zwar klar, aber nicht nicht besser.

Die Dauer kann man auch klar und deutlich so wie hier festlegen:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte.“

„sechs Monate“ sind sechs Monate. Für dich, für uns und für alle anderen. Da gibt es keinen Spielraum für Auslegungen.
Das „nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben“ einfacher zu erreichen ist als „vollständig außerstande“ ist zum einen zwar eindeutig, zum anderen aber evtl. im Rahmen des Lizenzverlustes nicht erheblich, weil in diesem Fall auch von einer 100% „Unfähigkeit“ auszugehen ist.

Es ist bei Lloyds aber möglich die Dauer von „dauernd“ auf z.B. ebenfalls 180 Tage (6 Monate) zu reduzieren. Wenn du vom 181. Tag bis zum Ablauf von 2 Jahren 100€ täglich möchtest, dann zahlt du anstatt 1.841€ einen Aufschlag und insgesamt 2.136€. So hast du zumindest den Zeitraum angemessen angepasst.

Was ist alles NICHT versichert?

Weiter geht es mit den Dingen die nicht versichert sind. Im Informationsblatt werden aktuell neun nicht versicherte Beispiele genannt, in denen der Versicherungsschutz entfällt. Drei der aufgeführten Ausnahmen sehen wir uns genauer an:

1. Was ist nicht versichert?

(…)
Psychiatrische Krankheiten wie Psychosen, Psychoneurosen, psychogene Reaktion oder funktionelle Störung psychischen Ur-sprungs entsprechend der Klassifikation der Krankheiten nach ICD, es sei denn diese wurden durch einen unter diesem Versicherungsvertrag versicherten Unfall oder eine versicherte Krankheit verursacht.
(…)

Es besteht gar kein Versicherungsschutz bei rein psychischen Erkrankungen. Bedenkt man, dass psychische/seelische Erkrankungen seit Jahren die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind, ist dies allein aus unserer Sicht schon ein K.O.- Kriterium.

2. Was ist nicht versichert?

(…)Alkoholismus, offensichtliche Trunkenheit oder ein Blutalkoholspiegel,
der zur Zeit des Unfalls über der 1,1 ‰ lag.(…)

Hier sehen wir „offensichtliche Trunkenheit“ als zu unklar.

3. Was ist nicht versichert?

Folgende Ausschlüsse sind zwar enthalten, aber auch vertretbar:

▪ Selbstmord oder Selbstmordversuch, vorsätzliche Selbstverstümmelung
▪ Krieg, unabhängig ob dieser erklärt wurde oder nicht, Kampfhandlungen oder jeder Bürgerkrieg- oder Kriegsakt.
▪ Fahren oder fliegen jedes Fahrzeuges (auch Luftfahrzeug) ohne den entsprechenden Fähigkeitsausweis, Führerschein oder das entsprechende Zeugnis.
▪ Drogenabhängigkeit, übermäßige Einnahme von nicht verschriebenen Medikamenten oder Nichteinhalten ärztlicher Verschreibung.
▪ Kernspaltung oder radioaktive Strahlung, es sei denn, sie sind medizinisch verordnet.
▪ Terroristische Handlung durch nukleare, biologische und chemische Waffen.
▪ Ästhetische Behandlungen, Abmagerungskuren, Verjüngungs-Behandlungen, Rehabilitation ohne Funktions- oder Bewegungstherapie.

Wie schnell muss sich eine Krankheit verschlimmern?

(…)Die dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence muss spätestens innerhalb von 24 Monaten vom Unfalltage an gerechnet oder innerhalb von 24 Monaten vom erstmaligen Auftreten der Krankheit (Krankheitsbeginn) eingetreten und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren sechs Monaten von einem Arzt nach Wahl des Versicherungsnehmers schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Versicherer textlich geltend gemacht sein. (…)

Mal angenommen, du erhältst bei einem Routine-Check eine Zufallsdiagnose (erstmaliges Auftreten der Krankheit), fühlst dich aber bestens und bist auch nicht beeinträchtigt. Der Prozess der Krankheit entwickelt sich zum Glück sehr langsam und kann durch medizinische Behandlung zusätzlich stark verzögert werden. Nach drei oder vier Jahren ist die Krankheit aber soweit ausgeprägt, dass du berufsunfähig wirst.
In diesem Fall wäre die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb von 24 Monaten eingetreten und es besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Auch das ist für uns ein K.O.-Kriterium.

Kann die Versicherung deinen Vertrag einfach kündigen?

Mal schauen …

§ 9 Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes

(…) Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen, sofern im Versicherungsschein nichts anderes bestimmt ist. Er verlängert sich automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer gekündigt wurde.(…)

(…) Darüber hinaus ist eine Vertragsauflösung unter den nachfolgend aufgeführten Umständen möglich:

B. Durch den Versicherer
▪ mit einer Frist von 60 Tagen nach der Entschädigungsleistung im Schadenfall.
▪ mit einer Frist von 60 Tagen zu jeder Hauptfälligkeit.(…)

Bei einer jährlichen Zahlweise zum 1. Januar gilt dieser Tag als Hauptfälligkeit. Die Versicherungsgesellschaft kann deine Absicherung somit jedes Jahr 60 Tage vorher einfach kündigen.

Das ist K.O.-Kriterium Nummer 3.

Gibt es weitere Möglichkeiten zur Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft?

Leider ja…

(…) § 12 Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit
12.1 Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss den Versicherer … über berufliche oder sportliche Risikoänderungen innerhalb von 14 Tagen nach deren Kenntnisnahme informieren, wenn diese Änderungen eine Situation schaffen, auf welche die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben nicht mehr zutreffen.
12.2 Stellen diese Änderungen ein neues und/oder größeres Risiko dar, welches der Versicherer im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung abgelehnt oder nur mittels Beitragserhöhung oder Deckungsminderung versichert hätte, so zieht die Nichtangabe der Risiken die vorgesehenen Sanktionen nach Ziffer 11.4 nach sich.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen zu kündigen oder eine Beitragserhöhung vorzuschlagen (…)

Wo sollen wir hier beginnen? Also erstmal sollte eine nachträgliche Risikoerhöhung (Tauchen, Klettern, etc.) nicht anzeigepflichtig sein, denn wer denkt denn bei einem neuen Hobby oder anderen Veränderungen an seine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Dann ist Meldung mit einer Frist von 14 Tagen vorgegeben und das wird wohl in der Realität nie eingehalten.
Als mögliche „Sanktion“ kann dir innerhalb von 10 Tagen gekündigt werden.
Das muss wohl nicht näher ausgeführt werden.

Darf man nach einem 3-fachen K.O. noch einen draufsetzen?
Wenn ja, ist das das 4. K.O.-Kriterium.

Unser Fazit kurz und knapp:

Fast jede Absicherung ist besser als keine Absicherung und so ist es auch in diesem Fall.
Fest steht, hier werden sehr hohe Versicherungssummen sehr „günstig“ angeboten.

Ob das nun positiv (Preis) oder negativ (Leistung) ist, sollst wie immer du entscheiden.

Wir sind seit jeher der Überzeugung, dass man bei der Absicherung der Arbeitskraft nicht „sparsam“ sein sollte. Eine gute Absicherung muss etwas kosten.
Kaufst du dir einen billigen Toaster, der nach einem Jahr kaputt geht, dann kaufst du einfach einen neuen.
Zahlt deine Berufsunfähigkeitsversicherung/Loss of Licence nicht oder hat dir den vertrag gekündigt, dann findest du nicht mal eben schnell eine neue Absicherung.

Aber egal wie du dich entscheidest…. Lass dich doch einfach mal unverbindlich von uns beraten und wir zeigen dir ganz persönlich welche Möglichkeiten es für dich gibt.

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