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Berufsunfähigkeit Definition

Definition Berufsunfähigkeit

Wir haben immer wieder mal geschrieben, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten kann. Das reicht eigentlich auch aus. Da es aber am Ende immer um die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geht, hier mal die juristisch korrekte Beschreibung:

Berufsunfähig ist, wer in der Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, für mindestens 6 Monate zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.

Berufsunfähigkeit und Berufsunfähig haben die dieselbe Bedeutung. Wir übersetzen das mal.

„Seinen Beruf“ bedeutet, es sind genau die Tätigkeiten versichert, die ich tagtäglich ausübe. Nicht mein Berufsbild und auch nicht die Stellenbeschreibung sind versichert. Wenn ich der einzige Bäcker in Deutschland bin, der über einen Fahrraddynamo den Ofen betreibt, dann ist das auch so versichert.

Das Beispiel erscheint voraussichtlich extrem, aber es stimmt trotzdem. Bleiben wir gern bei dem Bäcker. Der Bäcker im Dorf kann entweder täglich selbst backen oder nur die angelieferten Tiefkühlbrötchen aufwärmen. Je nach Krankheit wäre zuerst der eine oder der andere berufsunfähig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit immer sehr individuell und leistungsstark. Denn es ist kein Berufsbild versichert. Es sind ganz genau die Arbeitstätigkeiten versichert, die ich jeden Tag in der Arbeit ausübe.

„Zuletzt in gesunden Tagen“ bedeutet, dass der Versicherer nicht prüfen darf, wie du heute arbeitest, sondern prüfen muss, wie du gearbeitet hast, als du noch gesund warst. Für gewöhnlich stellen wir nicht die Arbeit ein, wenn es wo zwickt. Wir versuchen es erstmal weiter und organisieren unsere Arbeit, wenn möglich so, dass wir ohne oder mit geringeren Einschränkungen weiterarbeiten können.

Mal angenommen, du hast eine Tankstelle mit angeschlossener Werkstatt. Weil der Rücken so weh tut, verpachtest du die Werkstatt. Du sitzt jetzt nur noch an der Kasse. Irgendwann tut der Rücken aber so weh, dass das auch nicht mehr geht. Wenn jetzt die Leistungsabteilung prüft, ob du noch die Hälfte deiner Zeit aufgrund der Schmerzen arbeiten kannst, wäre es besser, die Versicherungsgesellschaft prüft auch noch deine Arbeit in der Werkstatt. Damit hast du ja nur wegen der Schmerzen aufgehört.

Und da die Aufgabe der Berufsunfähigkeitsversicherungen darin besteht, den Menschen zu helfen und eigene Initiative, den Leistungsfall zu vermeiden, nicht unnötig bestraft werden soll, muss der Versicherer eben die Arbeiten prüfen, die ich zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt habe.

Übrigens: Da ich einen Berufswechsel nicht nachmelden muss, kann ich als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung günstig beantragen und die BU-Versicherung einfach zum gleichen Beitrag behalten, wenn ich später einen körperlichen Beruf wie zum Beispiel Schreiner oder Dachdecker ergreife. Dasselbe gilt für eine abgeschlossene Ausbildung und einen vielleicht später völlig anderen Beruf, den ich ergreife.

„Krankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechende Kräfteverfall“ bedeutet, dass so ziemlich jede gesundheitliche Einschränkung mitversichert ist. Die einzelnen Begriffe sind schon zu genüge ausgeurteilt. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr.

Auch das Zusammenspiel einzelner Faktoren führt zur Leistung. Wenn ich zum Beispiel durch einen Unfall eine Verletzung am Körper erlitten habe, dann kann diese zwar fast komplett ausheilen, aber eine Narbe hinterlassen. Durch diese habe ich psychische Probleme, die zu der leichten körperlichen Einschränkung hinzukommen. Im Zusammenspiel erreiche ich die 50 Prozent und es liegt eine Berufsunfähigkeit vor.

Zum Kräfteverfall gibt es in Expertenkreisen teilweise heftige Diskussionen, ob die Einschränkung „mehr als altersentsprechend“ für die BU-Versicherung eine Relevanz habe. Es wäre aber ein großer Fehler, wenn eine Versicherung den Leistungseintritt dadurch planbar machen würde, dass jeder ab einem gewissen Alter Anspruch darauf hätte. Deshalb ist die Einschränkung in Ordnung. Vom Sinn her soll der Kräfteverfall ja nur ein Sicherheitsnetz sein, falls eine Erkrankung oder Körperverletzung nicht oder nur schwierig nachzuweisen sind.

Die 50% für die Berufsunfähigkeit sind sowohl quantitativ als auch qualitativ zu verstehen. Das bedeutet, es werden die Zeit und das Ergebnis betrachtet. Nach Zeit ist es ziemlich einfach. Ich zähle erst mal all meine ausgeübten Arbeitstätigkeiten auf. Also, wie viele Minuten arbeite ich im Stehen, wie viel im Gehen, wie viel unter Lärmbelastung, wie viel unter Stress, wie viel im Sitzen usw.. Dann lass ich meine gesundheitliche Einschränkung quasi als Filter drüber laufen.

Wie viele Minuten kann ich wegen meiner Einschränkung nicht mehr im Stehen arbeiten, usw.. Kommt am Ende raus, dass ich insgesamt nur 50 Prozent meiner vorherigen Arbeitszeit schaffen kann, bin ich berufsunfähig. Ziemlich einfach, eigentlich. Im Detail aber dann doch kompliziert.
Da schadet es nie, sich im Leistungsfall einen Experten an die Seite zu holen. Ansonsten besteht ein hohes Risiko, daß der Versicherer die besseren Karten hat.

Wenn ich das Arbeitsergebnis prüfe, hat das mit der Zeit nix mehr zu tun. Ist eine einzelne Aufgabe so wichtig, dass ich den Rest ohne diese nicht mehr erledigen kann, bin ich schon berufsunfähig, bevor ich die 50% zeitlich erreiche.

Nehmen wir dazu mal den klassischen Versicherungsvertreter, der jeden Tag zu seinen Kunden fährt. Ungefähr 10% seiner Zeit verbringt er im Kfz. 90% berät er, schreibt Angebote, telefoniert mit Versicherern und kümmert sich um Leistungsfälle. Wegen psychischer Probleme muss er Tabletten nehmen. Er ist an sich überhaupt nicht eingeschränkt in seiner Arbeit. Aber er darf wegen der Medikamente nicht mehr Auto fahren.

Berufsunfähigkeit Gründe

Zeitlich betrachtet würde so zu 100 Prozent eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Da er aber auf Dauer keine Angebote mehr schreiben, beraten oder mit Versicherern telefonieren muss, wäre er im Arbeitsergebnis zu deutlich mehr als 50% eingeschränkt. Er würde seine Geldleistung von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.

Ein noch extremeres Beispiel wäre der Staubsauger-Vertreter, der sich bei einem Grill-Unfall das Gesicht verbrennt. Nach ein paar Monaten kann er wieder voll arbeiten. Allerdings kommt er wegen seiner Entstellung nicht mehr so sympathisch rüber. Das ist noch nicht mal eine Tätigkeit, aber es ist dennoch prägend für sein Arbeitsergebnis. Er wäre quasi zeitlich zu 0% berufsunfähig, aber qualitativ wahrscheinlich zu 100% berufsunfähig. Auch er bekommt die versicherte Rente.

Leider kennen sich die wenigsten Laien und auch nicht viele Experten so gut mit der BU-Versicherung aus. Aber der Mangel an Ahnung hindert die wenigsten Menschen daran, eine Meinung zu haben. So entstehen schnell Gerüchte und Vorurteile. Ist überall so. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung selbstverständlich auch. Wer es genauer wissen will, findet hier den §172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der nicht bindend ist, aber eine Leitbild-Funktion hat. Unterhalb des Paragrafen sind Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung.

Und hier noch ein Bonus für alle Klugscheißer: Oft schreiben sogar Versicherungen, dass ich nur zu 50% berufsunfähig sein muss, um 100% Rente zu erhalten. Das ist aber meistens nicht korrekt. Denn 100% berufsunfähig bin ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch 50% meiner Tätigkeiten in meinem beruflichen Alltag ausüben kann. So definiert es der Großteil aller Versicherer.

Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung

Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Rente, wenn eine versicherte Person zu krank zum Arbeiten ist. Hier heisst es Erwerbsminderungsrente (EMR) anstatt Berufsunfähigkeitsrente. Fast 2 Millionen Menschen in Deutchland bekommen im Moment diese Erwerbsminderungsrente. Hier zählt aber nicht die Berufsunfähigkeit Definition, sondern es ist entscheident, wieviel Stunden man noch arbeiten kann.

Wenn man noch über 6 Stunden oder mehr arbeiten kann, hat man keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Lässt die Erwerbsminderung zu, daß man noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, dann hat man einen Anspruch auf eine halbe EMR. Kann man nur noch weniger als 3 Stunden in irgendeiner Tätigkeit arbeiten, hat man die Voraussetzungen für die volle EMR erfüllt.

Am sollte sich aber nicht täuschen lassen. Egal, ob halbe oder volle Erwerbsminderungsrente, ein finanzielles Leben wie vor Eintritt der Erwerbsminderung ist mit dieser gesetzlichen Rente nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sollte jeder Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Hier sollte man aber einen Berufsunfähigkeitsversicherung Experten, wie die Worksurance GmbH, zu Rate ziehen, denn gerade bei den versicherten Leistungen gibt es große Unterschiede. Und auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist von immenser Wichtigkeit.

Es gibt zwar noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als private Absicherung, aber um hier Leistungen zu bekommen, muss man Erwerbsunfähig sein. Da eher bei einer Krankheit oder Unfall eine Berufsunfähigkeit als eine Erwerbsunfähigkeit eintritt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die erste und beste Lösung. Die Ursache, warum jemand berufsunfähig ist spielt keine Rolle.

Mit der Grundfähigkeitsversicherung hat man noch die Möglichkeit, bestimmte Fähigkeiten abzusichern. Ist dem versicherten wegen irgendwelchen Ursachen nicht möglich, seine Grundfähigkeiten einzusetzen, dann bekommt er eine Rente. Diese Absicherung ist eine gute Alternative für beispielsweise Handwerker. Mit einem privaten Unfallschutz bekommt man je nach Grad einer festgestellten Invalidität finanzielle Leistungen. Für die private Unfallversicherung haben wir über 20 Versicherungen im Vergleich.

Wer hat die Aufgabe die Berufsunfähigkeit festzustellen?

Dummerweise hast du die Aufgabe, die Berufsunfähigkeit festzustellen. Wenn du nicht dumm bist und bei uns deine BU-Versicherung abgeschlossen hast, dann ist es unsere Aufgabe. Ganz korrekt läuft es so ab, dass wir der Versicherungsgesellschaft beweisen müssen, dass Berufsunfähigkeit vorliegt. Dazu behaupten wir erstmal den Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Denn Berufsunfähigkeit lässt sich nicht medizinisch feststellen. Die Krankheiten, die dazu führen, lassen sich medizinisch feststellen. Aber der Arzt weiß nicht, ab wann ich in meinen Tätigkeiten zu 50% eingeschränkt war.

Wenn wir dem Versicherer beweisen, dass eine Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall vorliegen, müssen wir die einzelnen Tätigkeiten des Arbeitsalltag in gesunden Tagen so genau wie möglich nachweisen. Und zu guter Letzt zeigen wir, welche Tätigkeiten jetzt in welchem Umfang eingeschränkt sind. Oder wir weisen nach, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.

Das gelingt am einfachsten dann, wenn eine prägende Tätigkeit wegfällt. Diese hat für gewöhnlich auch Einfluss auf andere Tätigkeiten, die vielleicht noch machbar wären. Aber eben nicht mehr sinnvoll.

Wenn die Versicherungsgesellschaft uns glaubt, bezahlt sie die Berufsunfähigkeitsrente. Wenn er es anders sieht, verlangt er entweder weitere Nachweise oder ein Gutachter kommt. Ab da kann es holprig werden. Aber wir sind ja bei dir. Wenn du die Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abgeschlossen hast. Schon aus diesem Grund solltest du eine unverbindliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit Philip Wenzel anfragen. Sieh dir auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Da wir nicht nur zum Thema Arbeitskraftabsicherung beraten, sondern als Experten den gesamten Vorsorgebereich abdecken, haben wir natürlich auch Produkte, wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Risikolebensversicherung, Sterbgeldversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung, Dread Disease, Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge im Angebot. Nutzen Sie unseren deutschlandweit anerkannten Service und melden Sie sich bei uns. Wir stellen Ihnen umgehend die passenden Informationen zur Verfügung.

Philip Wenzel

Über den Autor:

Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.

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