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Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich leg mich mal fest! Am wichtigsten sind die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst wenn ich weiß, ob ich glatt angenommen werde oder ein Ausschluss oder ein Zuschlag auf mich zukommt, kann ich prüfen, welche BU-Versicherung die besseren Bedingungen für mich hat. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschluss ist immer besser als eine mit.

Und damit es nicht zu Ausschluss oder Zuschlag kommt, findest du hier sogar noch ein paar Tipps 🙂

Wozu gibt es Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Risikoprüfer entscheidet mit den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, ob ich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit habe, später mal berufsunfähig zu werden. Wenn ich eine Vorerkrankung habe, die sich gut eingrenzen lässt, dann arbeitet die Berufsunfähigkeitsversicherung meistens mit einem Ausschluss. Deshalb wird ein Knieschaden oder ein fehlender Finger einfach ausgeschlossen. Wenn ich meine Berufsunfähigkeit beweisen will, bleiben das Knie oder der Finger unberücksichtigt.

Anders ist es z.B. bei einem erhöhten BMI. Unabhängig davon, dass die Bemessung veraltet ist, sind aber die Folgen von Übergewicht für den Risikoprüfer schwierig einzuschätzen. Deshalb gibt es hier einen Zuschlag. Das bedeutet, ich muss mehr Beitrag zahlen, damit mein Risiko gut kalkuliert ist. Denn im Leistungsfall muss der Versicherer nachweisen, dass ein Ausschluss greift. Wenn das nicht eindeutig gelingt, dann greift der Ausschluss nicht. Und es gibt eben kaum Krankheiten, die sich eindeutig auf einen erhöhten BMI zurückführen lassen. Auch dünne Menschen haben mal eine Herzkrankheit oder sowas. Um hier einen Rechtsstreit zu vermeiden, gibt es eben den Zuschlag.

Kann ich Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung falsch beantworten?

Das geht schneller als man denkt. Denn Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung haben ihre eigenen Gesetze. Aber die Fehler, die du machen kannst, sind alle vermeidbar.

Grundsätzlich solltest du dir bewusst machen, dass die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den gleichen Maßstab ansetzen wie ein Arzt. Für den Arzt bist du gesund, wenn du aktuell nicht behandelt werden musst. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bist du gesund, wenn du kein erhöhtes Risiko hast, in den nächsten 20 oder 30 oder sogar 40 Jahren berufsunfähig zu werden. Deshalb fühlst du dich nach einem Skiunfall von vor 3 Jahren gesund. Der Risikoprüfer möchte aber wissen, ob vielleicht ein Gelenk betroffen war. Und wenn dann im Arztbericht steht, dass das Kniegelenk Anzeichen einer traumatischen Arthrose zeigt, dann schließt die BU-Versicherung das Knie aus, obwohl du vielleicht nie wieder deswegen zum Arzt musst.

Welche Expertentipps gibt es?

Deshalb solltest du nicht selbst entscheiden, wie du Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten musst. Wenn dir aber keiner hilft, dann geb ich dir mal ein paar Tipps:

  1. Anzugeben ist jede Krankheit, die nicht sowieso jeder mal hat und die von alleine folgenlos wieder ausheilt. Regelschmerzen müssen nicht angegeben werden, auch wenn die nicht jeder mal hat. Klingt doof, ist aber so. Zu den sogenannten Bagatellerkrankungen gibt es ne Menge Urteile.
  2. Beachte die Fragezeiträume. Wenn du vor 11 Jahren das Bein gebrochen hast und es seitdem folgenlos und beschwerdefrei ausgeheilt ist, musst du es nicht angeben, wenn nur nach Beschwerden oder Behandlungen der letzten 10 Jahre gefragt wird. Wenn das Bein aber ab ist oder du noch heute immer wieder mal Schmerzen deswegen hast, dann musst du es angeben.
  3. Dieser Punkt ist eher meine Meinung… Ich stelle aber auch die andere Meinung dar. Ich finde, man sollte die Gesundheitsfragen nicht unbedingt nach dem Wortlaut beantworten. Mal angenommen, die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nur nach Behandlungen und nicht nach Beschwerden, dann könnte ich ja blutüberströmt noch schnell einen Antrag abschließen. Oder wenn nur nach 14 Tagen Krankschreibung gefragt wird und ich gerade 10 Tage krankgeschrieben bin, aber schon klar ist, dass ich die nächsten Monate nicht mehr fit werde.
    An sich muss ich nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Also ist es ja nicht meine Schuld, wenn die Fragen so doof gestellt sind.
    Das ist durchaus richtig, aber ich bin mir auch sicher, dass es dann im Leistungsfall vor Gericht geht. Denn da greift vermutlich das Bürgerliche Gesetzbuch §242. Und da steht übersetzt, dass ich als Versicherter versuchen sollte, nicht BU zu werden und der Versicherer versucht alles, um dann auch leisten zu können.
    Darüber hinaus fiele es der Berufsunfähigkeitsversicherung leicht, hier zu behaupten, dass ich arglistig einen risikorelevanten Umstand verschwiegen habe. Denn in der Bundestagsdrucksache 16/3945 steht auf der Seite 64, dass bei Arglist auch dann das Verschweigen risikorelevanter Umstände zur Anfechtung führen kann, wenn der Versicherer nicht oder nur mündlich danach gefragt hat.
    Und weil ich persönlich als Vermittler nicht will, dass meine Kunden im Leistungsfall vor Gericht müssen, rate ich dazu, den Bogen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu überspannen. Ein befreundeter Anwalt von mir ist da eher der Meinung, dass der Versicherer ja absichtlich die Gesundheitsfragen so stellt, wie er sie stellt. Er will ja Geschäft machen und geht dafür das Risiko ein, die Gesundheitsfragen anders zu gestalten als normal. Und das muss er dann auch verantworten.
    Das ist legitim und ich denke, mein Kumpel würde die Fälle auch alle gewinnen. Und trotzdem will ich halt BU-Versicherungen verkaufen, die dann nicht vor Gericht gehen. Das nervt ja auch, wenn ich dann am Ende gewinne, in der ganzen Zeit bis ich soweit bin.
  4. Wichtig ist, dass du dem Risikoprüfer alles so vorlegst, dass er entscheiden kann. Dabei sollte er keinen Platz für Interpretation haben. Bei Medikamenten solltest du den Namen, die Dosis und die Häufigkeit der Einnahme nennen. Blöd ist die Formulierung “Bei Bedarf”. Du denkst, dass du das Spray nur einmal im Jahr während der Pollensaison nimmst, der Risikoprüfer denkt dabei an 3x am Tag. Und schon hast du eine schlimme Vorerkrankung, die ausgeschlossen wird.
  5. Wenn du dich mal hast krankschreiben lassen, dann solltest du beim Arzt nachfragen, was da in der Akte steht. Denn er muss dann ja eine Krankheit “erfinden”, damit du krankgeschrieben werden kannst.
  6. Fast alles, was in der Akte fälschlicherweise steht, lässt sich über eine persönliche Stellungnahme von dir selbst lösen. Schreib einfach in deinen Worten, was da falsch gelaufen ist.
  7.  Wenn du dir nicht sicher bist, dann gib es lieber an und mach eine anonyme Voranfrage. Bei den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung musst du zwar nicht alles angeben, aber lieber einmal zu viel gefragt, als was weggelassen, das wichtig gewesen wäre.
  8. Am wichtigsten bei den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Nicht lügen! Denn Lügen lohnt sich nicht. Niemals!

Und auch sauwichtig: Wenn du dann den Antrag stellst, vergiss keine Unterschrift oder ein Pflichtfeld. Wenn da was fehlt, kommt eine Annahmeerklärung zurück. Du musst die Unterschrift setzen und/oder das Feld ausfüllen. Und dann musst du noch bestätigen, dass in der Zwischenzeit keine Vorerkrankung dazugekommen ist.  Passiert vielleicht nicht oft. Aber wenn, dann ist das so ärgerlich. Denn dann kannst du vermutlich noch mal ein Jahr warten…

Muss ich irgendwas nicht angeben?

Da gibt es schon was. Also, z.B. alles, was unter den §18 des Gendiagnostikgesetzes fällt. Solltest du weniger als 2.500 Euro BU-Rente versichern wollen und du weißt von einem Gendefekt, der nur getestet wurde, weil du familiär vorbelastet bist oder der zufällig rauskam, dann musst du das nicht angeben. Wenn du über 2.500 Euro BU-Rente versicherst oder schon mal Beschwerden hattest, die mit der genetischen Voreinstellung zusammenhängen, dann musst du es angeben.

Alles, was außerhalb des Abfragezeitraums liegt und auch seitdem behandlungs- und beschwerdefrei ist. Ausnahmen sind Krankheiten, die in Schüben kommen. Multiple Sklerose wäre sowas. Da bräuchtest du schon einen Arzt, der einen damaligen Verdacht widerlegt.

Und alles, was gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen würde, muss in der Regel auch nicht angegeben werden. Wenn du z.B. gerade schwanger bist oder gerade schwanger warst, dann ist es ok, wenn du bei deinem Gewicht dazuschreibst “Gewicht vor Schwangerschaft”. Da darf dann kein Versicherer fragen, was du jetzt wiegst.

Ich hab mal von der spontanen Anzeigepflicht gelesen…

Grundsätzlich gibt es die spontane Anzeigepflicht seit 2008 nicht mehr. Wie schon oben geschrieben, musst du nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt.

Aber, irgendwo auf einem alten Indianerfriedhof, lebt die spontane Anzeigepflicht weiter. Zum einen, wie oben schon beschrieben, bei der eingebrachten Berufsunfähigkeit. Wenn man schon so gut wie BU ist, muss ich das sagen. Auch wenn der Versicherer nicht danach fragt. Ich erklär das immer mit dem brennenden Haus. Ein brennendes Haus ist nicht gegen Feuer versicherbar. Ein intaktes Haus, das mitten in einem brennenden Wald steht, auch nicht.

Darüber hinaus ist spontane Anzeigepflicht nur möglich, wenn das Verschwiegene sehr offensichtlich relevant ist, aber so außergewöhnlich, dass der Versicherer nicht danach fragen kann. Da sind schon mal keine Krankheiten möglich, find ich. Der einzige Fall, den ich kenne ist aus der Wohngebäudeversicherung. Ein verurteilter Brandstifter hat eine Versicherung abgeschlossen. Das Haus ist dann abgebrannt und der Versicherer hat nicht bezahlt. Hätte er das mit dem Brandstifter gewusst, hätte er keine Versicherung angeboten. Danach zu fragen, ist aber auch komisch, irgendwie…

Übersetzt auf die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung müsste nach einem Versicherungsbetrüger gefragt werden.

Was ist mit verkürzten Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Da gilt auch das mit der eingebrachten Berufsunfähigkeit. Wenn ich schon fast BU bin, dann darf ich die Versicherung nicht abschließen.

Schwieriger wird es, wenn der Vertrag über den Arbeitgeber läuft und nur nach den Krankschreibungen gefragt wird. Der Arbeitgeber kann das ja nicht wissen.

Trotzdem geht das vor Gericht, denk ich mal. Weil es halt auch wieder gegen Treu und Glauben verstößt, wenn du den Vertrag dann annimmst.

Was ist aber, wenn ich die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nach besten Wissen und Gewissen beantworte und dann steht irgendein Mist in der Akte?

Viel hilft viel?

Die Angst vor versteckten Diagnosen in der Akte ist weit verbreitet. Und tatsächlich rechnen Ärzte immer wieder mal aus Gefälligkeit was ab. Wie oben schon geschrieben, ist das vor allem dann der Fall, wenn ich mich mal krankschreiben lasse, weil der Chef nervt oder ich früher in den Urlaub will. Manchmal rechnen Ärzte ab, um sich zu bereichern. Das ist aber eher die Ausnahme.

Deshalb reicht es in der Regel auch aus, wenn ich nur da, wo ich mich habe krankschreiben lassen, mal die Akte überprüfe.

Wenn ich so oft beim Arzt war, dass ich nicht mehr weiß, welche Krankheiten, die nicht von alleine wieder ausgeheilt sind, ich die letzten 5-10 Jahre hatte, dann ist die Beantragung eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermutlich eh etwas schwieriger.

Aber sollte mir mal eine Diagnose durchrutschen, die der Arzt gestellt hat, ohne dass ich deswegen behandelt wurde, dann kann mir die Berufsunfähigkeitsversicherung da nur sehr schwierig einen Strick daraus drehen. Denn es gibt eigentlich keine schwerwiegende Erkrankung, die nicht behandelt werden muss. Die Versicherer haben nur dann eine Chance, wenn ich einen Krankenhausaufenthalt vergesse, eine längere Medikamenteneinnahme oder eben Krankschreibungen. Und da handelt es sich ja jeweils um Krankheiten oder Verletzungen, die so schwer waren, dass ich mich erinnere.

Wer aber dennoch zur Sicherheit die ganze Akte durchgehen will, der kann das machen. Allerdings muss dann auch alles, was da drin steht, dem Versicherer erklärt werden. Und das kann dann entweder zur Folge haben, dass ich über 10 Seiten an Unterlagen habe, die ich für eine Voranfrage brauche, was manche Versicherer nicht mehr bearbeiten.

Oder es kann sein, dass es so viele Gefälligkeits- oder Abrechnungsdiagnosen gibt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu viel Angst hat und dann ablehnt oder ein paar Ausschlüsse setzt.

Es gibt aber eben keine Verpflichtung, die Akte einzuholen. Nicht-Mediziner können damit eh nicht viel anfangen. Und mich kann niemand zwingen, das alles zu wissen.

Helfen mehrere Verträge, um eine genauere Untersuchung zu vermeiden?

Mehrvertragslösungen können dir bei den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch mal helfen. Ab 2.501 Euro Rente oder bei manchen ab 3.001 Euro, ist ein ärztliches Zeugnis notwendig. Da kann dann auch was rauskommen, das dir bisher unbekannt war.

Jetzt empfehlen viele, dass man dann einfach 2 Verträge mit 2.500 Euro machen kann und sich so das ärztliche Zeugnis spart. Das stimmt. Sollte dann aber im Leistungsfall der Verdacht im Raum stehen, dass etwas verschwiegen wurde, dann sieht diese Aktion halt schon nach Arglist aus. Ich wollte ja absichtlich vermeiden, dass der Arzt gefragt wird.

Wenn es dir hier um die Zeit geht, dann ist das kein Argument. Zum einen erstellt der Arzt das Zeugnis ohne dich und selbst wenn ein Labor fällig würde, dann gibt es Anbieter, die dir jemanden nach Hause oder in die Arbeit schicken, der das Labor vor Ort mit dir macht.

Und ich mach auch mal 2 Verträge. Aber dann meistens deshalb, weil die Nachversicherungsgarantien oft auf 2.500 Euro begrenzt sind und 2 Verträge dann halt bis 5.000 Euro gehen.

Ach ja… Und bei der finanziellen Risikoprüfung hilft das alles nix. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft, ob du genug verdienst, um die BU-Rente in der gewünschten Höhe zu bekommen, dann werden alle Verträge, die du hast, zusammengezählt.

Ist bei den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach 10 Jahren alles egal?

Ja, naja… Es gibt ein Urteil, dass das sehr eindrucksvoll belegt. Eine Täuschung verjährt nach 10 Jahren. Trotzdem solltest du bei den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht lügen. Weil es moralisch nicht ok wäre. Und weil es halt ne Wette ist mit 10 Jahresbeiträgen Einsatz. Angenommen, ich werde nach 6 Jahren BU und warte dann noch 4 Jahre, bevor ich die Rente beantrage, dann muss ich 4 Jahre ohne Einkommen überstehen und die Beiträge weiterbezahlen. Ich weiß nicht, ob das immer klappt…

Hinzukommt, dass Betrug nach dem Strafgesetzbuch in diesem Fall nicht verjährt, solange der Vertrag läuft. Da ist mir aber bisher kein Fall bekannt, wo die Berufsunfähigkeitsversicherung Betrug nachweisen konnte. Wenn ein Vermittler das aber begleiten sollte, dann dürfte Betrug recht einfach nachzuweisen sein. Du wirst also niemanden finden, der dich dabei begleitet…

Kann ich die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung umgehen, wenn ich erst eine Grundfähigkeitsversicherung abschließe?

Klar, es gibt BU-Optionen in der Grundfähigkeitsversicherung. Aber die Versicherer sind nicht dumm. Du musst mindestens 2, meistens 5 Jahre den Vertrag haben, bevor du wechseln darfst. Alles zu der BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung findest du hier!

Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Es ist kompliziert

Wir sehen aber, dass das Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung recht komplex sind. Oder halt auch nicht. Einfach nicht lügen, alle Vorerkrankungen so beschreiben, dass der Risikoprüfer sich ein Bild davon machen kann und dann eben anonym anfragen. Ich rate selbstverständlich dazu, das dann von einem Experten begleiten zu lassen. Zum Beispiel bei uns 🙂

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