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Was ist eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn ich eine BU-Versicherung haben will, muss ich viele Gesundheitsfragen und Fragen zu meinen Hobbies beantworten. Oft arbeiten Versicherer mit einem Zuschlag, aber manchmal ist eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Ich erkläre mal kurz, was eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wann sie sinnvoll ist und wie man sie vermeiden kann. Denn nicht immer helfen hier alternative Produkte.

Was ist eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherer eine Vorerkrankung oder ein Hobby nicht versichern will.

Da die Beweislast bei der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt, werden in der Regel nur Vorerkrankungen oder Hobbies ausgeschlossen, bei denen sich der Zusammenhang leicht beweisen lässt. Wenn also z.B. eine Knieverletzung im linken Knie ausgeschlossen ist und der Versicherer deshalb beide Knie ausschließt, dann muss er, wenn ich wegen des rechten Knies berufsunfähig werden sollte, beweisen, dass die Ursache für die Erkrankung im rechten Knie eindeutig auf die Vorerkrankung im linken Knie zurückzuführen ist.

Deshalb gibt es bei einem erhöhten BMI keine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern einen Zuschlag. Denn die Folgeerkrankungen eines erhöhten BMI lassen sich so gut wie nie eindeutig auf das Gewicht zurückführen. Ähnlich ist es beim Boxen. Wenn ich später Parkinson habe, lässt sich sicher nicht eindeutig beweisen, dass das mit dem Boxen zusammenhängt.

Bei einem Downhill-Mountainbiker ließe sich aber schon das Hobby ausschließen. Denn wenn ich dabei stürze, lässt sich sehr eindeutig beweisen, dass es beim Ausüben des Hobbies passiert ist.

Wie vermeide ich eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vor allem der Ausschluss psychischer Erkrankungen ist blöd. Denn hier ist es tatsächlich so, dass der Versicherer bei allen psychischen Erkrankungen von der Leistung frei wird. Wenn ich wegen ADHS die Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen bekomme, dann muss die Berufsunfähigkeit später bei einer Depression nicht leisten.

Oft ist die Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gerechtfertigt. Wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt, dann darf die Versicherung dieses Risiko ausschließen.

Aber oft lässt sich die Diagnose auch leicht erklären. Wir arbeiten hier mit einer persönlichen Stellungnahme. So kann es z.B. sein, dass eine psychische Erkrankung abgerechnet wurde, aber tatsächlich wollte sich der Interessent nur krankschreiben lassen, um die Hochzeit seines Bruders organisieren zu können.

Und nicht selten hilft es, die Einschränkungen genauer zu definieren. Denn wenn ich das Ausmaß der Vorerkrankung der Phantasie des Risikoprüfers überlasse, dann könnte das blöd ausgehen.

Das gleiche gilt für Hobbies. Es kommt immer darauf an, wie tief ich tauche oder wo ich reite. Wenn ich aber keine genaueren Angaben mache, muss ein Risikoprüfer immer vom schlimmsten ausgehen. Und dann schließt er ein Risiko eben lieber aus.

Und nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherer finden alles gleich schlimm. Deshalb machen wir anonyme Voranfragen, um zu sehen, ob jemand selbst Taucher ist und das Risiko weniger schlimm einschätzt 😉

Habe ich das Recht, meine Ausschlüsse überprüfen zu lassen?

Dummerweise gibt es keinen rechtlichen Anspruch, um eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen zu lassen. Aber ein guter Vermittler wird das mit dem Versicherer bei Abschluss der Versicherung vereinbaren. Sofern es sinnvoll ist… Wenn mir ein Bein fehlt, muss ich die AKL nicht überprüfen lassen. Aber wer vor 4 Jahren zuletzt in Behandlung wegen Rückenschmerzen war, sollte die Klausel in einem oder zwei Jahren überprüfen lassen.

Das Tolle dabei ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neu hinzugekommene Erkrankungen nicht werten darf, sondern nur überprüfen, ob es zwischenzeitlich weitere Behandlungen oder Beschwerden gab, die den Ausschluss rechtfertigen.

Ein kleiner Hinweis: Es lohnt sich hier nicht und auch sonst nie, auf ärztliche Behandlung zu verzichten, um dann eventuell bei den Antragsfragen etwas nicht angeben zu müssen. Zum einen ist das einfach gefährlich für die eigene Gesundheit! Und zum anderen wäre das dann ein Umgehungstatbestand und die pure Arglist. Und wenn die vorliegt, dann muss ich dem Versicherer auch beantworten, wonach er nicht gefragt hat. In diesem Fall, ob ich trotz Beschwerden eine Behandlung aufgeschoben habe.

Am Besten ist, du arbeitest mit einem Experten zusammen. Also melde dich einfach bei mir 😉

 

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