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Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Berufs- und Dienstunfähigkeit

Es ist allgemein bekannt, dass jeder Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreicht. Aber warum reicht die BU-Versicherung nicht aus? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit? Und gibt es einen Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Ja, klar, den gibt es. Aber – Spoiler-Alarm – tatsächlich ist der BU-Begriff schneller zu erreichen als Dienstunfähigkeit.

Wer definiert Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Wenn wir wissen wollen, was Berufs- und Dienstunfähigkeit überhaupt ist, dann müssen wir erstmal suchen, wo das definiert ist.

Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich im Paragraf 172 des Versicherungsvertragsgesetzes definiert. Hier steht unter anderem, dass berufsunfähig ist, “, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.”

Weiter heißt es, dass als weitere Voraussetzung vereinbart werden kann, dass die versicherte Person auf keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann. Dieses “ausüben kann” ist die vielgescholtene abstrakte Verweisung. Darauf verzichten mittlerweile alle Versicherer am Markt in ihren Tarifen. Ausnahmen sind günstigere Varianten, die dann smart oder basis heißen. Aber nicht alle basis-Tarife verweisen abstrakt.

Des weiteren definieren alle Versicherer in den üblichen Tarifen “voraussichtlich auf Dauer” mit 6 Monaten und beschränken sich bei “ganz oder teilweise” auf die 50%. Wer also in den kommenden 6 Monaten aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten kann, ist berufsunfähig.

Die Sache mit der Fiktion

Der §172 VVG hat eigentlich nur noch eine Leitbild-Funktion. Denn alle Versicherer definieren heute besser, als es das Gesetz verlangt. So auch in dem in meinen Augen entscheidenden Punkt: Da es sehr schwierig ist, in die Zukunft zu erklären, für 6 Monate berufsunfähig zu sein, gibt es den fiktiven Prognosezeitraum.  Der besagt ganz einfach, dass ich auch dauerhaft BU bin, wenn ich es bereits 6 Monate war. Und das ist nun viel, viel einfacher zu beweisen, als es zukünftig zu sein.

Mal angenommen, ich habe eine psychische Erkrankung wegen der ich berufsunfähig bin. Wenn ich da einen Arzt frage, ob ich auch das nächste halbe Jahr nicht arbeiten können werde, dürfte es nur wenige geben, die das dann verbindlich bestätigen. Es kann ja keiner wissen, wie eine Therapie anschlägt oder sich ein Zustand entwickelt.

Zu bestätigen, was die letzten 6 Monate tatsächlich war, ist viel, viel einfacher!

Was ist Dienstunfähig?

Dienstunfähigkeit ist im §26 im Beamtenstatusgesetz geregelt. Einzelheiten dazu sind dann in den Länderrechten definiert, aber so tief gehen wir hier nicht rein. Bundesbeamte sehen sich hier besser den Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz an. Inhaltlich ist das so ziemlich das selbe…

Wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaften bei einer echten DU-Klausel nichts selber definieren. Und es weicht keiner im Positiven von der Definition im Gesetz ab.

Und hier ist es nun mal so, dass ich dienstunfähig bin, wenn  ich “wegen [meines] körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) [bin]. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt (Immer 6 Monate, Anm. d. Red.), die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.”

Ich muss also 3 Monate krank gewesen sein und zusätzlich nachweisen, dass ich es auch mindestens 6 Monate in die Zukunft bin. Das ist schon mal schwieriger als bei der BU-Versicherung.

Gibt es die abstrakte Verweisung bei Beamten?

Außerdem steht da ja noch, dass ich als Beamter nicht in den Ruhestand versetzt werde, wenn ich anderweitig verwendet werden kann. Diese Verweisung erfolgt nicht abstrakt und ich muss immer die gleiche Grundbesoldung erhalten wie zuvor. Finanziell also kein Schaden. Aber ich muss an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, um die neuen Befähigungen zu erwerben.

Die neue Tätigkeit kann auch geringerwertig sein, solange ich dem gleichen Dienstherrn unterstellt bin. Das heißt, dass ich als Lehrer in der Regel nicht ins Sekretariat versetzt werden kann. Denn Lehrer sind Landes- und Sekretäre meist städtische Beamte. Aber ein Lehrer kann ohne Probleme über eine Qualifizierungsmaßnahme im Forstamt eingesetzt werden, wenn dort Bedarf sein sollte.

Berufs- und Dienstunfähigkeit: Was ist besser?

Wenn wir die Definitionen von Berufs- und Dienstunfähigkeit so ansehen, dann ist die Berufsunfähigkeit theoretisch leichter zu beweisen. Aber warum macht bei Beamten das Rennen zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit immer die DU-Klausel?

Das liegt vermutlich daran, dass weder Vermittler noch Beamte genau wissen, wie ein Leistungsfall in der BU-Versicherung aussieht. Und bei der DU-Klausel muss ich, wenn es eine echte DU-Klausel ist, nichts beweisen. Ich muss nur die Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis vorlegen. Und der Versicherer muss leisten, weil es sich hierbei um eine unwiderlegliche Vermutung handelt.

Aber wenn der Beamte jemanden kennt, der sich da auskennt (*zwinkerzwinker*), dann ist eine BU-Versicherung durchaus ausreichend. Vor allem dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel eine Vorerkrankung ausschließen würde, eine BU-Versicherung ohne DU-Klausel aber nicht.

Am Ende entscheide ich als Vermittler zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit so, dass ich prüfe, welcher Versicherer den Gesundheitszustand am besten absichert. Darüber hinaus erkläre ich die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit und lass dann den Beamten entscheiden, ob der Mehraufwand im Leistungsfall die evtl. niedrigere Prämie rechtfertigt.

Ach ja, noch ein super Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit, den nur die größten Experten der ganzen weiten Welt kennen (und jetzt ihr alle…):

Berufsunfähigkeit beantrage ich rückwirkend zu dem Tag, seitdem ich nicht mehr als Beamter aus gesundheitlichen Gründen die Hälfte arbeiten konnte. Das können auch mal 12-36 Monate sein.

Die DU-Klausel leistet erst ab der Versetzung in den Ruhestand.

Ist aber kein Argument gegen eine DU-Klausel. Denn jede Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel. Kann also auch im Leistungsfall zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit entscheiden 🙂

Wenn du mehr wissen willst, dann melde dich einfach bei mir 🙂

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