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Familienzuschlag für Beamte in 2023 clever nutzen

Familienzuschlag für Beamte

Die Höhe der Beamtenversorgung, und dazu gehört auch der Familienzuschlag für Beamte, beschäftigt immer wieder die Gerichte. In den letzten Jahren gab es einige Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur Überprüfung der Besoldungshöhe hinsichtlich ihrer Angemessenheit. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 -, Rn. 1-95) hat nun dazu geführt, dass alle Dienstherren mit einem Lineal über ihre Besoldungstabellen „gegangen“ sind, um zu prüfen, inwieweit ihre Besoldung, insbesondere bei kinderreichen Beamtenfamilien, der Alimentationspflicht genügt. Denn diese Pflicht besteht auch darin, einen angemessenen Lebensunterhalt der gesamten Familie zu gewähren, weshalb der Familienzuschlag für Beamte auf dem Prüfstand steht.

Der Familienzuschlag für Beamte muss die Familiensituation berücksichtigen

Das BVerfG hat untersagt, um es mal laienhaft auszudrücken, denn ich bin kein Jurist, dass die Alimentationspflicht für die gesamte Familie verletzt ist, wenn die Grundbesoldung durch die Kosten der Kinder ausgehöhlt wird, wenn also auf die familienneutralen Besoldungsbestandteile zurückgegriffen werden muss. Der Familienzuschlag für Beamte insbesondere die Kinderkomponente bei mehreren Kindern muss hochgenug angesetzt werden, um eine ausreichende  Versorgung zu gewährleisten.

In der Konsequenz hat dies in vielen Bundesländern zu teilweise drastischen Erhöhungen im Familienzuschlag für Beamte geführt.  Einige Bundesländer wollen ihre notwendigen Anpassungen im Jahr 2023 nachvollziehen.

Das ist auch gut so, denn nicht nur in kinderreichen Beamtenfamilien ist Kindererziehung sehr oft mit einer langen Freistellung für die Kindererziehungszeit (ohne Besoldung) und darauffolgender langer Teilzeitbeschäftigung verbunden. Was wiederum in der Beamtenversorgung dazu führt, dass die reduzierte Dienstzeit auf der Versorgungsuhr fehlt.

Das können erhebliche Verluste sein, welche in der Regel im gehobenen und höheren Dienst nicht durch einen möglichen Familienzuschlag für Beamte in der Pension ausgeglichen werden können. Bestenfalls in unteren Besoldungen hat der Kindererziehungszuschlag einen nennenswerten Effekt auf die Beamtenversorgung.

Verluste müssen privat ausgeglichen werden

Die Verluste durch Teilzeit sind, wenn man unter 40 Dienstjahren bleibt, nur durch private Vorsorge auszugleichen.

Wenn man weiß, wie viel Verluste das in der Pension bedeutet, kann man entscheiden, ob und in welcher Form man Altersvorsorge betreiben möchte. Dazu kann auch ein Teil des Familienzuschlages herangezogen werden. Die eigene Immobilie, der Fondssparplan und auch die steuerlich geförderte Basis-Fondsrentenpolice können gute Instrumente sein.

Wie erhöht der neue Familienzuschlag für Beamte Versorgung?

Da die neuen Familienzuschläge erheblich sind, wird es einem eigentlich auch sehr leicht gemacht. So ist beispielsweise der neue Familienzuschlag für Beamte im Bundesland NRW zusätzlich kombiniert mit dem Wohnort. Je teurer der Wohnort desto mehr Familienzuschlag für Beamte, um es mal ganz kurz auszudrücken.  Das bedeutet, für bspw. ein Lehrerehepaar mit 3 Kindern, höherer Dienst und einem Wohnort, der in die Mietenstufe I. nach der Wohngeldverordnung fällt, immerhin einen Familienzuschlag von 1.475 EUR im Monat und in der Mietenstufe VII. einen Familienzuschlag von 2.344 EUR.

Dazu kommen dann seit Januar 2023 dreimal 250 EUR Bundeskindergeld. Es sind dann also in Summe 2.225 EUR oder im zweiten Fall 3094 EUR. Davon kann man schon einen Teil auch für den Ausgleich des Pensionsverlustes investieren.

In Baden-Württemberg käme man zumindest auf 2061 EUR, und, um mal ein Beispiel für den mittleren Dienst zu nennen, in Berlin in A7 auf 2.424 EUR.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der volle Familienzuschlag für Beamte gewährt, wenn beide Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind und ihre Dienstzeiten zusammen eine volle Stelle ergeben.

In manchen Bundesländern (bspw. Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz) gibt es einen Sonderkinderzuschlag, wenn das Einkommen des Ehepartners, der sich um die Kinder kümmert, nur geringfügig ist.

Manche Bundesländer legen auch einen Extrazuschlag bei unteren Besoldungsgruppen drauf. Man müsste also selbst dann, wenn man nicht zum höheren Dienst gehört, nicht auf eine eigene Altersvorsorge verzichten. Denn im mittleren Dienst wird in der Pension auch jeder Euro nützlich sein.

Im Land Bayern wird die Beamtenversorgung in 2023 über die Höhe und die Einführung einer Alimentation mit wohnortgekoppelten, höheren Familienzuschlägen abgestimmt.

In Baden-Württemberg wird sogar rückwirkend für drei Jahre nachgezahlt. Einen Teil davon könnte man als Zuzahlung in eine monatlich besparte Basis-Rentenversicherung investieren, um spätestens jetzt mit einer Altersvorsorge zu beginnen.

Welche Lösungen gibt es?

Wenn man kein ausgemachter Kapitalanlageprofi sein möchte, profitiert man im Rahmen der DBV ÖD Fonds-Rente von der Kapitalanlagen-Expertise der DBV.

Die Anlagekonzepte und Portfolios der DBV ÖD Fonds-Rente sind komplett gemanagt und können ganz nach individueller Risikoneigung ausgewählt werden. Oder aber, man entscheidet sich für die Portfolios mit ETFs.

Durch die monatlichen Sparraten, die breite Streuung in den Portfolios und die langen Laufzeiten hat man eine gute Chance auf auskömmliche Renditen bei gleichzeitig moderatem Risiko. Ein fünf Jahre vor der Auszahlung der privaten Renten beginnendes Ablaufmanagement, in Anlagen mit geringem Risiko, ist obligatorisch.

Die Vorteile einer Fonds-Rentenpolice liegen in der Kombination von Sparplänen aus ETFs oder aktiv gemanagten Fonds mit lebenslanger Rentenzahlung und steuerlicher Förderung. Letztere entweder in der Beitragsphase oder alternativ in der Rentenphase. Kurz gesagt: man betreibt steuerlich gefördertes Wertpapiersparen!

Obendrein kann auch für das Risiko einer Dienstunfähigkeit vorgesorgt werden. Mit der Berufs- und Dienstunfähigkeitszusatzversicherung übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung und dynamisiert sich diesen auch selbst, wodurch die private Ergänzung der Beamtenversorgung gesichert bleibt. Das wäre dann wieder kurz gesagt: steuerlich geförderte Absicherung der dienstunfähigkeitsbedingten Pensionslücke mit einer Basis-Fonds-Rente.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

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