Der Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit von Beamten gehört zu den Dingen, die der gewöhnliche Angestellte dem Beamten neidet. Denn der Angestellte, der wegen gesundheitlicher Einschränkung nur Teilzeit arbeiten kann, hat halt Pech gehabt. Er bekommt das, was er als Teilzeit-Gehalt erhält. Der Beamte hat einen weiteren Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit. Er bekommt einen Zuschlag. Und der liegt in den meisten Ländern und beim Bund bei 50%.
Die Ansprüche, die ein Beamter hat und die bei begrenzter DU haben wir hier schon ausführlich besprochen, deshalb hier nur ein kleiner Überblick.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit bei Bundesbeamten
In den meisten Fällen orientieren sich die Beamtengesetze der Länder an den Gesetzen des Bundes. So ist das auch hier. § 6a des Bundesbesoldungsgesetzes regelt, das bei begrenzter Dienstfähigkeit die Besoldung entsprechend der Arbeitszeit gekürzt wird. Wer also nur noch 60% arbeitet, erhält nur noch 60% der Besoldung. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag, der sich aus dem Unterschied zwischen der alten und neuen Besoldung berechnet. Der Unterschied in unserem Beispiel beträgt 40%. Denn 100%, also Vollzeit, minus die 60%, die jetzt wegen begrenzter DU gearbeitet wird, ergibt 40%. Und der Zuschlag beträgt beim Bund 50% des Unterschiedsbetrages. Also 50% von 40%. Das sind dann 20%.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch in Bayern
In Bayern erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit in Berlin
In Berlin erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Begrenzte DU in Brandenburg
In Brandenburg erhältst du einen Zuschlag 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstunfähigkeit in Bremen
In Bremen erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstunfähigkeit in Hamburg
In Hamburg erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Was macht Hessen?
Hessen geht als einziges Bundesland einen Sonderweg. Hier ist der pauschale Zuschlag nach §2 der Hessischen Verordnung über die Gewährung eines Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit 35%. Nach §3 der Hessischen Verordnung über die Gewährung eines Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit erhöht sich dieser Zuschlag um 5% bei 5 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit, 10% bei 10 Jahren, 15% bei 15 Jahren und 20% bei 20 Jahren. Es ist zwar nicht explizit erwähnt, aber ich gehe davon aus, dass es in den Jahren dazwischen KEINE fließende Erhöhung gibt.
Zulage bei Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag. Der §72 des Besoldungsneuregelungsgesetzes spricht aber nicht von einer Zulage bei begrenzter Dienstfähigkeit, sondern von einer Zulage zur Sicherung des Wissenstransfers. Gemeint ist aber vermutlich das gleiche. Im besten Fall ist es eine Bedeutungserweiterung und die Beamten in Meck-Pomm haben auch in anderen Fällen diesen Anspruch.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit in Niedersachsen
In Niedersachsen erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit in Nordrhein-Westfalen
In NRW erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Teil-DU in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch im Saarland
Im Saarland erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Sachsen und die Teil-DU
In Sachsen erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Sachsen-Anhalt und der Anspruch bei begrenzter Dienstunfähigkeit
In Sachsen-Anhalt erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Der Anspruch in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Und zuletzt Thüringen
In Thüringen erhältst du einen Zuschlag von 50% vom Unterschiedsbetrag.
Das war´s gewesen. Mal ein ganz anderer Artikel, aber sicherlich sehr informativ. Stand ist 2022. Die letzten 3 Jahre hat sich hier viel geändert, aber jetzt dürfte nicht mehr viel passieren. Wenn ihr nen Fehler entdeckt, dann meldet euch bitte bei mir 🙂 Und für mich persönlich ist dieses Risiko nicht so hoch, als dass es versichert werden müsste. Da sind andere Dinge wichtig. Welche, hab ich in meinem Marktvergleich aller DU-Klauseln geschrieben.