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Was ist die Teil-DU-Klausel?

Teil-DU-Klausel

Eine Teil-DU-Klausel leistet bei begrenzter Dienstfähigkeit den prozentualen Teil meiner Rente aus der Dienstunfähigkeitsrente. Viel mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Wenn du es also schon jetzt verstanden hast, brauchst du den ganzen Artikel über die Teil-DU-Klausel nicht lesen. Oder vielleicht doch… Denn später verrate ich meine Meinung zur Teil-DU-Klausel 🙂

Wann leistet die Teil-DU-Klausel?

Wie du vielleicht schon weißt, soll ein Beamter lieber irgendwie weiter arbeiten, bevor er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Das geht über Weiterbildungen. Wenn also ein Lehrer nicht mehr als Lehrer arbeiten kann, weil er eine Schüler-Allergie entwickelt hat, kann der Dienstherr verlangen, dass er umschult und dann im Forstamt arbeitet. Hab ich mir nicht ausgedacht. Es steht im Beamtenstatusgesetz Paragraf 26. Und das gilt für alle Landesbeamten. Für Bundesbeamte steht so ziemlich das gleich im Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz.

Eine andere Möglichkeit, den Beamten im Dienst zu behalten, ist die begrenzte Dienstfähigkeit. Die ist jeweils einen Paragrafen weiter geregelt. Also, in §27 Beamtenstatusgesetz oder §44 Bundesbeamtengesetz. Und da steht dann:

§ 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
(1) Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist abzusehen, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).
(2) Die Arbeitszeit ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. Mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten ist auch eine Verwendung in einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit möglich.
Naja, und die Teil-DU-Klausel zahlt dir dann so viel Prozent der Rente, wie du dienstunfähig bist. Also, höchstens 50%, denn um begrenzt dienstfähig zu sein, musst du mindestens die Hälfte der Arbeitszeit erfüllen können.

Was passiert bei begrenzter Dienstfähigkeit?

Ich hab in einem anderen Artikel den Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit für jedes Bundesland und den Bund aufgeführt.

In Hessen gibt es pauschal einen von 35% des Unterschiedes zwischen der Besoldung in Vollzeit und der jetzt in begrenzter Dienstfähigkeit ausgeführten Arbeitszeit. Der Zuschlag erhöht sich bei 5 Jahren Dienstzeit um 5%, bei 10 Jahren um 10%, bei 15 um 15% und bei 20 Jahren schlussendlich um 20%. Im Maximum gibt es hier einen Zuschlag von 55% des Unterschiedsbetrages.

Bei allen anderen Bundesländern gibt es seit 2022 pauschal 50%.

Das bedeutet, wenn ich vorher 5.000 Euro verdient habe und jetzt wegen begrenzter Dienstfähigkeit nur noch 50% arbeiten kann, dann bekomme ich erstmal die Hälfte meiner Besoldung. Das sind 2.500 Euro. Da ich aber nicht einfach in Teilzeit bin, sondern begrenzt dienstfähig, bekomme ich 50% von den 2.500 Euro oben drauf. Das wären dann 1.250 Euro, wenn ich richtig rechne. Insgesamt also Hälfte der Arbeitszeit, aber 3.750 Euro Besoldung. Kinderzulagen und weitere nicht ruhegehaltfähige Zulagen gibt es oben drauf.

Wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Teil-DU-Klausel habe und insgesamt eine Rente von 1.000 Euro versichert habe, bekomme ich davon auch noch die Hälfte. Also 500 Euro.

Insgesamt bekomme ich also 4.250 Euro.

Argumente gegen oder für eine Teil-DU-Klausel?

Die gute Versorgung durch den Dienstherrn in mittlerweile allen Bundesländern und im Bund sind irgendwie ein Argument gegen eine Teil-DU-Klausel. Denn die 3.750 Euro statt 5.000 Euro ist zwar doof, aber damit ließe sich zur Not sicher auch leben. Es gibt viele Menschen, die in Vollzeit nicht mehr bekommen als das, weshalb ich mal denke, es ist möglich, seinen Lebensstandard anzupassen.

Wer das nicht will, kann sich eine Teil-DU-Klausel leisten. Dann bekommt er 500 Euro mehr. Oder vielleicht auch 800, wenn er 1.600 Euro DU-Rente vereinbart hat. Dann ist der jährliche Fehlbetrag nicht bei 15.000 Euro, sondern nur noch bei 9.000 Euro bzw. 5.400 Euro.

Ich denke eher, dass eine Teil-DU-Klausel wichtiger ist, wenn mein Grundgehalt nur bei 2.500 Euro liegt. Dann ist die Lücke zwar kleiner, aber ich brauche dann auch jeden Euro, um den Lebensstandard zu halten.

Insgesamt schätze ich die Wichtigkeit einer Teil-DU-Klausel in den kommenden Jahren aber höher ein als bisher.

Warum begrenzte Dienstfähigkeit (vielleicht) häufiger vorkommen wird…

Das hat auch damit zu tun, dass noch vor ein paar Jahren die Versorgung bei begrenzter Dienstfähigkeit nur in den wenigsten Bundesländern so gut war wie im Bund. Und deswegen gab es auch so gut wie keine Fälle von begrenzter Dienstfähigkeit in der Praxis. Dass jetzt aber innerhalb von wenigen Jahren ALLE Bundesländer deutlich nachgebessert haben, deutet deutlich darauf hin, dass diese Möglichkeit attraktiver gemacht werden soll. Ist ja auch verständlich, da es z.B. immer weniger Lehrer gibt.

Es könnte also sein, dass begrenzte Dienstfähigkeit bald häufiger vorkommt und dadurch dann die Teil-DU-Klausel auch häufiger greift.

Ist die Teil-DU-Klausel jetzt wichtig oder nicht?

Für mich persönlich ist sie nicht das entscheidende an einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung. Viel wichtiger ist, dass die DU-Klausel echt ist und ich auch Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragen kann, wenn ich es möchte.

Aber, vor allem für Beamte im mittleren und vielleicht noch im gehobenen Dienst, kann eine Lücke von 25% das Leben schon empfindlich beeinträchtigen. Oder auch im höheren Dienst, wenn ich in München oder einer anderen Metropole mit hohen Lebenshaltungskosten wohne.

Deshalb würde ich es begrüßen, wenn noch ein paar Berufsunfähigkeitsversicherungen mehr die Teil-DU-Klausel anbieten würden. Entscheiden darf dann immer der Interessent, ob die Klausel auch das Geld wert ist.

Wenn du mehr wissen willst oder dir was fehlt, dann melde dich einfach bei mir 🙂

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