In letzter Zeit arbeiten wir immer häufiger mit einer Tätigkeitsbeschreibung. Das liegt zum einen an all den Executive Senior Chief Deputy Consultant Managers in Command da draußen. Diesen Beruf hab ich mir zwar ausgedacht, aber so ähnlich klingen heute wirklich viele Berufsbezeichnungen. Und schon allein unter einem Manager kann man sich nichts eindeutiges vorstellen, weil so ein hohes Tier in einem DAX-Unternehmen bezeichnet wird, aber auch die stellvertretende Geschäftsleitung im Supermarkt.
Und zum anderen haben sich viele Berufe in den letzten Jahren auch durch Corona verändert. Deshalb stimmt die Risikoeinstufung des Versicherers nicht immer. So gibt es mittlerweile immer mehr Berufe, die ursprünglich mit viel Reisetätigkeit verbunden waren, aber mittlerweile auch online zu leisten sind.
Aber versichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den Beruf? Wozu ist da eine Tätigkeitsbeschreibung gut?
Wozu brauche ich eine Tätigkeitsbeschreibung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Name “Berufsunfähigkeitsversicherung” ist irgendwie falsch. Denn versichert ist kein Beruf, sondern die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Deshalb ist es egal, ob der Beruf Facility Manager oder Hausmeister heißt. Wichtiger ist, ob du in einem Studentenwohnheim nachts um drei betrunkenen Studenten, die den Schlüssel vergessen haben, die Tür aufsperrst oder ob du dich in einem Krankenhaus an ein strenges Hygienekonzept halten musst. Es geht also um die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
Der Beruf ist also nur ein Anhaltspunkt dafür, was du so machen könntest. Deshalb fragen die meisten Versicherer auch danach, wie viel du körperlich und wie viel du mit dem Kopf arbeitest. Und ob du die passende Ausbildung hast oder einen akademischen Grad. Lustigerweise ist der akademische Grad in einer Berufsunfähigkeitsversicherung das einzige, das den Beitrag vergünstigt, nur weil du ihn hast. Auch wenn du mittlerweile in einem Beruf arbeitest, für den du eine Ausbildung gemacht hast.
Der Grund dafür ist einfach erklärt: Wenn du ein Studium beendet hast, dann hast du immer die Möglichkeit schnell einen neuen Job zu bekommen, in dem du nur mit dem Kopf arbeitest. Und du hast schon mal bewiesen, dass dich eine lange Ausbildung nicht stört. Deshalb unterstellen die Versicherer, dass du im Falle einer Berufsunfähigkeit auch umschulen würdest.
Umgekehrt ist es eher schlecht, wenn du überhaupt keine Ausbildung hast, weil der BU-Versicherer dann unterstellt, dass du zu einer Umschulung erst recht nicht bereit wärst.
Wann hilft eine Tätigkeitsbeschreibung?
In den allermeisten Fällen ist die Tätigkeitsbeschreibung sinnvoll, wenn die Berufsbezeichnung nicht klar genug bezeichnet, was getan wird. Mit einer Tätigkeitsbeschreibung kann sich die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Bild machen. Und spannend ist, dass ich mit einer klaren Beschreibung auch zu einem relativ vergleichbaren Zahlbeitrag komme. Das ist bei der reinen Berufsbezeichnung nicht immer der Fall. Da ist der Unterschied zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter auch mal bei über 100%.
Und da die Berufsgruppenkataloge der Versicherer meistens ziemlich alt sind, kommen da nicht alle moderneren Berufe darin vor. Dafür gibt es regelmäßig noch den Kindergärtner. Eine Bezeichnung, die es offiziell seit den 70er Jahren nicht mehr gibt. Jetzt gibt es Kindererzieher und Kinderpfleger. Und da liegt im Preis bei der BU-Versicherung gut eine Berufsgruppe dazwischen.
Wenn ich da dann den Kindergärtner wähle, dann ist das übrigens insoweit ok, dass der Versicherer ja wissen muss, dass es den Beruf nicht mehr gibt und nachfragen müsste, was genau die Tätigkeiten sind. Das gilt übrigens auch bei uneindeutigen Berufsbezeichnungen wie z.B. dem Stripper. Dieser Beruf heißt heute Seilmacher. Und der Beruf, an den du gerade gedacht hast, ist nicht versicherbar.
Am meisten hilft eine Tätigkeitsbeschreibung, wenn meine ausgeübten Tätigkeiten sehr stark von der allgemeinen Vorstellung abweichen. Wenn z.B. ein Fräser nicht mehr selbst an der Fräse arbeitet, sondern nur noch ein Werkstück einspannt und dann über den Computer die Koordinaten eingibt, was am Ende rauskommen soll, dann dürfte der Preis für die Versicherung erkennbar nach unten rutschen.
Wie beschreibe ich meine Tätigkeiten für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hier hilft es, wenn man weiß, wie eine Tätigkeitsbeschreibung im Leistungsfall aussieht. Denn spätestens dann ist es egal, wie mein Beruf heißt. Versichert ist nicht mein Beruf oder die Tätigkeiten, die ich bei Beginn der Versicherung ausgeübt habe. Versichert sind die Tätigkeiten, die ich am letzten Tag vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt habe. Also, wenn ich Professor für theoretische Physik war, aber dann mein Geld als Bildhauer verdiene, dann wird im Leistungsfall auf Bildhauer geprüft. Aber dann muss ich eben darlegen, ob ich mit 20 Tonnen Granit arbeite oder mit 5kg Speckstein.
Eine Tätigkeitsbeschreibung sollte also zeigen, wie mein Arbeitsalltag im Durchschnitt abläuft. Dabei ist, wie oben schon gesagt, die Ausbildung wichtig und wie viel ich mit dem Kopf und wie viel ich mit dem Körper arbeite. Im Detail kann ich dabei noch angeben, ob ich feinmotorisch arbeite, schwer heben muss oder ob ich auch Weisungsbefugnis habe. Wenn ich nämlich mehrere Mitarbeiter habe, die quasi tun, was ich sage, dann kann ich ja auch Aufgaben, die ich nicht mehr ausüben kann, abgeben, um weiter arbeiten zu können.
Außerdem ist interessant, ob es besondere Gefahren im Beruf gibt. Damit sind Chemikalien genauso gemeint, wie Flugrisiko oder Reisetätigkeit.
Und es macht einen Unterschied, ob man angestellt oder selbständig arbeitet. Denn als Selbständiger hat man auch die Aufgabe, Kunden zu beschaffen. Und das kann auch belastend sein, wenn es nicht mehr funktioniert.
Wozu braucht es den Beruf, wenn der eigentlich egal ist?
Vermutlich muss ich den Beruf angeben, weil es Berufsunfähigkeitsversicherung heißt. “Versicherung der Tätigkeiten, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde” oder kurz VdTdzigTaw klingt halt doof…
Aber im Ernst: In 85% der Fälle reicht der Beruf aus, damit der BU-Versicherer das Risiko einschätzen kann. Eine Tätigkeitsbeschreibung ist ein größerer Aufwand.
Allerdings wandeln sich Berufe gerade derart schnell und das Pflegen der Berufsgruppenkataloge kostet auch Geld. Deshalb hielte ich es schon für sinnvoll, wenn es zukünftig auch die Möglichkeit gäbe, über ein digitales System dem Versicherer ein Tätigkeitsprofil zu übermitteln, damit er das Risiko einschätzen kann. Und in Zukunft sollten das auch alle anbieten, weil es einfach viel genauer ist.
Ein erster Versuch dazu läuft mit unseren WORKSURANCE-Tarifen. Hier fragen wir nicht nach dem Beruf, sondern nur die einzelnen Tätigkeiten ab. Das kannst du hier mal testen!
Und wie immer, wenn du mehr wissen willst, dann melde dich einfach bei mir! Ich hoffe, ich kann dann auch die letzten Fragen zum Thema Tätigkeitsbeschreibung klären 🙂