Das zeitlich befristete Anerkenntnis ist ne zweischneidige Sache. Richtig angewandt, ist das zeitlich befristete Anerkenntnis manchmal echt wichtig. Aber es kann auch missbraucht werden. Das ist zwar nicht die Regel, da alle Berufsunfähigkeitsversicherungen echt Angst vor einem schlechten Ruf haben, aber es ist halt immer besser, wenn es nicht mal die Möglichkeit gibt, Mist zu bauen.
Auf der anderen Seite kann der Verzicht auf die Befristung mir im Leistungsfall auch echt das Leben schwer machen. Ach, was soll ich schreiben? Es ist mal wieder nicht so leicht. Das Leben und auch die BU-Versicherung ist halt nicht einfach schwarz oder weiß…
Was ist das zeitlich befristete Anerkenntnis?
Wenn ich einen Leistungsfall beantrage, dann prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung, ob sie anerkennt und zahlt oder eben nicht. Im ersten Anerkenntnis muss ich beweisen, dass ich berufsunfähig bin. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich mehr oder weniger entspannt zurücklehnen und warten, wie ich mich so anstelle.
Sobald der Versicherer aber anerkennt, muss er zahlen. Nur wenn er später beweisen kann, dass ich wieder berufsfähig bin oder konkret verwiesen werden kann, darf er aufhören zu zahlen. Die Beweislast liegt also bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und ich kann mich mehr oder weniger entspannt zurücklehnen.
Und wenn wir jetzt mal annehmen, dass ein Fall wirklich nicht eindeutig ist oder es sogar danach aussieht, dass ich jetzt zwar berufsunfähig bin, aber in 8 oder 12 Monaten vermutlich wieder arbeiten kann, dann kann der Versicherer das zeitlich befristete Anerkenntnis aussprechen. Er muss dann so lange die Befristung gilt leisten. Danach fängt der Vertrag wieder an zu laufen und ich muss zahlen.
Blöd ist das, wenn ich dann aber immer noch berufsunfähig bin. Denn durch das zeitlich befristete Anerkenntnis kommt es wieder zur Beweislastumkehr. Da die Leistung durch die Frist eingestellt wurde, muss ich jetzt wieder einen neuen Antrag stellen. Ich muss wieder beweisen, dass ich berufsunfähig bin.
Ist das zeitlich befristete Anerkenntnis gut oder schlecht?
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung fies ist, kann sie das zeitlich befristete Anerkenntnis nutzen, um immer wieder eine Beweislastumkehr zu erzwingen. Das ist aber schon mal nicht möglich, weil eine Befristung nur ein einziges Mal erlaubt ist. Außerdem sind Berufsunfähigkeitsversicherer nicht per se böse.
Was wir bisher völlig vergessen haben, sind die Rückstellungen, die der Versicherer im Leistungsfall bilden muss. Und die machen der Versicherung überhaupt keinen Spaß. Denn sobald ein Leistungsfall zu prüfen ist, muss der Versicherer das Geld für den Leistungsfall auf die Bank legen. Alles. Bis zu Ende. Wenn ich mit 32 berufsunfähig werde und 1.500 Euro Rente versichert habe, dann muss der Versicherer rund 900.000 Euro wegpacken.
Bei diesen Summen muss die BU-Versicherung genau prüfen, ob sie jetzt zahlt oder nicht. Wenn es nur um 18.000 Euro, also 12 Monatsrenten geht, dann ist das Risiko gering und der Versicherer kann auch mal wohlwollend entscheiden.
Das passiert recht häufig bei Brustkrebs. Das dauert oft nicht länger als 12 Monate. Also wir schnell befristet anerkannt. So hat die Versicherung kein großes Risiko und die Kundin kann sich schnell wieder um wichtigeres kümmern.
Das zeitlich befristete Anerkenntnis kann also echt hilfreich sein, um in manchen Fällen schnell zu lösen.
Und worauf soll ich jetzt achten?
Für mich ist die beste Lösung, wenn in den Bedingungen steht, dass eine Befristung möglich ist, wenn es für den Kunden von Vorteil ist. Oder halt so ähnlich formuliert. Dann ließe sich immer noch diskutieren, wer entscheidet, was ein Vorteil ist und was nicht. Aber da die Befristung mal gut und mal schlecht ist, kann man es halt auch nicht eindeutig formulieren.
Wichtig ist, dass ich im Leistungsfall darauf achte und einer Befristung nicht so ohne Weiteres zustimme. Denn im Leistungsfall ist der, der die Beweislast hat, pauschal immer im Nachteil. Und das sollten wir immer vermeiden.