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Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung (2023)

Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat nicht unbedingt den besten Ruf. Und das kann ich zum Teil auch verstehen. Ich glaube zwar nicht, dass Versicherer sich große Mühe geben, um die Leistung zu verweigern. Aber wenn sich die Möglichkeit ergibt, dann nutzt die Berufsunfähigkeitsversicherung diese halt auch.

Das Problem beim Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist vermutlich, dass kaum einer weiß, was dann zu tun ist. Dafür gibt es Experten, wie zum Beispiel den BU-Expertenservice. Aber eigentlich sollte es doch möglich sein, dass der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung an sich einfacher gemacht wird. Geht aber nicht. Und das liegt daran, dass der Begriff “Berufsunfähigkeit” halt ein dynamischer ist. Denn versichert sind eben genau die Tätigkeiten, die ich zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt habe.

Weil uns das gestört hat, haben wir jetzt selber ein Produkt rausgebracht, das keine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, sondern einfach einfach im Leistungsfall. Mehr Infos zu unserer Arbeitsunfähigkeitsversicherung findest du hier!

Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Erklärungsversuch

Es geht also im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung um 3 Schritte:

  1. Gesundheitliche Einschränkung beweisen
  2. Die zuletzt in gesunden ausgeübten Tätigkeiten beschreiben
  3. Nachweisen, dass ich die beschriebenen Tätigkeiten aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung mindestens für 6 Monate nur noch zur Hälfte ausüben kann.

Wie beweise ich eine gesundheitliche Einschränkung?

Das Gute ist, dass du das nicht selbst machen musst. Das macht ein Arzt. Je offensichtlicher die Einschränkung, desto einfacher. In der Fachsprache muss die Einschränkung objektivierbar sein. Also, für alle erkennbar. Wie du dir vielleicht vorstellen kannst, ist das bei Schmerzen und auch bei psychischen Erkrankungen schwieriger, als bei Organschäden oder allem, was man über Bilder nachweisen kann.

Es ist an sich vollkommen logisch, dass du zu einem Facharzt gehst, wenn du für 6 Monate irgendeine Einschränkung hast. Wenn du das aber nicht machst, dann solltest du es spätestens dann machen, wenn du für den Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Beweise zusammenträgst. Denn Facharztberichte sind in der Regel ausführlicher. Und Versicherer glauben sie auch eher.

Normalerweise muss der Arzt dann auch Formulare des Versicherers ausfüllen. Oft muss er dann schon eine Einschätzung geben, wie hoch der Grad der Berufsunfähigkeit einzuschätzen sei.

Dass das absoluter Unsinn ist, ergibt sich aus diesem Artikel. Denn es braucht 3 Schritte, um die BU nachzuweisen. Und der Arzt weiß überhaupt nicht, wie dein Beruf tagtäglich ausgestaltet ist.

Was sind die zuletzt ausgeübten Tätigkeiten?

Hier wird der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung komplexer. Denn die zuletzt ausgeübten Tätigkeiten sind zwar in der Regel das, was du jeden Tag getan hast, bevor du berufsunfähig wurdest. Es kommt aber grundsätzlich darauf an, dass du diese Tätigkeiten freiwillig in diesem Umfang ausübst, diese Tätigkeiten auf Dauer ausgeübt werden und das Einkommen, dass du daraus erzielst, deinen Lebensstandard prägt.

Jetzt ließe sich darüber streiten, wer überhaupt freiwillig arbeitet, aber das ist nicht gemeint. Es geht hier eher darum, ob du deine Arbeitsweise schon mal geändert hast, weil du eben schon länger gesundheitlich eingeschränkt bist. Prominentes Beispiel wäre ein Tankstellenbesitzer mit angeschlossener Werkstatt. Die Werkstatt wurde verpachtet, als der Besitzer wegen Rückenproblemen nicht mehr als Mechaniker arbeiten konnte.

Seitdem arbeitet er an der Kasse. Als das dauernde Sitzen und Stehen hinter der Theke auch nicht mehr möglich ist, beantragt er BU-Rente. Jetzt sind die zuletzt ausgeübten Tätigkeiten im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung die, die er als Mechaniker ausgeübt hat. Denn der Wechsel hinter die Theke war nicht freiwillig, sondern gesundheitlich bedingt.

Das Gleiche gilt für alle, die während des Lockdowns im Home-Office oder in Teilzeit gearbeitet haben. Auch das war nicht freiwillig. Sogar die Teilzeit nach einer Elternzeit wäre nicht anzusetzen, da diese Teilzeit ja nicht auf Dauer angelegt ist, sondern in der Regel nur, bis die Kinder groß genug sind.

Blöd ist übrigens auch, wenn du jeden Tag was anderes machst. Dann musst du den Durchschnitt einer Woche, eines Monats oder eines Jahres bilden. Ein Bauer sät und erntet also im Durchschnitt dann am gleichen Tag.

Was ist jetzt berufsunfähig?

Wer 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten kann, ist berufsunfähig. 6 Monate sind leicht zu bestimmen. Die gesundheitlichen Gründe beweist der Facharzt. Es geht also um die Hälfte. Und da geht es halt entweder um die Zeit oder um das Arbeitsergebnis. Ich kann also entweder von 8 nur noch 4 Stunden arbeiten oder ich kann nur noch 500 statt 1.000 Brötchen machen. Komischerweise sprechen die meisten Leute immer von der Einschränkung in der Zeit. Aber im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es fast immer um das sinnvolle Arbeitsergebnis.

Nehmen wir mal den Bäcker, der alleine seine Bäckerei betreibt. Jeden Morgen steht er 3 Stunden in der Backstube, um seine Brötchen zu machen. Diese verkauft er dann über 6 Stunden in seinem Laden. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr backen kann, aber noch im Laden stehen, dann hätte er nach der Zeit die 50% nicht erreicht. Denn die Hälfte von 9 Stunden sind 4,5 Stunden. Er kann nur 3 Stunden nicht mehr arbeiten.

Dass das komplett bescheuert ist, leuchtet auch sofort ein. Deshalb prüft man hier auf das Arbeitsergebnis. Wenn der Bäcker keine Brötchen backen kann, kann er auch nicht sinnvoll im Laden rumstehen. Ohne Ware kann er nix verkaufen. Und um nix zu verkaufen braucht er keine 6 Stunden rumstehen.

Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Selbständigen

Wenn unser Bäcker selbständig ist, darf die Versicherungsgesellschaft noch die Umorganisation prüfen. Also, z.B. kann sich der Bäcker einen Angestellten leisten, der für ihn die Arbeit macht, gibt es vielleicht eine Maschine dafür oder reicht es, wenn der Arbeitsablauf geändert würde. Dabei hat die Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht freie Hand. Die Umorganisation muss wirtschaftlich sinnvoll sein und die Stellung des Bäckers als Chef muss gewährleistet bleiben. Er darf also nicht der Handlanger in seiner eigenen Bäckerei werden.

So eine Umorganisation ist selten in kleineren Betrieben möglich. Aber es ist trotzdem einfacher, wenn in den Bedingungen schon ein Verzicht auf Umorganisation unter bestimmten Umständen vereinbart ist.

Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung muss komplex sein

Wir sehen also, dass es schon auch Vorteile hat, dass der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht so eindeutig ist, wie man es sich wünschen würde. Denn wenn etwas fest definiert wäre, z.B. dass die ausgeübten Tätigkeiten die sind, die zuletzt vor dem BU-Antrag ausgeübt wurden, dann würde nicht berücksichtig werden, wenn jemand seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen wechselt oder umgestaltet.

Da wir uns aber auch eine Versicherung wünschen, die ich einfach selbst abschließen kann und wo der Leistungsfall leicht nachzuweisen ist, haben wir die Tarife WORKSURANCE.Starter und  WORKSURANCE.Performer  gebastelt. Geht auch als Ergänzung einer bestehenden BU-Versicherung.

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