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Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger?

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger

Lisa und Paul sind Selbstversorger. Sie wollen sich gegen die finanziellen Folgen bei eventuellen Verlust der Arbeitskraft absichern und fragen gezielt nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger.

Allerdings ist die „berufliche“ Situation von Selbstversorgern sehr speziell:

Sie leben auf einem kleinen Bauernhof, auf dem sie Obst und Gemüse anbauen und dazu Kamerunschafe züchten, deren Fleisch sie verkaufen. Den Hof 20km vor den Toren der Stadt haben sie von einem Erbe Lisas gekauft. Damit konnten sie sich mit Anfang 30 den Traum vom Ausstieg finanzieren. Der Hof ist schuldenfrei und auch Rücklagen sind noch vorhanden. Neben der Arbeit auf dem Hof vermieten sie dort ab und zu Seminar- und Übernachtungsräumlichkeiten. Lisa geht ab und an als Freelancerin ihrem alten Beruf als Softwareentwicklerin nach und Paul gibt – mal über die VHS, mal rein privat – Yogakurse. Beides aber ohne eine echte Kontinuität und Planbarkeit. Wichtig ist ihnen, neben der Arbeit auf dem Hof auch Zeit für sich zu haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger: Was ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit?

Damit ist klar: Eine Definition eines Berufsbildes ist hier praktisch nicht abzubilden. Und damit fällt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger als passende Absicherung der Arbeitskraft eigentlich weg. Im Leistungsfall hebt diese nämlich auf den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf ab und verlangt vor der Leistung den Nachweis, das eben dieser Beruf über sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht ausgeübt werden konnte oder aber ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht möglich ist…

Und schon bei den Antragsfragen vor Abschluss der Versicherung kann ich Selbstversorger nicht als Beruf auswählen. Geht also nicht so einfach zu versichern, so eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger.

Damit kommt die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger ins Spiel. Denn die GF-Versicherung interessiert sich nicht für ein Berufsbild. Es geht ihr nur darum, ob bestimmte so genannte Grundfähigkeiten noch ausgeübt werden können. Dazu gehören: Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewichtsinn, Geruchs- und Geschmackssinn, der Gebrauch von Händen und Armen, die Fähigkeit, sich zu bücken oder zu knien, zu schreiben oder eine Tastatur zu benutzen, Gehen, Treppensteigen und weitere, klar definierte Fähigkeiten. Eine hervorragende Gesamtübersicht bietet der Kollege Philip Wenzel hier mit seinem Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung an!

Kommen wir zurück in unseren Praxisfall: Aufgrund ihres eingeschlagenen Lebensweges können Lisa und Paul keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger abschließen, wohl aber die Grundfähigkeitsversicherung nutzen. Zum einen verlangt die Rolle als Selbstversorger auf dem eigenen Hof diverse körperliche Fähigkeiten, die auch flexibel einsetzbar sein müssen. Zum anderen ist aufgrund der Randlage ein Mindestmaß an Mobilität gefragt.

Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger: Die GF-Versicherung

Da wäre z.B. die Fähigkeit, eine Hand zu gebrauchen, also nach Definition der Versicherer eine Flasche mit Schraubverschluss nicht mehr öffnen zu können oder Werkzeuge „nicht bestimmungsgemäß“ benutzen zu können. Ist dies nicht möglich, so wird auch das Ziehen von Gemüse und Obst per Hand eine nicht unerhebliche Herausforderung. Wahrscheinlich gibt es auch gleichzeitig Einschränkungen beim Greifen und Halten, die wiederum Leistungsauslöser in der Grundfähigkeitsversicherung sind. Auch Heben und Tragen sind Fähigkeiten, die bei der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs Grundvoraussetzung sein dürften – beim Bestellen von Feldern und Beeten sicherlich auch Knien und Bücken.

Zusätzlich sind durch den Wettbewerb am Versicherungsmarkt inzwischen auch erlernte Fertigkeiten wie zum Beispiel das Autofahren optional versicherbar. Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Fahrerlaubnis verliert, kann das absichern. Aufgrund der Notwendigkeit, Obst und Gemüse zum Vermarkter zu bringen oder Schafe zum Metzger und ohnehin aufgrund der Randlage vielleicht ein sinnvoller Zusatzbaustein für Paul und Lisa.

Was auch optional zumindest teilweise eingeschlossen werden kann, sind psychische Erkrankungen. In der frühen Phase der Grundfähigkeitsversicherung war meist zu lesen, diese seien pauschal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – was in dieser Absolutheit aber nicht stimmt. Oftmals dürften nur die weiter oben beschriebenen Leistungsauslöser nicht von einer psychischen Grunderkrankung ausgelöst sein. Viele Versicherer bieten allerdings inzwischen mit einem Zusatzbaustein den Einschluss von Depressionen oder Schizophrenie an.

Keine endgültige Entscheidung

Übrigens: Viele Versicherer bieten inzwischen sogar die Option an, die Grundfähigkeitsversicherung mit einer Umwandlungsoption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Für Lisa und Paul ist dies allein altersbedingt kein Thema mehr – die meisten Tarife nehmen den Umwandlungsantrag nur bis zu einem bestimmten Alter an. Warum sollte man überhaupt diese Umwandlungsmöglichkeit anbieten, wenn doch die beiden Versicherungstypen so gut voneinander abgrenzbar sind?

Das liegt unter anderem daran, dass auch schon jüngere Kinder (unter 10 Jahren) sinnvoll in der Grundfähigkeits- aber noch nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar sind. Bei einer späteren kaufmännischen oder akademisch begründeten Laufbahn wäre dann wiederum in den allermeisten Fällen die Berufsunfähigkeitsversicherung der passendere Schutz und es kann entsprechend umgewandelt werden.

Ein Gimmick im Wettbewerb der Versicherer ist sicherlich dabei sehr wertvoll: Der Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel. In diesem Fall reicht der Nachweis einer Krankschreibung von sechs Monaten plus einem Tag, um bis zu 24 Monate auf dieser Basis die Leistung zu erhalten – erst danach muss der Verlust einer bzw. mehrerer Grundfähigkeiten nachgewiesen werden.

Für Lisa und Paul zeigt sich, dass die Grundfähigkeitsversicherung passender als eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstversorger ist und je nach Wunsch mit verschiedenen Bausteinen wie Autofahren oder Arbeitsunfähigkeit „aufgepeppt“ werden kann, wenn es der Bedarf erfordert. Denn wie immer geht es bei einer Versicherung um den individuellen Bedarf und nicht darum, was vielleicht auf dem Papier besser aussieht.

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