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Wann ist ein Freiberufler berufsunfähig?

Freiberufler berufsunfähig

Ob ein Freiberufler berufsunfähig ist, kommt immer darauf an, was er so macht. Denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert ja nicht den Status ab. Sie zahlt, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch die Hälfte der beruflichen Tätigkeiten ausüben kann. Oder wenn ich nur noch die Hälfte des Arbeitsergebnisses erreiche. Eins von beiden.

Das Versorgungswerk nennt den Freiberufler berufsunfähig, wenn er BU ist und einen zusätzlichen Auslöser erfüllt. Welcher das ist, kommt aufs Versorgungswerk an. Aber schön ist das nie.

Wann ist ein Freiberufler berufsunfähig?

Freiberufler sind Ärzte, Apotheker, Notare, Anwälte und Wirtschaftsprüfer. Aber auch Ärzte und Tierärzte oder Schauspieler, Musiker und Schornsteinfeger sind in Kammern organisiert.

Für jeden Beruf gibt es ein Versorgungswerk. Ärzte, Zahn- und Tierärzte sind logischerweise in einem Versorgungswerk organisiert. Steuerberater und Rechtsanwälte auch. In Bayern sind Ingenieure und Psychotherapeuten im gleichen Versorgungswerk. Keine Ahnung, warum…

Jedes Bundesland hat wieder eigene Versorgungswerke. Ich werde hier die aus Bayern zitieren. Die einzelnen Versorgungswerke finden sich als PDF hier!

Wie funktioniert ein Versorgungswerk?

Viele Freiberufler denken, dass sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, weil ihre Versorgung so gut ist. Das ist aber nur teilweise und nicht immer richtig. Denn in der Rente könnte die Versorgung der Kammer ausreichend sein. Wenn der Freiberufler berufsunfähig ist, dann sieht es anders aus.

Aber der Reihe nach: Das Versorgungswerk ist nicht umlagefinanziert, wie die Deutsche Rentenversicherung. Die Kammer finanziert die heute ausbezahlte Rente also nicht über die heute einbezahlten Beiträge.

Beim Versorgungswerk ist es ein offenes Deckungsplanverfahren. Das bedeutet, dass es grundsätzlich kapitalgedeckt ist. Ich zahle Beiträge ein, aus denen mir dann später meine Rente ausbezahlt wird.

Aber es berechnet auch zukünftige Beiträge mit ein.

Die demografische Entwicklung ist also auch hier erstmal ein Problem. Aber nicht so schlimm, wie bei der Deutschen Rentenversicherung, da es hier auch darauf ankommt, was ich selbst einzahle.

Außerdem wird das Geld zu 21% in Aktien angelegt. Bei der DRV ist das nicht mal erlaubt. Deshalb entwickelt sich das Geld hier deutlich besser, weil es von der Rendite der Märkte profitiert.

Ein weiterer Vorteil ist das Kollektiv. Freiberufler verdienen in der Regel gutes Geld und zahlen deshalb auch viel ein.

Was sind die Schwächen des Versorgungswerks?

Dass der Auslöser schlechter ist, wenn der Freiberufler berufsunfähig ist, wird später ausführlich besprochen.

Ein weiterer Nachteil liegt darin begründet, dass die Lebenserwartung von Freiberufler etwa 4 Jahre höher als der Durchschnitt liegt. Dadurch trifft die demografische Entwicklung das Versorgungswerk etwas härter.

Der Vorteil, dass es eher kapitalgedeckt ist und ich durch meine Einzahlung die Rentenhöhe bestimmen kann, ist in den ersten Jahren ein Nachteil.

Nicht nur, weil ich im Ganzen noch nicht so viel eingezahlt habe und der Zinseszinseffekt noch nicht so greifen konnte. Auch weil es in vielen Bundesländern für viele Berufe möglich ist, anfangs weniger einzuzahlen. So hat der Freiberufler mehr Geld zur Verfügung, um die Praxis oder die Kanzlei zu finanzieren.

Wenn ich aber nur 10% einbezahle, sind auch die Ansprüche bei Berufsunfähigkeit niedriger.

Wann ist nach dem Versorgungswerk ein Freiberufler berufsunfähig?

Wenn ein Freiberufler Berufsunfähigkeit nachweisen will, muss er immer zwei Dinge beweisen. Zum einen muss der Freiberufler berufsunfähig sein und zum anderen muss er seinen Beruf mehr oder weniger ganz aufgeben.

Das finden zum Beispiel die Ärzte in §36, 3. Hier steht: “Der Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit entsteht nicht, solange das Mitglied nicht seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat.” Der Ausdruck “gesamte berufliche Tätigkeit” lässt wenig Spielraum für einen Zuverdienst während der Berufsunfähigkeit. Sollte der Freiberufler z.B. Gutachten für Geld schreiben, verwirkt er den Anspruch.

Bei der privaten BU-Versicherung darf ich bis zu 80% des alten Einkommens dazuverdienen, ohne meinen Anspruch auf Rente zu verlieren.

Im Versorgungswerk darf ich meine Praxis für 4 Jahre behalten und durch eine Vertretung fortführen lassen. Inwieweit das finanziell interessant ist, kann ich nicht bewerten. Ich kann mir aber vorstellen, dass eine Vertretung sich in der Regel auch gut bezahlen lässt.

Wie wird ein Freiberufler berufsunfähig?

Bei Apothekern bin ich nicht berufsunfähig, solange ich Arbeitsentgelt beziehe oder die Apotheke noch unter meiner Verantwortung geleitet wird. Etwas besser ist es bei Steuerberatern und Rechtsanwälten. Hier darf ich nur nicht mehr in einem rechts- oder steuerberatenden Beruf oder einer Tätigkeit, die damit vereinbar ist, arbeiten.

Noch viel schlimmer ist aber, dass der Begriff “Berufsunfähigkeit” im Versorgungswerk nicht definiert ist. Es muss dauerhaft vorliegen. Es bleibt aber unklar, wann genau der Freiberufler berufsunfähig ist. Ein Arzt muss es feststellen. Aber keine Ahnung, wie er das machen soll.

Ist also klar, dass der Freiberufler vielleicht, wenn er immer gut ins Versorgungswerk einzahlt, eine ausreichend hohe Rente erhält. Aber er bekommt sie erst sehr spät. Bei einer Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung kann er schon frühzeitig Zeit und Geld in seine Gesundheit investieren. Oder in die Rettung der Kanzlei oder Praxis.

Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler sehr wichtig.

Kann ein Freiberufler abstrakt oder konkret verwiesen werden?

Manche Versicherer werben damit, dass sie bei bestimmten Berufen, wie z.B. Ärzten oder Steuerberatern, auf die konkrete Verweisung verzichten. Das ist schon gut. Aber eigentlich ist eine Verweisung bei Freiberuflern meist weder abstrakt noch konkret möglich. Denn der neue Beruf muss meinen Lebensstandard halten. Sowohl finanziell als auch im Ansehen. Außerdem darf mich der neue Beruf weder über- noch unterfordern. Ist der Freiberufler berufsunfähig, dürfte das in der Regel schwierig sein.

Und es ist sowieso zu bedenken, ob es nicht auch ok ist, wenn ich keine Rente mehr von der Versicherung bekomme, wenn ich in einem anderen Beruf, der mir Spaß macht, wieder so viel verdiene wie vorher.

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung ist also nice to have, aber nicht zwingend notwendig.

Und was ist mit der Umorganisation?

Selbständige und Freiberufler können zwar nicht abstrakt verwiesen werden, aber der Versicherer darf eine sogenannte Umorganisation prüfen. Wenn der Selbständige den Arbeitsplatz so umgestalten kann, dass er zu mehr als 50% weiterarbeiten kann, zahlt der Versicherer nicht.

Der Selbständige muss aber auch nach der Umorganisation noch als Chef des Unternehmens arbeiten. Er darf nicht einfach an die Pforte gesetzt werden. Außerdem muss die Umorganisation wirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn also ein Großteil des Gewinns für einen Vertreter draufgeht, dann ist das nicht sinnvoll. Außerdem hätte der Freiberufler ja keine Aufgabe mehr im Unternehmen, wenn er ersetzt wird.

Für Freiberufler, wie z.B. Ärzte, Anwälte oder Steuerberater, ist eine Umorganisation praktisch unmöglich. Es lässt sich keine Krankheit finden, die mich in meinen alten Tätigkeiten einschränkt, aber durch eine zumutbare Umorganisation zu beheben ist.

Außerdem gilt das gleiche wie bei der konkreten Verweisung. Wenn ich wieder arbeiten kann und gutes Geld verdiene, ist eine Versicherungsleistung nicht unbedingt notwendig.

Unterm Strich

Zusammenfassend sollten sich Freiberufler vor allem am Beginn ihrer Karriere umfassend mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen. Denn gerade am Anfang sind die finanziellen Lücken groß, wenn der Freiberufler berufsunfähig ist. Aber auch später ist eine BU-Versicherung sinnvoll, da der Auslöser im Versorgungswerk extrem schwierig zu erreichen ist.

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