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Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte

Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll?

Ärztinnen und Ärzte haben in Deutschland als Mitglied einer Berufskammer eine Sonderstellung im Sozialversicherungssystem. Wer in Deutschland als Ärztin beziehungsweise Arzt gemeldet ist, wird kraft Gesetzes Mitglied einer Landesärztekammer. Diese richtet sich dabei nach dem Arbeitsort, sollte keiner vorhanden sein, greift das Bundesland des Wohnorts. Durch die Mitgliedschaft in der Ärztekammer wird die Ärztin oder Arzt auch Mitglied des dazu gehörigen Versorgungswerks.

Dabei sind versicherte Leistungen des Versorgungswerks denen der Deutschen Rentenversicherung sehr ähnlich. Hauptaufgabe liegt auch hier in der Altersvorsorge (von den Versorgungswerken ‚Ruhegeld‘ genannt), der Hinterbliebenen-Absicherung in Form von einer Rente der Witwen- beziehungsweise Waisenrente, sowie einem sogenannten „Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit“.

Bei der Berufsunfähigkeit unterscheiden sich die Versorgungswerke erheblich von den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (ehem. LfA), welche nur eine ‚volle‘ bzw. ‚halbe Erwerbsunfähigkeitsrente‘ kennt. Nicht zu verwechseln ist dabei das ‚Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit‘ der Versorgungswerke mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte. Die Berufsunfähigkeitsrente kann individuell ausgewählt werden. Als Versicherungsmakler für Ärzte haben wir haben natürlich nicht nur eine Versicherung im Köcher, sondern bieten Ihnen einen Vergleich fast aller Versicherungen in Deutschland.

Wann ist ein Arzt berufsunfähig?

Gemäß der Satzung der Versorgungswerke gilt eine Ärztin bzw. ein Arzt als berufsunfähig, wenn sie bzw. er „infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauernd oder vorübergehend zur Ausübung seines Berufes unfähig ist“ (hier am Beispiel der bayerischen Ärzteversorgung, § 36). Diese Formulierung der Berufsunfähigkeit birgt einige erhebliche Tücken: So greifen die Leistungen des Versorgungswerks erst, wenn der gesamte ärztliche Beruf (also 100 Prozent) aus gesundheitlichen Gründen eingestellt werden mussten. Quasi eine Zwangsabgabe der ärztlichen Approbation.

Des Weiteren unterscheiden Versorgungswerke nicht in der individuellen persönlichen Ausgestaltung der Arzttätigkeit. Weder die eingeschlagene Fachrichtung, noch mögliche Zusatzqualifikationen oder Spezialisierung sind bei der Betrachtung erheblich und werden seitens der Versorgungswerke nicht berücksichtigt.

So kann es passieren, dass beispielsweise ein Chirurg auf Grund eines marginalen Tremors gegebenfalls nicht mehr wie bisher operieren kann, jedoch gemäß der Definition des Versorgungswerks trotzdem in einem Großteil aller anderen Fachrichtungen ärztlich tätig sein kann. Eine Leistungseintritt des Versorgungswerks ist somit ausgeschlossen. Bei einem entsprechenden Jobwechsel oder der Suche nach einer ärztlichen Ersatztätigkeit unterstützt das ärztliche Versorgungswerk nicht. Dies ist alleine Aufgabe der betroffenen Ärztin beziehungsweise Arztes. Dies ist alleine Aufgabe der betroffenen Ärztin oder Arztes, wenn er korrekt bei einer Berufsunfähigkeit abgesichert sein möchte. Da kann der Arzt aufatmen, der schon eine BU-Versicherung abgeschlossen hat.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt oder eine Ärztin hingegen leistet normalerweise bereits bei einer Teilbeeinträchtigung von 50%. Sie betrachtet dabei nicht das gesamte Spektrum des Arztberufes, wie das Versorgungswerk, sondern die zuletzt von der Ärztin beziehungsweise dem Arzt konkret ausgeübte Tätigkeit, wie sie vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung individuell ausgestaltet war.

Durch den vertraglichen Ausschluss einer konkreten und abstrakten Verweisung kann die Leistungssicherheit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für den Arzt oder Ärztin im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich erhöht werden. Hier können Sie sich auf uns verlassen. Nicht umsonst studieren wir seit Jahren die Bedingungen der in Frage kommenden Berufsunfähigkeitsversicherungen. Denn nicht nur die Kosten der Versicherer spielen bei der Entscheidung für eine passende Ärzteversicherung eine große Rolle, sondern auch die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wann zahlt das Versorgungswerk einem Arzt bei einer Berufsunfähigkeit und wie viel?

Gemäß der Definition der Versorgungswerke ist ein Arzt erst berufsunfähig, wenn sie oder er „infolge Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, einen Beruf auszuüben, bei der Kenntnisse, die zum ärztlichen, [zahnärztlichen oder tierärztlichen] Fachwissen gehören, vorausgesetzt oder angewandt werden. Bei der Beurteilung bleiben andere als medizinische Gründe außer Betracht.“ (Satzung des Versorgungswerks Baden-Württemberg, §25 Abs. 2)

Dies bedeutet konkret, dass seitens der Versorgungswerke erst mit einer Leistung gerechnet werden kann, wenn keinerlei ärztliche Berufstätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Hierbei spielt bei der Berufsunfähigkeit weder die gewählte Fachrichtung, noch etwaige zusätzliche Qualifikationen oder Spezialisierungen eine Rolle. Die Versorgungswerke prüfen nur, ob noch irgendeine Berufstätigkeit ausgeübt werden kann, für die eine ärztliche Approbation von Nöten ist. Dabei ist es auch nicht Aufgabe des Versorgungswerks der Ärztin beziehungsweise dem Arzt eine entsprechende alternativ mögliche Stelle zu vermitteln.

Die Höhe des jeweiligen ‚Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit‘ der Versorgungswerke orientiert sich an den bereits geleisteten Einzahlungen des Arztes und des Arbeitgebers ins Versorgungswerk und wird jährlich durch den Versorgungswerksbescheid individuell ausgewiesen. Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung setzen die Versorgungswerke für Ärzte keinerlei Wartezeiten voraus, die erreicht sein müssen, um Ansprüche auf Vorsorgeleistungen zu erhalten (Deutsche Rentenversicherung: 60 Monate). Die Leistungen der Versorgungswerke stehen theoretisch ab dem ersten angetretenen Arbeitsmonat der Ärztin oder Arzt zur Verfügung.

Da zu einem frühen Zeitpunkt nachvollziehbarerweise noch keine beziehungsweise sehr wenig Leistungen seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingezahlt wurde, bieten die Versorgungswerke für die ersten Jahre (meistens 5 Jahre) eine Mindestleistung beim Ruhegeld und dem ‚Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit‘. Letzteres bemisst sich beispielsweise in Bayern auf mindesten 45% der aktuellen Rentenbemessungsgrundlage.

Exkurs: Was ist die Rentenbemessungsgrundlage des Versorgungswerks?

„Der Landesausschuss [des Versorgungswerk] hat alljährlich unter Berücksichtigung des Preisgefüges der Gesamtwirtschaft sowie der Veränderungen der Lebenshaltungskosten für Versorgungsempfänger die Kaufkraft der Versorgungsleistungen der Bayerischen Ärzteversorgung zu überprüfen. Er beschließt auf Grund der versicherungstechnischen Bilanz und im Rahmen des versicherungsmathematischen Geschäftsplans unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung über die Anpassung der Anwartschaften und der laufenden Versorgungsleistungen (Dynamisierung) und die sich hieraus ergebende Rentenbemessungsgrundlage.“ (§33 Abs. 3 Satzung der Bay. Ärzteversorgung, Stand 01.01.2019) Im Jahr 2020 hätte dementsprechend ein bayerischer Arzt, wenn er wirklich keinerlei ärztlicher Verrichtung mehr nachgehen konnte, eine Mindestruhegeld bei Berufsunfähigkeit von 1.701,91 Euro bei einer Berufsunfähigkeit erhalten.

Der für das Mindestruhegeld zugrunde gelegte Fünf-Jahres-Zeitraum kann nur durch Geburt und Betreuung von Kindern um maximal neun Jahre verlängert werden. Spätestens ab dann orientiert sich die Leistung an den individuellen Einzahlungen der vergangenen Jahre. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte sichert hingegen die konkret ärztlich ausgeübte Tätigkeit ab, wie sie von der jeweiligen Person vor Eintritt der Beeinträchtigung individuell ausgeübt wurde.

Unterschiede Absicherung durch das Versorgungswerk und einer privaten BU-Versicherung

Das ‚Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit‘ der ärztlichen Versorgungswerke ist eine adäquate und solide Grundabsicherung, die analog der staatlichen Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung im Falle eines langfristigen beruflichen Ausfalls vor dem kompletten sozialen Abstieg schützt.

Um jedoch den eigenen Lebensstandard halten zu können und einen sozialen Abstieg ausschließen zu können, ist es essentiell, dass sich Ärztinnen und Ärzte dieser Problematik bewusst werden und sich zur Wahrung des persönlichen und gegebenfalls familiären Lebensstandards über eine zusätzliche private Einkommensabsicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit Gedanken zu machen.

Die bestmögliche Einkommensausfall-Absicherung ist hierbei eine ärztespezifische Absicherung der Berufsunfähigkeit. Diese leistet bereits bei einer Teilbeeinträchtigung von 50% und sichert die konkrete ärztliche Berufstätigkeit ab, wie sie vor Eintritt ausgeübt wurde.

Wie sieht eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung für Ärzte aus?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte für jede Ärztin und jeden Arzt individuell auf die jeweils persönlichen Bedürfnisse, das berufliche Tätigkeitsfeld, die private Freizeitgestaltung und die zukünftige berufliche und private Planung abgestimmt werden.

Dabei gliedert sich eine solide Beratung zum Thema Einkommensabsicherung für Ärztinnen und Ärzte in mindestens fünf Schritte auf:

  • Analyse der persönlichen und beruflichen Situation der Ärztin bzw. des Arztes
  • (anonyme) Risikovoranfragen für den Berufsunfähigkeitsschutz
  • Ausarbeitung einer langfristigen Einkommensschutz– und Vorsorge-Strategie
  • Gemeinsame Umsetzung
  • Langfristige Betreuung & Anpassung an berufliche und private Veränderungen

Auf Grund der beschränkten Möglichkeiten der Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt oder Ärztin der meisten Versicherer bietet sich häufig auch eine Zwei-Vertragslösung an, um die entsprechenden Einkommenshöhen bei einer vorliegenden Berufsfähigkeit adäquat absichern zu kommen.

Natürlich haben wir auch Sonderaktionen für den Berufsunfähigkeitsschutz im Beratungsportfolio, die beispielsweise mit einer einfacheren Gesundheitsprüfung aufwarten. Für Ihren Schutz vergleichen wir jeden in Frage kommen Tarif. Hier schauen wir uns sehr genau die Vorteile des Tarifs an und beraten Sie dahingehend, welches das beste Preis- und Leistungsverhältnis für Sie bietet. Erfahren Sie als Mediziner die Vorteile unserer Betreuung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Auf welche Leistungen sollten Ärzte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte individuell auf die jeweilige Person und ihre private und berufliche Ausgestaltung zugeschnitten ist. Hierbei sind unter anderen wichtige Leistungsbausteine:

Infektionsklausel

Akademische Heilberufe sind sehr häufig zusätzlichen Risiken ausgesetzt als die Normalbevölkerung. In den Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) ist die sogenannte Infektions- beziehungsweise Infektionsschutzklausel nicht enthalten.

Inzwischen bieten jedoch fast alle Versicherer eine entsprechende Ergänzung zur Infektionsklausel in ihren Versicherungsbedingungen.

Hintergrund dieser Klausel ist es, dass Ärztinnen und Ärzte auf Grund eines behördlichen Tätigkeitsverbots gegebenfalls ihrer Arbeit nicht mehr ausüben dürfen, da auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Gefährdung bei der weiteren ärztlichen Tätigkeit ausgehen könnte.

Exkurs: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz gilt grundsätzlich für alle Beschäftige. Sobald eine bestimmte meldepflichtige Erkrankung vorliegt, muss das entsprechende Gesundheitsamt informiert werden. Dieses kann dann entsprechende Tätigkeitsverbote aussprechen. Im IfSG sind dann auch entsprechende Entschädigungen auf Grund eines möglichen Tätigkeitsverbotes geregelt.

Aber auch hier steckt der Teufel im Detail: So setzen manche Versicherer als Leistungsauslöser für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ein vollständiges Tätigkeitsverbot voraus. Anderen Versicherungsgesellschaften ist es für einen Leistungseintritt bereits ausreichend, wenn ein sogenanntes ‚teilweises Tätigkeitsverbot‘ vorliegt. Dies bedeutet, dass bereits eine Leistung erfolgt, wenn zum Beispiel die vorrangige ärztlich-behandelnde Tätigkeit eingeschränkt ist, wenn ein direkter Patientenkontakt untersagt ist.

Immer häufiger kommt es jedoch seitens des Gesundheitsamts nicht zu einem kompletten Tätigkeitsverbot, sondern zur Auflage, dass ein Hygieneplan erstellt wird, in dem vorbeugende Maßnahmen beschrieben und Handlungspläne festgehalten werden.

Aus diesem Grund sollte eine Versicherung der Berufsunfähigkeit bei Ärzten präferiert werden, bei der nicht nur das ‚vollständige Tätigkeitsverbot‘ zu einem Leistungseintritt führt, sondern auch ein ‚teilweises Tätigkeitsverbot‘ beziehungsweise wenn es durch einen Hygieneplan zu Einschränkungen beim eigenen beruflichen Tun kommt.

Abstrakte und konkrete Verweisung

Bei den Versorgungswerken (der gesetzlichen Standesabsicherung von Ärztinnen und Ärzten) wird das gesamte Spektrum der ärztlichen Tätigkeiten herangezogen. Dies bedeutet, dass bei einer Leistungsprüfung durch den Gutachterausschusses des zuständigen Versorgungswerks weder die Fachrichtung, noch Spezialisierung der betroffenen Ärztin/Arztes überprüft wird. Solange noch auf irgendeine Art und Weise ein Beruf ausgeübt werden kann, für die eine Approbation von Nöten ist, gibt es keine Leistung.

Das Versorgungswerk greift also sogar aktiv auf eine egal wie geartete Verweisung auf jegliche noch ausübbare Tätigkeit zurück. Die Möglichkeiten der Verweisung des Versorgungswerks werden ausschließlich dadurch begrenzt, dass es sich um ein Tun handelt, für die eine ärztliche Approbation von Nöten ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte leistet regulär bereits ab einer Teil-Beeinträchtigung von 50 Prozent der Tätigkeit, wie sie die Ärztin beziehungsweise der Arzt vor Eintritt der Beeinträchtigung (Unfall, Krankheit, Kräfteverfall, Verschleiß, etc.) konkret ausgeübt hat.

Auf eine sogenannte ‚abstrakte Verweisung‘, wie sie das ärztliche Versorgungswerk vornimmt, also auf die Verweisung in einer möglichen anderen Fachrichtung noch teilweise oder sogar ganz arbeiten zu können, verzichtet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt oder eine Ärztin geht sogar noch einen Schritt weiter und beinhaltet möglichst auch eine detaillierte Regelung zur ‚konkreten Verweisung‘. Unter einer ‚konkreten Verweisung‘ bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte versteht man die Möglichkeit der Versicherung, dass sie die Leistung verweigert, weil man freiwillig eine andere Berufstätigkeit ausübt, die der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

Der Beitrag eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte kalkuliert sich aus mehreren Faktoren und variiert zwischen den Versicherungen. Die wichtigsten Faktoren für die Beiträge in diesem Versicherungsschutz, neben der abgesicherten Rentenhöhe und dem aktuellen Beruf, sind vor allem das Alter und der Zustand der Gesundheit bei Vertragsabschluss. Gerade bei der Gesundheitsprüfung und bestehenden Krankheiten helfen wir Ihnen.

Aus diesem Grund ist auch die Empfehlung eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt oder Ärztin in möglichst jungen Jahren, im besten Fall bereits während des Studiums abzuschließen. Neben dem jüngeren Eintrittsalter sichert man sich hierdurch meist auch eine bessere Berufsgruppe, da Studenten bei den meisten Versicherungsgesellschaften deutlich besser eingestuft werden, als arbeitende Ärzte (zum Beispiel mit operativen Tätigkeiten). So zahlen Sie von Anfang an weniger und sichern sich früher diesen absolut notwendigen Schutz für Ihre Tätigkeiten.

Neben dem Schutz bei einer Berufsunfähigkeit für Mediziner stehen wir natürlich auch als Ratgeber zu Fragen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder der Risiko-Lebensversicherung zur Verfügung. Für die Finanzierung einer Praxis haben wir eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Ebenfalls haben wir spezielle Tarife für eine private Unfallversicherung für Ärzte. In der Altersvorsorge haben wir Produkte wie die Direktversicherung oder Rürup-Rente für Ihre Beratung im Portfolio.

Auch wenn der Vertrag nach dem Abschluss in trockenen Tüchern ist, lassen wir Sie mit unserem Service nicht alleine. Sie können uns jederzeit entweder mit einer E-Mail, telefonisch oder persönlich erreichen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte und die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir ebenfalls einen eigenen Ratgeber auf unserer Website. Einige Versicherungen, wie die Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, private Unfallversicherung , Krankenzusatzversicherung oder Sterbegeldversicherung lassen sich bei uns rund um die Uhr online berechnen und abschließen.

Über den Autor:

Manchmal steht schon mit der Geburt fest, was man später mal macht. Unser Experte für Human-Mediziner Boris Bull wuchs in einer Ärztefamilie auf, gründete schon während des Studiums eine Strategie- und Marketingagentur mit dem Schwerpunkt “Ärzte & Heilberufe” und arbeitete unter anderem bei den Wirtschafts- und Versicherungsdiensten des Marburger Bundes Hessen, sowie des Marburger Bundes Bayern als Ärzte-Finanz-Berater, bevor er sich als unabhängiger Makler für akademische Heilberufe mit seinem eigenen Unternehmen selbständig machte. Auf Worksurance ist Herr Bull der exklusive Experte für Ärztinnen und Ärzte der Humanmedizin. Mehr Informationen und News findest du auf der Autoren-Seite von Herrn Boris Bull.

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