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Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

vorvertragliche Anzeigepflicht

Um die vorvertragliche Anzeigepflicht ranken sich einige Theorien, die mehr oder weniger wahr sind. Ich will hier kurz und in einfachen Worten ein paar Dinge über die vorvertragliche Anzeigepflicht schreiben, damit jeder weiß, wie er z.B. mit den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung umzugehen hat.

Ich will dabei so offen wie möglich über die vorvertragliche Anzeigepflicht schreiben. Aber es soll halt keine Anleitung zum Versicherungsbetrug sein. Also, bitte nicht weiterlesen, wenn du böse Absichten hast…

Wozu gibt es die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Grundsätzlich kommt eine Versicherung nur zustande, wenn weder ich als versicherte Person, noch der Versicherer mit Sicherheit wissen, dass das Risiko eintritt.

Wenn die Versicherungsgesellschaft weiß, dass und vielleicht sogar wann das Risiko eintritt, dann wird der Tarif vermutlich so kalkuliert, dass die Versicherung immer Gewinn macht.

Und wenn ich davon weiß, dann kann ich mit ein paar Monatsbeiträgen ganz viel Geld abziehen.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht regelt, dass ich alles angebe, was der Versicherer wissen will, damit das nicht passieren kann.

Über die Jahre haben sich da ein paar Regeln herausgebildet…

Was und wie darf der Versicherer fragen?

Grundsätzlich darf die Berufsunfähigkeitsversicherung alles fragen. Es sollte aber schon irgendwas mit dem versicherten Risiko zu tun haben. So ist z.B. das monatliche Einkommen relevant, um die finanzielle Angemessenheit zu prüfen. Die BU-Versicherung darf aber nicht fragen, wofür ich mein Geld ausgebe. Das ist nur für den Vermittler interessant, um die richtige Höhe für die BU-Rente zu ermitteln.

Und die Fragen müssen verständlich sein. Es ist nicht mehr erlaubt, wenn der Versicherer einfach nach allen gefahrenerheblichen Umständen der letzten 3 Jahre fragt. Das nennt sich unerlaubte Rückdelegation. Ich als Interessent kann überhaupt nicht wissen, was alles gefahrenerhebliche Umstände sein sollen. Deshalb kann ich die Frage auch nicht richtig beantworten.

Und deshalb kann ich so die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht verletzen. Beziehungsweise darf mir der Versicherer daraus keinen Strick drehen.

Was muss ich angeben, um die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht zu verletzen?

Ich muss alles angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob ich die letzten 3 Jahre ärztlich behandelt wurde, dann muss ich nur die Behandlungen der letzten 3 Jahre angeben.

Ich darf aber nicht eine notwendige Behandlung herauszögern, um dann einen BU-Vertrag abschließen zu können. Sollte bei mir also gerade eine schwere Krankheit festgestellt worden sein oder ich mich gerade erst schwer verletzt habe, dann würde ich trotzdem die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen, wenn ich im Antrag wahrheitsgemäß angebe, dass ich in den letzten 3 Jahren keine Behandlung hatte. Denn es ist sehr deutlich absehbar, dass ich in naher Zukunft behandelt werden muss.

Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in der Bundestagsdrucksache 16/3945. Auf Seite 64 stehen die bedeutungsschweren Worte: “Das Verschweigen eines gefahrerheblichen Umstandes, den der Versicherer nicht oder nur
mündlich nachgefragt hat, kann bei Arglist des Versicherungsnehmers ein Anfechtungsrecht des Versicherers nach § 123 BGB begründen (vgl. § 22 VVG-E).”

Das hört sich sehr schlimm an, aber in der Praxis müsste die Berufsunfähigkeitsversicherung beweisen, dass Arglist vorliegt. Und dann muss der verschwiegene Umstand auch richtig schlimm sein und es sehr eindeutig sein, dass das mit der Absicht sich einen Vorteil zu erschleichen verschwiegen wurde.

Gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht noch nach 10 Jahren?

Nach 10 Jahren herrscht in Deutschland Rechtsfrieden. Der Versicherer kann nach §123 BGB nix mehr erreichen. Das ist mittlerweile ziemlich eindeutig. Wenn ein Vertrag länger als 10 Jahre besteht, dann kann der Versicherer keine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht mehr abstrafen.

Deshalb ist es auch so sinnvoll, schon sehr jung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit richtig hoch, dass der Vertrag schon 10 Jahre läuft, bevor ich BU werde.

Ginge es aber um §263 aus dem Strafgesetzbuch, sieht die Welt gleich anders aus. Hier drohen bis zu 10 Jahren Gefängnis. Und die Verjährung beginnt nicht mit der Verwirklichung des Betrugs, sondern erst, wenn der letzte Vermögensvorteil erlangt wurde. Das kann ein entfallener Zuschlag sein, aber vor allem halt eine BU-Rente aus einem Vertrag, den ich sonst nicht bekommen hätte.  Dieser Nachweis wäre aber wohl so kompliziert, dass es bisher noch kein einziges Mal von einem BU-Versicherer versucht wurde.

Ich rate einfach mal davon ab, zu betrügen. Bringt nix.

Was ist, wenn ich nur aus Versehen was vergesse?

Beim Vergessen kommt es schon auch darauf an, ob ich sowas vergessen kann. Wenn ich eine Woche vor Antragstellung  noch mit Schlaganfall im Krankenhaus war, dann ist das schwierig zu vergessen. Wenn mir vor 3 Jahren der Blinddarm rausgenommen wurde und das ohne Komplikationen, dann kann ich das auch mal vergessen. Vor allem hätte es in dem Fall keinen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers.

Und wenn ich was aus Versehen vergesse, also grob fahrlässig, dann muss schon ein Zusammenhang bestehen zwischen dem, was ich vergessen habe und der Erkrankung, die jetzt zur Berufsunfähigkeit führt. Ich hab z.B. vergessen, dass ich vor 2 Jahren 6 Sitzungen Massagetherapie hatte und beantrage dann BU-Rente wegen psychischer Probleme . Dann kann der Versicherer mir nicht die Leistung verweigern. Er kann aber nachträglich Rückenprobleme ausschließen oder den Beitrag anpassen.

Wenn ich was arglistig verschweige, dann ist der Zusammenhang übrigens egal. Ich bekomme keine Leistung, selbst wenn ich psychische Probleme verschweige und jetzt BU nach einem Autounfall bin.

Was ist, wenn der Arzt was in die Akte schreibt?

Viele Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Angst vor Abrechungsdiagnosen. Ich unterstelle den Ärzten mal nicht grundsätzlich böse Absichten und nenne das Ganze lieber Gefälligkeitsdiagnosen. Ich verletze aber die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht, wenn ich nicht meine Arztakte überprüfe.

Mal angenommen, ich habe immer wieder eine psychische Diagnose in der Akte stehen. Der Arzt hat das so abgerechnet, um mir eine Behandlung zu ermöglichen, die sonst nicht bezahlt werden würde.

Wenn das im Leistungsfall raus kommt, wird der Versicherer sicher versuchen, den Vertrag anzufechten, damit er nicht leisten muss.

In der Praxis ist es aber so, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung so gut wie keine Chance hat, hier Arglist festzustellen, wenn es nur in der Akte steht, ich aber nicht entsprechend behandelt wurde.

Mal angenommen, der Arzt schreibt eine schwere Depression in die Akte. Ich muss aber nicht in Therapie oder bekomme Medikamente. Dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass ich nicht mal davon wusste.

Grundsätzlich wird die vorvertragliche Anzeigepflicht nur dann schlimm verletzt, wenn ich eine Krankschreibung, einen Krankenhausaufenthalt oder die Einnahme von Medikamenten vergesse. Egal, was der Arzt in die Akte schreibt.

Ich sollte also nur dann die Akte prüfen, wenn ich mich mal habe absichtlich krankschreiben lassen, um früher in den Urlaub zu fahren oder weil ich gekündigt habe und die 3 Wochen der Kündigungsfrist  meinem alten Chef nicht begegnen will. Wenn da dann eine ernste Erkrankung drinsteht, dann wäre das schon ziemlich glaubwürdig eine echte Erkrankung gewesen.

Unterm Strich

Grundsätzlich lässt sich die vorvertragliche Anzeigepflicht recht einfach erfüllen, wenn ich mal zurück überlege, wann ich wieso beim Arzt war. Wenn ich mich nicht mehr an alle Besuche in den letzten 5 Jahren erinnern kann, dann war ich vermutlich auch echt oft krank. Und dann bin ich nicht mehr so einfach versicherbar. Aber ein guter Vermittler unterstützt dich da! Wir auch 🙂 Melde dich einfach bei uns!

Und wenn du schon vor Gericht musst wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, dann such dir einen guten Anwalt. Denn im Detail ist es selbstverständlich noch ein bisschen komplizierter, als ich es hier dargestellt habe.

 

 

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