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Berufsunfähig oder arbeitsunfähig? Was ist der Unterschied?

berufsunfähig oder arbeitsunfähig

Ob ich berufsunfähig oder arbeitsunfähig bin, kann mir im Alltag egal sein. Beides ist doof. In beiden Fällen bin ich zu krank, um zu arbeiten. Ist es also überhaupt wichtig, ob ich berufsunfähig oder arbeitsunfähig bin? Und wenn ja, wann?

Bin ich berufsunfähig oder arbeitsunfähig?

Der einfachste Unterschied zwischen berufsunfähig oder arbeitsunfähig besteht in der Zeit. BU ist dauerhaft, AU ist vorübergehend. Das kennen wir auch so. Jeder von uns hat sich schon mal vom Arzt krankschreiben lassen, oder? Und genau in dem Moment bin ich arbeitsunfähig. Ich kann vorübergehend nicht mehr arbeiten.

Ich will nicht groß ins Detail gehen, sonst verwirre ich euch bloß. Nur ganz kurz: Eigentlich müsste mein Doktor prüfen, ob ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Oder ob sich mein Gesundheitszustand verschlimmern würde, wenn ich arbeite.

Das erklärt sich schon allein durch den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit (Abkürzung BU) und Arbeitsunfähigkeit (Abkürzung AU). Denn berufsunfähig bin ich, wenn ich dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend.

Aber in der Praxis ist es dem Arzt egal, was ihr tatsächlich arbeitet. Wenn ich krank bin, bekomme ich meine AU-Bescheinigung. Die Arbeitsunfähigkeit im sozialrechtlichen Sinne kann uns egal sein. Das ist zwar auch ein spannendes Thema, aber bringt uns hier nicht weiter. In den allermeisten Bedingungen ist es so geregelt, dass ich erfolgreich meine Arbeitsunfähigkeit mit einer Krankschreibung nachgewiesen habe. Deswegen heißen die Dinger auch Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen.

Juristisch betrachtet ist das dann eine unwiderlegliche Vermutung. Versicherungen dürfen die Krankschreibung an sich nicht anzweifeln. Das hört sich viel, viel einfacher an, als der Nachweis einer dauernde krankheits-, invaliditäts- oder unfallbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Job auszuüben. Und das ist auch so.

Ob ich berufsunfähig bin, kann der Arzt gar nicht prüfen. Es gibt in der gesetzlichen Versicherung keine Berufsunfähigkeit mehr, wenn ich nach dem 01.01.1961 geboren bin. Das, wovon wir hier auf der ganzen Worksurance-Seite reden, ist Berufsunfähigkeit nach dem §172 Versicherungs-Vertragsgesetz.

Und eigentlich nicht mal das. Denn mittlerweile ist jeder Tarif besser als die Definition im VVG. Da haben die Versicherer z.B. das “auf Dauer” durch 6 Monate ersetzt.

Da das echt schwierig nachzuweisen ist, haben die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen irgendwann damit angefangen, „dauerhaft“ mit 3 Jahren zu definieren. Dann kam einer mit 18 Monaten und jetzt leisten alle, wenn ich voraussichtlich für einen Zeitraum von 6 Monaten berufsunfähig bin. „Dauerhaft“ bedeutet heute in der BUV also 6 Monate. Das ist unter Umständen auch „vorübergehend“.

Ob ich berufsunfähig oder arbeitsunfähig bin, hängt also in erster Linie davon ab, wie es festgestellt wird. Durch den Arzt oder durch den Versicherer.

Der Nachweis dass ich Berufsunfähig bin liegt bei mir. Ich muss der BU-Versicherung beweisen, dass ich berufsunfähig bin. Dazu muss ich die Krankheit nachweisen, meine Tätigkeiten beschreiben und dann darlegen, warum ich wegen der Krankheit nur noch die Hälfte der Tätigkeiten ausüben kann. Das hört sich kompliziert an. Ist es auch. Der Versicherungsgesellschaft kann anderer Meinung sein als ich. Dann kommt ein Gutachter dazu, der noch mal eine andere Meinung hat. Ohne die Unterstützung durch einen BU-Experten ist das nur sehr schwierig zu überstehen.

Kann ich berufsunfähig UND arbeitsunfähig sein?

Wir sehen also, ob ich berufsunfähig oder arbeitsunfähig bin, isr durch die Zeit nicht mehr so leicht zu unterscheiden. Nach 6 Monaten muss eine Krankheit noch lange nicht dauerhaft sein. Wäre ja furchtbar!

In der Praxis liegt der größte Unterschied darin begründet, dass der BU-Versicherer ganz genau prüft, was ich gearbeitet habe. Denn berufsunfähig bin ich ja nur, wenn ich zur Hälfte nicht mehr arbeiten kann. Und da macht es eben einen Unterschied, ob ich Eisenbieger oder Astrophysiker bin. Der eine kann mit einem Bandscheibenvorfall nicht mehr arbeiten, der andere schon.

Ich weiß, in der Theorie müsste das auch bei der AU eine Rolle spielen. Ist aber in der Praxis nicht so.

Ich könnte also mehr als 6 Monate arbeitsunfähig sein und das mit Krankschreibungen auch beweisen, aber BU bin ich deswegen noch nicht. Denn bei Berufen, die ich im Sitzen erledigen kann, sind körperliche Einschränkungen nicht so wichtig.

Muss ich beides versichern?

Wenn ich gesetzlich versichert bin, habe ich Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Ich habe auch noch eine private BU-Versicherung. Da kann ich da auch beides gleichzeitig bekommen, sofern ich in meinem Beruf länger als 6 Monate BU bin und gleichzeitig krankgeschrieben.

Wenn ich nicht gesetzlich versichert bin, sondern ein privates Krankentagegeld bekomme, kann ich nicht gleichzeitig BU sein. Das ist so in den Bedingungen geregelt. Ist irgendwie logisch, aber irgendwie auch total dumm. Die Logik dahinter ist, dass etwas nicht gleichzeitig dauerhaft und vorübergehend sein kann. Logisch. Da aber alle Tarife nach 6 Monaten schon von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ausgehen, schneidet sich das. Aber so ist das eben.

In meinen Augen muss ich nur das absichern, was mir richtig weh tut. Wenn ich vorübergehende Einbußen aushalten kann, muss ich kein Krankentagegeld versichern. Sollte ich da aber schon finanzielle Probleme bekommen, muss ich es versichern. Aber ob es mir finanziell mehr wehtut, berufsunfähig oder arbeitsunfähig zu sein, muss am Ende jeder selbst entscheiden.

Ich persönlich kenne ganz wenige Menschen, die ihr Arbeitseinkommen nicht brauchen. Alle anderen müssen es absichern. Und das geht am besten mit eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer sich eine Umschulung leisten kann, darf auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nehmen.  Und wer sich jetzt nicht mehr auskennt, meldet sich einfach bei info@worksurance.de 🙂

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