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Das ABC der Arbeitskraft-Absicherung

Hier erklären wir mal alle Begriffe rund um die Arbeitskraftabsicherung in alphabetischer Reihenfolge. Wenn ein Begriff fehlt, einfach melden.

A

Abfragezeitraum

Bei den Antragsfragen gibt es fast immer einen Abfragezeitraum. In der Regel liegt dieser bei ambulanten Behandlungen bei 5 Jahren und bei stationären Aufenthalten bei 10 Jahren. Mittlerweile gibt es einige Versicherer, die bei ambulanten Fragen 3 Jahre zurückfragen und bei stationären Fragen nur 5 Jahre. Das hört sich für den einzelnen super an, aber es birgt auch gewisse Risiken für das Kollektiv. Denn bei manchen Erkrankungen zeigen sich die Auswirkungen erst nach 5 Jahren. Aber ok. Die Versicherer werden schon wissen, was sie tun.

Wichtig ist, dass bestehende Erkrankungen auch angegeben werden müssen, wenn sie schon länger zurückliegen, als es der Abfragezeitraum wissen will. Wenn ich kein Bein mehr habe, dann hab ich auch dann kein Bein mehr, wenn es mehr als 5 Jahre her ist, dass ich es verloren habe.

Abrechnungsdiagnose

Mit der sogenannten Abrechnungsdiagnose meinen viele eine Diagnose, die in der Akte steht, aber nur abgerechnet wurde und weder behandelt wurde noch wahr ist. Wir sprechen hier lieber von Gefälligkeitsdiagnosen. Denn in den seltensten Fällen rechnet der Arzt hier nur aus Gründen der Abrechnungsoptimierung ab. Viel häufiger möchte ein Kunde krankgeschrieben werden oder muss eine Behandlung bezahlt werden, die die Kasse so vielleicht nicht bezahlen würde.

Im Leistungsfall können diese Abrechnungsdiagnosen um Problem werden. Aber nur, wenn der Kunde davon wissen konnte. Das ist besonders dann der Fall, wenn zu der Diagnose Medikamente verschrieben wurden, es Krankschreibungen oder Krankenhausaufenthalte gibt oder Behandlungen, wie z.B. Massagen, belegt sind. In allen anderen Fällen dürfte es dem Richter klar sein, dass die Abrechnungsdiagnose unbekannt war.

Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung gibt es heute nur noch in 3-4 Tarifen, aber vor 2000 gab es das öfter. Warum da heute noch jeder so viel Angst hat, weiß ich nicht so genau. Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer im Leistungsfall sagen, dass ich zwar berufsunfähig bin, aber keine Rente erhalte, weil ich noch in einem anderen Beruf zu mehr als 50% arbeiten könnte. Oft wird hier der Pförtner als möglicher Verweisungsberuf genannt. Der Pförtner ist aber in der Regel kein Verweisungsberuf, da auch bei der abstrakten Verweisung der neue Beruf mich weder über- noch unterfordern darf, ich die Möglichkeit haben muss, etwa das gleiche zu verdienen und der neue Beruf das gleiche Ansehen haben sollte.

In der Praxis können uns die Feinheiten egal sein, da diese Tarife bei keinem Versicherer im Schaufenster stehen. Selbst bei den 3-4 Versicherern, die einen Tarif mit abstrakter Verweisung im Angebot haben, sind die Komfort- oder Premium-Varianten ohne Bedenken wählbar.

Antragsfragen

Im Antrag muss ich die Gesundheitsfragen und Fragen zu Hobbies und Beruf wahrheitsgemäß beantworten. Im schlimmsten Fall kann auch eine extrem falsche Gehaltsangabe oder der falsche Beruf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bedeuten.

Wer Kindergärtner anstatt Kinderpfleger angibt, muss eher nicht damit rechnen, dass der Versicherer im Leistungsfall keine Rente zahlt. Wenn ich aber angebe, dass ich Architekt bin, obwohl ich eigentlich Dachdecker bin, wäre es für den Versicherer leichter zu behaupten, dass mir klar gewesen sein muss, dass ich als Architekt weniger Beitrag zahle.

Anzeigepflicht

Bei der Anzeigepflicht oder auch vorvertraglichen Anzeigepflicht geht es so ziemlich um genau das, wonach es sich anhört. Du muss dem Versicherer alles anzeigen -also: mitteilen-, wonach er in Textform fragt. Wenn du etwas vergisst, dann kann er im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.

Richtig doof wird es, wenn der Versicherer dir beweisen kann, dass du etwas mit Absicht nicht gesagt hast, weil du wusstest, dass du keine Versicherung bekommst, wenn du es sagst. Das nennt sich dann Arglist. Und wer arglistig handelt, ist in unserem Rechtssystem nicht schützenswert. Hier greifen dann sogar Erweiterungen der Anzeigepflicht. So muss zum Beispiel keine Kausalität mehr zwischen dem verschwiegenen Umstand und der Erkrankung, die zum Leistungsfall führt, bestehen. Wenn du also eine Psychotherapie kurz vor Vertragsabschluss nicht angibst, dann kann der Versicherer auch dann die Leistung verweigern, wenn du wegen Krebs berufsunfähig wirst.

Zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und den Folgen gibt es ganz Bücher. Wenn du mehr wissen willst, dann melde dich einfach. Aber verkürzt gilt: Wenn du dir nicht sicher bist, ob du es angeben musst oder nicht, dann gib es lieber an. Du musst sehr viel über die Auslegung von Gesundheitsfragen wissen, um hier mal was wegzulassen, ohne dafür im Leistungsfall Ärger zu riskieren. Und selbst dann gilt die alte Weisheit: Vor Gericht und auf hoher See befindest du dich allein in Gottes Hand.

Arbeitskraft-Absicherung

Das Kunstwort Arbeitskraft-Absicherung wählen viele, wenn sie nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch die Erwerbsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung meinen. Das ist so erstmal Konsens. Und auch mit mir in Ordnung. Allerdings ist hier “Arbeit” nicht ausschließlich als “Arbeit, mit der man ein Einkommen erzielt” gemeint. Denn da wäre die Grundfähigkeitsversicherung nicht dabei, die ja keinerlei Bezug zur Fähigkeit, ein Einkommen zu erzielen hat. Aber der Begriff ist auf jeden Fall schon mal umfassender als der Begriff “Einkommens-Absicherung”.

Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Die sogenannte AU-Klausel leistet, wenn du für mindestens 6 Monate krankgeschrieben bist. Ähnlich wie in der echten DU-Klausel prüft nicht der Versicherer auf Berufsunfähigkeit, sondern akzeptiert die Entscheidung der Ärzte und leistet einfach. In vielen Fällen dürftest du gleichzeitig BU und AU sein, aber der Nachweis über die Krankschreibung ist viel, viel, viel einfacher.

Arglist

Ich bin kein Jurist, aber grob gesagt liegt Arglist vor, wenn du etwas mit Absicht machst und dabei für dich einen Vorteil rausschlagen willst. Wenn du etwas absichtlich nicht bei den Gesundheitsfragen angibst, dann ist das erstmal Vorsatz. Wenn du es aber absichtlich nicht angibst, weil du weißt, dass du keine Versicherung bekommst, wenn du es angibst, dann ist es Arglist.

Ausgaben-Absicherung

Mit der Ausgaben-Absicherung unterscheiden wir bei WORKSURANCE uns von der Einkommens-Absicherung. Der Begriff ist zwar über Google kaum zu finden, weil außer uns das fast keiner so nennt, aber er trifft unsere Philosophie ganz gut. Denn das Einkommen hat in unseren Augen keinen unmittelbaren Einfluss auf den Bedarf. Die Ausgaben aber schon. Das bedeutet, wenn ich 3.000 Euro im Monat verdiene, muss ich nicht zwingend 3.000 Euro im Monat absichern. Wer noch bei seinen Eltern lebt oder nur 500 Euro Miete zahlt, wird nicht alles Geld ausgeben. Also muss ich auch nicht alles absichern.

Und wenn du deine Ausgaben betrachtest, dann merkst du auch, dass du viele Ausgaben nicht für immer hast. Die Ausgaben für deine Kinder sind vermutlich nur so lange so hoch, bis diese ihr eigenes Geld verdienen.

Auslandsaufenthalt

Bei den Antragsfragen kommt auch immer eine Frage nach geplanten Auslandsaufenthalten in den kommenden 12 Monaten. Oft sind es 3 Monate Aufenthalt, manchmal 6 Monate. Und in den allermeisten Fällen bezieht es sich auf das außereuropäische Ausland. Und damit ist vermutlich nicht das geografische, sondern das politische Europa gemeint. Denn oft wird explizit erwähnt, dass auch Großbritannien und die Schweiz dazugehören. Und das müsste nicht extra erwähnt werden, wenn es das geografische Europa wäre.

Das will der Versicherer wissen, weil die Gesundheitsversorgung schon auch einen Einfluss darauf hat, ob eine gesundheitliche Einschränkung länger als 6 Monate besteht oder eben nicht.

Interessant ist, dass nach dem Wortlaut der Frage “Planen Sie in den kommenden 12 Monaten einen Aufenthalt von 3 Monaten im außereuropäischen Ausland?” nicht anzugeben wäre, wenn ich plante, dauerhaft nach Paris zu ziehen. Und trotzdem würde das den Versicherer interessieren. Da das aber nicht so oft vorkommt, ist es statistisch nicht so relevant, als das die Frage dahingehend angepasst werden würde.

B

Bedarfsermittlung

Der Bedarf ist am Ende das, was du versichern solltest. Angenommen, du hast jeden Monat 2.000 Euro Ausgaben, die du mit deinem Einkommen bezahlst, dann musst du dein Einkommen in Höhe von 2.000  Euro absichern. Wenn du jetzt noch überlegst, wie lange du die Ausgaben haben wirst, weißt du auch, wie lange du sie absichern musst.

Und mal angenommen, du hast eine Finanzierung laufen. Dann kannst du das entweder über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Kreditausfallversicherung machen. Das ist dann aber keine Frage des Bedarfs, sondern der Ausgestaltung. Da kommt es dann eben darauf an, unter welchen Bedingungen geleistet werden soll.

Befristetes Anerkenntnis

Normalerweise ist die Zusage des Versicherers, eine Rente zu zahlen, unbefristet. Das heißt, es kommt zu einer Beweislastumkehr und in Zukunft muss der Versicherer beweisen, dass die Voraussetzung für den Leistungsfall NICHT mehr vorliegen. Angenommen, du bekommst Rente wegen Berufsunfähigkeit. Dann bekommst du diese Rente so lange, bis der BU-Versicherer dir beweist, dass du nicht mehr BU bist. Du musst dann nur wissen, was konkrete Verweisung bedeutet.

Bei einem befristeten Anerkenntnis leistet der Versicherer nur für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel mal für 12 Monate.

Das kann ein fieser Trick sein, denn in 12 Monaten liegt die Beweislast wieder bei dir.

Das kann aber auch eine schnelle und unbürokratische Lösung sein, wenn eine Krankheit oder Verletzung vorliegt, die in 12 Monaten sehr sicher wieder ausgeheilt ist. Denn das finanzielle Risiko ist für den Versicherer selbstverständlich geringer, wenn er nur 12 Monate leisten muss, statt für die kommenden 30 oder 40 Jahre die Rückstellung zu bilden.

Beitragsbefreiung

Im Leistungsfall bekommst du nicht nur deine versicherte Rente. Du musst auch die Beiträge nicht mehr zahlen. Die wirst von der Beitragszahlungspflicht befreit. Das ist die Beitragsbefreiung.

Allerdings müssen die Beiträge bis zur Entscheidung weiter bezahlt werden. Du kannst die Beiträge aber bis zur Entscheidung stunden. Wenn du dann nicht BU bist, musst du die Beiträge zurückzahlen. Das klingt erstmal fies, aber eigentlich ist es logisch. Denn sonst könntest du immer wieder mal den Leistungsfall beantragen und dir bis zum Ende der Leistungsprüfung die Beiträge sparen…

Beitragsberechnung

Jede Versicherung kostet, was sie kostet. Bei den Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen wird die Prämie bestimmt durch:

  • Rentenhöhe
  • Laufzeit
  • Beruf
  • Eintrittsalter
  • Bausteine und Optionen (AU-Klausel, Leistungsdynamik…)
  • individuelle Zuschläge für Vorerkrankungen und Hobbies

Beitragsdynamik

Die Beitragsdynamik erhöht den Beitrag jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Bei manchen Versicherern ist es auch an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Ich würde eine möglichst hohe Dynamik empfehlen, weil sich die Rente nicht im gleichen Satz erhöht. Es wird jedes Jahr neuer Schutz eingekauft. Und da du jedes Jahr ein Jahr älter bist, bekommst du für 5% mehr Beitrag irgendwann nur noch 4% oder weniger an Rente mehr.

Die Dynamik darfst du bei neuen Tarifen auch immer wieder mal aussetzen, weshalb nix dagegen spricht, hoch zu starten und dann immer wieder auszusetzen.

Berufsgruppe

In jeder Arbeitskraftabsicherung gibt es eine sogenannte Berufsgruppe, mit deren Hilfe neben anderen Faktoren der Beitrag berechnet wird. Dabei geht es gar nicht so sehr darum, wie gefährlich dein Beruf ist, sondern wie wahrscheinlich in deinem Beruf der Leistungsfall ist. Ein angestellter Akademiker hat ein relativ geringes Risiko und ein Lehrer, der ja auch Akademiker ist, hat ein relativ hohes Risiko, obwohl es hier nicht zu mehr Berufskrankheiten oder Unfällen kommt.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es mittlerweile zig verschiedene Berufsgruppen. Dadurch werden die Kollektive kleiner und vor allem Akademiker mit Bürojob immer günstiger. Handwerker hingegen werden immer teurer. Das ist ungerecht. Deshalb haben wir bei WORKSURANCE.starter und WORKSURANCE.performer nur 3 Berufsgruppen.

Beweislastumkehr

Bei rechtlichen Fragen geht es immer darum, wer etwas beweisen muss. Und ganz grundsätzlich muss immer der beweisen, der etwas will. Also musst du beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Das kann Berufsunfähigkeit oder auch der Verlust einer Grundfähigkeit sein. Wenn du dann deine Leistung erhältst, kehrt sich die Beweislast um. Denn ab jetzt will der Versicherer was. Er will nicht mehr zahlen.

C

Chemielaborant

Mit C fällt mir nix ein, deshalb: Auch Chemielaboranten sind versicherbar.

Cobb-Winkel

Der Cobb-Winkel hat zwar auch wenig mit der Arbeitskraftabsicherung zu tun, aber Skoliose, also eine Verkrümmung der Wirbelsäule, hat eigentlich jeder. Ob das Ganze dann schlimm ist oder nicht, entscheidet der Cobb-Winkel. Wenn der Arzt die Skoliose ohne bildgebende Diagnostik entdeckt hat, kann das bedeuten, dass die Skoliose sehr eindeutig ist oder in den meisten Fällen, dass es eher ein Verdacht als eine Diagnose ist.

D

Dienstunfähigkeitsklausel

Beamte werden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Deshalb gibt es die Dienstunfähigkeitsklauseln, die im Leistungsfall nicht die Berufsunfähigkeit prüfen, sondern leisten, wenn ein Beamter wegen DU in den Ruhestand versetzt wird und das über ein amtsärztliches Zeugnis veranlasst wurde.

Beamte können auch immer die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Das ist zwar komplizierter, aber dafür kann ich hier die Rente schon früher beantragen. Die DU-Klausel leistet ja mit Versetzung in den Ruhestand. Um in den Ruhestand versetzt zu werden, musst du in 6 Monaten 3 Monate DU gewesen sein und außerdem darf keine Aussicht bestehen, dass du die kommenden 6 Monate wieder voll dienstfähig wirst.
Dadurch kann es auch schon mal sein, dass du 12 Monate oder länger nicht mehr arbeiten kannst, bevor du wegen DU in den Ruhestand versetzt wirst. Wenn du hier dann Rente wegen BU beantragst, dann würde rückwirkend geleistet werden.

Dread Disease

Die Dread Disease Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Absicherung leistet bei Eintritt einer schweren Krankheit einmalig die vereinbarte Summe. Da hier keine Rente gezahlt wird, eignet sich diese Versicherung nur bedingt, um laufende Ausgaben abzusichern. Wenn du eine DD bis zum 67. Lebensjahr absicherst, wird es ziemlich teuer. Denn die versicherte Einmalzahlung wird auch am letzten Tag noch in voller Höhe ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung wird die Zahlungsverpflichtung gegen Ende immer weniger.

Sollte ein Versicherer also Interesse an einer Dread Disease haben, die die monatlichen Ausgaben absichert, die ich durch mein Arbeitseinkommen abdecke, dann wäre eine Dread Disease mit fallender Leistung sinnvoll. Da wären dann am Anfang eine Million versichert und jeden Monat werden es zum Beispiel 2.500 Euro weniger.  Aber nur ne Idee…

E

Eingebrachter Leistungsfall, eingebrachte BU

Ein eingebrachter Leistungsfall liegt vor, wenn bei Vertragsschluss schon klar ist, dass das Haus brennen wird. Der Leistungsfall muss also noch nicht eingetreten sein, aber es muss offensichtlich sein, dass er eintreten wird. Eine eingebrachte BU läge vor, wenn schon eine Krankheit vorliegt, die sicher zu einer 50%-Einschränkung im eigenen Beruf führen wird. Oder auch, wenn ich einen neuen Beruf anfange, weil ich schon weiß, dass ich den nicht ausüben kann, da eine BU schon vorliegt.

Einkommensabsicherung

Wir wollen hier niemandem zu nahe treten, aber die Philosophie der Einkommensabsicherung ist für den Berater sowohl leicht als auch lukrativ. Denn der Berater muss nur das aktuelle Einkommen wissen und erstellt dann ein Angebot in Höhe dessen, was maximal zu verkaufen ist. Der Vorteil für dich als Kunden ist, dass du immer maximal abgesichert bist und dein Risiko somit minimal ist. Wenn du aber mit weniger als deinem Einkommen klar kommst, nicht bis 67 von deinem Einkommen abhängig sein wirst oder auch das Risiko eine Umschulung selbst tragen könntest, weil du schon 3-6 Monatsgehälter auf der Seite hast, dann ist es schon sinnvoll, sich über die Ausgaben zu unterhalten. Das ist dann für den Berater aufwendiger, aber du erfährst dann, was dein individueller Bedarf ist. Selbst wenn der dann das Maximum von 60% vom Brutto mit 5% Dynamik bis zum 67. Lebensjahr ist.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, auf die du Anspruch hast, wenn du das erste Lehrjahr beendet hast oder in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung bezahlt hast. Wenn du das erste Lehrjahr beendet hast, hast du ausschließlich Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, die du erhältst, wenn du keine 3 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst.
Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommst du nur, wenn du schon 3 Jahre einbezahlt hast. Sie wird geleistet, wenn du keine 3-6 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst.

Zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehört jeder Job, wenn er nicht behindertengerecht ist oder ein Schon- oder Nischenarbeitsplatz.

Die EMI-Rente berechnet sich nach dem gleichen System wie die Altersrente. Es ist also eher zu wenig als zu viel.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung funktioniert an sich wie eine BU-Versicherung. Der Unterschied ist, dass hier erst geleistet wird, wenn ich keine 3 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Es wird also nicht mein Beruf geprüft, sondern jeder Beruf, der nicht behindertengerecht ist oder eine Schon- oder Nischenarbeitsplatz.

Du trägst hier also das Risiko einer Umschulung selbst.

F

Fiktion oder fingierter Prognosezeitraum

Der fingierte Prognosezeitraum ist die vielleicht wichtigste Klausel überhaupt. Denn der normale Prognosezeitraum stellt immer eine Prognose dar. Ich muss also beweisen, dass ich die kommenden 6 Monate berufsunfähig bin. Und etwas zu beweisen, dass die Zukunft betrifft, ist nun mal schwierig. Die Fiktion ist deshalb eine tolle Lösung. Hier geht der Versicherer davon aus, dass der Prognosezeitraum erfüllt ist und eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn ich bereits 6 Monate berufsunfähig war. Das Gleiche gilt für die Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung, nur dann eben mit anderen Auslösern als Berufsunfähigkeit.

Diesen fingierten Prognosezeitraum hat jeder Versicherer. Ab und an wird er in den Bedingungen vergessen. Aber das war dann bisher immer ein Versehen und wird mit dem nächsten Bedingungsstand ausgebessert.

Finanzielle Angemessenheit

Ein Vertrag ist dann finanziell angemessen, wenn die BU-Rente einen erkennbaren Abstand zu deinem Netto-Gehalt hat. Deshalb darfst du in der Regel nur 60% vom Brutto absichern. Bei manchen Versicherern sind es auch 80% vom Netto. Der Gedanke dahinter hat mit der Reaktivierungswahrscheinlichkeit zu tun. Denn der Versicherer geht davon aus, dass du wieder arbeiten und Geld verdienen willst. Wenn du mit einer Rente vom Versicherer aber genauso gut oder sogar besser leben kannst, dann hast du keine Motivation, umzuschulen oder an einer Fortbildung teilzunehmen, im wieder dein eigenes Geld verdienen zu können.

Funktionale Invaliditätsversicherung

Die FIV ist eine Sachversicherung, die mal kurz so ca. 2014 stark gehypt wurde. Versichert war Pflegebedürftigkeit, Organschäden, Unfall, Krebs und Grundfähigkeiten. Klingt super, aber z.B. bei den Grundfähigkeiten mussten oft 2-4 Grundfähigkeiten gleichzeitig verloren gehen. Außerdem waren es Sachversicherung, weshalb der Versicherer jederzeit nahezu beliebig den Beitrag anpassen konnte. Und bei manchen Anbietern konnte die funktionale Invaliditätsversicherung auch vom Versicherer gekündigt werden. Das ist selbstverständlich Mist, wenn du damit dein Einkommen der nächsten 30-40 Jahre absichern willst.

G

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung hat keinen Bezug zu deinem Beruf und ist deswegen auch keine Einkommensabsicherung. Sie kann aber doch auch Ausgaben absichern. Nämlich dann, wenn du in deiner Freizeit mit dem Hund spazieren gehst, Hühner, Ziegen, Bienen, Pferde oder einen Garten hast, dann muss sich darum jemand kümmern, wenn du das nicht mehr kannst. Das gilt auch fürs Kochen und Wohnung sauber halten.

Es kann also sein, dass du wegen einer körperlichen Einschränkung noch zu 100% dein Einkommen erzielen kannst, aber dir neue Kosten aus deiner Freizeit entstehen.

Wenn du unbedingt dein Einkommen mit der GFV absichern möchtest, weil alle sagen, dass das geht, dann solltest du unbedingt eine AU-Klausel vereinbaren und dir mal überlegen, wie groß die Schnittmenge zwischen den versicherten Fähigkeiten und deinen tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Arbeitsalltag ist. Dann kannst du einigermaßen einschätzen, ob die Beitragsersparnis das Risiko wert ist.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen sind Teil der Antragsfragen. Hier musst du alles angeben, was nicht von alleine ausheilt und nicht sowieso jeder mal hat. Einen Schnupfen musst du also nicht angeben, eine Grippe aber schon. Die muss mit Medikamenten behandelt werden. Der grippale Infekt nicht. Der geht auch alleine wieder weg.

Und bestehende Erkrankungen müssen immer angegeben werden. Auch, wenn sie nicht behandelt werden. Wenn der Arm ab ist, ist der Arm ab.

H

Hobbies

Was du in deiner Freizeit machst, kann durchaus relevant sein für die Versicherbarkeit. Bei manchen Hobbies gibt es einen Ausschluss, bei anderen einen Zuschlag. Wenn du die erwartete gesundheitliche Einschränkung gut eingrenzen kannst, gibt es einen Ausschluss. Beim Bergsteigen, z.B., wirst du merken, wenn du runterfällst und dich auch sofort verletzen. Wenn du boxt, dann kassierst du ständig Schläge auf dein Hirn, weshalb es aber nicht sofort zu einer Schädigung kommen muss. Hier wird in den meisten Fällen ein Zuschlag verlangt.

I

Infektionsklausel

Die Infektionsklausel leistet, wenn von dir eine Ansteckungsgefahr ausgeht und du ein behördliches Arbeitsverbot erhältst. Das kommt so gut wie nie vor und würde so oder so auch zu einer “normalen” Berufsunfähigkeit führen. Denn bei der BU-Versicherung kommt es nicht darauf an, ob die gesundheitliche Einschränkung direkt deine Handlungsfähigkeit einschränkt. Es kommt darauf an, ob mit der Einschränkung noch ein sinnvolles Arbeitsergebnis möglich ist. Und wenn du Kunden anstecken könntest, dann ist das nicht sinnvoll. Fairerweise muss ich aber sagen, dass die Infektionsklausel schon einen Nutzen hat. Denn der Nachweis ist viel einfacher, weil er schon über das behördliche Arbeitsverbot erbracht ist.

In der Grundfähigkeitsversicherung ist die Klausel schon von Vorteil, weil dadurch eine Verbindung zwischen Beruf und Leistung hergestellt wird.

J

Junge-Leute-Antrag

Es gibt ein paar Versicherer, die bei Menschen unter 30 Jahren die Antragsfragen angepasst haben und hier nur nach den letzten 3 Jahren bzw. nach den letzten 5 Jahren fragen.

K

Kausalität

Ist klugscheißerisch für “Zusammenhang”. Wenn der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Leistung verweigern will, muss er eine Kausalität beweisen. Also, einen Zusammenhang zwischen der verschwiegenen oder vergessenen Krankheit oder Hobby.  Angenommen, du vergisst eine psychische Erkrankung und wirst dann berufsunfähig wegen Krebs. Dann besteht da kein Zusammenhang und der Versicherer muss leisten. Wenn der Versicherer den Vertrag anfechtet wegen Arglist, dann ist die Kausalität  übrigens egal.

Kollektiv

Das Kollektiv sind die Versicherten in einem Tarif, die vergleichbare Eigenschaften haben. Im Idealfall sind das alle Versicherten eines Tarifs. In der Arbeitskraftabsicherung sind das alle Versicherten der gleichen Berufsgruppe. Je größer ein Kollektiv, desto widerstandsfähiger ist es gegenüber Schwankungen. Außerdem ist es sozial gerechter, wenn sich die Risiken vermischen und nicht die risikoreicheren Berufe mehr bezahlen müssen. Denn tatsächlich sind das auch genau die Berufe mit einem geringeren Einkommen.

Konkrete Verweisung

Der BU-Versicherer kann dich in der Regel nur konkret verweisen. Das bedeutet, dass er nur dann die Rentenzahlung einstellen kann, wenn du tatsächlich, also konkret, in einem neuen Beruf arbeitest. Du musst in deinem neuen Job mindestens 80% deines letzten Gehalts in gesunden Tagen verdienen, der Job darf dich weder über- noch unterfordern und das Ansehen muss vergleichbar sein.

Beim Gehalt lässt sich das sehr leicht prüfen. Du hast hier aber die Möglichkeit, deine Arbeitszeit so zu reduzieren, dass du knapp unter den 80% bleibst. Klingt illegal, ist aber so ausgeurteilt.

Das mit dem Über- und Unterfordern ist kniffliger. Im Extrem: Wenn du vorher Fluglotse warst, kannst du nicht auf den Pförtner verwiesen werden, weil dich die Aufgabe im Vergleich eher unterfordert. Eine Überforderung kann ich bei der konkreten Verweisung nicht so einfach konstruieren, ohne dass du bei der Bewerbung geschummelt hast. Denn wenn du als Philosophieprofessor angestellt wirst, dann brauchst du die Ausbildung. Du kannst nicht grundsätzlich überfordert sein. Es kann aber schon sein, dass du aufgrund deiner vorhandenen gesundheitlichen Einschränkung hier in die Überobligation gehst.

Und das Ansehen kannst du dir sehr gut vorstellen, wenn du auf dem Land groß geworden bist. Wenn der eine bei der Kirchweih durch das Bierzelt geht, bekommt er an jedem Tisch ein Bier ausgegeben, während über einen anderen hinter seinem Rücken gelästert wird. Ein sehr schönes Beispiel ist eine Sparkassen-Mitarbeiterin, die 50% am Schalter und 50% in der Beratung gearbeitet hat. Aufgrund einer psychischen Erkrankung kann sie nur noch am Schalter arbeiten. Sie arbeitet die gleichen Schichten in der gleichen Filiale für das gleiche Gehalt. Trotzdem kann sie nicht konkret verwiesen werden, weil das Ansehen einer Beraterin höher ist als das einer Schalter-Dame. Wahre Geschichte.

L

Laufzeit

Es gibt verschiedene Laufzeiten. Da wäre die Versicherungsdauer, die angibt, wie lange du versichert bist und die Leistungsdauer, die angibt, wie lange du die Rente bezahlt bekommst. Normalerweise ist die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer gleich. Du kannst die Leistungsdauer aber auch länger als die Versicherungsdauer wählen. Angenommen, du bist bis 2040 versichert, hast aber für die Rente ne Laufzeit bis 2050 vereinbart. Wenn du jetzt 2030 BU wirst, bekommst du die Rente bis 2050. Wenn du aber 2041 BU wirst, bekommst du nix. Du bist nicht mehr versichert.

Manche Versicherer bieten noch eine separate Beitragszahldauer an. Dann kannst du den ganzen Schutz schon bis du 60 bist bezahlen, bist aber bis 67 versichert.

M

Musterbedingungen

Sowas wie Musterbedingungen gibt es in der Lebensversicherung nicht. Aber es gibt für die BU-Versicherung einen Paragrafen, der eine Leitbildfunktion hat. Nämlich den §172 im Versicherungsvertragsgesetz. Und jede Versicherung, die sich Berufsunfähigkeitsversicherung nennt, darf nicht schlechter sein als das. Mittlerweile ist jede Versicherung deutlich besser als die Definition im §172 VVG. Aber ab und zu kommt es vor, dass ein Produkt, das wie eine Sachversicherung kalkuliert ist, sich BU-Versicherung nennt. Und das geht dann halt nicht.

N

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie ist ne ziemlich wichtige Sache. Vor allem dann, wenn du alles richtig gemacht hast und schon in jungen Jahren dein Versicherung gemacht hast. Mit den Nachversicherungsgarantie kannst du deine BU-Rente nachträglich erhöhen. Bei manchen Versicherern ohne erneute Gesundheitsprüfung, bei anderen ohne erneute Risikoprüfung. Ohne Gesundheitsprüfung bedeutet, dass eben nicht mehr nach dem Gesundheitszustand gefragt wird. Aber ein neuer Beruf, neue Hobbies oder das veränderte Rauchverhalten müsste angegeben werden.

Nebenberufe

Muss ich Nebenberufe angeben? Ich sag mal: Ja, besser schon. Ein Beruf ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung dann ein Beruf, wenn er auf Dauer ausgelegt ist, freiwillig gewählt wurde und deinen Lebensstandard prägt. In diesem Satz findest du starke Argumente, warum du den Kellner-Job während des Studiums nicht angeben musst. Aber wenn du Zweifel hast, dann gib es immer lieber an. Denn auch hier kann eine falsche Angabe zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht führen.

O

Obliegenheiten

Die Obliegenheiten sind ein feines Wort dafür, was du im Leistungsfall tun musst. Also wirklich das, was du tun MUSST. Wenn du es nicht tust, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Es ist keine Mitwirkungspflicht, zu der dich der Versicherer zwingen könnte. Aber du bekommst halt keine Rente, wenn du es nicht tust. In der Regel ist da nix Fieses dabei. Die meisten Versicherer wollen nur dann einen eigenen Gutachter, wenn es Zweifel an deinem Gutachten gibt. Und du kannst in der Regel auch mitreden, bei wem du zum Gutachten gehst.

Du musst dich nicht operieren lassen oder irgendwelche gefährlichen Medikamente nehmen, um wieder gesund zu werden.

P

Prognosezeitraum

Eine Berufsunfähigkeit muss dauerhaft vorliegen. Das unterscheidet sie von der Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist. Mittlerweile sind die Bedingungen so gut, dass bei einer Prognose von 6 Monaten von “dauerhaft” gesprochen wird. Diese 6 Monate sind also der Prognosezeitraum für “dauerhaft” in der BU-Versicherung.

Dabei ist es zunächst mal egal, ob ich schon 7 Monate oder 7 Jahre BU bin. Ich bin erst dann BU, wenn ich eine Prognose von 6 Monaten in die Zukunft erhalte. Glücklicherweise regelt der fingierte Prognosezeitraum, dass ich nach 6 Monaten bestehender BU ebenfalls dauerhaft BU bin.

Q

Qualifizierter Dienstunfall

Der qualifizierte Dienstunfall ist eines der wenigen Ereignisse im Bereich der Arbeitskraftabsicherung, bei dem die Versorgung durch den Staat bzw. den Dienstherrn in der Regel ausreichend ist. Einen qualifizierten Dienstunfall kann ein Beamter in Ausübung einer lebensgefährlichen Handlung erleiden, wenn er dabei eine Erwerbsunfähigkeit von 50% oder mehr davonträgt. Und in den Gesetzen steht tatsächlich Erwerbsunfähigkeit und nicht Erwerbsminderung. In der Regel ist das ein Thema für Soldaten, Feuerwehrleute und Polizisten. Wer einen qualifizierten Dienstunfall erlitten hat, erhält 80% der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe. Das ist recht häufig sogar mehr Ruhegehalt als man vorher Besoldung erhielt.

Qualität der Bedingungen

Es wurde schon so viel geschrieben über die Wichtigkeit der Qualität der Bedingungen. Aber ganz ehrlich: Die Qualität von Bedingungen ist kaum noch relevant. Als Vermittler betont man gern, dass das anders sei, weil ich dann ein Argument für diesen oder jenen Tarif habe. Oder ich werde überhaupt gebraucht, um alles zu erklären. Aber tatsächlich sind all die neuen Klauseln extrem selten relevant. Im Leistungsfall geht es um die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, die im Gesetz geregelt ist und nicht in den AVB,  um die Erfüllung der 50%, die bei gut 99% aller Bedingungen enthalten sind und darum, ob Meldefristen verpasst wurden. Aber auch auf die Meldefristen verzichten gut 98% aller Tarife.

Viel wichtiger als die Qualität der Bedingungen ist das Wissen um den Leistungsfall. Wenn ich weiß, was der Versicherer darf und was nicht oder wie die Berufsunfähigkeit überhaupt zu beweisen ist, dann ist das viel mehr wert.

R

Reaktivierungswahrscheinlichkeit

Damit ist die Wahrscheinlichkeit gemeint, mit der ein BU-Leistungsfall wieder so gesund wird, dass er wieder mehr als 50% seiner Tätigkeiten ausführen kann oder er umschult und auf einen neuen Beruf konkret verwiesen werden kann. Wenn du noch jung bist, ist die Reaktivierungswahrscheinlichkeit recht hoch, aber mit steigendem Alter sinkt die Wahrscheinlichkeit. Das liegt auch daran, dass du zwar umschulen kannst, aber wenn dich dann wegen deines Alters keiner anstellt, kann dich der Versicherer auch nicht aus der Leistung nehmen.

Risikoprüfung

In der Risikoprüfung prüft der Versicherer das Risiko. Das war´s auch schon. Wichtig ist, dass wir hier den Blickwinkel des Versicherers verstehen müssen. Bei der Gesundheit geht es nicht darum, ob du gesund bist, sondern darum, ob eine Vorerkrankung, eine Verletzung oder dein BMI dazu führen können, dass du innerhalb der Vertragslaufzeit mit einer höheren Wahrscheinlichkeit BU werden könntest. Und da die Laufzeit auch mal 40 Jahre gehen kann, ist logisch, warum man hier so streng ist.

Beim Beruf geht es nicht so sehr darum, ob der Beruf ein hohes Verletzungsrisiko birgt. Es geht darum, wie wahrscheinlich hier eine Berufsunfähigkeit auch durch Krankheiten, die du dir nicht bei der Arbeit holst, ist. Ein Uhrmacher verletzt sich sicher nicht so leicht, aber die filigrane Arbeit ist schon dann nicht mehr möglich, wenn er durch eine Nervenkrankheit leicht zittert.

Und je höher deine Ausbildung ist, desto eher geht der Versicherer davon aus, dass du bei einer gesundheitlichen Einschränkung auch umschulen würdest, um wieder arbeiten zu können. Wer noch nie eine Ausbildung abgeschlossen hat, wird damit statistisch gesehen nicht dann damit anfangen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.

Risikorelevant

Risikorelevant ist alles, was einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden hat. Bei Hobbies ist es z.B. immer wichtig, ob du an Wettkämpfen teilnimmst. Denn der Versicherer geht davon aus, dass du so ehrgeizig bist, dass du auch mit Verletzung an dem Wettkampf teilnimmst und somit einen schlimmeren Verlauf der Verletzung riskierst.

Der Beruf ist risikorelevant, weil es eben in verschiedenen Berufen verschieden wahrscheinlich ist, BU zu werden. Und es geht nicht darum, dass ein Beruf gefährlicher als der andere wäre. Es geht darum, welche Fertigkeiten notwendig sind, um ihn auszuüben. Du wirst dich in sozialen Berufen nicht schneller verletzen als in einem Bürojob. Aber die notwendige Empathie und die Fähigkeit mit den persönlichen Schicksalen der Menschen, mit denen du arbeitest umzugehen, sind Fertigkeiten, die du in einem Bürojob nicht brauchst. Deshalb kannst du in einem normalen Bürojob auch nicht BU werden, wenn du diese Fähigkeiten verlierst.

Und alle gesundheitlichen Einschränkungen sind risikorelevant. Logisch.

Rückstellung

Eine Versicherung, die eine Rente zahlt, muss eine Rückstellung in Höhe der maximal zu leistenden Rente bilden, wenn ein Antrag gestellt wird. Das bedeutet, das Geld muss auf einem Konto verfügbar rumliegen, damit die Rente auch gezahlt werden kann, wenn sonst alles den Bach runtergeht.

S

Schulunfähigkeitsversicherung

Da gibt es an sich nur einen Anbieter da draußen. Viele meinen damit eine BU-Versicherung, die auch bei Schülern leistet. Aber an sich würde das jede BU-Versicherung tun. Denn versichert sind die Tätigkeit, die zuletzt regelmäßig in gesunden Tagen ausgeführt wurden. Und das ist bei einem Schüler eben alles, was ein Schüler so macht. Der Heimweg ist mitversichert, weil Hausaufgaben nun mal dazugehören.

Wenn es eine extra Klausel gibt, die für Schüler gilt, kann es eigentlich nicht besser werden. Oft ist z.B. die Teilnahme am regulären Unterricht genannt. Regulär ist ein Unterricht auch, wenn ich für ein Jahr auf Reha bin und online am Unterricht teilnehme oder mir einfach nur Aufgaben per E-Mail geschickt werden. Da wäre es besser, es wäre der Unterricht versichert, den ich zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt habe.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Die SBU ist das, was wir heute als Berufsunfähigkeitsversicherung kennen. Am Anfang gab es immer eine Risikolebens- oder Rentenversicherung und eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ). Mittlerweile bietet aber jeder Versicherer seine Tarife als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Spontane Anzeigepflicht

Super Thema, um zwei BU-Experten über Stunden zu beschäftigen. Spontane Anzeigepflicht bedeutet, dass du von dir aus Sachen angeben musst, die risikorelevant sind. Dazu müsstest du erstmal wissen, was das ist. Deshalb hat man 2008 beschlossen, dass du nur noch angeben musst, wonach der Versicherer in Textform fragt.

Da Gesetze und so Zeug aber kompliziert sind, gibt es Ausnahmen. Und so besteht die spontane Anzeigepflicht noch dann, wenn ein Umstand offensichtlich risikorelevant ist, aber dabei so außergewöhnlich, dass der Versicherer nicht danach fragen kann. In der BU-Versicherung wird an sich nach allem gefragt und kein risikorelevanter Umstand kann so außergewöhnlich sein. Ein Beispiel aus der Wohngebäudeversicherung kann hier helfen. In der WG-Versicherung wird ja in der Regel nur nach dem Haus gefragt, weil es ziemlich egal ist, wer in dem Haus wohnt. Nun ist aber das Haus eines mehrfach verurteilten Brandstifters abgebrannt. Der Versicherer hat sich auf die spontane Anzeigepflicht berufen und das Gericht hat zugestimmt, weil der Umstand ohne Zweifel risikorelevant ist und der Versicherer ja nicht in jedem Antrag fragen kann, ob man zufällig ein Brandstifter sei.

Bei der Arbeitskraftabsicherung wäre das vielleicht vergleichbar mit einem verurteilten Versicherungsbetrüger.

T

Tätigkeitsbeschreibung

Im Leistungsfall musst du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung immer eine Tätigkeitsbeschreibung einreichen. Hier muss aufgezählt sein, was du an einem durchschnittlichen Arbeitstag so machst. Nur so kann eine BU von 50% festgestellt werden.

Bei vielen Berufen empfiehlt sich, auch am Anfang, also wenn du Versicherungsschutz beantragst, zu beschreiben, was du eigentlich machst. Denn viele Berufe haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Vieles geht online im Homeoffice und viele gefährliche Tätigkeiten macht heute eine Maschine. Ein Fräser steht heute nicht immer an der Maschine und muss um seine Hände fürchten. Oft gibt der Fräser nur die Daten ein und die Maschine macht die Arbeit. Wenn der Versicherer das weiß, musst du vielleicht weniger für deine Versicherung bezahlen.

U

Umorganisation

Die Umorganisation betrifft nur Selbständige. In älteren und richtig schlechten Bedingungen betrifft das auch Angestellte mit Weisungsbefugnis. Es geht hier darum, dass du anderen quasi befehlen kannst, teile deiner Arbeit zu übernehmen oder du deine Arbeit so gestalten kannst, wie du willst. Angenommen, du kannst nicht mehr Auto fahren, weil du Medikamente nehmen musst. Als Angestellter bist du BU. Bei einem Selbständigen würde geprüft werden, ob die Arbeit nicht auch von zu Hause aus möglich wäre.

Auch bei der Umorganisation gibt es Regeln. Zunächst mal muss es wirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn du Arzt bist und einen anderen Arzt anstellen musst, um deine Arbeit zu machen, ist das in der Regel nicht wirtschaftlich sinnvoll, weil du dem anderen Arzt sehr viel zahlen musst. Wenn du jemanden auf Mindestlohn anstellst, damit er dir die Gemüsekisten vom Wochenmarkt zum Transporter trägt, dann dürfte das in der Regel ok sein.

Außerdem musst du weiter erkennbar der Chef sein. Angenommen, du bist schon sowas wie der Firmenbesitzer und du bist nur noch in ein paar Aufsichtsratssitzungen und du wirst dement. Wenn du zukünftig am Empfang sitzt, statt in den Aufsichtsratssitzungen, wird das die Firma wirtschaftlich nicht schädigen. Keine Beleidigung an Aufsichtsräte… Aber du bist dann eben der Typ am Empfang und nicht mehr der Chef. Deshalb ist das auch nicht möglich.

Umorganisation ist also schon ein Thema für Selbständige, aber der Freiberufler oder Solo-Selbständige kann in der Regel nur sehr schwierig und deshalb sehr selten umorganisiert werden.

Untersuchungsgrenzen

In den Annahmerichtlinien der Versicherer finden sich Untersuchungsgrenzen. Da steht dann z.B., dass bis 2.500 Euro monatlicher Rente nur die Antragsfragen zu beantworten sind, aber ab 2.501 Euro Rente ein Arztbericht einzureichen ist oder bestimmte Laborwerte notwendig sind. Wenn du diese Untersuchungsgrenzen umgehen willst, kannst du 2 Verträge bei verschiedenen Versicherern machen. Das ist dann aber halt im Leistungsfall unter Umständen stressiger, weil du 2 mal alle Unterlagen ausfüllen musst.

V

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Die VVA ist so ziemlich das schlimmste, was einem im Leistungsfall passieren kann. In den ersten 5 Jahren kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend anpassen oder sogar die Leistung verweigern. Dann muss der Versicherer die Kausalität beweisen.

Bei Arglist ist die Kausalität egal und der Versicherer kann den Vertrag in den ersten 10 Jahren ab Vertragsschluss anfechten. Das ist dann so, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Nur dein Geld ist halt weg. Arglist muss der Versicherer beweisen. Es reicht also nicht, wenn er sagt, dass eine Krankheit in der Akte steht. Er muss plausibel darlegen, dass du davon gewusst hast. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es dazu eine Krankschreibung gab, du Medikamente einnehmen musstest oder du behandelt wurdest oder sogar im Krankenhaus warst.

Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist ein ziemlich großes Thema geworden, aber wenn du einfach nicht lügst, ist schon ziemlich viel geschafft. In der Regel kannst du dich ja daran erinnern, wann du Medikamente genommen hast, krankgeschrieben oder im Krankenhaus warst.

Versicherungsvertragsgesetz

Das VVG ist die Grundlage aller Versicherungen. Die Berufsunfähigkeit ist in §172 geregelt. Kannst du mal lesen, musst du aber nicht. Dafür gibt es ja Experten.

Vorsatz

Vorsatz bedeutet einfach, dass du etwas mit Absicht machst. Dadurch unterscheidet es sich von grober Fahrlässigkeit. Das ist alles, was du an Konsequenz für dein Handeln in Kauf nimmst. Angenommen, du wirfst einen Stein aus dem Fenster, ohne zu sehen, ob unten jemand steht. Dann nimmst du in Kauf, jemanden verletzen zu können. Das ist grob fahrlässig. Wenn du siehst, dass da jemand läuft und du versuchst, ihn zu treffen, dann ist das Vorsatz.

W

Wenzel, Philip

Es wird gemunkelt, er steckt hinter dem BUpermann.

Widerrufsrecht

In der Lebensversicherung hast du 4 Wochen Zeit, um deinen Vertrag zu widerrufen.

X

Xylophonspieler

Xylophonspieler und andere Musiker sind nicht ohne Weiteres versicherbar. Das gilt an sich für alle Künstler. Das liegt nicht mal daran, dass alle Musiker und Künstler für einen Versicherungsmathematiker schwierig zu greifen sind, sondern viel mehr daran, dass vor allem freischaffende Künstler kein geregeltes Einkommen haben und der finanzielle Druck sich immer negativ auf die Erwartbarkeit einer Berufsunfähigkeit auswirkt.

Y

Yakzüchter

Gibt es selten, sind aber versicherbar.

Z

Zwei-Vertrags-Lösung

Mehrere Verträge zu haben, hat zwei Vorteile und einen Nachteil.

Die Vorteile:

  1. Die meisten Versicherer haben sogenannte Untersuchungsgrenzen. Oft liegen die bei 2.500 Euro monatlicher Rente, manchmal bei 2.000 Euro, manchmal bei 3.000 Euro. Wer dann eine Rente mit einem Euro mehr pro Monat vereinbart, muss ein ärztliches Zeugnis oder Laborwerte einreichen. Um das zu verhindern, kann ich zwei Verträge bei zwei Versicherern machen. Wenn ich das mache, sieht das aber schon auch so aus, als ob ich was zu verheimlichen hätte. Ich sag´s nur.
  2. Die meisten Versicherer haben eine Grenze bei den Nachversicherungsgarantien. Meistens gehen die bis 2.500 Euro, manchmal bis 4.000 Euro. Wenn ich darüber hinaus eine Erhöhung möchte, wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Um das zu verhindern kann ich 2 oder mehr Verträge machen und habe bei jedem Versicherer die Möglichkeit zu erhöhen. Es muss aber immer auch finanziell angemessen sein. Das bedeutet, dass ich nicht mehr als 60% vom Bruttoeinkommen als Rente versichern kann. Beamte in der Regel nur 30% vom Brutto.

Der Nachteil wird erst im Leistungsfall spürbar. Ich muss alle Formulare mehrmals ausfüllen und vielleicht sogar zu verschiedenen Gutachtern. Das kann ein Experte aber in den Griff bekommen.

 

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