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Wie sichere ich Feuerwehrleute gegen Berufsunfähigkeit ab?

Feuerwehrleute

Rote Fahrzeuge, blaues Licht, Feuer, Wasser, Held sein – so sehen Kinderträume aus. Berufswunsch: Feuerwehrmann. Jahre später führt dieser Wunsch häufig über die Bambini- und Jugendfeuerwehr in den aktiven, ehrenamtlichen Dienst einer Freiwilligen Feuerwehr. Und nicht selten schlägt der Berufswunsch aus Kindertagen durch und somit fällt dann die Entscheidung, nach erfolgter Berufsausbildung, den Dienst bei der Feuerwehr nicht mehr nur ehrenamtlich, sondern beruflich zu leisten. Was auch cool ist, denn Feuerwehrleute braucht es immer!

Und gerade weil die Dienste bei der Feuerwehr so unterschiedlich sind und besonders im Bereich der freiwilligen Wehren oftmals in direkter Konkurrenz zum eigentlichen Hauptberuf stehen, gibt es zum Thema „Arbeitskraftabsicherung“ ein paar Dinge zu beachten.

Dazu möchte ich in hier auf die vier gängigen Dienstverhältnisse von Feuerwehrleuten eingehen:

Berufsfeuerwehrleute im Beamtenstatus

Unser Philip Wenzel schreibt in seinem Artikel zur Dienstunfähigkeitsversicherung, er sehe die „spezielle DU“ als weniger nötig an. Da stimme ich ihm in Bezug auf den Feuerwehrdienst zu. Die „spezielle DU“ wird in Feuerwehrkreisen häufig auch als „G26-Klausel“ bezeichnet. Bedeutet: wenn ich die G26 nicht mehr bestehe und dadurch meine Tauglichkeit als Atemschutzgeräteträger nicht mehr gegeben ist, bin ich aus einsatztechnischer Sicht nicht einsetzbar. Ob allerdings die daraus resultierende finanzielle Einschränkung (möglicher Wegfall von Schichtzulagen, Wochenendzuschlag, etc.) existenzbedrohend ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Untauglichkeit dauerhaft anhält und eine andere Verwendung nicht möglich ist (z.B. als Leitstellendisponent im Tagdienst) wird dieser Umstand zur Dienstunfähigkeit führen und die Dienstunfähigkeitsversicherung ist in der Leistungspflicht.

Hauptamtliche Feuerwehrleute bei der FFW und Werksfeuerwehrangehörige

Hauptamtliche Feuerwehrleute bei der Freiwilligen Feuerwehr hingegen sind wie Werksfeuerwehrangehörige keine Beamten. Somit kommt von vornherein eine Dienstunfähigkeitsversicherung für beide nicht in Frage. Hier ist eine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nötig.

Werkfeuerwehrleute können in ihrem Unternehmen durchaus von bestehenden Kollektivrahmenverträgen profitieren und so einen vereinfachten Zugang zum Versicherungsschutz bekommen – oft ohne bzw. mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung.

Ich treffe hin und wieder auf hauptamtliche Feuerwehrleute, die einen Aufstieg in ein Beamtenverhältnis anstreben. Das bedeutet natürlich auch, dass die Zeit, während der sie angestellt sind, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein sollte. Idealerweise so, dass ein Wechsel in eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu gegebener Zeit möglich ist (ohne erneute Gesundheitsprüfung) oder besser noch der Tarif sowohl die Berufs- als auch die Dienstunfähigkeit absichert.

Der überwiegende Teil der Berufs- und hauptamtlichen Feuerwehrleute, bringt eine bestehende Arbeitskraftabsicherung aus dem vorausgegangenen (meist handwerklichen) Arbeitsverhältnis mit. Es gilt den Vertrag zu prüfen und nicht mit Gewalt zwingend ein Dienstunfähigkeitsversicherung durchzuboxen. Oftmals macht es sogar Sinn, den bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten, eben weil die Bedingungen durchaus geeignet sind, die Prämien günstiger und die Gesundheit besser war bei Abschluss.

Und was ist mit ehrenamtlichen Feuerwehrleuten bei der Freiwilligen Feuerwehr?

Im Gegensatz zu den erstgenannten, ist hier der Hauptberuf in der Regel ein anderer. So ist für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht der Dienst bei der Feuerwehr ausschlaggebend, sondern eben der Hauptberuf.

Ist der Feuerwehrmann ohne Uniform ein Bürokaufmann, so ist das Risiko eines Bürokaufmannes die Grundlage des Versicherungsschutzes. Bei der Beantragung einer BU-Versicherung lautet aber eine der zu beantwortenden Fragen in etwa so „Gibt es Hobbys mit besonderem, erhöhtem Risiko?“ – Nun ja, was ist denn nun die freiwillige Feuerwehr? Hobby? Auf jeden Fall! Besonderes oder gar erhöhtes Risiko? Gute Frage.

FFW ist nicht gleich FFW

Schauen wir zunächst auf zwei Beispiele, die ich so bei möglichen BU-Versicherern vorgetragen habe: Es gibt die Feuerwehren in Ortschaften mit wenigen Einwohnern, einem TSF und im Schnitt zwei Einsätzen im Jahr.

Und dann gibt es die Stützpunktwehren mit Autobahn- oder Schnellstraßenanbindung, Gefahrgutkomponente und 200-250 Einsätzen im Jahr. Objektiv betrachtet müsste ein Mitglied der genannten Stützpunktwehr gefährdeter sein. Aus Versicherer Sicht machen viele keine Unterschiede und führen an, dass man das Ehrenamt fördern möchte und den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht als Hobby mit erhöhtem Risiko einstuft.

Meine Rückfragen zum Thema Gefahrstoffe (ABC-Gefahren) und besonders in Bezug auf Strahlenschutz hielt man an dem vorgenannten Bekenntnis fest. Einzige Ausnahme: Mitglieder der Höhenrettung oder Rettungstaucher. Diese Umstände sind anzugeben und wirken sich in der Regel Gefahr- und Prämienerhöhend aus.

Was mich irritiert hat: Nicht wenige Fachabteilungen bekamen diese Fragen so noch nicht gestellt und mussten diese vor der Angebotsabgabe intern besprechen.

Ich schließe daraus, dass es so gut wie keine echten Experten für Feuerwehrleute gibt. Wer also der Held aus seinen Kindheitsträumen geworden ist und sich passgenau absichern will, sollte sich an einen der wenigen Experten wenden 😉


Über den Autor: Julian Roth
Julian Roth ist Gesellschafter der Genius Versicherungsmakler GmbH und bereits seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche. Ebenso lange Erfahrung hat er im aktiven Dienst sowie im Gefahrstoffzug der Freiwilligen Feuerwehr. Er kennt die möglichen Risiken des Einsatzgeschehens und den Bedarf der Feuerwehrleute. Zu seinen Kunden zählen Berufsfeuerwehrleute, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie Flughafen- und Werksfeuerwehrangehörige.

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