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Berufsunfähigkeitsversicherung Ingenieure Steuern

Höhe Berufsunfähigkeitsversicherung Ingenieure

Die korrekte Ermittlung Deiner Netto-Rente als Ingenieur in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Teil 1 – steuerliche Behandlung

Wie viel von Deiner Rente kommt tatsächlich in Deiner Tasche an und wie viel geht an Sozialabgaben und Steuer wieder weg?
Wie so oft lässt sich dies nicht pauschal beantworten, aber ich skizziere Dir im Folgenden die grundsätzliche Logik – dann kannst Du das einfach auf Deine persönliche Situation übertragen.
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Wie hoch muss die Bruttorente liegen um die gewünschte Nettorente zu beziehen?

Das hängt von mehreren Faktoren ab und kann daher immer nur für Deine heutige konkrete Situation genau berechnet werden. Ich stelle Dir daher hier die grundsätzliche Logik und ein Beispiel dar, was Du dann auf Deine Situation übertragen kannst.

Folgende 8 Fragen sind zu klären:

a) Bist Du Single oder verheiratet?
b) Bei Ehepaaren: bist Du gemeinsam oder getrennt steuerlich veranlagt?
c) Hast Du zusätzliche Einnahmen neben Deinem Arbeitseinkommen? Z.B. Mieten.
d) Hast Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung als private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung in einer Basisrente (=Rüruprente) oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgeschlossen?
e) Wie alt bist Du?
f) Mit welchem Endalter endet Deine Berufsunfähigkeitsversicherung?
g) Bist Du rentenversicherungspflichtig oder nicht?
h) Bist Du gesetzlich oder privat krankenversichert?

Deine persönliche Steuersituation als berufsunfähiger Ingenieur:

Zu Frage a bis c): Du musst Deinen persönlichen Steuersatz im Falle der Berufsunfähigkeit ermitteln. Wenn Du Single bist, ist nur Dein Einkommen für Deinen persönlichen Steuersatz relevant. Also die Höhe Deiner BU-Rente und Deine sonstigen Einkommen die auch im Falle der Berufsunfähigkeit weiter fließen wie z.B. Mieten. Gleiches gilt, wenn Du zwar verheiratet bist, ihr aber getrennt veranlagt werdet. Bist Du verheiratet und gemeinsam steuerlich veranlagt, ist auch das Einkommen Deiner Partnerin bzw. Deines Partners für euren persönlichen Steuersatz mitverantwortlich.

Die Vertragsart Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und ihre Auswirkung auf die Nettorente:

Zu Frage d bis f) kennst Du Deinen voraussichtlichen Steuersatz im Leistungsfall, musst Du prüfen, zu wie viel Prozent Deine Berufsunfähigkeitsrente der Steuer unterliegt. Das hängt davon ab, in welcher sogenannten „Schicht des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG)“ Du Deinen Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen hast.

1) als selbstständige BU oder Zusatzversicherung zu einer privaten Rente = 3. Schicht
2) als Zusatzversicherung in einer Basisrente / Rüruprente = 1. Schicht
3) in der betrieblichen Altersvorsorge = 2. Schicht
3.Schicht: Berufsunfähigkeitsversicherung als „private Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung“ in der „3. Schicht“ des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG):

Bei privaten Berufsunfähigkeitsrenten ist nur ein Teil der Rente zu versteuern. Der sogenannte Ertragsanteil. Wie hoch dieser Teil ist, ist abhängig von der maximalen Restleistungsdauer der BU-Rente. Bist Du z.B. 30 Jahre alt und das Endalter Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt 67 Jahre, ist die maximale Restleistungsdauer 37 Jahre. Bleibst Du 10 weitere Jahre gesund und bist mit Eintritt der Berufsunfähigkeit 40 Jahre alt, beträgt die maximale Rest-Leistungsdauer desselben Vertrags nur noch 27 Jahre (immer auf volle Jahre abzurunden).
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Wenn Du die maximale Restlaufzeit Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ermittelt hast, googelst Du im Internet die Steuertabelle für abgekürzte Leibrenten und liest darin den Ertragsanteil ab, der für die maximale Restlaufzeit festgelegt ist.

Bei einer maximalen Restlaufzeit von 27 Jahren wäre der Ertragsanteil z.B. 28%. Das bedeutet, dass von Deinen monatlichen 3.000.- € BU-Rente 28% als steuerpflichtiges Einkommen anzusetzen sind – also 840.- € monatlich.

Bist Du nun Single und hast keine sonstigen Einkünfte, beträgt Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen rechnerisch 12 x 840.- = 10.080.- €. Abzüglich Deiner Werbungskostenpauschale und sonstigen Vorsorgeaufwendungen solltest Du im Grundfreibetrag liegen und keine Steuer auf die Rente zahlen müssen. Der Grundfreibetrag liegt in 2021 bei 9.744.- € und in 2022 bei 9.984.- € und wird i.d.R. jährlich etwas angehoben.

Bist Du aber verheiratet und Dein(e) Partner(in) verdient weiterhin Geld – oder geht aufgrund Deiner Berufsunfähigkeit nun sogar mehr arbeiten – und ihr seid steuerlich gemeinsam veranlagt, erhöht der Ertragsanteil Deiner BU-Rente euer gemeinsames Bruttoeinkommen um eben diese 10.080.- Euro und es wird Steuer anfallen. Wie hoch diese sein wird, hängt von eurem gemeinsamen Gesamteinkommen ab.

Jetzt kannst Du auch nachvollziehen, warum man die Frage nicht pauschal beantworten kann, wie hoch die Nettorente aus Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung sein wird. Denn dies ändert sich jedes Jahr mit der maximal möglichen Restlaufzeit der Rente, dem Grundfreibetrag und Deinem steuerpflichtigen Haushaltseinkommen.

1.Schicht: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen einer Basisrente / Rüruprente in der „1. Schicht“ des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG):

Hast Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen als Zusatzversicherung zu einer Basisrente abgeschlossen (BUZ), hast Du in gesunden Tagen – also solange Du Beiträge bezahlst – die Möglichkeit, die Beiträge zu dieser Basisrente mit BUZ steuerlich geltend zu machen. Ab 2025 zu 100%. In 2021 zu 92% und dazwischen jedes Jahr um 2% steigend. Bei Deinem hohen Einkommen als Ingenieur erscheint das auf den ersten Blick attraktiv.

Dafür musst Du aber auch die Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit höher versteuern. Die Besteuerung erfolgt hier nach dem sogenannten Kohorten-Prinzip. D.h. auch hier kommt es wieder darauf an in welchem Jahr Deine BU-Rente das erste Mal gezahlt wurde. Wäre dies in 2021 der Fall, läge der steuerpflichtige Anteil bei 81% der Rente. Bis ins Jahr 2040 steigt dieser Anteil um 1% p.a. an. Alle Renten, die ab dem Jahr 2040 erstmalig gezahlt werden, sind damit zu 100% steuerpflichtig.

Achtung: wenn Du zukünftig Rentenerhöhungen auf eine bereits bewilligte BU-Rente im Rahmen der Basisrente erhältst, sind diese Rentenerhöhungen immer sofort mit 100% steuerpflichtig.

Auch hier kannst Du die genaue Steuerbelastung damit nur im Einzelfall genau ermitteln und immer nur für ein konkretes Jahr. In unserem obigen Beispiel wären von Deinen monatlich 3.000.- € BU-Rente für den Leistungsfall im Jahr 2021 81% = monatlich 2.430.- € steuerpflichtiges Einkommen. Im Jahr ergibt sich so ein „Bruttoeinkommen“ von 29.160.- Euro p.a. und nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen ein zu versteuerndes Einkommen von rund 21.000.- €.
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Daraus ergibt sich eine Steuerlast von rund 14% oder 247.- Euro mtl. die Du von Deiner Rente für die Steuer abziehen musst. Deine Nettorente liegt damit in diesem Beispiel bei 2.753.- € mtl. – je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto mehr Steuer fällt auf die Rente an.

Bist Du verheiratet und Deine Partnerin oder Dein Partner verdient weiterhin z.B. 120.000.- Euro p.a., läge eurer zu versteuerndes Einkommen z.B. bei 135.000.- € und euer Steuersatz bei durchschnittlich 33%. Von Deinen 3.000.- € mtl. BU-Rente blieben in diesem Falle netto noch 1.939.- € mtl. übrig.

Du siehst – die Gefahr bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Basisrente ist, dass Du nicht in die Zukunft schauen kannst, und daher nicht genau weißt, wie hoch Du Deine BU-Rente brutto ansetzen musst, um am Ende eine ausreichende Nettoversorgung zu haben.

Probleme:

Auf jeden Fall aber ist der Steuer-Anteil deutlich höher als in der 3. Schicht. Um dies auszugleichen, musst Du Deine BU-Rente in Deinem Vertrag bei Abschluss spürbar höher ansetzen als Dein Netto-Versorgungswunsch, um nach Steuer die gewünschte Netto-Versorgung zu sichern.

Hierbei wirst Du auf das Problem stoßen, dass maximal 49% des Beitrags zur Basisrente für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgewendet werden dürfen. Also musst Du auch den Sparanteil deutlich erhöhen und erhältst so einen deutlich höheren Gesamtbeitrag vor Steuer. Diesen kannst Du zwar wieder steuerlich geltend machen, aber die Nettobelastung wird – wenn richtig gerechnet wurde – kaum niedriger sein als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der 3. Schicht.

Das zweite Problem ist, dass Du aus diesem Grund deutlich schneller an die zulässigen Höchstversicherungssummen der Versicherer stößt und damit Deine Flexibilität für zukünftige Erhöhungen deutlich einschränkst.

Auch weitere optionale Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie z.B. Wiedereingliederungshilfen und Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sind im Rahmen der Basisrente nicht zulässig.

2. Schicht: Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung in der „2. Schicht“ des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG):

Hast Du Deine BU-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, zahlst Du die Beiträge von Beginn an zu 100% aus Deinem Bruttoeinkommen – also ohne vorherigen Steuerabzug. Dafür musst Du aber im Leistungsbezug auch die Berufsunfähigkeitsrente immer voll versteuern.

Hier ermittelst Du also auch wieder Dein zu versteuerndes Einkommen im Falle der Berufsunfähigkeit und erhöhst dieses um die gesamte Berufsunfähigkeitsrente um die Steuerlast auf Deine BU-Rente berechnen zu können. In unserem einfachen Beispiel wären das 36.000.- € steuerpflichtiges Einkommen p.a. durch die BU-Rente und damit eine Steuerlast von ca. 448.- € mtl. Steuerbelastung auf Deine monatlich 3.000.- € BU-Rente. Die Netto-Rente beträgt also bis zu diesem Zwischenschritt nach Steuer nur noch 2.552.- € monatlich. Aber hier sind wir noch nicht fertig. Jetzt kommt noch das Thema Sozialversicherungen dazu.

Auf die Auswirkung der Sozialversicherungspflicht gehe ich hier in meinem Beitrag „Die Sozialversicherungspflicht in der Berufunfähigkeitsversicherung als Ingenieur“ ein.

Erst wenn Du beides beachtest – Steuer und Sozialversicherung – kannst Du eine fundierte Entscheidung über die notwendige Rentenhöhe je nach Durchführungsweg treffen.

Alleine oder mit Experten-Hilfe?

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