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Die korrekte Ermittlung Deiner Netto-Rente als Ingenieur in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Teil 2 – Sozialversicherungen

Wie viel von Deiner Rente kommt tatsächlich in Deiner Tasche an und wie viel geht an Sozialabgaben und Steuer wieder weg?
Dieser Beitrag knüpft an meinen Beitrag „Die korrekte Ermittlung Deiner Netto-Rente als Ingenieur in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Teil 1 – steuerliche Behandlung“ an.
Kontakt Dort geht es um die steuerliche Behandlung Deiner Berufsunfähigkeitsrente, je nach Lebenssituation und Durchführungsweg Deines Versicherungsvertrags. Diesen Beitrag solltest Du zuerst lesen, bevor Du hier weiterliest.

Im Folgenden geht es ergänzend um die Frage, wann Deine Berufsunfähigkeitsrente sozialversicherungspflichtig ist und wann nicht und wie Du auf darauf aktiv Einfluss nehmen kannst. Ich skizziere Dir im Folgenden die grundsätzliche Logik anhand eines einfachen Beispiels – dann kannst Du das einfach auf Deine persönliche Situation übertragen.

In unserem Beispiel bist Du 30 Jahre alt, willst mit 67 in den Ruhestand treten, bist Single und verdienst Netto 3000.- € . Deine Berufsunfähigkeitsrente beträgt inzwischen Brutto ebenfalls 3000.- € monatlich.

Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht kannst Du nach derselben Logik durchprüfen wie bei der Frage nach der steuerlichen Behandlung. Dabei ist die Sozialversicherungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung nur relevant mit Blick auf die Kranken- und Pflegeversicherung.

Im ersten Szenario gehen wir davon aus, dass Du im Falle der Berufsunfähigkeit „nur“ berufsunfähig bist, d.h. also Du bist noch nicht erwerbsunfähig und erhältst daher auch keine Erwerbsminderungsrente aus der deutschen Rentenversicherung.

Gleichzeitig arbeitest Du aber auch nicht in einer anderen Tätigkeit mit Deinem verbleibendem Restarbeitsvermögen – obwohl Du dies ja vermutlich könntest – schließlich bist Du ja noch nicht erwerbsunfähig.

Bist Du gesetzlich oder privat Krankenversichert?

Bist Du privat Krankenvollversichert, musst Du in diesem Szenario auch im BU-Fall den gleichen Versicherungsbeitrag an Deine private Krankenversicherung weiterzahlen wie in gesunden Tagen.
Kontakt Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du in diesem Fall auf die Höhe Deiner BU-Rente den dann gültigen %-Satz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Beachte bitte, es gibt in diesem Fall keinen Arbeitgeber der den halben Beitrag übernimmt – Du musst also den vollen %-Satz ansetzen. Bei der Pflegepflichtversicherung musst Du berücksichtigen, ob Du Kinder hast oder nicht.

In unserem Beispiel des Singles werden auf die monatlichen 3.000.- € BU-Rente so in 2021 durchschnittlich (je nach Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse) 19,2% fällig. Dies gilt für alle Vertragsformen der Berufsunfähigkeitsversicherung, d.h. egal ob Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung als private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, im Rahmen einer Basisrente oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

In unserem Beispiel mit 3.000.- € monatlicher BU-Rente sind somit neben der jeweiligen Steuer weitere 576.- € monatlich für Kranken- und Pflegekasse abzuziehen.

Zusammen mit der Steuerbelastung ergibt sich so in unserem Beispiel je nach steuerlicher Schicht folgende Nettorente für gesetzlich Versicherte:

Bruttorente 3000.- € monatlich vor Steuer und Sozialversicherung:
Nettorente 3. Schicht (private Berufsunfähigkeitsrente): 2.424.- € mtl. (-19,2%)
Nettorente 1. Schicht (Basisrente): 2.177.- € mtl. (-27,43%)
Nettorente 2. Schicht (betriebliche Altersvorsorge): 1.976.- € mtl. (-34,13%)

Achtung: dies ist eine Momentaufnahme für das konkrete Beispiel und kann im Einzelfall anders aussehen. Die Tendenz aber stimmt grundsätzlich immer, dass die Abzüge in der 2. Schicht am höchsten sind und in der 3. Schicht am geringsten und dass die 1. Schicht dazwischenliegt.

Dies ist unser obiges Single-Szenario ohne sonstige Einkünfte, bei dem im BU-Fall kaum Steuer anfällt. Bei Verheirateten oder bei zusätzlichen Einnahmen wie Miete etc. sind die Unterschiede zwischen den 3 Schichten noch größer.

Lässt sich die Sozialversicherungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden?

Grundsätzlich ja. Du musst entweder eine Leistung aus der gesetzlichen Rente beziehen (z.B. Erwerbsminderungsrente) oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bist Du verheiratet, und Deine Partnerin bzw. Dein Partner ist gesetzlich krankenversichert, hast Du i.d.R. Anspruch auf Familienversicherung (abhängig von Deinen sonstigen Einnahmen). Eventuell gibt es auch die Möglichkeit Arbeitslosengeld I zu beziehen, dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Beitragszahlung für Kranken- und Pflegekasse.

Aber es gibt eine Ausnahme von dieser Regel. Triffst diese bei Dir zu, kommst Du um die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Höhe des vollen Beitragssatzes auf Deine Berufunfähigkeitsrente nicht herum. Wann dies der Fall ist, erfährst Du weiter unten in diesem Beitrag. In jedem Falle aber erkennst Du bereits hier, dass strategisches Planen und Handeln empfehlenswert ist.

Was passiert, wenn Du wieder eine berufliche Tätigkeit aufnimmst?

Alles ändert sich in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der BU im Rahmen der Basisrente, wenn Du entweder wieder etwas arbeitest, oder Erwerbsminderungsrente beziehst.

Die Sozialversicherungspflicht auf Deine Berufsunfähigkeitsrente entfällt in dem Moment wieder, in dem Du entweder wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst – egal in welcher Tätigkeit und egal mit welcher Einkommenshöhe – solange es mehr als ein Minijob ist. Dann bist Du über diese neue Tätigkeit Kranken- und Pflegeversichert und sparst somit diese Beiträge auf Deine Berufsunfähigkeitsrente.
Kontakt Andersherum, wenn es Dir gesundheitlich so schlecht geht, dass Du die halbe oder volle Erwerbsminderungsrente aus der deutschen Rentenversicherung beziehst, bist Du über diesen Rentenbezug kranken- und pflegeversichert. Daher endet auch in diesem Szenario die Sozialversicherungspflicht auf Deine Berufsunfähigkeitsrente.

Es macht daher sehr viel Sinn, sich im BU-Fall entweder um eine Erwerbsminderungsrente zu bemühen, oder aber zumindest eine kleine Nebentätigkeit aufzunehmen. Würdest Du in unserem Beispiel zu Deinen 3.000.- € monatlicher Berufsunfähigkeitsrente noch über eine Nebentätigkeit brutto 460.- € monatlich dazu verdienen, läge Dein gesamtes Nettoeinkommen plötzlich statt bei 2.424.- € monatlich bei dann 3.340.- € monatlich – obwohl Du nur für 460.- € brutto monatlich arbeitest.

In der Basisrente ist der Effekt aufgrund der Steuerprogression etwas geringer, aber vergleichbar positiv.
Bist Du privat Krankenversichert, wirst Du über die Nebentätigkeit (wenn das Einkommen unter der aktuell gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse und es gilt für Dich ebenfalls der oben beschriebene Effekt.

Du solltest in diesem Falle prüfen, ob Du eine große Anwartschaft auf Deine private Krankenversicherung weiterführen möchtest, um Dir eine spätere Rückkehr in die PKV zu ursprünglichen Konditionen zu sichern. Diese kostet je nach Tarif i.d.R. 30-40% Deines vollen Beitrags – was Du wieder bei der Netto-Rente abziehen musst.

In der Praxis lassen sich die meisten PKV-Versicherten in diesem Fall von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien, da Sie gerade in dieser gesundheitlich herausfordernden Zeit die umfangreicheren Leistungen des richtigen PKV-Tarifs sehr zu schätzen wissen. Aber auch diesen „Luxus“ musst Du wieder in der Rentenhöhe Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung einplanen. Deine Bruttorente muss daher in der Berufsunfähigkeitsversicherung für einen privat Krankenversicherten regelmäßig entsprechend höher liegen als bei einem gesetzlich Krankenversicherten.

Die Ausnahme von der Regel:

Beziehst Du eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge, bleibt diese Berufsunfähigkeitsrente immer sozialversicherungspflichtig. Das liegt daran, dass Du bei der Beitragszahlung nicht nur die Steuer, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge auf den Versicherungsbeitrag gespart hast. Hier fällt die BU-Rente daher netto immer dramatisch niedriger aus, als es auf dem Papier anhand der versicherten Rente den Anschein hat.
Kontakt Dies bedeutet für Dich eine deutlich höhere notwendige Bruttorente um Dein Netto-Versorgungsziel zu erreichen. Dies wiederrum bedeutet einen deutlich höheren Bruttobeitrag. Diesen kannst Du zwar steuerlich absetzen, aber die Nettobelastung ist dann oft genauso hoch wie bei einer privaten BU in der 3. Schicht bei der Du weniger Unwägbarkeiten berücksichtigen musst.

Und auch hier stößt Du auf diesem Wege viel schneller an die Höchstsummen der Versicherer, wodurch Du Dir Flexibilität für die Zukunft nimmst. In der Regel gibt Dir Dein Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung auch noch den Versicherer konkret vor. Damit wird eine Mehrvertragsstrategie schwer darstellbar bis unmöglich und ob dieser Versicherer bedingungsseitig empfehlenswert ist und zu Deiner Ingenieurstätigkeit passt, ist auch eher fraglich.

Dazu mehr in meinem Artikel „Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge“.

Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung und Deine Ruhestandsplanung als Ingenieur:

Es gibt zwar keine Beitragspflicht in der Rentenversicherung für die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, aber nur, weil Dich niemand dazu zwingt, solltest Du nicht untätig sein, sondern einmal objektiv über die Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit auf Deine Ruhestandsplanung nachdenken.

Wenn Du Dein hohes Gehalt als Ingenieur nicht mehr beziehst, zahlst Du auch keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung ein. Nimmst Du eine Nebentätigkeit auf, zahlst Du nur noch sehr geringe Beiträge ein und wenn Du erwerbsgemindert wirst, steigen Deine Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung auch nicht mehr weiter an. Die Altersrente wird zwar nie niedriger liegen als Deine Erwerbsminderungsrente, wenn Du aus der Erwerbsminderungsrente direkt in die Altersrente übergehst – aber sie wird auch nicht mehr weiter steigen, da keine Beiträge mehr abgeführt werden.

Und wenn Du nur für ein paar Jahre Erwerbsminderungsrente bezogen hast, dann aber weiter nur noch berufsunfähig warst, kann die Altersrente auch wieder niedriger ausfallen als die Erwerbsminderungsrente, wenn Du nur wenige Rentenpunkte erworben hast.

Lange Rede, kurzer Sinn: In gesunden Tagen haben Du und Dein Arbeitgeber zusammen 18,6% Deines Brutto-Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt und Du hast (hoffentlich) eine ausreichende zusätzliche private Altersvorsorge betrieben.

Plane bei der Festlegung Deiner Berufsunfähigkeitsrente ein, dass Du:

a) Deine private Vorsorge in der gleichen Höhe weiterführst und
b) Zusätzlich entweder freiwillig weiterhin 18,6% in die gesetzliche Rente einzahlst oder diese Beträge zusätzlich privat für Deinen Ruhestand zurücklegst.

Deine Netto-Berufsunfähigkeitsrente sollte daher ausreichend hoch sein, um Deinen als Ingenieur erarbeiteten Lebensunterhalt zu finanzieren und zusätzlich Deine private Altersvorsorge nicht nur weiterzuführen, sondern sogar deutlich auszubauen um die fehlenden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu kompensieren.
Kontakt Hast Du Zweifel, dass Du dafür die notwendige Selbstdisziplin aufbringst, dann statte Deine private Vorsorge mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit aus – eventuell zusätzlich mit einer hohen zusätzlichen Dynamik im BU-Fall. Dann übernimmt im Falle der Berufsunfähigkeit der Versicherer Deines Vorsorgevertrags die weitere Beitragszahlung solange Du berufsunfähig bist und erhöht diese Einzahlung jährlich um den als Dynamik festgelegten Prozentsatz.

Vergleichszahlungen und Abstandszahlungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Übrigens: Immer wieder kommt es im Leistungsfall auch zu Vergleichs- oder Abstandszahlungen, wenn nicht genau ermittelt werden kann, ob tatsächlich eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, es aber auch nicht widerlegt werden kann.
Solche Vergleichs- bzw. Abstandszahlungen als Einmalzahlung im BU-Fall sind nach Auffassung der Finanzverwaltung keine steuerbare Leistung i.S.d. §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Und damit nicht mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Alleine oder mit Experten-Hilfe?

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