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Ist die AU-Klausel in einer Loss-of-Licence-Versicherung die Lösung für eins ihrer größten Probleme?

Loss of Licence Fluglotsen

Wir hören ab und zu, dass eine AU-Klausel in einer Loss-of-Licence-Klausel die Lösung für eines der größten Probleme dieser Absicherung ist. Wir sehen das anders.  Ist  diese vermeintliche Lösung grober Unfug?

Aber von vorne:

Das große Problem: Die meisten Loss-of-Licence-Klauseln haben einen Leistungsausschluss  bei rein psychischen Erkrankungen im Kleingedruckten vereinbart.
Kontakt “Zu den vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Erkrankungen gehören zum Beispiel: Suchterkrankungen, Depressionen, krankhafte Angstzustände, Essstörungen (Magersucht).”

Aus: Zusatzvereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung für die Tätigkeit als Fluglotse/Flugdatenbearbeiter/ Flugberater) LV1871 Stand 05.2021

Die mögliche Lösung ? Eine AU-Klausel?

So eine Klausel sagt schon nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung), auch ohne Nachweis einer Berufsunfähigkeit oder Untauglichkeit zu, dass die vereinbarte Rente gezahlt wird.

  1. Vorteil:
    Das klingt verlockend, denn du ersparst dir so den aufwendigen Nachweis einer Berufsunfähigkeit, bzw. du verschaffst dir Zeit, um alle notwendigen Unterlagen zu besorgen und alle erforderlichen Nachweise deiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu führen.
    Nun kannst du der Verlockung aber locker widerstehen, denn wenn du eine Loss-of-Licence-Klausel in deinem Vertrag hast, musst du ja nur deine Untauglichkeit nachweisen und das geht einfach durch deinen Fliegerarzt. Dieser vermeintliche Vorteil ist somit etwas dürftig.
  1. Vorteil:
    In einer AU-Klausel gibt es weniger Leistungsausschlüsse als in einer Loss-of-Licence-Klausel.
    Ja, das stimmt. So besteht in der Klausel kein Leistungsausschluss bei rein psychischen Erkrankungen.

Bist du also z.B.  durch einen Burn-Out oder eine Depression untauglich, muss die versicherte Rente evtl. nicht an dich gezahlt werden. Das ist heftig. Insbesondere wenn man bedenkt, dass einer der größten aller Gründe für eine Berufsunfähigkeit genau auf diesen Erkrankungen basiert.
Kontakt

Und nun kommt die AU-Klausel ins Spiel

Mal angenommen, dir wird nun eine Loss-of-Licence-Versicherung ohne Schutz bei rein psychischen Erkrankungen bei Untauglichkeit angeboten, dann könntest du diese durch eine AU-Klausel ergänzen. Denn da gibt es diesen Ausschluss eben nicht. Das klingt erst einmal so, als wäre das die Lösung für den nicht versicherten Burn-Out oder Depression oder Angstzustände oder….

Aber genau dieses „Modell“ ist aus unserer Sicht zwar besser, als eine Loss-of-Licence-Versicherung ohne AU-Klausel (deswegen bieten wir die Lösung auch an), die Absicherung bei rein psychischen Erkrankungen ist aber zeitlich begrenzt. Und zwar wegen dieses Absatzes:

Die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 3 erbringen wir für maximal 24 Monate. Vor Ablauf der 24 Monate weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin, wann die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit endet. Stellen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Leistungsdauer einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, verlängert sich die Leistungsdauer bis zur Entscheidung über unsere Leistungspflicht, maximal jedoch auf insgesamt 36 Monate. (LV1871)

Deine vermeintliche Absicherung ist somit auf 24 Monate Rentenzahlung begrenzt.

Ja, du kannst die Dauer mit zusätzlichem Aufwand evtl. auf 36 Monate verlängern, mehr aber auch nicht. Bist du allerdings zeitgleich mit deiner Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein“) berufsunfähig oder/und untauglich  dann wird dir diese Zeit aber nicht abgezogen. Du kannst die Zeit auch dafür nutzen, um eine Fluguntauglichkeit oder Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Dann würde deine Versicherung unbefristet leisten. Das ist der Vorteil einer AU-Klausel. Ich kann ohne finanziellen Druck den eigentlichen Versicherungsschutz beantragen. Das muss ich dann aber innerhalb der zeitlichen Begrenzung schaffen.
Kontakt Keine Lösung ist es, zwischendurch wieder zu arbeiten und dann die 24 Monate von vorne beginnen zu lassen. Die maximale Leistungsdauer ist nämlich nicht pro „Krankschreibung“ abrufbar, sondern gilt für die gesamte Laufzeit.

Bist du also vom 25. Lebensjahr bis zum Beginn der Übergangsversorgung versichert, dann kannst du durch die AU-Klausel maximal 3 von 30 Jahren eine Leistung erhalten. Hältst du eine Absicherung über 10% der Versicherungsdauer für ausreichend? Wir nicht.

„(No)-Fun Fact“: Natürlich bezahlst du den Mehrbeitrag für die AU-Klausel 30 Jahre lang.

Die vollständige Lösung:

Anstatt zu versuchen, die Lücken in der Loss-of-Licence-Versicherung zu stopfen, nimmst du einfach die Loss-of-Licence-Klausel mit weniger Lücken.

Wie geht das? Ganz einfach.

Wenn deine Loss-of-Licence-Klausel keinen Leistungsausschluss bei rein psychischen Erkrankungen hat, dann bekommst du die vereinbarte Leistung im Falle eines Burn-Outs, o.Ä. einfach durch den Nachweis der Untauglichkeit. Das war´s. Du musst nicht berufsunfähig sein oder einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen. Du brauchst nicht einmal eine Krankschreibung.

Eine Begrenzung auf ein paar Monate gibt es dann natürlich auch nicht. Wenn du dich richtig absicherst, dann kannst du auch bei einer rein psychischen Krankheit bis zum Ende der Versicherung (max. bis zum 67. Lebensjahr) mit deiner versicherten Rente rechnen.

Natürlich hast du die Wahl und entscheidest, wie gut du dich absicherst und wieviel dir deine Absicherung wert ist.
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung umfasst alle Möglichkeiten und zeigt dir alle Leistungs- und auch Preisunterschiede. Ob du Mitglied in der Gewerkschaft der Flugsicherung bist oder nicht, ist für die Beratung erst einmal nicht relevant, denn selbstverständlich sind alle Fluglotsen gut bei uns aufgehoben.
Für einzelne Klauseln ist die Mitgliedschaft jedoch erforderlich.

Und hier zur Übersicht mal ein kleiner Beitragsvergleich
(Fluglotse, 25 Jahre, 1000,- Euro versicherte Rente, Endalter 55, Nichtraucher, ledig):

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ohne Loss of Licence: Zahlbeitrag 37,90 Euro monatlich
  • BU mit Standard-Loss of Licence: Zahlbeitrag 45,50 Euro monatlich
  • BU mit Standard- Loss of Licence und AU-Klausel: Zahlbeitrag 49,70 Euro monatlich
  • BU mit GdF- Loss of Licence: Zahlbeitrag 53,50 Euro monatlich

 

Unser Empfehlung:

Lass dich ausführlich zu allen Einzelheiten beraten.
Sichere dir die umfangreichste Absicherung.
Mach es einfach von Beginn an richtig.
Eventuell kannst du dir eine billige Lösung nicht leisten.

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