Dienstunfähigkeitsklausel
Einleitung Dienstunfähigkeitsklausel
WORKSURANCE ist ja eine Plattform, die sehr undogmatisch alle möglichen Meinungen zulässt. Sofern sich diese begründen lassen. Dieser Marktvergleich ist von mir, Philip Wenzel. Und ich habe da vielleicht eine etwas extreme Meinung, der nicht viele Kollegen zustimmen. Aber ich kann sie begründen. Stand ist Februar 2022. Wenn was nicht aktuell ist, dann schreibt mir bitte!
Zunächst mal halte ich die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel ), auch als Beamtenklausel bezeichnet, nur bedingt für einen Mehrwert. Es kann theoretisch keine Fälle geben, in denen der Kunde dienstunfähig, aber nicht BU ist. Das lassen die beiden Definitionen nicht zu. Umgekehrt ist es theoretisch durchaus möglich, dass ich BU, aber nicht DU bin. Das ist alles ausführlich auf dieser Seite erklärt, das will ich hier nicht nochmal wiederholen.
In der Praxis kann es aber durchaus sein, dass ich wegen Dienstunfähigkeit eine Ruhestandsversetzung erfahre, aber die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht zahlen will. Das ist auch logisch. Denn der Dienstherr, der den Beamten in den Ruhestand versetzt, profitiert wirtschaftlich davon, während der Versicherer nur dann zahlen muss.
Deswegen gibt es sogar Fälle, da liegt Berufsunfähigkeit (BU) vor und die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen…
Der große Unterschied im Leistungsfall zwischen der Beamtenklausel und der normalen BU liegt im Nachweis.
Bei der Beamtenklausel muss ich nur nachweisen, dass ich aus medizinischen Gründen eine Ruhestandsversetzung bekomme.
Das kann ich bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel mithilfe der Ruhestandsversetzung und einem amtsärztlichen Zeugnis.
Die Versicherungsgesellschaft hat kein eigenes Prüfrecht. Sie muss leisten.
“Eine BU muss ich dem Versicherer nachweisen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nur noch zur Hälfte ausüben kann. Dazu muss ich auch meine tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten verständlich erklären. Und dann eben Beweisen, dass ich aufgrund der Krankheit, die ich auch nachweisen muss, nur noch zu 50% arbeiten kann. Oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist. Der springende Punkt ist: ICH muss das dem BU-Versicherer beweisen.”
Dazu gibt es keine Entscheidung von einem Dienstherren oder sonst wem, die die Dienstunfähigkeitsversicherung akzeptieren muss. Das macht es auch so kompliziert.
Worauf kommt es an?
Da die Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung also, ähnlich wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, einen vereinfachten Zugang zur Leistung bietet, ist am wichtigsten, dass dieser Zugang nicht hintenrum wieder verschlossen ist.
Deshalb ist der wichtigste Punkt, dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt.
Das bedeutet, dass allein die Ruhestandsversetzung ausreicht, um die DU nachzuweisen.
So einen Tarif gibt es heute nicht mehr. Alle Gesellschaften verlangen, dass ich aus medizinischen oder gesundheitlichen Gründen DU bin. Das ist auch ok. Denn in den alten Tarifen gab es zwei Probleme.
Das bekannteste Problem, dass schlussendlich diese Klausel auch gekippt hat, war die Privatisierung der Post. Tausende von Beamten erfuhren wegen Grübelzwang eine Ruhestandsversetzung. Das war selbstverständlich Quatsch. Die Gründe waren wirtschaftlicher Art. Der Versicherer hatte aber keine Möglichkeit, das Ganze anzuzweifeln, da die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit ausreichend war.
“Ein zweiter Grund ist weniger bekannt und er besteht in manchen Alttarifen heute noch fort. Ich finde das sehr witzig, Versicherer eher nicht. In einigen Verträgen haben die Versicherer einen individuellen Ausschluss wegen einer Vorerkrankung vereinbart. Angenommen, der Lehrer hatte schon psychische Probleme, dann wurde eine Leistung aufgrund psychischer Erkrankungen einfach ausgeschlossen.”
Das für mich witzige daran ist: Der Versicherer darf es im Leistungsfall nicht nachprüfen. Auf der Versetzungsurkunde steht keine medizinische Erklärung für die Versetzung. Aber diese Urkunde ist als Nachweis für den Leistungsfall ausreichend. Tja, Pech gehabt. Oder eben Glück für den Versicherten.
Deswegen meinen wir heute, wenn wir von einer echten Beamtenklausel sprechen, eine solche, die leistet, wenn ich aus medizinischen Gründen eine Ruhestandsversetzung erfahre.
Der Nachweis ist immer noch sehr einfach, aber der Versicherer hat die Möglichkeit, einen vereinbarten Ausschluss zu prüfen oder das Vorliegen der Erkrankung anzuzweifeln. Zu letzterem hat er in der Regel keinen Grund.
In vielen Ländergesetzen hat der Dienstherr die Möglichkeit, einen Beamten, der sich der Untersuchung durch den Amtsarzt widersetzt, trotzdem wegen Dienstunfähigkeit eine Ruhestandsversetzung erfährt.
In diesem Fall würde der Beamte die Versorgung durch den Dienstherrn erhalten, aber die Rente vom Versicherer nicht. Ist in meinen Augen auch ok. Wer sich einer Untersuchung versperrt, ist halt auch irgendwie verdächtig.
Die fast echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die allermeisten Versicherer am Markt leisten bei der Dienstunfähigkeitsklausel erst dann, wenn die Versetzung in den Ruhestand “ausschließlich” aus medizinischen Gründen erfolgte. In der Praxis bedeutet das selten Ärger. Allerdings hat die Gesellschaft so die Möglichkeit zu prüfen, ob es wirtschaftliche oder sogar disziplinarische Gründe gibt.
Das klingt etwas spitzfindig von mir, aber es gibt tatsächlich schon Fälle, in denen das Versicherungsunternehmen Einsicht in die Personalakte verlangt hat.
In der Regel dürfte das der Richter nicht zulassen, aber es ist halt zusätzlicher Ärger, wenn es der Dienstunfähigkeitsversicherer versucht.
Trotzdem ist diese Klausel nicht schlecht. Es geht halt besser. Aber immerhin darf der Versicherer nur überprüfen, wie die DU zustande kommt. Ob der Beamte dienstunfähig ist oder nicht, darf auch hier nicht geprüft werden.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Dem gegenüber steht die sogenannte unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier verlangen die Bedingungen, dass ich zum Nachweis die Versetzungsurkunde einreichen muss UND zusätzlich die Dienstunfähigkeit nachweisen muss. Das bedeutet, die Urkunde ist nicht Nachweis genug.
Der Versicherer gibt nicht das Prüfrecht ab.
Er kann selbst nach § 26 Beamtenstatusgesetz oder §44 Bundesbeamtengesetz prüfen. Und da die Dienstunfähigkeit an sich schwieriger zu erreichen ist, als die BU, kann das dazu führen, dass ich am Ende einfach BU nachweise und die Beamtenklausel überflüssig ist.
Fairerweise muss ich aber zu bedenken geben, dass ein Versicherungsunternehmen auch wirtschaftlich handeln muss. Wenn die DU eindeutig ist, spart sich die Gesellschaft das Geld und die Zeit für eine ausführliche Leistungsprüfung. Die sind ja auch nicht dumm und wissen, wenn sie zahlen müssen. Da gibt es aber auch Gesellschaften, die es darauf ankommen ließen. Deswegen sollte ich spätestens vor dem Leistungsfall eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Da die Beamtenabsicherung durch den Dienstherrn erst mit dem Erreichen von 5 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren anspringt, müssen auch die ersten 5 Jahre gut abgesichert sein. Eine vollständige Beamtenklausel leistet auch bei einer Entlassung. Denn Beamte auf Probe bekommen vom Dienstherrn keine Ruhestandsversetzung, sondern er entlässt sie. Ausnahmen sind möglich, aber unwahrscheinlich.
Dienstbeschädigung oder Dienstunfall wären solche Ausnahmen. Ansonsten kann ein Beamter auf Probe bei allgemeiner Dienstunfähigkeit nur einen Antrag auf Ruhestandsversetzung stellen. Der dazugehörige Paragraf ist aber eine sogenannte Kann-Klausel. Es besteht kein Anspruch darauf und ich kenne ich keinen Fall, in der ein Beamter auf Probe wegen einer Krankheit oder einem Freizeitunfall in den Ruhestand geschickt wurde.
“Deswegen ist es wichtig, dass die Versicherung möglichst unbefristet leistet, wenn der Beamte entlassen wird.”
Die sogenannte Teil-DU-Klausel oder Teil-Dienstunfähigkeitsklausel bewerte ich nicht bzw. zählt das für mich nicht zu einem positiven Ergebnis. Eine begrenzte Dienstfähigkeit ist ziemlich selten. Die wenigsten Bundesländer führen dazu überhaupt eine separate Statistik. Außerdem gibt es in fast jedem Bundesland eine zusätzliche Versorgung. In Bayern z.B. steigt der Versorgungsanspruch um 50% der Differenz der alten und neuen Besoldung.
Update 2022: In jedem Bundesland außer Hessen beträgt der Zuschlag 50%. In Hessen sind es pauschal 35%, aber es gibt einen Zuschlag von 5% bei 5 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit, 10% bei 10 Jahren, 15% bei 15 Jahren und 20% bei 20 Jahren.
Hab ich vorher 5000 Euro verdient und jetzt nur noch 3000 Euro, steigt die Versorgung um (5000-3000) : 2= 1000 Euro auf 4000 Euro. Ob da jetzt noch eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, darf jeder für sich entscheiden. Wirtschaftlich ist es aber sicherlich nicht sinnvoll, dafür Geld auszugeben. Das Risiko ist überschaubar und die Wahrscheinlichkeit zu gering. Wer das Risiko aber nicht selbst tragen kann, muss halt einen Tarif auswählen, der das kann.
Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten und Feuerwehrmänner halte ich für komplett überflüssig. Da gehe ich überhaupt nicht darauf ein. Die hätte jeder Versicherer auf Anfrage im Portfolio. Und manche Tarife haben nicht explizit die allgemeine DU als Auslöser. Da ist dann die spezielle DU automatisch mit drin, weil ich in beiden Fällen dienstunfähig bin. Ob das Absicht ist, weiß ich nicht…
Die Beamtenklausel leistet, wenn ich den besonderen Anforderungen meines Dienstes nicht mehr genüge. Es ist also kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr möglich, weil mir der Dienst an der Waffe nicht mehr möglich ist.
In dem Fall bin ich aber zu 100% BU. Die BU leistet ja nicht nur, wenn ich nur noch die Hälfte der Zeit arbeiten kann. Sie leistet auch, wenn ich zu keinem sinnvollen Arbeitsergebnis mehr kommen kann. Und wenn ein Streifenpolizist nicht mehr schießen kann, kann er auch niemanden beschützen oder verteidigen oder einen Verbrecher festhalten. Also, nicht mehr sinnvoll. Deswegen ist diese Beamtenklausel eigentlich immer zu teuer.
Würde ich kein Geld dafür zahlen. Könnt ihr aber machen. Dann verdient euer Vermittler mehr Geld. Und das ist ja dann auch lieb von euch. Außerdem will ich kurz anreißen, wie die eigentlichen BU-Bedingungen so sind. Denn sollte sich das Gesetz mal ändern oder der Dienstherr strenger prüfen, dann ist die Beamtenklausel auf einmal nichts mehr wert.
Die Reihenfolge der Gesellschaften ist alphabetisch. So gut ich das Alphabet beherrsche.
Bevor ich aber jede wichtige Klausel bespreche, hier noch ein paar wichtige Informationen für Sie. Wenn Sie Beamter sind, finden Sie sich bestimmt in dem jeweiligen Ratgeber unserer Experten wieder. So bieten wir beispielsweise aktuelle Informationen für die
Aachen Münchener bzw. jetzt Generali
Zunächst mal vorweg. Bei der Generali entsteht immer der Eindruck, als wolle der Versicherer nicht, dass jemand die Bedingungen liest. Die AVB sind echt nicht leicht zu lesen. Ziemlich hässliches Juristendeutsch.
Die Generali ist auch der einzige Versicherer, der die AVB als PDF nicht bearbeiten lässt. Ich kann also nichts markieren und keine Notizen hinzufügen. Ich muss mir alle Schwachstellen merken. Das nervt. Und hat auch gute Gründe. Denn es gibt so viele kleine Schwachstellen. Jede einzelne lässt sich irgendwie entschuldigen. Aber in der Summe hab ich halt den Verdacht, dass der Versicherer diese Schwachstellen im Zweifel nutzen würde, um sich vor der Leistung zu drücken.
Die Generali ist, neben der Dialog, die ja aus dem gleichen Konzern kommt, der einzige Versicherer, der in den ersten 5 Jahren eine Nachmeldung des Rauchverhaltens verlangt. Im Leistungsfall würde dann die Leistung um ein Drittel gekürzt werden. Wie ich dann beweisen kann, dass ich erst nach Ablauf der 5 Jahre mit dem Rauchen angefangen habe, weiß ich nicht. Interessant ist auch, dass die 10-jährige Verjährungsfrist laut AVB der Aachen Münchener erst mit dem Eintritt der Gefahrerhöhung beginnt.
Da sollte ich also lieber von Beginn an lügen… Spaß. Nicht lügen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist irgendwie folgerichtig eine der kompliziertesten am Markt. Ich würde gern den Text einkopieren, aber das geht ja nicht. Die PDF ist gesperrt. Na ja, tipp ich halt ab:
„Der Beamte auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze, spätestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 26 Absatz 1 Satz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit (Allgemeine Dienstunfähigkeit) aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes in den Ruhestand versetzt worden ist.“
“Bei Widerrufbeamten zählt die normale BU-Definition. Die Obliegenheiten im Leistungsfall beziehen sich nur auf das amtsärztliche Zeugnis und die Versetzungsurkunde. Das ist gut.”
Bei Probebeamten leistet die Generali nur bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall. Das ist zwar nett, aber die Formulierung ist irgendwie irreführend. Sie leisten nämlich bei BaP auch bei Versetzung in den Ruhestand. Der ungeübte Leser könnte meinen, dass das dann eine vollständige Klausel ist. Sie ist aber dadurch eher so mittendrin, weil sie nicht bei Entlassung leisten würde.
Damit haben wir gleich zu Beginn der Aufzählung eine Ausnahme. Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Beamtenklausel, die auch bei Entlassung von Probebeamten und Widerrufbeamten leisten würde. Aber sie leistet immerhin bei Probebeamten, wenn diese einer Ruhestandsversetzung erfahren wegen einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls.
Wenn die Versorgung oder die Dienstunfähigkeit wegfällt, entfällt auch der Anspruch. Die Generali ist in meinen Augen fälschlicherweise der Ansicht, ich müsse jetzt das Bestehen einer BU im Sinne der Bedingungen nachweisen. So steht es in den AVB. Ich denke aber, dass sich die Generali nicht ohne ein ordentliches Nachprüfungsverfahren hier von der Leistung lösen kann. Denn es handelt sich um eine BU-Leistung aufgrund von DU. Ich bin aber kein Anwalt, würde hier aber empfehlen, unbedingt einen einzuschalten.
Unterm Strich: Fast echte, aber unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel, die nur bis zum Endalter 60 besteht. Die AVB sind teilweise sehr uneindeutig geschrieben, was in der Masse vermuten lässt, dass die Generali auch mal versucht, etwas auszulegen, was nach §305 C (2) BGB das Recht des Kunden wäre. Ist aber nur eine Spekulation. Vielleicht schreibt die Generali einfach gern kompliziert und verwirrend.
Allianz
Die Allianz hat seit 2021 eine Dienstunfähigkeitsklausel auf dem Markt. Und dann gleich eine echt gute.
- „Wenn die →versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt wird, somit aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet und - fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält,
liegt Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor. Dabei ist es unerheblich, ob die →versicherte Person eine
andere Tätigkeit ausübt.
Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn die →versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit - entlassen wird, das Beamtenverhältnis also beendet wird,
- die zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der versicherten Person unverändert fortbestehen oder weiter fortschreiten und
- die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. “
Diese Klausel ist gut grundsätzlich gut lesbar und verständlich. Ich konnte sie auch einfach aus den AVB kopieren. Das nur nebenbei. Bei den Beamten auf Widerruf ist definiert, wie die Nachprüfung abläuft. Das ist ok, weil sonst grundsätzlich geprüft werden müsste, wie in der Erstprüfung.
Da könnte es dann aber Probleme geben, weil der Nachweis eben nicht mehr zu führen ist, da die Entlassung fortbesteht, aber es keine fortlaufenden Bezüge gibt. Das Ganze dann über den Gesundheitszustand zu prüfen ist eine logische Lösung.
Die Allianz stellt klar, dass der Gesundheitszustand sich verbessern müsste, um die Leistung einstellen zu können. Noch besser wäre es vermutlich, wenn sich der Zustand soweit verbessern dürfte, bis eine Dienstfähigkeit im alten Beruf wieder hergestellt wäre.
Aber es braucht ja auch noch Potential für Verbesserungen bei der Allianz.
Unterm Strich: Die Allianz macht keine halben Sachen. Die Klausel ist echt echt und vollständig, weshalb die Klausel sofort in der Top 4 zu finden ist.
Condor
Die Condor ist in vielerlei Hinsicht das Gegenteil der Generali. Die AVB kann ich bearbeiten und sie sind gut verständlich lesbar.
Während die Dienstunfähigkeitsklausel der Generali insgesamt über 2 Seiten geht, steht bei der Condor folgendes:
„Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Die Versetzungsverfügung bzw. die Entlassungsurkunde und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen. Diese Regelungen gelten für Richter entsprechend.“
Bei den Obliegenheiten im Leistungsfall muss ich nur die hier geforderten Unterlagen beibringen. In der Nachprüfung setzt die Condor einen neuen Standard mit dieser Formulierung:
„Erhalten Sie keine Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, prüfen wir, ob aufgrund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen die zuletzt ausgeübten Dienstpflichten weiterhin nicht erfüllt werden können.“
Damit ist mal klar geregelt, wie bei Beamten auf Widerruf und Probe sinnvoll nachgeprüft werden kann. Da sollten die Mitbewerber schnell nachziehen, da hier ja unklar ist, wie weit sich der gesundheitliche Zustand zu verbessern hat, bevor die Leistung eingestellt wird.
Unterm Strich:
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist echt und vollständig. Außerdem geht es in dieser Dienstunfähigkeitsklausel nicht explizit um die allgemeine DU. Die spezielle DU, wie sie Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte brauchen, wäre automatisch mitversichert.
Die AVB sind verständlich geschrieben. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann nicht abgewählt werden, die Arbeitsunfähigkeitsklausel auch nicht. Deshalb bietet die Condor auch dann eine Leistung, wenn der Beamte sie überhaupt nicht braucht. Aber in Ordnung. Viel hilft viel und Haben ist besser als Brauchen. Kann ja sein, dass ein Lehrer mal Versicherungsmakler speziell für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird oder so.
Als nächstes kommt die DBV. Die DBV ist, wie der Name ja vermuten lässt, der Experte für Beamte schlechthin. Und tatsächlich haut die DBV ein paar Besonderheiten raus, die ein gewisses Expertentum unterstellen lassen.
DBV
Die AVB sind grundsätzlich gut lesbar und auch relativ eindeutig formuliert, sodass es auch im Falle einer BU keine Probleme geben sollte.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet wie folgt:
„Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter wegen festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. einer Ruhestandsversetzung erfuhr. Die Feststellung der allgemeinen Dienstunfähigkeit kann durch einen Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn beauftragten medizinischen Gutachter erfolgen. Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den Ruhestand gezahlt.
Der in den Ruhestandsversetzte Beamte erhält die versicherten Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz bzw. nach dem kirchlichen Beamtenrecht nachweist.“
Hierbei handelt es sich um eine vollständige und echte Dienstunfähigkeitsklausel. In der Beamtenklausel ist aber nicht geregelt, wie lange entlassene Beamte ihr Geld bekommen. Denn Widerrufbeamte und Probebeamte haben in der Regel keinen Versorgungsanspruch. Nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung.
Aber keine Angst, die DBV regelt das bei der Nachprüfung im Leistungsfall. Hier heißt es, dass solange geleistet wird, wie ich keinen neuen vergleichbaren Job habe und „die zur Entlassung bzw. zum Widerruf oder zur allgemeinen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit weiterhin entgegenstehen.“
Das ist ganz hervorragend gelöst. So ist klar, dass ich als BaW oder BaP solange Leistung erhalten würde, wie ich auch nach wie vor aus gesundheitlichen Gründen DU wäre.
„Bei Zeit- und Berufssoldaten leisten wir auf Grund Dienstunfähigkeit abweichend von Absatz 1.2.1, wenn und solange die Leistungsvoraussetzungen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden „Zusatzvereinbarung für das Dienstunfähigkeitsrisiko bei Zeit- und Berufssoldaten“ erfüllt sind.“
Uncool an der Formulierung ist das Wörtchen „abweichend“. Das bedeutet also, dass die normale BU-Definition bei Soldaten nicht greift. Sie ist durch die Sondervereinbarung ersetzt. Ist aber nur auf den ersten Blick schlimm. Denn in der Sonderregelung ist die Berufsunfähigkeitsklausel wieder explizit eingeschlossen.
Unterm Strich: Die Dienstunfähigkeitsklausel der DBV ist eine vollständige und echte. Es gibt einen Pluspunkt für die kundenfreundliche Formulierung der Nachprüfung bei den Beamten auf Widerruf und Probe. Ein großer Pluspunkt der Dienstunfähigkeitsklausel ist die Verlängerungsoption bei Soldaten. Soldaten sind oft nur bis 50 oder 55 versicherbar, was ok ist. Denn viel länger dürfen Soldaten auch nicht aktiv dienen. Wenn diese Soldaten nun den Beruf wechseln, dürfen Sie bei der DBV den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung verlängern.
Debeka
Als nächstes kommt die Debeka. Ebenfalls eine spezialisierte Beamtenversicherung. Die BU-Bedingungen gehören zu den schlechteren am Markt. Der Prognosezeitraum liegt bei 3 Jahren, die Fiktion allerdings bei 6 Monaten, weshalb das in der Praxis schon in Ordnung ist. Blöder ist, dass ich für 100% der Leistung zu 75% BU sein muss.
Der Marktstandard liegt bei 50%. Gut ist, dass es bei dieser Regelung bereits ab 25% BU Leistung gibt. Wieder blöd ist, dass es sich darüber vortrefflich streiten lässt. Bin ich zu 25% BU gibt es 25% der Leistung, aber bin ich zu 35% BU gibt es 35% der vereinbarten Rente. Ich muss mich also um jedes Prozent streiten. Die Gutachtenschlacht ist programmiert.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder eine Ruhestandsversetzung erfährt.“
Eine vollständige und fast echte Beamtenklausel. Da gibt es nichts zu meckern. Auch die Obliegenheiten sind sauber geregelt. Da ich aber bei der DBV so pingelig war, will ich hier mal auch einen raus hauen:
Unter der beschränkten Dienstunfähigkeit, womit eine spezielle DU gemeint ist, steht nach einem Absatz und auch insgesamt abschließend zu allen aufgezählten Leistungen wegen DU:
„Ist die versicherte Person ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe, werden die versicherten Leistungen auf die Dauer von sechs Jahren gewährt. Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.“
Dieser Punkt bezieht sich einzig und alleine auf die unter Punkt 3 genannte beschränkte DU. Da es aber am Ende und mit Absatz geschrieben steht, beziehen das die Wettbewerber gern auch auf die allgemeine DU. Und ganz böse unterstellt, könnte die Debeka das im Leistungsfall auch mal beim Kunden versuchen.
Der pingelige Vorwurf wäre leicht zu lösen, wenn ich einfügen würde, dass die versicherten Leistungen bei beschränkter DU auf die Dauer von sechs Jahren gewährt werden. Dann wäre alles klar. So kann es zu Missverständnissen kommen.
Unterm Strich: Die Debeka hat eine vollständige und echte Dienstunfähigkeitsklausel. Auch hier ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel automatisch enthalten und muss nicht gesondert vereinbart werden.
Die BU-Bedingungen sind die wohl schlechtesten aller DU-Tarife.
DEVK
Die DEVK hat eigentlich keine Dienstunfähigkeitsklausel. Aber ich will sie trotzdem mal hier aufführen, weil sie das Thema sehr, sehr clever und umfänglich löst. Am Rande sei erwähnt, dass ich hier auch nichts in den AVB markieren kann. Naja…
In der Arbeitsunfähigkeitsklausel ist als Auslöser auch eine „vollständige Dienstunfähigkeitsbescheinigung“ aufgezählt. Ich bekomme bei DU also für 18 Monate meine Rente. Das sollte reichen, um die normale BU zu beantragen. In meinen Augen ist das vollkommen ausreichend. Das könnten alle Versicherer so machen und so erste Erfahrungen mit dem Thema „Dienstunfähigkeit“ sammeln. Da nicht von allgemeiner DU die Rede ist, dürfte die „Dienstunfähigkeitsklausel“ auch bei spezieller DU greifen.
Die Bayerische
Bei der Bayerischen gibt es noch 2 Varianten der Beamtenklausel. Im Smart-Tarif haben wir die unechte Dienstunfähigkeitsklausel und in allen anderen Tarifen die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Ich beginne mal mit der schlechteren Variante.
Die Smart-BU der Bayerischen ist lieb als preiswert zu bezeichnen. Die Prognose der BU muss „dauerhaft“ sein. Da die Fiktion bei 6 Monaten liegt, ist das aber egal. Nicht so toll ist, dass ich abstrakt verwiesen werden kann. Das kann die Leistungsfallbearbeitung in die Länge ziehen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter im öffentlichen Dienst vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Bei Lebenszeitbeamten besteht die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Bei Widerrufbeamten und Probebeamten ist die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Die Leistungspflicht besteht nach Ablauf von 24 Monaten nur dann fort, wenn uns eine BU nach den Absätzen 1 und 2 nachgewiesen wird.
Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr) eintritt. Das Risiko dieser besonderen Dienstunfähigkeit kann nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert werden.“
Es handelt sich um eine unechte, aber vollständige Beamtenklausel. Allerdings ist die Leistungsdauer bei Entlassung auf 24 Monate begrenzt.
Unecht ist die Dienstunfähigkeitsklausel, weil ich dienstunfähig sein muss und zusätzlich wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder eine Ruhestandsversetzung erfahre. Ich muss also 2 Dinge nachweisen. Und die DU prüft der Versicherer.
Der explizite Ausschluss der speziellen DU soll wahrscheinlich nur nochmal betonen, dass diese Beamtenklausel nicht so toll ist. Wäre aber je eh klar gewesen.
Ab dem Komfort-Tarif sind die BU-Bedingungen gehobener Marktstandard und auch die Dienstunfähigkeitsklausel eine echte und vollständige:
„Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten LEISTUNGSDAUER. Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.“
Das ist eine echte und vollständige Beamtenklausel.
Das interessante ist ja, dass ein Versicherer beide Varianten anbietet. Also muss es einen Unterschied geben. Die Verfechter der unechten Beamtenklausel behaupten nämlich, das „und“ würde keinen Unterschied machen. Der Kunde müsse immer die DU unabhängig von der Ruhestandversetzung oder Entlassung nachweisen. Eben das ist aber nicht der Fall. Die Ruhestandsversetzung stellt bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel eine unwiderlegliche Vermutung dar.
Die Beamtenklausel zählt auch für Richter.
Die Obliegenheiten sind nicht explizit für Beamte geregelt, was in Ordnung ist, da die Beamtenklausel echt und vollständig ist. Die Nachprüfung ist nur für Beamte auf Lebenszeit geregelt. Bei anderen Beamten zählt die Nachprüfung auf BU.
Unterm Strich: In der Smart-Variante haben wir es mit einer unechten, aber zeitlich begrenzten vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel zu tun. Die Tarife Komfort und Prestige beinhalten eine echte und vollständige Beamtenklausel. In den Obliegenheiten ist nichts nachteilig geregelt.
Ergo
Die ERGO hat eine der merkwürdigsten DU-Klauseln. Die neuen BU-Bedingungen sind gut gelungen, verständlich und leistungsstark. Insgesamt gehobener Marktstandard.
Die Dienstunfähigkeitsklausel wirkt aber irgendwie, als wäre sie nur für den Vergleichsrechner gemacht:
„Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unabhängig von den in Ziffer 3.1 genannten Voraussetzungen als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind (dienstunfähig) und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder eine Ruhestandsversetzung widerfährt.“
Wir haben eine vollständige, aber unechte Beamtenklausel, die obendrein nur bis zum 46.-Lebensjahr läuft. Außerdem ist die Leistung für Widerrufbeamte und Probebeamte auch 3 Jahre begrenzt. Quasi ein befristetes Anerkenntnis. Ob das so gültig ist, lass ich mal unkommentiert.
In den Obliegenheiten ist nichts weiter zur Beamtengruppe geregelt. Man möchte sagen: Wozu auch?
Unterm Strich: Die Dienstunfähigkeitsklausel der ERGO ist unecht, vollständig, aber für Beamte auf Widerruf und Probe auf 3 Jahre begrenzt und insgesamt nur bis zum 46. Lebensjahr gültig. Kommt also eher nicht in Frage, um das mal so deutlich zu sagen. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass die Dienstunfähigkeitsklausel nicht auf allgemeine DU abstellt und somit die spezielle DU mitversichert wäre. Wäre.
HanseMerkur
Bei der Hanse Merkur reduziert sich die Höhe der Rente während der Vertragslaufzeit monatlich bis zur vereinbarten Mindestrente. Das kann bei Beamten, die ja erst nach 5 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren Anspruch auf die Mindestversorgung von ca. 1.700 Euro haben, sogar sinnvoll sein.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Ein versicherter Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit (nachfolgend zusammenfassend Beamte genannt) gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird.“
Die Beamtenklausel ist vollständig und fast echt.
Wir finden aber die genau gleiche Formulierung wieder, die ich bei einem alten Tarifstand der DBV bemängelt habe. Die Krankheit muss „unverändert“ fortbestehen.
Hier wäre es wünschenswert, wenn wenigstens klargestellt würde, das der Zustand sich verbessern müsste. Noch besser wäre, wenn deutlich würde, dass der Zustand sich soweit verbessern müsste, dass eine DU nicht mehr vorläge.
Nebenbei interessant ist, dass die Hanse Merkur auch von beschränkter DU spricht, wenn sie spezielle DU meint. Genau wie die Debeka. Wer sich also gefragt hat, wieso die Hanse Merkur so billig ihre Tarife anbieten kann: Anscheinend sparen sie sich Mitarbeiter, die die AVB entwickeln.
Aber besser gut kopiert als schlecht gemacht.
Die Obliegenheiten sind gut geregelt. Die Nachprüfung wiederholt nochmal, was schon im Leistungsauslöser steht. Das ist ok. Dann könnte man es aber auch aus dem Leistungsauslöser streichen. Das wäre übersichtlicher.
Unterm Strich: Die Beamtenklausel ist fast echt und vollständig.
Huk Coburg
In der Classic-Variante leistet die HUK nur 6 Monate rückwirkend. Das ist sehr ungewöhnlich und auch echt nicht gut. Der Prognosezeitraum liegt bei 3 Jahren, aber die Fiktion bei 6 Monaten. Also, in der Praxis soweit in Ordnung.
Die Premium-Variante ist ne marktübliche BUV. Die ständige Vermischung beider Varianten ist ein wenig verwirrend, aber ok.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet in etwa wie folgt:
„Ein versicherter Beamter gilt als vollständig berufsunfähig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Er wird ausschließlich in Folge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze entlassen oder eine Ruhestandsversetzung bekommt. Dies erfolgt nach den Bestimmungen des Beamtenrechts dann, wenn der Beamte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.
- Es liegt ein Zeugnis über diese Dienstunfähigkeit vor.
- Das Zeugnis wurde durch den Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arzt erstellt.“
Das ist mit Sicherheit eine vollständige Beamtenklausel, da auch bei Entlassung geleistet wird. Da aber alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, könnte man durchaus dafür argumentieren, dass es sich um eine unechte Beamtenklausel handelt. Ich denke allerdings, dass es wie eine fast echte Beamtenklausel zu verstehen sein muss. Denn die DU kann ich mit der Ruhestandsversetzung nachweisen. Nur die Krankheit muss mit dem Amtsärztlichen Zeugnis nachgewiesen werden. In meinen Augen in Ordnung.
Bei einer Entlassung ist die Leistungsdauer auf 6 Jahre begrenzt.
In den Obliegenheiten ist geregelt, dass ich die Ruhestandsversetzung usw. zusätzlich zu den der Leistungsprüfung auf BU besorgen muss. Die HUK darf also von mir eine Tätigkeitsbeschreibung und einen Nachweis der BU verlangen. Mach ich das nicht, verletze ich die Mitwirkungspflicht. Klar ist, dass die HUK damit vor Gericht nicht durchkäme. Aber es steht so in den Bedingungen und ich muss mich erst mal vor Gericht trauen.
Unterm Strich: Eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel auf dem Papier. Außerdem zielt die Dienstunfähigkeitsklausel nicht auf die allgemeine DU ab, weshalb auch hier bei spezieller DU geleistet würde. Durch die Regelung der Mitwirkungspflichten kann die HUK den Leistungsfall aber nach dem Wortlaut der Bedingungen in die Länge ziehen. Es braucht ein wenig an juristischem Verständnis, um zu erkennen, dass die Bedingungen hier nicht gelten dürfen.
LVM
Die Landwirtschaftsspezialisten aus Münster haben jetzt auch eine Dienstunfähigkeitsklausel. An der PDF nervt ein wenig, dass sie dreispaltig ist was am Bildschirm anstrengend zu lesen ist. Außerdem ist es unschön, dass die PDF geschützt ist und ich den Text nicht einfach hier reinkopieren kann. Hilft aber nix.
Hier ist er:
“a) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter aus gesundheitlichen Gründen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
– entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird und
– die zur Entlassung oder Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der versicherten Person unverändert fortbestehen oder weiter fortschreiten.
b) Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vor zeitig in den Ruhestand versetzte oder entlassene Beamte eine andere Tätigkeit aus, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann, und die der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vor.
c) Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Richter und Kirchenbeamte entsprechend.
d) Individuell vereinbarte Risikoausschlüsse sind auch im Falle der festgestellten Dienstunfähigkeit zu beachten und können zu einem Ausschluss der Leistungspflicht führen.”
Die Dienstunfähigkeitsklausel der LVM erinnert an Die Bäume von Franz Kafka. Erst erscheint es unecht, dann echt, dann aber wieder nicht richtig echt.
Auf den allerersten Blick verführt das “und” zu dem Reflex, hier eine unechte DU-Klausel lesen zu wollen. Allerdings handelt es sich hier nach wohlwollender Interpretation um eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Sie gilt zusätzlich zur BU-Klausel. Unglücklich ist die Formulierung dennoch. Hier wäre die Trennung zwischen Beamten auf Widerruf und Probe und den Beamten auf Lebenszeit sinnvoll. Denn so hebt die Formulierung grundsätzlich den fiktiven Prognosezeitraum auf. Und wenn nicht klar ist, wie das Fortbestehen nachgewiesen ist, dann hebt das am Ende auch die unwiderlegliche Vermutung auf und ein Beamter im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit könnte trotz Pensionsbezug seinen Leistungsanspruch verlieren. Die Klausel ist also in der Erstprüfung echt, aber in der Nachprüfung unecht. Das sollte von der LVM nachgebessert werden. Vermutlich ist es aber Absicht, da in der Nachprüfung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Wegfall der Dienstunfähigkeit die Leistung eingestellt wird. Sollte das nur für BaW und BaP gelten, dann muss das viel, viel deutlicher formuliert werden.
In den Obliegenheiten verlangt die LVM, dass das amtsärztliche Zeugnis zusätzlich verlangt wird. Das ist auch nicht so gut gelöst.
Nett finde ich, dass die LVM klarstellt, dass Risikoausschlüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch für die Dienstunfähigkeitsklausel gelten.
Unterm Strich: Die Dienstunfähigkeitsklausel der LVM ist vollständig, in der Erstprüfung echt, aber in der Nachprüfung nicht eindeutig echt. Die Obliegenheiten verlangen eine zusätzliche Prüfung.
Versichert ist die allgemeine Dienstunfähigkeit und eine Prüfung wegen Berufsunfähigkeit wäre auch jederzeit möglich.
Nürnberger
Die Nürnberger Versicherung hat ja das wahrscheinlich am meisten verwirrende Tarifsystem am Markt. Eine Reihe von Zahlen und Buchstaben, die alle eine Bedeutung haben.
Außerdem gibt es gefühlt 20 verschiedene Tarife.
Ich glaube mittlerweile erkannt zu haben, dass die letzte Ziffer darüber entscheidet, ob eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist oder nicht. Da kann ich mich aber auch irren. Die Tarife mit Dienstunfähigkeitsklauseln sind aber ganz gut zu erkennen. Sie beginnen mit SDU.
Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind tadellos. Nichts besonderes, aber halt auch nicht schlechter als der Markt.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ist die Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit. Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit liegt von Beginn an vor, wenn es sich bei der versicherten Person um
- eine Beamte (m/w/d) (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte (m/w/d) auf Lebenszeit (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte (m/w/d) auf Probe (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte(m/w/d) auf Widerruf (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte (m/w/d) auf Zeit,
- eine Soldatin auf Zeit bzw. einen Soldaten auf Zeit,
- eine Berufssoldatin bzw. einen Berufssoldaten,
- eine Richterin bzw. einen Richter oder
- einen Richter (m/w/d) auf Probe
handelt und diese ausschließlich infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt und zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und deshalb wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist. Allgemeine Dienstunfähigkeit ist eine solche
- im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes und des § 26 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes, oder
- im Sinne des § 44 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit ZDv 14/5 B 153 und des § 55 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit ZDv 14/5 B 153.
Für Richter und Richter auf Probe gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechend.“
Das liest sich sehr umfassend, aber dennoch ist es eine unechte Beamtenklausel. Denn ich muss dienstunfähig sein und zusätzlich wegen DU eine Ruhestandsversetzung erfahre oder entlassen worden sein. Die Beamtenklausel ist aber vollständig. Und für Soldaten und Richter auch.
Dass diese Beamtenklausel unecht ist, zeigt die Nürnberger auch bei den Obliegenheiten ganz deutlich. Hier ist sogar fettgedruckt, dass die Versetzungsurkunde usw. zusätzlich zu allen Unterlagen, die notwendig sind, um eine BU zu prüfen, einzureichen sind.
Unterm Strich: Die Dienstunfähigkeitsklausel der Nürnberger ist vollständig, aber unecht.
Alphabetisch käme jetzt die R+V. Die ist inhaltsgleich zur Dienstunfähigkeitsklausel der Condor. Also einfach da nachlesen. Danke!
SDK
Die SDK hat auch eine Dienstunfähigkeitsklausel. Ich wusste nicht mal, dass die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte haben. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in Ordnung. Marktstandard.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Wenn eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist, gilt für Beamte (inkl. Beamtenanwärter bzw. Beamte auf Probe) und Richter auch die Entlassung bzw. die Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit aus ausschließlich medizinischen Gründen als Berufsunfähigkeit.“
Das ist auch sehr ähnlich zur Condor. Aber eben nur ähnlich. Wir haben eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. In den Obliegenheiten und im gesamten Rest der AVB findet sich nichts mehr zur Beamtengruppe. Es werden also die normalen Regelungen der Berufsunfähigkeitsversicherung angewandt. Das ist in Ordnung, da der Nachweis ja schlüssig über die Ruhestandsversetzung oder Entlassung geführt werden kann.
In der Nachprüfung muss dann die Wiederaufnahme einer Tätigkeit oder die gesundheitliche Verbesserung vom Versicherer bewiesen werden. Ganz normal.
Unterm Strich: Die SDK bietet eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel, explizit auch für Richter. Die BU-Bedingungen sind verständlich geschrieben und entsprechen dem Marktstandard.
Signal Iduna
Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. hat echt aufgeholt. Bis letztes Jahr gab es hier die Besonderheit, dass die Dienstunfähigkeitsklausel die BU-Definition ersetzt hat. Das ist nun nicht mehr der Fall. Es wäre zwar noch argumentierbar, aber ich sehe ja, dass die Formulierung verbessert wurde, weshalb ich nicht kleinlich sein will.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als BU, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. eine Ruhestandsversetzung bekommt.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wurden, liegt eine BU nicht oder nicht mehr vor, wenn eine andere Tätigkeit nach Absatz 7 ausgeübt wird.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, verzichten wir auf die konkrete Verweisung nach Absatz 7.“ In einer kleinlichen Argumentation könnte ich behaupten, die Beamtenklausel ersetzt die BU-Definition, weil der Beamte BU ist, wenn er DU ist. Früher stand hier eindeutig, dass diese Klausel „abweichend“ von der BU-Definition gelte. Deshalb will ich nicht kleinlich sein.
Und mittlerweile hat die Signal sogar eindeutig formuliert, dass dieser Auslöser zusätzlich gilt:
“Bei Beamten bzw. Richtern und Kirchenbeamten gilt zusätzlich Absatz 5 bzw. Absatz 6.”
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist echt und vollständig. Die Signal verzichtet auf die konkrete Verweisung. Das halte ich einerseits für übertrieben. Denn wer wieder Geld verdient, braucht kein Geld vom Versicherer. Das ist nicht gut für das Kollektiv.
Andererseits wäre ein Beamter höchstwahrscheinlich so oder so nicht konkret verweisbar, da schon die Versorgung durch den Dienstherrn in keinem anderen Arbeitsverhältnis gewährleistet ist. Und ich kann nur verwiesen werden, wenn der Lebensstandard gewahrt bleibt. Aber in Ordnung. Sicher ist sicher.
Die Obliegenheiten waren früher nicht so gut geregelt, aber mittlerweile reicht die Entlassung/Versetzung in den Ruhestand und das amtsärztliche Zeugnis aus. Das gefällt mir!
Aber die Nachprüfung ließe sich eleganter lösen. Bei Entlassung wird der Gesundheitszustand dann überprüft, wenn die Erkrankung nicht mehr unverändert fortbesteht.
Es könnte konkreter herausgestellt werden, dass sich die Erkrankung verbessern muss. Und zwar so weit, dass keine DU mehr vorliegt. Das würde dieser Dienstunfähigkeitsklausel gut tun.
Unterm Strich: Die Signal hat eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Da sieht alles gut aus. Eine kleinliche Kritik gibt es, weil klargestellt werden könnte, dass der Gesundheitszustand sich verbessern, nicht nur verändern müsste. Und das idealerweise bis zu einer Dienstfähigkeit.
Universa
Die Universa hat einen Sideletter für die Dienstunfähigkeitsklausel. Die AVB gibt es in Exklusiv und Premium. Bei Beamten ist die Exklusiv-Variante zu empfehlen, da diese günstiger ist und keine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthält. Da Beamte bei Krankschreibung die volle Besoldung beziehen, ist eine Absicherung hier nicht sinnvoll.
Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter des öffentlichen Dienstes oder Richter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen
Altersgrenze ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde. In diesem Fall erbringen wir die Leistung ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Entlassung oder Versetzung wirksam wird. “
Es handelt sich hierbei um eine fast echte, aber vollständige Dienstunfähigkeits-Klausel. Bei einer Entlassung leistet die Universa Versicherungen aber maximal 36 Monate.
Dass die Universa bei den Obliegenheiten die Unterlagen zusätzlich zu den Unterlagen einer BU-Leistungsprüfung verlangt, ist nicht so toll. Die Universa kann hier den Leistungsfall in die Länge ziehen. Unterstell ich aber mal nicht.
Unterm Strich: Die Beamtenklausel der Universa ist fast echt, aber vollständig. Die Leistung für Beamte auf Widerruf und Probe ist aber auf 36 Monate begrenzt. Rein rechtlich muss es dann ein ordentliches Nachprüfungsverfahren geben, find ich. Aber ich bin kein Anwalt. Dafür gilt die Dienstunfähigkeitsklausel wohl auch bei spezieller DU, weil die Formulierung nicht auf die allgemeine DU abstellt.
Versicherungskammer Bayern
Die Versicherungskammer Bayern steht mal stellvertretend für alle Sparkassenversicherungen, wie z.B. die Feuersozietät oder die Saarländer.
Die Bedingungen sind ungewöhnlich aufgebaut. Die Definitionen kommen erst unter §4, anstatt unter §2, wie es allgemein üblich ist. Auch sonst sind die Bedingungen nicht unbedingt einfach zu verstehen. Aber die Sparkassenversicherung kommt da einen langen Weg und ist mittlerweile schon deutlich besser geworden. Im Vergleich zu sich selbst, nicht unbedingt im Vergleich zum Markt.
Inhaltlich gibt es aber nichts zu meckern.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Ist die versicherte Person Beamter, liegt – sofern mit uns vereinbart – Berufsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 auch dann vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aufgrund von Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Dies hat der versicherte Beamte durch ein entsprechendes Zeugnis, das von einem Amtsarzt oder einem vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arzt erstellt wurde, und durch die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand bzw. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachzuweisen.
Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte oder aus dem Beamtenverhältnis entlassene Beamte eine andere Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 aus, liegt keine BUim Sinne dieser Bedingungen vor.
Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Richter und Berufssoldaten entsprechend.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten auch für die Frage, ob eine Dienstunfähigkeit der versicherten Person vorliegt, die zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und Erklärungen sowie unsere Annahmeentscheidung.“
Die Beamtenklausel ist, wie auch der Rest der AVB, komplett unabhängig von allem, was am Markt so gängig ist, formuliert. Aber nach mehrfachem Lesen wird klar, dass es sich um eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel handelt.
Die Beamtenklausel gilt auch für Richter und Berufssoldaten. Ich geh mal davon aus, dass sie auch für Soldaten auf Zeit zählt. Steht aber nicht genau da.
Die Obliegenheiten sind sauber geregelt.
Unterm Strich: In manchen Sparkassen kann ich also eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel kaufen, die der Formulierung nach auch bei spezieller DU greifen sollte, da nicht explizit die allgemeine DU erwähnt ist. Die AVB sind zwar schwierig zu lesen, aber auch okay. Da die Kammer in den letzten Jahren immer ein offenes Ohr hatte und sich meine Kritik zu Herzen nahm, sehe ich keinen Grund, dass die AVB unverständlich formuliert sind, um das gegen den Kunden zu verwenden. Ich vermute, dass bei der Sparkasse die Juristen noch zu viel selbst schreiben. Ist ja auch in Ordnung. Nur schwierig zu lesen.
Württembergische
Die Württembergische ist jetzt auch nicht gerade berühmt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber die Bedingungen sind durchaus lesbar und voll von Leistungsauslösern. Tatsächlich hat ja die Württembergische schon vor der Condor die sogenannte Teilzeitklausel eingeführt.
Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in nem Sideletter und sie lautet wie folgt:
„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig i. S. d. für den Versicherten geltenden Beamtengesetzes) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder einer Ruhestandsversetzung widerfährt.“
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist unecht, aber vollständig. Die Leistung für Beamte auf Widerruf und Probe ist auf 36 Monate begrenzt.
Interessant ist, dass der BU-Begriff durch diese Vereinbarung abgeändert wird. Der Prognosezeitraum liegt bei 2 Jahren, die Fiktion immer noch bei 12 Monaten. Die Meldefrist beträgt 2 Jahre. Danach wird nicht mehr rückwirkend geleistet.
Das ist ziemlicher Mist. Keine Ahnung, wieso die Württembergische das macht.
Unterm Strich: Die Dienstunfähigkeitsklausel ist unecht, aber vollständig, aber bei Entlassung auf 36 Monate begrenzt. Dafür gilt die Dienstunfähigkeitsklausel der Formulierung nach auch bei spezieller DU, da nicht von allgemeiner DU die Rede ist. Wer unbedingt Leistung bei Dienstunfähigkeit haben will, kauft sich damit aber auch einen deutlich schlechteren BU-Schutz ein. Lohnt sich nicht. Kann ich gleich mal davon abraten.
WWK
Die WWK hat ja einiges an Ruf einbüßen müssen in letzter Zeit. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann das auch nicht raus hauen.
Sie lautet:
„Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten auf Dauer unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt werden. Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z. B. Polizei, Feuerwehr) eintritt.“
Es handelt sich um eine unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Damit ist sie nicht nur alphabetisch ganz am Ende einzuordnen.
So, das war der Marktvergleich zur Dienstunfähigkeitsklausel. Wie immer darf jeder gern anderer Meinung sein und das auch sachlich mit mir diskutieren.
Und auch klar ist, dass der Vergleich keine persönliche Beratung ersetzt.
Der Vergleich mit den wichtigsten Anbietern der Dienstunfähigkeitsklausel
Gilt nur bis EA 46
Selbst verständlich können Sie diesen umfangreichen Dienstunfähigkeitsversicherung Test der Klauseln sehr gut zum Vergleich nutzen. Aber das Selbststudium ersetzt nicht die Beratung durch den Experten. Deshalb kontaktieren Sie Philip Wenzel VOR Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Echt? | Vollständig? | Leistungsdauer bei Entlassung begrenzt? | Obliegenheiten sauber? | Obligatorisch mehr als allgemeine DU versichert? | Sonstiges? | |
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AM/Generali | Fast | Nein | – | Ja | Nein | Nur bis EA 60 |
Allianz | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | |
Condor | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja | |
DBV | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Verlängerungsoption für Soldaten |
Debeka | Fast | Ja | Nein | Nicht geregelt | Ja | BU nur 75%-Regel, Prognosezeitraum bei 3 Jahren, Fiktion bei 6 Monaten. |
Die Bayerische smart | Nein | Ja | Ja, 36 Monate | Egal | Nein | BU Prognosezeitraum dauerhaft, Fiktion 6 Monate und abstrakte Verweisung möglich |
Die Bayerische komfort | Ja | Ja | Nein | Nicht geregelt | Nein | |
ERGO | Nein | Ja | Ja, 36 Monate | Egal | Ja | |
Feuersozietät | Fast | Ja | Nein | Ja | Ja | |
Hanse Merkur | Fast | Ja | Nein | Naja | Nein | |
HUK | Fast | Ja | Ja, 6 Jahre | Nachweis DU zusätzlich | Ja | In der Classic-Variante Meldefrist von 6 Monaten, 3 Jahre Prognosezeitraum und 6 Monate Fiktion |
LVM | In der Erstprüfung | Ja | Nein | Nachweis DU zusätzlich | Nein | |
Nürnberger | Nein | Ja | Nein | Egal | Nein | |
R+V | Ja | Ja | Nein | Nicht geregelt | Ja | |
Saarländer | Fast | Ja | Nein | Ja | Ja | |
SDK | Fast | Ja | Nein | Ja | Nein | |
Signal | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | |
Universa | Fast | Ja | Ja, 36 Monate | Nachweis DU zusätzlich | Ja | |
Versicherungskammer | Fast | Ja | Nein | Ja | Ja | |
Württembergische | Nein | Ja | Nein | Nachweis DU zusätzlich | Ja | BU Meldefrist 2 Jahre, Prognosezeitraum 2 Jahre, Fiktion 12 Monate |
WWK | Nein | Nein | – | Egal | Nein |
Philip Wenzel ist einer der Experten für die Dienstunfähigkeitsversicherung im Team der Worksurance GmbH. Die Worksurance GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Themen Vorsorge und Arbeitskraftabsicherung spezialisiert hat.
Wir beraten im Bereich der privaten Krankenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge genauso wie in der Arbeitskraftabsicherung oder Krankenzusatzversicherung. Wir können fast alle Tarife und Anbieter am deutschen Markt für Sie vergleichen und mit dem besten Versicherungsschutz Ihre Versicherungslücke schließen. Testen Sie noch heute unsere unverbindlichen Service.
Über den Autor:
Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.