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Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Der Unterschied zwischen Berufsunfähig und Dienstunfähig ist zunächst nicht so offensichtlich. Aber im Detail ist der Unterschied theoretisch riesig. In der Praxis auch. Aber anders. Am besten fangen wir einfach mal mit der Berufsunfähigkeit an.

Wann bin ich berufsunfähig?

Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich für 6 Monate in seinem Beruf, so wie er ihn gesund ausgeübt hat, aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu 50% arbeiten kann oder tatsächlich bereits 6 Monate nur zur Hälfte arbeiten konnte.

In den wenigsten Fällen erteilt ein Arzt eine Prognose für die nächsten 6 Monate. Vor allem bei psychischen Erkrankungen kommt das nicht vor. Und psychische Erkrankungen sind bei Lehrern und Verwaltungsbeamten für 60% der Leistungsfälle verantwortlich.

Also greift meist die sogenannte Fiktion. Das bedeutet, wenn ich tatsächlich 6 Monate berufsunfähig war, fingiert die Versicherungsgesellschaft, also, er tut so, als ob ich von jetzt an dauerhaft BU bin. Das ist in den allermeisten Fällen der Weg zur Leistung.

Ob ich berufsunfähig, muss ich der Gesellschaft beweisen. Und bis die Versicherungsgesellschaft überzeugt ist, kann es ne Weile dauern. Vor allem, wenn ich nicht genau weiß, worauf ich im Leistungsfall achten muss.

Wann bin ich dienstunfähig?

Über 2 Millionen Beamte gibt es derzeit in Deutschland. Über 700 000 arbeiten beispielsweise als Lehrer in Schulen. Leider werden jedes Jahr Tausende von Beamten wegen einem Dienstunfall oder wegen einer Krankheit dienstunfähig. Sie werden durch den Dienstherr für dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand entlassen. Über 10 000 Beamte, eingeschlossen Richter, Soldaten und Polizisten, bezogen im Jahr 2020 das erste Mal ein vorzeitiges Ruhegehalt. Den häufigsten Grund einer Dienstunfähigkeit finden wir in der Psyche.

Die Dienstunfähigkeit muss ich auch dem Versicherer beweisen. Allerdings ist der Beweis erbracht, wenn ich die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand vorlege. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel zumindest.

Ob ich dienstunfähig bin, bestimmt mein Dienstherr. Entweder nach §26 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz bei Landesbeamten oder nach §44 Bundesbeamtengesetz bei Bundesbeamten. Da die Gesetze inhaltlich fast gleich sind, nehmen wir hier zur Veranschaulichung das Bundesbeamtengesetz. Das ist einfacher zu verstehen.

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 44 Dienstunfähigkeit

(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, übertragen werden kann. Die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung ist zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass die Beamtin oder der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt.

Schon in (1) fällt auf, dass ich eine Fiktion UND einen Prognosezeitraum erfüllen muss. Ich muss innerhalb von 6 Monaten 3 Monate dienstunfähig gewesen sein und zusätzlich die nächsten 6 Monate nicht wieder voll einsatzfähig sein. Das ist vor allem bei psychischen Erkrankungen kaum darstellbar. Aber halt nur theoretisch. Denn der Dienstherr muss sich nicht so penibel an den Text des Gesetzes halten.

In der Definition der Dienstunfähigkeit ist auch eine abstrakte Verweisung enthalten, da ich ohne meine Zustimmung auf ein anderes Amt verwiesen werden kann.
Der Dienstherr kann also anordnen, dass ich nun dieses oder jenes zu tun habe.
Wenn ich das nicht tue oder nicht kann, dann passiert… nichts.

Denn momentan erhält ein Beamter die volle Besoldung solange, bis er in den Ruhestand versetzt wird. Dieses Wissen entschärft auch den Satz (5). Hier steht, dass ich verpflichtet bin, an Umschulungsmaßnahmen teilzunehmen. Würde das in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen stehen, könnte kein Vermittler diese mit gutem Gewissen verkaufen.

Aber wie gesagt, alles halb so wild. Da der Dienstherr dem Beamten sein Gehalt weiterzahlen muss, bis er in den Ruhestand versetzt wird, hat der Dienstherr selbstverständlich ein reges Interesse, den Beamten, der nicht mehr arbeiten kann, in den Ruhestand zu versetzen. Sollte es irgendwann mal für den Dienstherrn die Möglichkeit geben, sich durch die Weiterverwendung Gehalt zu sparen, dürfte er auch die Möglichkeiten der Verweisbarkeit in der gesetzlichen Definition der Dienstunfähigkeit nutzen. Welche Rolle die Untersuchung durch den Amtsarzt  und das medizinische Gutachten spielt, besprechen wir in einem anderen Beitrag.

Dann sind die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur auf dem Papier besser als die Definition der Dienstunfähigkeit. Aber bis dahin ist die DU-Klausel ein vereinfachter Zugang zur Leistung, auf den Beamte nicht ohne Weiteres verzichten sollten.

Welches Ruhegehalt erhalten Beamte Lebenszeit, auf Probe oder Widerruf bei einer eingetretenen Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Lebenszeit, die schon 5 ruhegehaltsfähige Dienstzeiten erfüllt haben, können einen maximalen Anspruch von 71.5 Prozent erreichen. Ein Beamter auf Probe hat diesen Anspruch nicht. Er kann aber nach §15 Beamtenversorgungsgesetzt einen Antrag auf Versorgung stellen. Bei einer einfachen Dienstunfähigkeit hat der Beamte auf Widerruf keine Ansprüche an den Dienstherrn. Nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall. Wenn Sie mehr Informationen über die Dienstunfähigkeit möchten oder Fragen haben, wie Sie die Dienstunfähigkeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung am besten abgesichert bekommen, melden Sie sich bei uns. In der Regel bekommen Sie von uns innerhalb von 24 Stunden Hilfe. Aber als Versicherungsmakler beherrschen wir nicht nur das Thema “Absicherung der Dienstunfähigkeit“. Unser Service beinhaltet auch die Beratung in den Bereichen private Krankenversicherung und die betriebliche und private Altersvorsorge (Rentenversicherung, Direktversicherung, Rürup-Rente). Auf der Startseite bekommen Sie einen sehr guten Überblick über alle Produkte.

Philip Wenzel

Über den Autor:

Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.

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