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Berufsunfähigkeitsversicherung Physiotherapeuten

Sollte ein Physiotherapeut seine Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Das Berufsbild ist ebenso anspruchsvoll wie vielseitig. Physiotherapeuten sollten geschickt mit ihren Händen arbeiten können, fachlich immer auf dem aktuellen Stand sein und sich gut der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körper auskennen. Außerdem müssen sie empathisch sein und gut zuhören können – sie sind Anlaufstelle für Sorgen und dienen dem Patienten als Motivator. Zusammenfassend kann man sagen, dass Physiotherapeuten also durchaus vielfältig gefordert sind in ihrem Beruf – psychisch wie physisch.

Was passiert aber, wenn ein Physiotherapeut aus gesundheitlichen Gründen, ganz gleich ob psychischer oder physischer Ursache, nicht mehr arbeiten kann? Wie ist er dann durch den Arbeitgeber oder den Staat abgesichert? Gibt es Leistungen, die er von seiner Krankenkasse erwarten kann oder sollte er privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten vorsorgen? Und sind Szenarien der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit statistisch gesehen überhaupt relevant?

Damit beschäftigen wir uns in diesem Leitfaden. Bevor wir uns die Möglichkeiten der privaten Arbeitskraftabsicherung näher ansehen, beschäftigen wir uns zunächst kurz damit, welchen Wert unsere Arbeitskraft im Laufe unseres Lebens hat und wie uns unsere Krankenversicherung und der Staat vor solchen Szenarien schützen.

Welchen Wert hat meine Arbeitskraft als Therapeut – das Beispiel Humankapital:

Im Laufe eines Lebens erhält ein Therapeut Monat für Monat seine Einnahmen. Ganz gleich, ob selbstständig oder angestellt. Wenn ein Therapeut beispielsweise mit 22 Jahren beginnt, ins Erwerbsleben einzusteigen, so hat er bis zum derzeitigen Rentenregeleintritt 45 Jahre zu arbeiten. Verdient er 3000 € brutto, so sind das 36.000 € im Jahr, das ergibt auf 45 Jahre 1.620.000 €. Mit jedem erreichten Lebensjahr wächst der Betrag. Wegen diesen Fakten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten so wertvoll. Fragt man die meisten Bundesbürger, ob sie ihr Auto abgesichert haben, so ist dies eine Selbstverständlichkeit. Beim Thema Arbeitskraftabsicherung ist dies jedoch leider nicht flächendeckend der Fall.

Stellt man jedoch nun den Wert eines durchschnittlichen PKWs von 30.000 mit dem Wert einer durchschnittlichen Arbeitskraft gegenüber, wird schnell klar, welch wertvolles Gut unsere Arbeitskraft ist und wie relevant die bedarfsgerechte Absicherung zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Therapeuten ist.

    Gesetzliche und staatliche Schutzmechanismen der Arbeitskraftabsicherung:

Wenn ich gesund bin und arbeite, dann bekomme ich mein Gehalt – das ist klar. Im Falle einer Krankheit erhält man als Angestellter sein normales Nettoeinkommen für sechs Wochen als Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach diesen sechs Wochen erhalte ich für 72 weitere Wochen ein Krankengeld von meiner Krankenkasse, wenn ich gesetzlich versichert bin. Dieses beträgt nach §47 SGB V 70% vom Bruttogehalt, maximal jedoch 90% des Nettogehaltes. Als Faustformel kann man hier mit 70% jedoch gut rechnen. Privat Versicherte erhalten das Krankentagegeld, dass sie für den Falle einer Arbeitsunfähigkeit mit ihrem Versicherer vereinbart haben – dieses wird je nach Vereinbarung meist ab dem 21. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Den fehlenden Betrag durch das gesetzliche Krankengeld kann durch eine private Krankentagegeldversicherung versichert werden.

Gesetzlich Versicherte erhalten also nach 18 Monaten keine Leistung mehr durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse. Die einzige Absicherung bleibt durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist in zwei Stufen gegliedert:

1. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man noch zwischen drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann – sie beträgt im Schnitt ca. 18% des letzten Bruttogehalts.
2. Die volle Erwerbsminderungsrente wird geleistet, wenn eine Arbeitszeit von unter drei Stunden geleistet werden kann. Sie beträgt ca. 36% des letzten Bruttogehalts.
Reicht mir die Erwerbsminderungsrente im Fall der Fälle aus, um davon leben zu können?

Schauen wir uns das an einem Beispiel an. Patrick ist 37 Jahre alt, ist verheiratet, hat zwei Kinder und verdient als Therapeut 2950 Euro brutto. Patrick erhält die schockierende Diagnose Duchennsche Muskeldystrophie. Anfangs kann er seiner Tätigkeit zwar noch nachgehen, doch mit der Zeit wird der Arbeitsalltag zu einer nicht mehr zu bewältigenden Herausforderung für ihn. Patrick würde in diesem Fall knapp 1060 Euro gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten, sofern er als voll erwerbsgemindert gilt. Wichtig zu wissen ist, dass hierbei der allgemeine Arbeitsmarkt und nicht seine Tätigkeit als Physiotherapeut als Referenzwert gelten. Es besteht hier also kein Bezug zum bisherigen Job. Außerdem muss die Krankheit von Patrick voraussichtlich dauerhaft bestehen. Das bedeutet konkret, dass Patrick auch in anderen Berufen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzuordnen sind, nicht mehr arbeiten könnte.

Fazit zur Erwerbsminderungsrente:

Die Erwerbsminderungsrente bietet sicherlich eine gewisse Existenzsicherung. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass der Lebensstandard allein durch diese staatliche Absicherung nicht gehalten werden kann, da sie nur einen Bruchteil meiner bisherigen Einnahmen abdeckt. Außerdem sichert sie nicht meinen Status ab.

Kann ein Manualtherapeut also aufgrund seiner Arthrose im Daumen nicht mehr als drei Stunden am Tag therapieren, so könnte er immer noch als Integrationshelfer in einer Schule arbeiten, obwohl er dadurch wohl bedeutend weniger verdient als vorher. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Erwerbsminderungsrente in keinem Fall eine private Absicherung der Arbeitskraft ersetzen kann, diese aber sicherlich im Fall der Fälle gut ergänzt. Sehen wir uns das Risiko der Berufsunfähig zu werden und den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeut näher an.

Welche Gründe gibt es für einen Therapeuten, berufsunfähig zu sein und wann liegt eine Berufsunfähigkeit bei einem Physiotherapeuten vor?

Gründe für eine Berufsunfähigkeit bei Physiotherapeuten gibt es viele. Beispielsweise könnte sich eine Arthrose im Handgelenk den Arbeitsalltag bei der Lymphdrainage einschränken, der Verlust der Sehfähigkeit das Anleiten und Überprüfen von Übungen nahezu unmöglich machen oder ein Burnout zu einer zeitweisen Unfähigkeit führen, den Anforderungen dieses Berufsbildes gerecht zu werden.

Neben den oben genannten Beispielen gibt es natürlich zahlreiche weitere Erkrankungen oder Unfallfolgen, die ein Arbeiten als Physiotherapeut erschweren oder gar unmöglich machen. Die häufigsten Auslöser sind, wie dem Schaubild zu entnehmen ist, Erkrankungen des Nervensystems. Dazu zählen sowohl psychische Beschwerdebilder wie eine Depression, ein Burnout oder eine Angststörung ebenso wie neurologische Erkrankungen – beispielsweise Multiple Sklerose. Zudem gelten Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herzkreislaufsystems oder Krebsleiden zu den häufigsten Auslösern der Berufsunfähigkeit innerhalb der deutschen Bevölkerung.

Viele Gesundheitsbewusste Menschen – dazu zählen sicherlich insbesondere auch Angehörige der therapeutischen Berufe – sind der Ansicht, dass sie sich vor schweren Erkrankungen durch einen gesunden und aktiven Lebensstil schützen können. Das ist sicherlich klug und auch richtig so, statistisch gesehen lassen sich jedoch weder Nervenerkrankungen, Herzleiden und die anderen aufgeführten Risiken und Auslöser für Berufsunfähigkeit gänzlich vermeiden. Und insbesondere einen Schutz vor Unfällen bietet ein bewusster Lebensstil nicht. Es bleibt also die Antwort, dass es grundsätzlich für jeden klug ist, seine Arbeitskraft abzusichern, der von seinem Einkommen lebt.

Nachdem wir nun geklärt haben, dass es unerlässlich ist, seine Arbeitskraft als Therapeut abzusichern, sollten wir uns nun damit beschäftigen, wann ein Physiotherapeut berufsunfähig ist.

Dazu schreibt der Gesetzgeber folgendes:

Der Versicherer ist also verpflichtet, die vereinbarte Leistungen zu erbringen, sobald der Therapeut nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung seinen zuletzt ausgeübten Beruf in Folge einer Krankheit, Verletzung oder einer anderen körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr wie zuvor ganz oder teilweise auf Dauer ausüben kann. Was bedeutet dies jedoch nun konkret übertragen auf die Bedingungen einer Versicherung? Schauen wir uns als Beispiel die Bedingungen der Bayerischen in ihrem Komfort-Tarif zur Absicherung vor Berufsunfähigkeit an, die ähnlich zu den meisten guten Versicherungen am Markt formuliert sind:

(1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann und auch
Eine Berufsunfähigkeit liegt also vor, wenn in Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ärztlich nachgewiesen werden kann, dass der die betroffene Person für mindestens sechs Monate ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Als Maßstab gelten dabei 50%. Diese beziehen sich sowohl auf die maximal mögliche Restarbeitszeit, die Produktivität oder das Geld, dass ein berufstätiger in dieser Zeit erzielen kann. Im Falle eines Therapeuten bedeutet dies also vor allem, dass er es nur noch schaffen würde, die Hälfte an Patienten zu behandeln.

Welche Leistungsbausteine sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Therapeuten enthalten?

1. Verzicht auf abstrakte Verweisung und klar definierte konkrete Verweisung:
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man, wenn der Versicherer die berufsunfähige Person in einen anderen Job verweisen kann. So könnte ein Therapeut, der vor allem Lymphdrainage anbietet, aufgrund von Beschwerden in den Handgelenken nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, könnte aber durchaus in noch in einem Beruf verwiesen werden, in dem er seine Hände nicht mehr in selbem Umfang braucht. Glücklicherweise ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung mittlerweile in nahezu allen Tarifen am Markt enthalten und gilt so nahezu als Standard. Insbesondere bei älteren Verträgen lohnt sich eine zweite Meinung durch einen unabhängigen Experten, um sich zu vergewissern, ob darauf bereits verzichtet wurde.

Auf eine klare Regelung der Lebensstellung, die in Zusammenhang mit der konkreten Verweisung steht, solltest du auch bei einem jetzigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Eine solche konkrete Verweisung liegt beispielsweise dann vor, wenn du in deinem neuen Job mehr als in der Tätigkeit verdienst, in dem du berufsunfähig geworden bist und wenn dieser auch im sozialen Ansehen deinem alten Beruf weitestgehend gleichgestellt ist. Es sollte darauf geachtet werden, einen Versicherer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten zu wählen, der hier klare Kriterien vorsieht, beispielsweise bei der Einkommenshöhe im neuen Beruf. Gute Versichererungen definieren dabei häufig, dass eine konkrete Verweisung erst dann vorliegt, wenn der neue Beruf eine geringere Differenz als 20% zum alten hat, was Gewinn oder Gehalt betrifft und beachtet eben auch die soziale Wertschätzung des neuen Berufes.


2. Die Leistung wird bereits gezahlt, wenn du 50 Prozent berufsunfähig bist:
Mittlerweile gilt es als üblich, dass ein Versicherer eine vereinbarte Rente bei festgestellter Berufsunfähigkeit dann zahlt, wenn diese zu mindestens 50% erreicht ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn du weniger als die Hälfte der Zeit arbeiten kannst oder in der gleichen Zeit nur noch die halbe Produktivität an den Tag legst. Hier ist allerdings zur Vorsicht geraten, da einer der größten und bekannten Versicherungen Deutschlands immer noch eine 75%-Grenze hat, die in der Praxis durchaus als schwer zu erreichen gilt.

3. Der Prognosezeitraum ist auf sechs Monate verkürzt:
Als Prognosezeitraum definiert man die Zeit, in der die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens besteht. Du bekommst also bereits dann eine Leistung, wenn es bereits absehbar ist, dass deine Berufsunfähigkeit für die genannten sechs Monate aller Voraussicht nach besteht. Bei guten Tarifen gibt es die Leistung dann auch rückwirkend zum Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bei den meisten Versicherern ist ein Prognosezeitraum von sechs Monaten üblich und gilt heute somit weitestgehend als Marktstandard. Allerdings gibt es noch einige tarifliche Ausnahmen, von denen abzuraten ist. Ebenso kann es vorkommen, dass ältere Tarife einen längeren Prognosezeitraum von zum Beispiel 36 Monaten in ihren Bedingungen stehen kann, weshalb auch hier der zweite Blick durch einen Experten lohnend sein kann.

4. Ein enthaltener Ausgleich der Inflation – die Beitrags- und Leistungsdynamik:
Ein Thema, das in einer guten und bedarfsgerechten Beratung zur Arbeitskraftabsicherung thematisiert werden muss, ist das Thema der Inflation. Als Inflation wird die Minderung der Kaufkraft des Geldes bezeichnet, die durchschnittlich bei ca. 2% pro Jahr liegt. So etwas macht sich im Alltag zum Beispiel daran bemerkbar, dass eine Kugel Eis heute bedeutend teurer ist als noch vor 30 Jahren. So ist es beispielsweise so, dass eine Berufsunfähigkeitsrente, die ich heute mit 1000 Euro absichere, in 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 552 Euro hätte.
Dieses Risiko kann ich umgehen, indem ich eine Beitragsdynamik vereinbare, die mindestens der Inflation entspricht. Durch diese Beitragsdynamik steigt meine Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz und damit einhergehend auch im Preis. Die Option kann ich in der Regel allerdings auch jährlich ablehnen, indem ich ihr widerspreche, falls ich nicht mehr zahlen will oder ich keine Erhöhung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten benötige. Da die Beitragsdynamik jedoch lediglich eine Option ist, die ich auch ablehnen oder später ganz aus dem Vertrag kündigen kann, gibt es wenig Gründe, die gegen einen Einschluss sprechen, aber viele dagegen.

Etwas vielschichtiger ist das Thema der Leistungsdynamik. Für diese musst Du dich bereits beim Abschluss entscheiden und von Beginn an zahlen. Sie sorgt zwar weder dafür, dass deine Leistung oder dein Beitrag vor dem Fall einer Berufsunfähigkeitsrente steigen, allerdings dient sie im Falle des Leistungsbezuges, also bei Auszahlung einer Rente, als Ausgleich der Inflation. Da durch Überschüsse, die eine Versicherung erwirtschaftet bereits ein gewisser Ausgleich der Inflation gegeben ist, kann auch argumentiert werden, dass diese Form der Dynamik nicht zwingend notwendig ist, da sie pro Prozent Inflationsausgleich etwa fünf Prozent Mehrbeitrag ausmacht.

Bei manchen Versicherern sogar um die zehn Prozent. Da die Überschüsse aber häufig nicht ausreichen, um die Inflation ganz auszugleichen, kann in der Praxis eine Leistungsdynamik von einem Prozent durchaus eine gute Wahl für Dich sein. Möchtest du auf Nummer sicher gehen und Dich nicht auf die Überschüsse des Versicherers verlassen, die nicht garantiert sind, dann kann es auch die für Dich richtige Entscheidung sein, eine Leistungsdynamik von 2% oder sogar mehr einzuschließen.


5. Deutlich geregelte Nachversicherungsgarantien:
Die Rente, die bei Abschluss für Dich die passende Höhe hat, muss nicht die Rentenhöhe sein, die auch in Zukunft zu Deinem Leben passt. So kann sich Dein Lebensstandard durch Gehaltssprünge als Angestellter, einer eigenen Praxis oder auch durch Veränderungen wie Heirat, Kinder oder dem Bau eines Hauses verändern. Es ist also wichtig, dass du eine Versicherungsgesellschaft hast, die flexibel ist, wenn sich dein Leben verändert. Eine gute Absicherung deiner Arbeitskraft enthalt ereignisunabhängige und klar definierte ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien. Eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie wäre zum Beispiel die Möglichkeit, in den ersten fünf Jahren die Versicherung ohne Angabe von Gründen um bis zu 500 Euro Rente zu erhöhen. Eine ereignisabhängige beziehungsweise anlassbezogene Nachversicherungsgarantie könntest du zum Beispiel beim Abschluss eines aufbauenden Studiums, der Aufnahme einer Selbstständigkeit, bei einer Hochzeit oder der Geburt deiner Kinder in Anspruch nehmen.

6. Eine passende Umorganisationsklausel für Freiberufler und Selbstständige:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit als Freiberufler oder Selbständiger ist es gemäß einiger – meist bei älteren Bedingungen – möglich, dass du deinen Betrieb so umorganisieren musst, dass du weiterhin arbeiten kannst. Man könnte also sagen, dass die Umorganisationsklausel so eine Art abstrakte Verweisung für Selbständige ist. Du würdest dann nicht als berufsunfähig gelten, wenn du durch eine andere Aufgabenverteilung oder eine Fortbildung weiterhin deinen Betrieb am Laufen und in ihm Arbeiten kannst. Vorausgesetzt, die neue Position entspricht in etwa dem gleichen Gewinn oder Gehalt und hat ein ähnliches soziales Ansehen – das ist dann also wieder ähnlich wie bei der konkreten Verweisung. Versicherungen mit guten Bedingungen verzichten für Freiberufler ebenso wie für Unternehmen, die weniger als fünf Mitarbeiter haben, auf die Umorganisationsklausel.

7. Auf die Klauseln achten, die mir wichtig sind:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten kann durch einige Klauseln in ihrer Leistung gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag aufgewertet werden. Hier ist ganz klar zu erwähnen, dass diese Klauseln in aller Regel nicht relevant für die Absicherung der Existenz sind und deshalb nicht als Must-Have gelten sollten. Es kommt hierbei also viel mehr darauf an, was Dir bei der Absicherung deiner Arbeitskraft wichtig ist. Wenn du beispielsweise eine Leistung ab einem von der Versicherung mindestens definierten Zeitraum an Arbeitsunfähigkeit erhalten willst, kann der Einschluss einer AU-Klausel sinnvoll sein. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn du krankgeschrieben bist. Ebenso kann der Einschluss einer Sofortleistung bei Krebs interessant sein, wenn Dir das wichtig ist.

8. Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten kannst du nur dann rechtssicher abschließen, wenn du die Gesundheitsfragen korrekt und ehrlich beantwortest. In diesen wirst du von Fragen zum Herz-Kreislauf-System über psychische Beschwerden bis zu Infektionskrankheiten und vielen weiteren Sachen befragt. Im Leistungsfall heißt es dann, dass der Versicherer, bei dem du deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, ein Einblick in die Akten deiner Krankenkasse bekommt. Und dann lohnt es sich, deine Gesundheitshistorie gemeinsam mit einem Experten gut aufgearbeitet zu haben.

Wenn du Dinge nicht angibst, die jeder hat, wie hin und wieder eine Erkältung, dann ist das kein Problem. Wenn du Dinge, die im Abfragezeitraum liegen, nicht angibst, die du nicht als relevant empfindest, wie einen chronischen Schnupfen oder einen gelegentlichen Tinnitus, dann kann das durchaus zu einer quotalen Kürzung der Leistung führen. Gibst du hingegen eine bereits bekannte Erkrankung, die durchaus erwähnenswert ist, wie eine seit Jahren bestehende Depression oder fortgeschrittene COPD nicht an, kann das dazu führen, dass die Versicherung keine Leistung zahlen muss.

In welcher Höhe sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten abschließen?

Viele Berater geben hier pauschale Ratschläge, dass man beispielsweise 80% des bisherigen Netto-Einkommens absichern soll. Und das kann auch durchaus ein guter Anhaltspunkt für Dich sein, um eine bedarfsgerechte Absicherungssumme für Dich zu finden. In der Praxis sieht es aber wie so oft etwas anders aus und es kommt ganz individuell auf Dich an, welche Absicherungssumme zu Dir passt. Wenn du 2000 Euro Netto verdienst, du überzeugter Frugalist bist und mit 40% deines Gehaltes bereits alles finanziell abgedeckt hast, was dir wichtig ist, dann werden dir eine Absicherung von 1000 Euro wahrscheinlich ausreichen. Wenn bei Dir meistens am Ende des Geldes noch ziemlich viel Monat übrig bleibt, kann es auch sinnvoll sein, sogar 90 oder 100% deines Gehaltes abzusichern. Es lohnt sich also immer, sich einen genauen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und die Absicherung der Arbeitskraft dann orientiert an den Ausgaben anzugehen.

Es sollte aber in jedem Fall beachtet werden, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich mit einem Puffer gerechnet werden sollte, wovon eine private Altersvorsorge zusätzlich gezahlt werden kann, da du nun gegebenenfalls nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Natürlich muss der Versicherungsschutz immer im richtigen Verhältnis zu den Kosten stehen.

Brauche ich wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder würde eine Unfallversicherung ausreichen?

Viele Therapeuten stellen sich die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie wirklich als Physiotherapeut notwendig ist oder ob eine Unfallversicherung zur Arbeitskraftabsicherung ausreicht. Ein Unfall ist bei Versicherungen definiert als ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit der Folge einer Gesundheitsschädigung. Beispielsweise dann, wenn ich beim Radfahren in einen Autounfall verwickelt bin und es so zu einer Unfallfolge kommt, würde eine Unfallversicherung leisten.

Eine private Unfallversicherung leistet aber ebenso bei Haushaltsunfällen, bei der Unfällen auf der Arbeit oder auch beim Sport. Diese Ereignisse können jedem Menschen und somit natürlich auch Physiotherapeuten passieren. Und bei insgesamt 9,73 Millionen Unfällen in Deutschland pro Jahr können wir uns schon mal merken, dass der Abschluss also zunächst durchaus sinnig ist.

Im Leistungsfall leistet eine Unfallversicherung, sofern keine separate Unfallrente vereinbart ist, mit einer Einmalzahlung, die sich nach einer vereinbarten Grundsumme der Invalidität und der Gliedertaxe richtet, die für einzelne Körperteile fest vereinbart ist. Beim Abschluss ist dann besonders darauf zu achten, dass ein Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung gewählt wird, der zum Berufsbild des Physiotherapeuten passt. So hat die Bedeutung, wie gut der Daumen oder die Funktion der Hand abgesichert ist, für Therapeuten, die auch manuell arbeiten, eine erheblich höhere Bedeutung als beispielsweise für eine Erzieherin oder einen Erzieher. Die Beiträge sind relativ günstig.

Allerdings eignet sich eine private Unfallversicherung dennoch keineswegs als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeut oder einer anderen Form der Arbeitskraftabsicherung. Dies ist darin begründet, dass – je nach Statistik – nur 7-9% der Ursachen einer Berufsunfähigkeit das Resultat eines Unfalls sind. Gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Leiden oder neurologische Beschwerden bietet sie allerdings keinen Schutz. Somit kann festgehalten werden, dass eine Unfallversicherung eine durchaus sinnvolle Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten darstellt, diese jedoch in keinem Fall ersetzen kann.

Im Folgenden schauen wir uns gemeinsam echte Alternativen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Diese können zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ins Budget passt oder falls aufgrund des Gesundheitszustandes der Abschluss einer solchen nicht mehr möglich ist.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine Leistung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. In den Bedingungen der Versicherungen ist in der Regel definiert, dass du nicht mehr als drei Stunden pro Tag aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen arbeiten kannst. Als Referenz gilt hier der allgemeine Arbeitsmarkt – du darfst also in keinem Job mehr als die genannten Stunden arbeiten dürfen. Da in aller Regel Schon- und Nischenarbeitsplätze wie der Job des Pförtners davon ausgeschlossen sind, gilt diese Regelung also für die Berufe, für die es Ausbildungs-, Studien-, anerkannte Weiterbildungsplätze oder Stellenanzeigen gibt. Gilt dies für einen Prognosezeitraum von sechs Monat, erhält man die vereinbarte Rente bis zum vereinbarten Endalter. Konkret bedeutet dies, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann leistet, wenn du aufgrund einer Erkrankung oder in Folge von körperlichen Gebrechen auch nicht mehr fähig bist, umzuschulen. Oder wenn man eben einen Beruf in einem Schon- und Nischenarbeitsplatz findet, der auf die Erkrankung beziehungsweise auf die Behinderung zugeschnitten ist.

Wer gewisse Ersparnisse als „Notgroschen“ hat, für den kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung also durchaus eine spannende und preiswertere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten sein, sofern die Bereitschaft zu einer Umschulung besteht. Diese wird unter den meisten Bedingungen von der Agentur für Arbeit gefördert. Dabei bekommst du derzeit 60% deines letzten Gehaltes – solltest du Kinder haben, sind es dann 67%. Für diesen Fall solltest du allerdings mindestens acht bis zwölf Monatsgehälter angespart und als „Notgroschen“ verfügbar haben, mit denen du die Lücke deines alten Gehaltes ausgleichen kannst.

Als Vorteil der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeut ist definitiv zu nennen, dass sie für den häufigsten Auslöser der Berufsunfähigkeitsversicherung – nämlich psychische Erkrankungen – einen fast identischen Schutz bietet. Dies liegt darin begründet, dass eine solche Erkrankung für eine gewisse Zeit meist zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit führt, da ein depressiver Mensch durchaus auch in anderen Berufen mit seiner Depression zu kämpfen hätte. Ähnliches gilt natürlich ebenso für zahlreiche Suchterkrankungen, Angst-, Zwangs- und andere psychische Störungsbilder. Sicher gibt es auch hierbei Ausnahmen. So könnte eine zielgerichtete Angst in Form einer Phobie vor Keimen für einen Therapeuten natürlich durchaus in einem spezifischem Zusammenhang mit seinem Beruf stehen, muss aber nicht unbedingt zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit führen.

Als Nachteil ist anzuführen, dass viele Erkrankungen und körperliche Gebrechen nicht zu einer Erwerbsunfähigkeit führen, sondern nur zu einer Unfähigkeit, dass du weiterhin als Therapeut arbeiten und deine Patienten behandeln kannst. Außerdem bietet Dir die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Physiotherapeuten nur einen Existenzschutz, jedoch keine Statusabsicherung Deines Berufs. Es interessiert die Versicherung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung also auch recht wenig, ob du ein anerkannter Experte in Deinem Gebiert gewesen bist und sich für Dich jetzt nur Umschulungen anbieten, mit denen du deutlich weniger verdienst und dir somit einen geringeren Lebensstandard leisten kannst. Ebenso musst du dem Risiko leben können, dass du zwar einen neuen Beruf gelernt hast, aber aufgrund des fortgeschrittenen Alters keinen für Dich passenden Arbeitsplatz findest.

Im Falle des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung würdest du in diesen Situationen weiterhin eine Leistung erhalten, sofern du in Deinem Job als Physiotherapeut nicht mehr arbeiten kannst, da die Absicherung berufsbezogen leistet. Du kannst also in einen neuen Beruf umschulen und bekommst dennoch deine vereinbarte Rente; auch wenn du in einem neuen Job oder in einem sonstig möglichen Nebenjob keine Anstellung finden solltest, bekommst du die vereinbarte Leistung, sofern du nicht über den Hinzuverdienstgrenzen verdienst.

Die Grundfähigkeitsversicherung – nicht schlechter, sondern anders:

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert – so wie es ihr Name vermuten lässt – gewisse Grundfähigkeiten ab. Dazu gehören unter anderem Hören, Sehen, Sprechen, intellektuelle Fähigkeiten und eigenständiges Handeln, Gehen, Stehen, Sitzen, Knien und Bücken, Treppensteigen, Gebrauch der Arme und Hände und das Führen eines Fahrzeuges. Verlierst du eine dieser Grundfähigkeiten, dann bekommst du die vereinbarte Rente. Dir sollte dabei allerdings bewusst sein, dass die Grundfähigkeit zunächst keinen unmittelbaren Bezug zu Deiner Tätigkeit als Therapeut hat. Hierbei kommt es also vor allem darauf an, dass Du dir bewusst machst, welche dieser Fähigkeiten du in deinem Arbeitsalltag brauchst und bei welchen Dir eine Absicherung besonders wichtig ist. Deckt sich dies mit einem für Dich passenden Tarif weitestgehend, so kann die Grundfähigkeitenabsicherung durchaus dann eine spannende Alternative sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder aufgrund von Vorerkrankungen nicht in Frage kommt.

Insbesondere dann, wenn ich als Therapeut viel körperlich am Patienten arbeite und vor allem diese Fähigkeiten absichern will, kann diese Alternative sinnvoll sein. Es muss Dir aber bewusst sein, dass sie den durchaus wichtigen Auslöser psychische Erkrankungen nur sehr unzureichend abdeckt, da sie in der Regel erst leistet, wenn der Intellekt eingeschränkt ist. Zwar sind auch Zusatzbausteine für das Thema Psyche bei einigen Gesellschaften möglich, ob die Grundunfähigkeitsversicherung dann jedoch bedeutend preiswerter ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist fraglich und muss immer individuell geprüft werden.

Das Krankentagegeld – ein nützlicher Zusatzbaustein der Arbeitskraftabsicherung:

Sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als auch die Grundfähigkeitsversicherung haben gemeinsam, dass sie in der Regel einen Prognosezeitraum von sechs Monaten haben. Das heißt, ich erhalte erst dann eine Leistung, wenn der Auslöser für mindestens sechs Monate erfüllt ist. Da ich allerdings bei einer Krankheit oder einem Gebrechen nur, wie bereits beschrieben, für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung meines Arbeitgebers erhalte, gibt es eine weitere Lücke, die es zu schließen gilt. Dies liegt darin begründet, dass ich eben nur ca. zwei Drittel meines Gehaltes von der Krankenkasse als gesetzlich Versicherter bekomme. Wenn du nicht ausreichend Rücklagen hast, dann kann das schnell sehr unangenehm werden. Diese Lücke kannst du schließen, indem du zusätzlich für im Verhältnis recht günstiges Geld eine private Krankentagegeldversicherung ergänzt.

Diese leistet bereits bei Arbeitsunfähigkeit, also wenn ich einen gelben Schein habe. Allerdings endet ihre Leistung in aller Regel dann, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, sodass ein Krankentagegeld in keinem Fall eine Form der privaten Arbeitskraftabsicherung ersetzt.

Die Situation für Selbstständige, die in der PKV oder freiwillig versichert sind:

Noch relevanter ist das Thema für Therapeuten, die freiberuflich tätig oder sogar selbstständig sind. Hier gibt es keinen Arbeitgeber, sodass keine Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen erfolgt und die Lohnlücke hier also bereits 100% beträgt. Wenn ich freiwillig in der GKV versichert bin und einen entsprechend vereinbarten Zusatzbeitrag leiste, dann erhalte ich zumindest ab der sechsten Woche ein Krankengeld der gesetzlichen Kasse in gleicher Höhe wie ein Angestellter. Hier gilt die Relevanz einer privaten Krankentagegeldversicherung also ebenso wie bei Angestellten, falls ich noch ausreichend Rücklagen habe oder diese im Fall der Fälle nicht angreifen will. Noch relevanter ist das Thema dann jedoch für Menschen, die privat krankenversichert sind. Diese haben eine Lohnlücke von 100%, bis die private Arbeitskraftabsicherung leistet, sofern diese nicht ein Krankentagegeld vereinbaren, welches in der Regel zum 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden kann.

Und wie sieht der Beratungsprozess zur Arbeitskraftabsicherung für einen Therapeuten aus?

Punkt 1Punkt 2Punkt 3Punkt 4Punkt 5
Wir lernen uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen und wir schauen gemeinsam, wie und ob ich Dir weiterhelfen kann. Anschließend erarbeiten wir detailliert deine Einnahmen- und Ausgaben-Situation und besprechen den IST-Stand deiner Arbeitskraftabsicherung.
Wir stellen bei den für Dich relevanten Versicherern eine anonyme Risikovoranfrage. Das bedeutet, dass wir deine Gesundheitsdaten (Gesundheitszustand) aufarbeiten und anonym an für dich passende Anbieter senden. Im Nachgang erhalte ich für Dich Voten, welche Gesellschaft Dich zu welchen Konditionen (Versicherungsschutz und Beiträge) annimmt.
Ich bespreche mit Dir die für Dich möglichen Versicherungen. Zusätzlich klären wir, ob weitere Bausteine wie ein privater Unfallversicherungsschutz oder eine private Krankentagegeldversicherung ein sinnvoller Bestandteil deiner individuellen Arbeitskraftabsicherung sind.
Wir klären alle Fragen, die du hast und ich sorge dafür, dass meine Beratung eine Insel der Verständlichkeit im Meer der Bedingungen und Paragrafen für Dich ist.
Erst wenn du Dich absolut mit deinem Konzept wohlfühlst und alle für Dich wichtigen Fragen geklärt sind, gehen wir gemeinsam in die Umsetzung Deiner Arbeitskraftabsicherung. Mehr Informationen findest du auch auf der Startseite.

Über den Autor:
Lukas Wasner ist ausgebildeter Physiotherapeut und hat nach seiner Ausbildung den Weg zum Versicherungsmakler beschritten. Er berät heute deutschlandweit Therapeuten und Praxisinhaber zu den Themen Versicherung und Altersvorsorge. Er selbst sah sich – geprägt durch eine Berufsunfähigkeit seines Vaters und eine Erwerbsunfähigkeit seiner Mutter – schon in seiner Jugend mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung konfrontiert. Geprägt von diesen Erfahrungen ist er heute auf die individuelle Absicherung der Arbeitskraft spezialisiert, ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Absicherung von Therapeuten und Gesundheitsdienstleistern. Mehr Informationen zu Lukas findest Du hier.

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