Absicherung über das Versorgungswerk
Jeder Steuerberater ist Pflichtmitglied in dem für sein Bundesland zuständigen Versorgungswerk. Unter bestimmten, aber seltenen Voraussetzungen kann man sich von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen. Über das Versorgungswerk erhält man Leistungen für die Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente und ein Sterbegeld.
Da diese Absicherungen zwar gut klingen und der Gesamtbeitrag dafür auch recht hoch ist, gehen viele Steuerberater, die ja zu den Kammerberufen gehören, davon aus, dass sie eine ausreichende Absicherung besitzen.
Das ist aber leider falsch. Wieso das so ist, findet man im § 17 Abs. 1 ff des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen, er lautet wie folgt:
“Ein Mitglied, das mindestens für einen Monat vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das
1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer zur Ausübung des Steuerberaterberufes unfähig ist und
2. deshalb seine berufliche Tätigkeit als Steuerberater einstellt und die Bestellung zurückgibt,
erhält Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer.”
In der Information zur Berufsunfähigkeitsrente vom 20.11.2013 heißt es weitergehend:
“Es ist unerheblich, wenn das Mitglied nicht mehr in der Lage ist, das gesamte Spektrum der Tätigkeit abzudecken. Berufsunfähigkeit liegt somit nicht vor, wenn weiterhin eine Lebensführung, sei sie auch noch so bescheiden, durch eine Tätigkeit als Steuerberater sichergestellt werden kann.”
Wie gestaltet sich die Beitragszahlung?
Dieses ist in § 30 beim Versorgungswerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen geregelt.
Hier heißt es in Abs. 1:
“Der monatliche Regelpflichtbeitragt entspricht jeweils dem geltenden Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist ein bestimmter Teil der für den Sitz des Versorgungswerkes maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze.”
2021 sind dies 7.100,– Euro * 18,6 % = 1.320,60 Euro
Wer sich als Steuerberater erstmalig selbständig macht, hat die Möglichkeit, sich auf Antrag bis zum Ablauf von fünf Jahren der selbständigen Tätigkeit aus ihrem Arbeitseinkommen Pflichtbeiträge nur in halber Höhe des Pflichtbeitrages gemäß Abs. 1 und 2 zu zahlen. Dieser Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden.
Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsrente
Diese hälftige Beitragszahlung über 5 Jahre hat natürlich auch deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, welches in § 18 „ Höhe der Altersrente und der Berufsunfähigkeitsrente” geregelt ist.
Die Berufsunfähigkeitsrente beträgt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum vollendeten Lebensalter 85 % vom Hundert der Anwartschaft auf Altersrente.
Und da halt in den 5 Jahren weniger gezahlt wurde, gibt es auch eine wesentlich geringere Berufsunfähigkeitsrente.
Weiterhin kann eine Berufsunfähigkeit auf Zeit beantragt werden, aber genau wie vorhin beschrieben, ist es immer erforderlich, die berufliche Tätigkeit als Steuerberater einzustellen und die Bestellung zurückzugeben.
Über die Höhe der erworbenen Anwartschaften werden die Mitglieder regelmäßig über die sogenannte Anwartschaftsmitteilung informiert. Die Durchschnittsrente bei Berufsunfähigkeitsrenten aus den Versorgungswerken liegt zwischen 2.200 und ca. 2.800,– Euro. Bei Berufseinsteigern noch mal deutlich geringer.
Zwischen-Fazit
Um eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk zu erhalten, muss man faktisch alles aufgeben, was man sich beruflich aufgebaut hat und die Berufung zurückgeben. Führt man auch eine noch so kleine Tätigkeit aus, wird einem die Berufsunfähigkeitsrente versagt.
Sprichwörtlich „Um eine Leistung zu erhalten, musst Du den Kopf schon unter den Armen tragen“
Vorteile vom Versorgungswerk
- Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist im Pflichtbeitrag inkludiert
- Es gibt bei der Aufnahme keine Gesundheitsprüfung
- Es gibt meistens keine Wartezeit, wie z.B. bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (5 Jahre), in einigen Versorgungswerken sind aber auch Wartezeiten deklariert.
Wieviel Krankenversicherungsbeiträge müssen auf die Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk gezahlt werden?
Das Versorgungswerk zahlt keinen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge müssen also komplett selbst getragen werden.
Ein Pflichtmitglied in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zu einem freiwilligen Mitglied in der GKV.
Das bedeutet, sollte Ihr Ehegatte z.B. in der PKV (privaten Krankenversicherung) versichert sein, wie auch dessen Einkommen zur Hälfte angerechnet. Wenn dem so ist, kann es schnell dazu kommen, dass Sie von Ihrer BU-Rente aus dem Versorgungswerk z.B. in Höhe von 2.200,– Euro, ca. 800,– Euro mtl. An die GKV zahlen müssen. Damit würde Ihnen nur noch 1.400,– Euro zum Leben verbleiben.
Sollte sich ein Steuerberater privat zusätzlich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern?
Hierzu ist zu sagen, dass selbst unsere geliebten Verbraucherschützer immer dazu raten, so früh wie möglich das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Auch die Versorgungswerke weisen in Ihren Mitgliederschreiben darauf hin.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es ganz andere und wesentlich bessere Leistungsauslöser und Voraussetzungen wie im Versorgungswerk. Eine private BU leistet bereits, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu 50 % aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Noch mal zur Erinnerung, beim Versorgungswerk sprechen wir von 100 %! Auch ist eine abstrakte Verweisung bei den meisten Tarifen, auf eine andere Tätigkeit nicht möglich.
Der Beruf als Steuerberater muss auch nicht aufgegeben werden, sondern man kann zusätzlich zu seiner BU Rente weiterhin noch bis zu 80 % des letzten Einkommens hinzuverdienen. Aber auch hier unterscheiden sich einige Versicherer. Auch muss man keine zumutbaren Heilbehandlungen, wie im Versorgungswerk über sich ergehen lassen, da es bei den guten Anbietern einer privaten BU, keine Arztanordnungsklausel gibt.
Bei guten Anbietern wird die BU-Rente rückwirkend zum Leistungseintritt gezahlt, auch wenn dieser länger als 6 Monate her ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist flexibler als das Versorgungswerk
Die gewünschte Rentenhöhe und Laufzeit ist frei wählbar, allerdings rechnen einige Versicherer die Leistungen aus dem Versorgungswerk zu 50 % mit an. Wir empfehlen aber eine Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter und eine Absicherung des bisherigen Nettoeinkommens, evtl. unter Anrechnung der bisherigen Anwartschaften zu 50 %.
Tipp: Je früher eine BU-Rente abgeschlossen wird, je günstiger sind die Beiträge und je besser ist der Gesundheitszustand. Hierdurch können dann evtl. Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Erkrankungen vermieden werden.
Und nein, eine private BU-Rente bei guten Anbietern kostet dich monatlich nicht so viel wie im Versorgungswerk. Eine sehr gute Absicherung ist meistens schon für unter 100,– Euro im Monat zu haben.
PS: Da die Versorgungswerke der meisten Kammerberufe gleiche oder ähnliche Voraussetzungen haben, betrifft dieses auch: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Architekten u.s.w.