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Wann wird die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?

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Was muss man bei einer Sterbegeldversicherung beachten?

Bevor eine Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt werden kann, muss zuallererst der Antrag korrekt ausgefüllt worden sein.
Dies gilt besonders für eine Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bei dieser Bestattungsvorsorge ist keine Wartezeit vorgegeben.

Entbindung von der Schweigepflicht bei Antragstellung

Damit die Versicherung im Todesfall die Korrektheit des Antrages prüfen kann, muss die versicherte Person im Antrag erklären, dass sie die Versicherer ermächtigt, zur nachträglichen Prüfung und Verwertung der zum Gesundheitsverhältnis gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten sowie Pflegeeinrichtungen, bei denen die Person in Behandlung oder Pflege war, sowie andere Personenversicherungsgesellschaften und Pflegepersonen über die Gesundheitsverhältnisse bei Abschluss des Vertrages zu befragen.

Diese Erklärung in der Sterbegeldversicherung für die Zeit vor der Annahme des Antrages und die kommenden 5 Jahre nach der Annahme des Antrags.

Die Sterbegeldversicherung darf auch Ärzte, die die Ursache des Todes feststellen, die Ärzte, die die versicherte Person im letzten Jahr vor dem Tod untersucht oder behandelt haben, über die Todesursachen oder die Krankheiten, die zum Tod geführt haben, befragen. Insoweit entbindet die Person alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht. Dies gilt auch über den Tod hinaus.

Diese Entbindung von der Schweigepflicht ist ein Beispiel aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Sterbegeldversicherung. Abweichungen bei anderen Sterbegeldversicherungen sind möglich.

Wie schnell zahlt die Sterbegeldversicherung?

Die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung erbringt die Versicherung gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist unverzüglich der Sterbegeldversicherung anzuzeigen.

Neben dem Versicherungsschein benötigt die Versicherung zur Auszahlung der Sterbegeldversicherung noch die amtliche Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde muss Alter und Geburtsort enthalten.

Außerdem muss der Sterbegeldversicherung ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Ursache des Todes sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Ableben der versicherten Person geführt hat. Im kleinen Rahmen können sich die Vorlage der notwendigen Dokumente unterscheiden.

Wenn alle notwendigen Dokumente der Sterbegeldversicherung vorliegen, wird die Sterbegeldversicherung in der Regel an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.

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