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Unfallversicherung Motorsport

Warum benötigt man eine spezielle Unfallversicherung für den Motorsport?

In der Regel deckt die private Unfallversicherung nur Unfallereignise ab, die bei der Ausübung „normaler“ und sogar von Extremsportarten geschehen können, z.B. Tandem-Gleitschirmsprünge, Motocross, Racing, oder auch Downhill-Biken. Allerdings sind Sportarten, die eine Fluglizenz erfordern und pauschal jegliche Form von Rennen mit Motorfahrzeugen vom Schutz der Versicherung ausgeschlossen, das betrifft auch Kartfahren. Der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass sich der Motorsportler wissentlich einem hohen Risiko bei hoher Geschwindigkeit aussetzt.

Im Wortlaut heißt es in den Unfallversicherungsbedingungen der Basler Versicherung, Ziffer 1.4.9:

„In jedem Fall besteht kein versicherter Schutz bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, bei denen es auf die, auch nur teilweise, Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder auch einer maximalen Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Ebenso gewähren wir grundsätzlich keinen Versicherungsschutz für die Teilnahme an lizenzpflichtigen Motorsportveranstaltungen. Auch besteht bei jeglichen Übungsund Trainingsfahrten zu Motorsportrennen oder Motorrennsportarten kein Versicherungsschutz.“

Bei der VHV Versicherung steht in den Bedingungen unter Kapitel 5 „Was ist nicht versichert?“:

„5.1.5 Rennveranstaltungen

Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs. Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Ausnahme: Mitversichert sind Unfälle bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten (Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungsfahrten) ankommt. Lizenzfreie Motorsportveranstaltungen gelten, soweit diese Fahrten Freizeitcharakter aufweisen und nicht von Verbänden organisiert sind, ebenfalls als mitversichert (z. B. bei einem gelegentlichen Fahren mit Leihkarts auf einer Indoor-Kartanlage).“

Das bedeutet, da eine bestehende Unfallversicherung im Falle eines Motorsport-Unfalls wertlos ist, das Motorsporttreibende eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

Für wen ist die Unfallversicherung für Motorsport sinnvoll?

Alle Teilnehmer an Automobil-, Kart-, Motorrad- sowie Motorboot-Wettbewerben und motorsportlichen Veranstaltungen, sofern diese vom DMSB oder vom DMYV bzw. von der FIA anerkannt und genehmigt sind.

Bei Wettbewerben ausländischer Veranstalter muss die Auslandsstartgenehmigung des DMSB bzw. DMYV erteilt sein oder Sie sind Besitzer einer Auslandslizenz (IMSA etc.).

Hinweis:
Über eine vorhandene Rennfahrerlizenz ist bereits eine, wenn auch kleine, Unfallversicherung eingeschlossen. Diese gilt allerdings nur für nationale Rennen!

Versicherungssschutz über den DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.)

Alle deutschen Motorsportler, die in Deutschland oder im Ausland an offiziellen Rennveranstaltungen und -wettkämpfen teilnehmen möchten, müssen zuvor eine offizielle Motorsportlizenz des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.) beantragen. Mit dem Kauf einer nationalen oder internationalen DMSB-Lizenzschließt der Lizenznehmer immer auch automatisch eine Sportunfall-Grundversicherung ab. Deren Versicherungsleistungen umfassen:

  • Invalidität € 32.000,- ,
  • Vollinvalidität € 64.000,- (200% Progression),
  • Tod € 16.000,-,
  • Heilkosten subsidiär € 10.000,–,
  • Krankenrückführungskosten subsidiär € 4.000,–,
  • Bergungskosten € 15.000,–,
  • Rückführungskosten/Todesfall € 2.500,–,
  • Kurbeihilfe € 10.000,–,
  • Sofortleistung b. schweren Verletzungen € 1.600,–.

Wer kann in der Rennsport-Unfallversicherung versichert werden?

Der versicherte Schutz erstreckt sich nur auf Unfallereignisee, die die versicherte Person bei der Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen erleidet.

Teilnehmer

Innerhalb des Versicherungszeitraumes beginnt der Schutz für die versicherte Person
mit dem Besteigen des Fahrzeuges unmittelbar vor dem offiziellen Start der Veranstaltung bzw. dem
Beginn des offiziellen Trainings auf der Rennstrecke. Der Schutz der Versicherung endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges nach der offiziellen Beendigung der Veranstaltung, bzw. des Trainings. Bei vorzeitiger Aufgabe endet der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeuges.

Funktionäre/Sportwarte/Fahrerhelfer

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die die versicherte Person in Ausübung ihrer
Tätigkeit als Funktionär/Sportwart/Fahrerhelfer erleidet.

Zuschauer

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfallereingisse, die den versicherten Zuschauern während der im Antrag bezeichneten motorsportlichen Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände zustoßen, und zwar sind nur solche Unfälle entschädigungspflichtig, die durch Teilnehmer (Fahrer, durch
Sportwarte, Hilfspersonal oder durch Einrichtungen des Veranstalters (z. B. Tribünen) verursacht
wurden

Wo gilt der Schutz der Versicherung?

Der Schutz der Motorsport-Unfallversicherung umfasst Unfälle während der versicherten Motorsportveranstaltung.

Was gilt als Unfall und gibt es bei Erweiterungen des Unfallbegriffs?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper
wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den versicherten Schutz.

Darüber hinaus gelten auch als Unfälle, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
– ein Gelenk verrenkt wird oder
– Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Bei Gesundheitsschädigungen durch die Einwirkung ausströmender Gase oder Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn besondere Umstände den Versicherten
dazu zwangen, sich diesen Einwirkungen mehrere Stunden lang auszusetzen. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben jedoch ausgeschlossen

Welche Unfälle sind nicht versichert?

Kein versicherter Schutz besteht für folgende Unfälle:

  • Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.
  • Durch Trunkenheit verursachte Unfälle.
  • Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:

  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
    verursacht wurden.
  • Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.
  • Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
    Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis die überwiegende Ursache ist.
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche.

Beispiele für die Motorsport Unfallversicherung und Kosten

Invaliditätssumme:50.000 €75.000 €100.000 €150.000 €
Automobil95,20 €119,00 €178,50 €273,70 €
Motorrad111,86 €163,63 €217,77 €329,63 €

Leistungen (Invalidität und Tod) in der Unfallversicherung

Leistung bei Invalidität
Die versicherte Person ist durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich
länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Die Invalidität ist
– innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingetreten und
– innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfallereignis von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer bei der Versicherung geltend gemacht worden.

Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt
innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis stirbt.

Todesfallleistung
Die Voraussetzungen für die Leistung sind erfüllt, wenn die versicherte Person infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres verstirbt. Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Informationen über die Gliedertaxe

InvaliditätTaxe
Verlust eines Armes70%
Verlust eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes70%
Verlust eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes70%
Verlust einer Hand70%
Verlust eines Daumens25%
Verlust eines Zeigefingers16%
Verlust eines anderen Fingers10%
Verlust eines Beines über der Mitte des Oberschenkels70%
Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels65%
Verlust eines Beines bis unterhalb des Knies55%
Verlust eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels50%
Verlust eines Fußes50%
Verlust einer großen Zehe8%
Verlust einer anderen Zehe3%
Verlust der Sehkraft eines Auges55%
Verlust des Gehörs auf einem Ohr35%
Verlust des Geruchssinns10%
Verlust des Geschmackssinns5%
Verlust der Stimme40%

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Philip Wenzel

Über den  Autor :

Alexander Hacker ist als Versicherungsmakler, ausgebildeter Sozialversicherungsfachmann und Versicherungsfachmann, der Experte auf Worksurance für die Sachversicherungen, private Unfallversicherung und Sterbegeldversicherung.

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