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Risikolebensversicherung uniVersa

Die Universa Versicherungen (Eigenschreibweise: uniVersa) – dazu zählen die Universa Lebensversicherung a.G., die Krankenversicherung a.G. und als 100%ige Tochter die Allgemeine Versicherung AG – sind eine Unternehmensgruppe mit Sitz in Nürnberg.

Sie hat bundesweit mehr als 6.200 Außendienst- und Vertriebspartner. 2019 beschäftigten die Gesellschaften 805 Innendienst-Mitarbeiter und 40 Auszubildende in der Hauptverwaltung und den 25 Geschäftsstellen.

Highlights

  • Verlängerungsoption
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall
  • Nachversicherungsgarantie

Tarife der Risikolebensversicherung der uniVersa

  • uniRisk

 

Richtlinien für die Annahme

Annahmerichtlinien uniRisk
Höhe der Versicherungssummen ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung Bis einschließlich 49 Jahre: 250.000 Euro; Ab vollendetem 50.Lebensjahr: Hausarztanfrage ab Mindestversicherungssumme
Risikostufe 1 (Summengrenzen) bis einschließlich 49 Jahre: 250.000 Euro
Risikostufe 2 (Summengrenzen) 600.000,01 Euro
Risikostufe 3 (Summengrenzen) nein;
Kostenübernahme bei zusätzlicher Gesundheitsprüfung nein;
Medical Home Service ja;
Mindest-/Höchsteintrittsalter 15 Jahre / 74 Jahre
Mindest-/Höchstlaufzeit 1 Jahr / 52 Jahre
Mindestversicherungssumme/ Mindestbeitrag 2.500 Euro / monatlich: 10 Euro; vierteljährlich: 15 Euro; halbjährlich: 20 Euro; jährlich: 30 Euro
Höchstversicherungssumme 1,2 Mio. Euro
Staatsangehörigkeit nein;
Vertragsgestaltungsmöglichkeiten nein;
Voranfrage über Vers-Diagnose möglich nein;
Vereinfachte Gesundheitsprüfung für bestimmte Personengruppen nein;

 

Absicherungsvarianten

  • Einzelleben
  • konstante Versicherungssumme

 

Anzeigepflicht und Rauchverhalten

Anzeigepflicht uniRisk
Verzicht auf Kündigung oder Beitragsanpassung bei unversch. Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG (falsche oder unvollständige Angaben im Antrag) ja;
Verzicht auf § 24 VVG (Kündigung des Vertrages) bei gemeldeter Gefahrerhöhung (zum Beispiel Anfangen zur rauchen) ja;
Definition Raucher Nichtraucher im Sinne dieser Bedingungen ist, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung aktiv kein Nikotin durch Rauchen zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nicht-raucher zu bleiben. Rauchen meint das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigaril-los, Zigarren oder Pfeifen, aber auch die Nutzung elektronischer Rauchgeräte, bei denen es zu einer Nikotinaufnahme über das Inhalieren von Aerosol (Dampf) kommt, z.B. also bei e-Zigaretten, e-Zigarren oder e-Pfeifen
Verzicht auf Meldepflicht bei Aufnahme des Rauchens nein;
Besteht Anspruch im Leistungsfall bei nicht gemeldeter Gefahrerhöhung (z.B. Rauchen) ja; reduziert auf ein Drittel der Versicherungssumme

 

Optionale Tarifbausteine

  • Dynamik

Einfache Gesundheitsprüfung

ALEX

Beiträge

Beitrag uniRisk
Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG nein;
Brutto-/ Nettospread in % 26%
Beitrag über die Laufzeit konstant kalkuliert ja;
Beitragsfreistellung möglich ja;
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung ja; Innerhalb 6 Monaten
Reduzierung des Versicherungsschutzes möglich nein;
Dynamiken möglich ja; 5%, 10%
Verzicht auf Beitragszuschlag für Motorradfahren (kein Motorsport) ja;
Verzicht auf Beitragszuschlag für Tauchen ja; nur Zuschlag bei Tauchsport
Einmalbeitrag nein;
Tarifwechsel bei Gefahrwegfall nein;
Verwendung der Überschüsse Beitragsverrechnung Fondsanlage
Kein Beitragszuschlag für hohen BMI nein;
Späterer Wechsel in Nichtrauchertarif ohne Gesundheitsprüfung möglich nein;
Zahlbeitrag in den letzten 10 Jahren stabil? ja;
Zahlbeitrag in den letzten 20 Jahren stabil?

Vergleich der Leistungen

Leistung uniRisk
Temporäre Leistungserhöhungen nein;
Leistung bei Inneren Unruhen ja;
Leistung bei Kriegsereignissen im Ausland an denen die versicherte Person nicht aktiv teilnimmt ja;
Leistung bei Strahlen ja;
Leistung bei ABCStoffen ja;
Zusatzleistungen für Kinder nein;
Sonderleistung bei schwerer Krankheit nein;
Vorgezogene Todesfallleistung bei tödlichen Erkrankungen nein;
Sofortleistung bei Tod unabhänigig von Leistungsprüfung nein;
Pflegeleistung nein;
Mögliche Summenverläufe konstant
Vorläufiger Versicherungsschutz ja; max. 100.000 Euro

Möglichkeiten der Nachversicherung

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Nachversicherung uniRisk
Nachversicherung bei Heirat ja;
Nachversicherung bei Geburt/Adoption eines Kindes ja;
Nachversicherung bei Immobilienerwerb ja;
Nachversicherung bei Änderung am Überschusssystem Leistungsbonus nein;
Nachversicherungsgarantie ohne auslösendes Ereignis ja; Alle 5 Jahre
Nachversicherung bei weiteren Ereignissen ja;
Erhöhung pro Ereignis / maximale Erhöhung bis 25.000 Euro, max 100% der Ursprungsversicherungssumme/ max. 35.000 Euro innerhalb von 5 Jahren
Höchstalter für Nachversicherungsgarantie 48 Jahre
Verlängerung der Vertragslaufzeit ja; Innerhalb der ersten 10 Jahre in eine Risikolebensversicherung mit derselben oder niedrigeren VS, soweit das ursprünglich vereinbarte Versicherungsende überschritten wird und die Gesamtdauer beider RLV 35 Jahre nicht überschreitet und das Höchstalter von 70 Jahren nicht überschritten und das Überschusssystem beibehalten wird.

 

Kontakt

Telefon: +49 911 5307-0
(Mo – Fr, 8-19 Uhr)

Fax: +49 911 5307-4700

E-Mail: info@uniVersa.de

Anschrift:
uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg

Als Versicherungsmakler besetzen wir die Themen Vorsorge, Arbeitskraftabsicherung und Sachversicherungen. Benutzen Sie auch unseren Risikolebensversicherung Rechner. So bekommen Sie bei uns Informationen über folgende Produkte :

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung
    • Vorsorge
  • Private Krankenversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • ambulante Zusatzversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Riester-Rente und Rürup-Rente
  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankentagegeld-Versicherung
    • Sachversicherungen

       

    • Kfz-Versicherung
    • Wohngebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Private Haftpflichtversicherung
    • Gewässerschadenhaftpflicht
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