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Risikolebensversicherung Raucher

Warum kostet eine Risikolebensversicherung für Raucher mehr?

Laut Wissenschaftlern im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) kostet Rauchen die meiste Lebenszeit: Männern sterben dadurch im Schnitt neun, Frauen sieben Jahre früher. Neben anderen ungesunden Gewohnheiten wie Übergewicht, Alkoholkonsum, körperlicher Inaktivität und dem Verzehr von rotem Fleisch kann man durch den Verzicht auf Glimmstengel und Co. die meiste Lebenszeit gewinnen.

So errechneten die Wissenschaftler, daß ein Mann, der über zehn Zigaretten pro Tag raucht, ganze 9,4 Jahre an Lebenserwartung verliert, eine Frau 7,3 Jahre. Auch ein moderater Konsum von weniger als zehn Zigaretten pro Tag reduziert die Lebenserwartung bei beiden Geschlechtern immer noch um etwa fünf Jahre. Es lohnt sich also in mehr als einer Hinsicht, das Rauchen aufzugeben oder im besten Fall auch im späteren Alter gar nicht erst damit anzufangen. Ihre Gesundheit und ihr Geldbeutel werden es Ihnen danken. Gesund bleiben und nebenbei Geld sparen.

Wie definiert die Versicherung einen Raucher?

Raucher ist, wer die Voraussetzungen für einen Nichtraucherstatus nicht erfüllt.

InterRisk

Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss weder Zigarette, noch Zigarre, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in Zukunft zu rauchen. Konsumenten einer E-Zigarette werden in den Rauchertarif eingruppiert. Für die Konsumenten von E-Zigaretten gelten deshalb ebenso die zuvor beschriebenen Regeln.

Hannoversche

Nichtraucher ist, wer in den vergangenen 12 Monaten (bei N-Tarifen) bzw. 10 Jahren (bei N10-Tarifen) vor Abgabe der Vertragserklärung aktiv nicht geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft nicht mehr zu rauchen zu bleiben. Rauchen meint dabei zum einen das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigarette, E-Zigarren oder E-Pfeifen sowie die Verwendung von Wasserpfeifen
(zum Beispiel Shisha).

Europa

Nichtraucher seit mindestens zwölf Monaten ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung nicht aktiv Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat und auch beabsichtigt, dies in Zukunft nicht zu tun. Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren ist, wer in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung nicht aktiv Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat und auch beabsichtigt, dies in Zukunft nicht zu tun.

Wie hoch sind die Beiträge in der Risikolebensversicherung (RLV) für Nichtraucher?

Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiele die monatlichen Beiträge der Risikolebensversicherung bei einer konstanten Versicherungssumme von 150.000 Euro. Die Angebotsvorgaben lauten:

Die Beiträge in den drei günstigsten Tarifen im Test für Raucher sind:

InterRisk AR1 XLHannoversche T1 REuropa E-RL
42,64 €50,59 €51,23 €

Wie viel Beiträge zahlt ein Raucher mehr?

Monatsbeitrag RaucherMonatsbeitrag Nichtraucher
InterRisk AR1 XL42,64 €20,75 €
Hannoversche T1 R50,59 €16,94 € (Tarif T1 N10)
Europa E-RL51,23 €16,44 €

Wie Sie aus der Tabelle ersehen können sind die Beiträge für Raucher ca. zwei- bis dreimal so hoch wie die für Menschen, die nicht rauchen.

Vergleich der Risikolebensversicherungen 2022

InterRisk AR1 XLHannoversche T1 REuropa E-RL
Verzicht auf ärztliche UntersuchungJaJaJa
Nachversicherungsoptionen bei Geburt eines KindesJaJaJa
Nachversicherungsoptionen nach HeiratJaJaJa
Nachversicherungsoptionen nach Erwerb ImmobilieJaJaJa
Nachversicherungsoptionen nach Aufnahme eines DarlehenNeinNeinNein
Nachversicherungsoptionen bei Einstieg in SelbstständigkeitJaNeinJa
BeitragsfreistellungNeinJaJa
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bis1.500 Euro0 Euro0 Euro
Vorableistung bei schwerer KrankheitNeinNeinNein
Umwandlung in Kapital-LV ohne erneute GesundheitsprüfungJaNeinNein
WEITERE BESONDERHEITENmonatlich kündbar
optional mit Dynamik (ohne Aufschlag)
ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

Wie wechselt man vom Raucher-Tarif in einen Nichtraucher-Tarif?

Hannoversche

Teilen Sie uns mit, dass die versicherte Person vom Raucher zum Nichtraucher geworden ist, erfüllt sie die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für den Nichtraucher-Tarif N und ist der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt,so kann ein Vertrag im Plus- oder Exklusiv-Tarif einmalig auf Ihren Antrag zum nächsten Versicherungsstichtag auf den Nichtraucher-Tarif N – nicht jedoch N10 – umgestellt werden. Der Beitrag verringert sich entsprechend. Eine medizinische Überprüfung erfolgt dabei nicht. Wird die versicherte Person anschließend wieder Raucher,so ist uns dies als Gefahrerhöhung unverzüglich in Textform anzuzeigen (siehe Absatz 2 der Bedingungen).

Europa

Sollte die abgesicherte Person Nichtraucher geworden sein, sind wir bereit, nach ergänzender Risiko-Einschätzung den Wechsel in eine Risikolebensversicherung für Personen, die nicht rauchen zu prüfen. Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Beantragung des Tarifwechsels nicht aktiv Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat und auch beabsichtigt, dies in Zukunft nicht zu tun. Sollten Sie oder die versicherte Person in diesem Zusammenhang falsche Angaben machen, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar und es gelten die in Nummer 2.1 der Bedingungen beschriebenen Folgen.

Muss ich dem Versicherer melden, wenn ich wieder mit dem Rauchen anfange?

Da sich die Beiträge für Raucher und Nichtraucher erheblich unterscheiden ist es selbstverständlich, daß eine Änderung des Nichtraucherstatus unverzüglich dem Anbieter gemeldet werden muss. Durch die Nichterfüllung der Vorraussetzungen für den günstigeren Nichtrauchertarif tritt eine sogenannte Gefahrerhöhung ein. Deutlich höhere Beiträge für die Lebensversicherung sind dann zwangsläufig. Welche Vorraussetzungen für nicht rauchen gelten, kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

Was passiert bei einer Gefahrerhöhung (Nichtraucher wird zum Raucher)?

<strong>InterRisk</strong>

Wird die versicherte Person bzw. bei Tarifen für zwei verbundene Leben mindestens eine der abgesicherten Personen nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der/den versicherten
Person/en – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich die Versicherungssumme im Verhältnis des erforderlichen zum bisherigen Beitrag.

Wir verzichten auf unsere gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen dieser Gefahrerhöhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Konsumenten von E-Zigaretten werden in den Rauchertarif eingruppiert. Für die Konsumenten von E-Zigaretten gelten deshalb ebenso die zuvor beschriebenen Regeln.


<strong>Hannoversche</strong>
(2) Wird die versicherte Person bzw. eine der abgesicherten Personen (Partner-Risikoversicherung) nach Abgabe der Vertragserklärung Raucher, stellt dies eine Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) dar. Wir vertrauen darauf, dass Sie ohne unsere Einwilligung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme gestatten. Sie sind – neben der versicherten Person – verpflichtet, uns diese Gefahrerhöhung unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(3) Bei einer Gefahrerhöhung gilt:
• Wir können rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen entsprechend höheren Beitrag verlangen. Dies teilen wir Ihnen schriftlich mit. Wenn die Beitragserhöhung mehr als 10 % beträgt, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
• Alternativ können wir die Versicherungssumme herabsetzen. Die Versicherungssumme wird unter Zugrundelegung des für Raucher geltenden Beitrags rückwirkend ab der Gefahrerhöhung neu berechnet. Unsere Rechte zur Beitragserhöhung oder Herabsetzung der Versicherungssumme
müssen wir innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem wir von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangen. Wenn Sie uns nachweisen, dass die Gefahrerhöhung unverschuldet erfolgt ist, haben wir kein Recht, eine Beitragserhöhung oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme zu verlangen.

Unabhängig davon, ob die Gefahrerhöhung schuldhaft erfolgt ist,verzichten wir auf unsere gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen einer Gefahrerhöhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versicherungsschutz auszuschließen.

(4) Wenn wir im Leistungsfall feststellen, dass uns eine Gefahrerhöhung nicht angezeigt worden ist, wird unter Zugrundelegung desfür Raucher geltenden Beitrags die Versicherungssumme herabgesetzt. Das gilt nicht, wenn
• die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles war
oder
• uns die Gefahrerhöhung bekannt war.


<strong>Europa</strong>
Wird die versicherte Person nach Antragstellung Raucher nach Nummer 2.2, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar. Sie – und die abgesicherte Person – sind verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Wir verzichten auf unsere gesetzlichen Rechte, den Versicherungsvertrag wegen dieser Gefahrerhöhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versicherungsschutz auszuschließen. Wird diese Gefahrerhöhung vorgenommen, können wir rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung den höheren Beitrag der Risikoversicherung für Raucher verlangen; die Versicherungssumme bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Eine Beitragserhöhung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass die Vornahme der Gefahrerhöhung unverschuldet erfolgt ist. Wenn Sie oder die versicherte Person diese Gefahrerhöhung nachträglich erkennen und uns dies nicht in Textform angezeigt wird, können wir die vorgenannte Beitragserhöhung auch dann vornehmen, wenn die Gefahrerhöhung unverschuldet ist.

Unser Recht zur Beitragserhöhung erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Ihrer Mitteilung in Textform über die Gefahrerhöhung geltend machen. Sie können Ihren Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns die Gefahrerhöhung hätten mitteilen müssen, verringert sich die Versicherungssumme im Verhältnis des bisherigen Beitrags zum erforderlichen Beitrag der Risikoversicherung für Raucher. Das gilt nicht, wenn Sie – und die versicherte Person – die Mitteilung in Textform nicht vorsätzlich unterlassen haben oder uns die Gefahrerhöhung zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Wir verringern die
Versicherungssumme nicht, wenn die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war.

Die meisten Versicherungen auf unserer Website können Sie online berechnen und abschließen. Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung sind wir als Experten und Versicherungsmakler unterwegs. Hier können wir Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung und leistungsstarke Tarife beim Thema private Unfallversicherung, Krankenversicherung und bei allen anderen Versicherungen im Bereich Absicherung und Vorsorge bieten. Für den Hauskauf haben wir die Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen im Angebot. Eine umfangreiche Gesundheitsprüfung fällt hier meist bis zu einer Versicherungssumme von 500 000 Euro weg. Wenn Sie keine Familie absichern möchten, sondern nur im Todesfall die eigenen Kosten der Beerdigung, dann ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung die beste Wahl. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine unverbindliche Beratung gehört bei unseren Kunden zum Service. Mehr aus der Welt der Versicherungen erfahren Sie aktuell, wenn Sie uns auf Facebook folgen. Wir zählen auf Sie 🙂

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