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Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte brauchen unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung (Abkürzung DUV). Das ist gleichermaßen falsch, wie es leider auch wieder wahr ist. An dieser Stelle holen wir vielleicht etwas weiter aus.

Strenggenommen leistet jede Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), wenn ein Beamter berufsunfähig ist. Und anders herum gibt es eigentlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung, die nicht auch bei Berufsunfähigkeit leistet. Eine Ausnahme gibt es selbstverständlich immer. Aber diesen einen Versicherer kann mich ja keiner zwingen zu nehmen.

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Jede Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine BUV mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel. Kurz DU-Klausel genannt. Diese DU-Klausel gibt es als vollständige und echte DU-Klausel und auch als unvollständige unechte DU-Klausel. Und in allen anderen Kombinationsmöglichkeiten.

Als vollständig gilt eine Klausel dann, wenn sie gleichermaßen für einen Beamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit gilt. In diesen Stadien der Beamtenlaufbahn hat der Beamte nämlich verschiedene Ansprüche an den Dienstherrn. Leistet eine DU-Klausel nur, wenn der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, so ist sie unvollständig. Denn Beamte auf Widerruf können überhaupt nicht und Beamte auf Probe nur in Ausnahmen und auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden.

Echt ist eine DU-Klausel, wenn die Ruhestandsversetzung als alleiniger Nachweis für die Dienstunfähigkeit ausreicht. Eine solche Klausel könnte beispielsweise so lauten: Wir zahlen die Rente, wenn der Versicherte allein aus medizinischen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

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(Zahlen von Franke und Bornberg GmbH)

Eine unechte Klausel lautet eher folgendermaßen: Wir zahlen die Rente, wenn der Versicherte allein aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird und dienstunfähig ist.

Das hört sich für den Laien zunächst gleich an. Allerdings ist der Unterschied gewaltig. Eine echte DU-Klausel stellt eine unwiderlegliche Vermutung dar. Das ist feinstes Juristendeutsch und heißt nichts weiter, als dass der Versicherer nicht selbst prüfen darf. Wenn der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt, muss der Versicherer zahlen.

Bei der unechten Klausel darf der Versicherer selbst prüfen, ob Dienstunfähigkeit vorliegt. Das macht er nach § 26 Beamtenstatusgesetz oder §44 Bundesbeamtengesetz. In beiden steht ungefähr das gleiche und beide Male ist das nicht gut für den Versicherten.

Für alle Lehrer haben wir für die Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung übrigens einen besonderen Service. Philip Wenzel, einer der größten Experten in Sachen Arbeitskraftabsicherung in Deutschland, ist einer unser Berater und war früher selbst Lehrer. Nur, falls ihr von euresgleichen beraten werden möchtet.

Philip Wenzel

Über den Autor:

Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.

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