Beamte brauchen unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung (Abkürzung DUV). Das ist gleichermaßen falsch, wie es leider auch wieder wahr ist. An dieser Stelle holen wir vielleicht etwas weiter aus.
Kontakt – Hier klickenJede Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine BUV mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel. Kurz DU-Klausel genannt. Diese DU-Klausel gibt es als vollständige und echte DU-Klausel und auch als unvollständige unechte DU-Klausel. Und in allen anderen Kombinationsmöglichkeiten.
Echt ist eine DU-Klausel, wenn die Ruhestandsversetzung als alleiniger Nachweis für die Dienstunfähigkeit ausreicht. Eine solche Klausel könnte beispielsweise so lauten: Wir zahlen die Rente, wenn der Versicherte allein aus medizinischen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.
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(Zahlen von Franke und Bornberg GmbH)
Eine unechte Klausel lautet eher folgendermaßen: Wir zahlen die Rente, wenn der Versicherte allein aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird und dienstunfähig ist.
Bei der unechten Klausel darf der Versicherer selbst prüfen, ob Dienstunfähigkeit vorliegt. Das macht er nach § 26 Beamtenstatusgesetz oder §44 Bundesbeamtengesetz. In beiden steht ungefähr das gleiche und beide Male ist das nicht gut für den Versicherten.
Für alle Lehrer haben wir für die Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung übrigens einen besonderen Service. Philip Wenzel, einer der größten Experten in Sachen Arbeitskraftabsicherung in Deutschland, ist einer unser Berater und war früher selbst Lehrer. Nur, falls ihr von euresgleichen beraten werden möchtet.