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Sterbegeld

Gibt es noch ein Sterbegeld von den gesetzlichen Krankenkassen ?

Wenn man den Begriff Sterbegeld hört, denkt man natürlich zuerst an das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Dieses Sterbegeld wurde von der Krankenversicherung bis zum Jahr 2004 an die Angehörigen ausgezahlt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GMG) vom 14. November 2003 wurde leider auch dieser Zuschuss aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Mitglieder in Deutschland aber den Anspruch auf den Zuschuss für die Kosten einer Bestattung.
Für die Leistung gab es eine nur eine Bedingung : Der Verstorbene war selbst oder durch die Familie vor 1989 in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dasselbe galt für die DDR. Mitglieder einer Krankenkasse, die nach 1989 Mitglied wurden, hatten hier leider Pech.

Hierbei wurde unterschieden zwischen einem Mitglied und einem Angehörigen der Familie. Das Sterbegeld war bei einem Mitglied höher als bei dem Familienversicherten. Wenn ein Mitglied der Krankenkasse verstorben war, dann stand der Familie bis zu 2100 DM oder 1050 Euro zu. Für versicherte Mitglieder der Familie gab es 1050 DM beziehungsweise 525 Euro. Als Vorsorge für die Kosten einer Bestattung war dies natürlich auch schon in diesen Jahren viel zu wenig. Ohne eine private Vorsorge konnten auch schon hier keine Rechnungen einer Bestattung vollständig getragen werden.

Für die Auszahlung des Sterbegeldes wurde nur ein formloser Antrag, die Chipkarte der Krankenversicherung, Sterbeurkunde und die Rechnungen benötigt. Das Geld wurde dann an denjenigen ausgezahlt, der diese Sachen bei der Krankenkasse abgab. Es bestand aber auch die Möglichkeit, das Sterbegeld ohne Umwege dem zuständigen Bestatter zuzuführen. Dafür war eine Vollmacht nötig, die auf den Bestatter auszustellen war. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung gab es in der Regel kein Sterbegeld. Hier musste auf eine private Vorsorge zurückgegriffen werden.

Leider gibt das Sterbegeld, in Form einer Zuwendung, nicht mehr. In der Regel wurde das Sterbegeld an denjenigen ausgezahlt, der auch die Bestattungskosten getragen hatte. Auch die heutigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben nur die Möglichkeit einer privaten Bestattungsvorsorge. Hier gibt es genug Angebote durch eine Sterbegeldversicherung, Risikolebensversicherung oder einer guten Geldanlage, wie ein Festgeld oder Tagesgeld.

Das wohl beliebteste und bekannteste Produkt stellt wohl die Sterbegeldversicherung dar. Hier kann man mit kleinen Beiträgen eine ausreichende Versicherungssumme für den Fall der eigenen Beerdigung versichern. Die Dauer der Versicherung ist lebenslang, während die Beitragszahlungsdauer bei den meisten Versicherungen nur bis zum 85ten Lebensjahr geht. Eine Sterbegeldversicherung kann ab einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden. Für die Höhe der Beiträge gilt, je jünger die versicherte Person ist, desto günstiger sind natürlich die Beiträge für die Sterbegeldversicherung. Gerade für junge Menschen ist deshalb eine Sterbegeldversicherung zu empfehlen. Eine Sterbegeldversicherung ist für viele Menschen absolut notwendig, wenn sie ihre Familie auf dem letzten Weg finanziell entlasten wollen. Es fallen ja nicht nur Kosten für die Beisetzung und das Grab an, sondern auch zum Beispiel für die Trauerfeier, den Sarg, die Grabpflege, sonstige Gebühren und so weiter.

Bezahlt die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Kosten der Beerdigung?

Auch wenn dieses Sterbegeld nicht mehr existent ist, so gibt es doch andere staatliche Quellen, aus denen sich ein Sterbegeld gewinnen lässt. So zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, aber nur auf Antrag, 3 volle Monatsrenten an den Ehepartner aus. Dieses Sterbegeld wird auch Sterbevierteljahr betitelt. Der Hinterbliebene, unabhängig ob Witwe oder Witwer, bekommt nach dem Todesfall des Ehepartners 100 Prozent der Rente für die nächsten 3 Monate.

Nach diesen 3 Monaten bekommt der hinterbliebene Ehepartner dann die niedrigere Witwenrente oder die Rente für den Witwer. Diese Rente sollten sich die zurückgebliebenen Familienmitglieder am besten direkt von der staatlichen Rentenversicherung berechnen lassen. Hierzu stehen auch sogenannte Vertrauensleute bereit. Am holt man sich die Informationen bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ansprechpartner ist hierfür entweder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellt (Bfa) oder die zuständige Landesversicherungsanstalt des Bundeslandes (LVA). Diese Institutionen senden nach einem Kontakt die entsprechenden Informationen und Unterlagen zu. Der Antrag auf den Zuschuss (Sterbevierteljahr) gilt auch zugleich als Rentenantrag. Über die Höhe der Rente kann nur die BFA oder LVA genau Auskunft geben.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Tod durch einen Unfall Geld an die Hinterbliebenen aus?

Wenn der Tod nach oder bei einem Unfall eintritt und der Anspruch Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) besteht, dann wird ein Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallkasse ausgezahlt. Kommt es trotz der zahlreichen Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Unfall auf der Arbeit oder auch zu einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die GUV Hinterbliebene mit finanziellen Leistungen ab. Zu den Leistungen gehört das Sterbegeld der Unfallversicherung und die Übernahme von möglichen Kosten einer Überführung.

Das Sterbegeld der staatlichen Unfallversicherung beträgt pauschal 1/7 der zu der Zeit des Todes geltenden Bezugsgröße. Hierbei wird zwischen Ost und West unterschieden. Im Jahr 2013 betrug das Sterbegeld West 4620 Euro und Ost 3900 Euro und 2014 West 4740 Euro und Ost 4020 Euro. Für das aktuelle Jahr 2015 werden bei einem Todesfall durch Unfall 4860 Euro im Westen und 4140 Euro im Osten geleistet.

Das Sterbegeld wird an die Familienmitglieder gezahlt, die die Kosten der Bestattung getragen haben. Gibt es den Fall, dass nicht die Familie die Beerdigungskosten getragen hat, sondern außenstehende Dritte, dann werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet.
Wenn der Tod nicht in der ständigen Wohnung der Familie eingetreten ist, dann können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung von der Unfallversicherung getragen werden. Voraussetzung ist hierfür, dass der Verstorbene sich an diesem Ort im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit aufgehalten hat oder mit den Folgen des Versicherungsfalles in Zusammenhang stehen. Mehr Informationen findet man im § 64 Absatz 2 SGB VII.

Das Sterbegeld und die Erstattung der Kosten der Überführung erhalten Witwen, Witwer, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie des Versicherten.

Haben auch die Angehörigen von Kriegsopferbeschädigten, Beamten oder Mitglieder einer Gewerkschaft einen Anspruch auf einen Zuschuss für die Bestattungskosten?

Hat ein verstorbener Kriegbeschädigter Hinterbliebene, so erhalten diese auch ein Sterbegeld nach dem Bundesversorgungsgesetz. Das Sterbegeld beläuft sich auf das dreifache der Bezüge. Voraussetzung für dieses Sterbegeld ist aber, dass der oder die Hinterbliebene mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Auch im öffentlichen Dienst wird ein Sterbegeld gezahlt. Hier erhält der Hinterbliebene ein Sterbegeld von bis zu drei Monatsgehältern. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung des Zuschusses die Sterbeurkunde und die Nachweise zum Verhältnis der Verwandtschaft. In der Regel kann dies durch das Stammbuch belegt werden. Die Rechtsgrundlage findet man im § 37 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Das Sterbegeld muss bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen mit einem formlosen Antrag der Versorgungsbehörde zuzusenden. Dies sollte aber nur geschehen, wenn es Gründen der Gesundheit die Versorgungsbehörde nicht persönlich aufgesucht werden kann. Die Familienmitglieder besitzen einen Anspruch gegenüber der Versorgungsbehörde, wenn mit dem Toten zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Dabei ist folgende Reihenfolge zu beachten : Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Bestand keine häusliche Gemeinschaft von einer dieser genannten Personen mit dem Verstorbenen, dann wird das Sterbegeld an denjenigen gezahlt, der die letzten Krankheitskosten oder Beerdigungskosten getragen hat oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

Auch Angehörige von Beamten haben einen Anspruch auf die volle Auszahlung der Bezüge im Sterbemonat. In der Regel gehören auch die Hinterbliebenen zu den Erben. Ohne Nachweis der Kosten erhalten Ehegatten, Lebenspartner und Kinder das Doppelte der Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Versorgungsbezüge. Auch nahe Angehörige erhalten das Sterbegeld in doppelter Höhe, wenn Sie mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Die Auszahlung ist einmalig und unterliegt der Steuerpflicht.

Einen Zuschuss können auch die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder einer Gewerkschaft erhalten. Viele Gewerkschaften zahlen ein Sterbegeld, das sich nach der Zeit der Mitgliedschaft richtet. So kann das Sterbegeld bei einer Mindestdauer der Mitgliedschaft von mehr als 40 Jahren das Sechzigfache des Monatsbeitrages, der im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Todesfall entrichtet wurde, betragen. Empfangsberechtigt für die Zahlung ist der Ehegatte. Bei verstorbenen Mitgliedern, die ledig, verwitwet oder geschieden waren, wird das Sterbegeld an denjenigen gezahlt, der nachweislich die Kosten vom Begräbnis getragen hat.

Über diese gesetzlichen Zahlungen hinaus, besteht die Möglichkeit ein Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeldversicherung oder einer Sterbekasse zu erhalten. Hier wird das Sterbegeld in Form einer vorher vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Wer sich also keine Sorgen um finanzielle Probleme seiner Angehörigen bei der Begleichung von Beerdigungskosten machen will, sollte eines der vielen Angebote der Worksurance GmbH annehmen. Über die Startseite kann mehr als 10 bekannte Sterbegeldversicherungen berechnen und online abschließen. Bekannte Anbieter sind unter anderem die Dela Sterbegeldversicherung, Gothaer Versicherungen, Ideal Versicherung, GE-BE-IN Versicherungen, InterRisk Versicherung oder Generali. Kunden können bei Fragen die kostenlose Hotline benutzen. Bei Abschluss der Versicherung bekommen Kunden den Vertrag mit einem frankierten Rückumschlag zugesandt. Informieren Sie sich, was das Unternehmen Worksurance GmbH ihren Kunden zu bieten hat.

Philip Wenzel

Über den  Autor :

Alexander Hacker ist als Versicherungsmakler, ausgebildeter Sozialversicherungsfachmann und Versicherungsfachmann, der Experte auf Worksurance für die Sachversicherungen, private Unfallversicherung und Sterbegeldversicherung.

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