Beerdigungskosten

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es in Deutschland?

Die bekannteste Bestattungsart in Deutschland ist die Feuerbestattung. Die Feuerbestattung hat in den letzten Jahren die Erdbestattung abgelöst. Mehr als 50 Prozent der Personen in Deutschland wählen für den Todesfall die Feuerbestattung. Immer beliebter wird die Baumbestattung. Diese Art der Bestattung wird bei den Menschen immer beliebter und wächst jährlich an.

Bei der traditionellen Bestattung im Erdreich kann zwischen einem Wahlgrab, Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab gewählt werden. In Deutschland besteht ein Friedhofszwang für Särge und Urnen. Das bedeutet, dass Bestattungen in Deutschland immer auf deutschen Friedhöfen erfolgen muss. Neben den Grabmöglichkeiten der Erdbestattung können die die Angehörigen der Verstorbenen bei einer Feuerbestattung auch in einer Urnenhalle oder anonym in einem Urnengemeinschaftsgrab eine Besetzung vornehmen lassen.

Nicht so bekannt ist die Seebestattung. Alternative Arten von Bestattungen sind Diamantenbestattung, Luftbestattung oder Diamantenbestattung. Diese Bestattungen sind nur außerhalb Deutschlands möglich. Die Diamantenbestattung ist hauptsächlich in der Schweiz bekannt und die Luftbestattung wird hauptsächlich in Frankreich, der Schweiz und Tschechien angeboten.

In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2015 etwas neues in dieser Richtung. Eine “normale” Beerdigung durch einen Bestatter in manchen Bundesländern nicht mehr zwangsläufig nötig. Seit dem 01. Januar ist in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfallen das Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen zulässig, soweit eine Gemeinde dieses durch das Ortsgesetz zulässt. Dies ist im Bestattungsgesetz der jeweiligen Länder geregelt. So stirbt die klassische Beerdigung unter der Erde langsam aus und die individuelle Bestattungsmöglichkeit wird immer populärer. Wie im Leben wollen die meisten Menschen auch im Tode ihre eigenen Wünsche wahr werden lassen. Die Preise einer Beerdigung können sich je nach Individualität in hohem Maß unterscheiden.

Welche Kosten können bei einer Beerdigung anfallen?

Der Tod einer geliebten Person hinterlässt nicht nur die Trauer an diese Person, sondern auch anfallende Gänge zu den Behörden und die Organisation der Beerdigung. Hier fallen verschiedene Posten bei den Beerdigungskosten an.

Die Kosten bei einem Todesfall sind je nach Bestattungsart unterschiedlich. In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht auf einem Friedhof. Zur Auswahl stehen neben der bekannten Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Seebestattung und die immer beliebtere Baumbestattung. Bei den meisten Bestattungen entscheiden in der Regel die nächsten Angehörigen und Verwandten, welche Bestattung vorgenommen wird. Der Verstorbene kann dies aber auch in einem Nachlass regeln.

Durch einen schriftlichen Nachlass kann der Verstorbene geregelt habe, dass bei seinem Todesfall eine Feuerbestattung oder eine Erdbestattung durchgeführt wird. Es gibt aber keine gesetzliche Grundlage in Deutschland, dass die Erben, Eltern, Kinder, Verwandte, Familie oder Angehörigen sich an den letzten Willen des Toten halten müssen. Man geht davon aus, dass die Erben den letzten Willen des Verstorbenen respektieren und sich verpflichtet gegenüber dem Verstorbenen fühlen.

Im allgemeinen kostet es bei einem Bestatter ca. 100 Euro, damit er die Wege zu den zuständigen Behörden und Institutionen für sie erledigt. Dazu zählt die Beschaffung des Totenscheins und Sterbeurkunde sowie die Abmeldung laufender Versicherungen und eventuell auch Rentenbezüge. Des weiteren muss der Verstorbene für die Beerdigung auch entsprechend hergerichtet werden.
Das sind die kleineren Posten bei den Beerdigungskosten. Dies kostet im Normalfall 100 bis 150 Euro, doch kann bei aufwendigeren natürlich auch mehr kosten. Bei den Ausgaben für die Beerdigung muss man etwas mehr einplanen. Zum ersten muss man bei einer Erdbestattung einen Sarg und die dazugehörige Innenausstattung auswählen. Hier können die Preise je nach Material und Verarbeitung variieren. Hier kann man die Beerdigungskosten nach oben schrauben.

Die einfachsten Ausführungen beginnen bei etwa 500 Euro. Bei der Feuerbestattung zum zweiten muss die Urne und ebenfalls ein Sarg bezahlt werden. Da der Sarg aber mit eingeäschert wird, muss hier kein extravagantes Modell gewählt werden. Bei der Wahl der Urne gibt es ebenfalls je nach Modell Preisunterschiede, aber billige Urnen sehen nicht immer notdürftig aus. Außerdem sollte man, wenn eine Trauerfeier durchgeführt werden soll, die Miete für den vorgesehenen Saal oder Raum, dessen Ausschmückung und einen Trauerredner ungefähr 300 bis 600 Euro einplanen.

Zu den Leistungen des Bestatters gehören auch beispielsweise die Überführung der Urne oder des Sarges zum Friedhof. Auch die Überführung von der Einäscherung im Krematorium zum Friedhof gehört zum Aufgabengebiet eines Bestattungsunternehmens.

Auch die Friedhofsgebühren, die die Gemeinden erheben, steigen von Jahr zu Jahr. Die Gebühren sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Differenz kann bis zu 300 Prozent aufwärts betragen. Es ist davon auszugehen, dass diese Friedhofsgebühren in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen.

Schließlich braucht man eine Grabstätte und einen Grabstein. Hier findet sich in der Regel der größte Kostenanteil an den Beerdigungskosten. Der Preis einer Grabstätte und eines Grabsteins ist regional und vom Steinmetz abhängig und kann von 500 bis zu 5000 € kosten, dass kommt dann darauf an wie viel man ausgeben kann und möchte.
Beispiel für etwas aufwendigere Beerdigung.

  • Grabstein 3500 €
  • Sarg 3500 €
  • Kränze und Blumen (Blumenschmuck) 1 000 €
  • Trauerredner 400 €
  • Trauerfeier 700 €
  • Trauerkarten/Danksagungen und Traueranzeigen 600 €
  • Grabpflege 300 €
  • Gebühren für die Grabnutzung und Bestattung bei einem Erdreihengrab 3500 €

Die Gesamtsumme beträgt in diesem Beispiel 13 400 Euro. Natürlich kann auch eine Beerdigung für 5 000 Euro durchgeführt werden. Hilfreich ist hier das Vergleichen der jeweiligen regionalen Bestattungsinstituten. Hierfür gibt es spezielle Checklisten. Selbstverständlich können Sie auch bei uns eine Checkliste erhalten, auf der Sie sehen können, welche Kosten bei einer Beerdigung entstehen können. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Interesse an einer solchen Checkliste haben.

Hier darf man aber dann auch nicht sehr aufwendig planen. Man besten vergleichen Sie die Sterbegeldversicherungen, um zu schauen, welche Versicherungssumme beziehungsweise Aufwand der Beisetzung man sich leisten kann. Den Vergleich kann man sich in einem PDF darstellen lassen.

Kann man die Kosten einer Bestattung von der Steuer absetzen?

Die Kosten einer Beerdigung können unter bestimmten Umständen bei der Steuererklärung angesetzt werden. So können die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Erbe geringer ist, als die anfallenden Kosten der Beisetzung.

Wenn die Erben aus rechtlichen Gründen die Übernahme der Bestattungskosten vornehmen müssen oder aus sittlichen Gründen die Beerdigungskosten freiwillig zahlen und der Nachlass nicht zur Deckung der Bestattungskosten ausreicht, dann können diese Kosten als außergewöhnliche Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Es gibt eine Verpflichtung des Erben aus rechtlichen Gründen. Ist das Erbe höher als die Bestattungskosten, dann können diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Für die Steuererklärung müssen alle Beerdigungskosten zusammen addiert werden. Von diesen Bestattungskosten muss das geerbte abgezogen werden. Die Summe, die dabei übrig bleibt, kann dann in die Steuererklärung eingetragen werden.

Müssen Angehörige des Verstorbenen die Beerdigungskosten tragen?

Bevor der Nachlass des Verstorbenen an die Erbberechtigten übergeben werden kann, muss der Erbe sich erst einmal einen Überblick über tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Verstorbenen machen. Erst danach kann der Erbe entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen will.

Ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird, hat aber keinen Einfluss auf das Übernehmen der Bestattungskosten. Ist jemand dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet, dann muss er in vielen Fällen die Beerdigungskosten übernehmen. Zu aller erst sind die Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet. Danach kommen die erwachsenen Kinder Eltern, Geschwister, Großeltern und schlussendlich die Enkel.

Kann den Verpflichteten nicht zugemutet werden, dass sie die Bestattungskosten übernehmen, dann haben diese Personen grundsätzlich einen Anspruch gegenüber dem Sozialamt. Das Sozialamt muss dann die Kosten einer Bestattung in einer einfachen Ausführung übernehmen. Dabei muss beachtet werden, dass die Bestattung des Verstorbenen würdig durchgeführt werden.

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen, wenn Angehörige keinen Nachlass erhalten?

Bestattungskosten muss grundsätzlich der Erbe bei Tod eines Familienmitgliedes zahlen. Wenn kein Erbe vorhanden ist oder wenn die Erbschaft von den Erbberechtigten ausgeschlagen wurde, dann sind der Ehegatte, Eltern oder Geschwister gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Ist niemand, also kein Elternteil, kein Ehegatte oder kein Bruder oder Schwester finanziell in der Lage, die Bestattungskosten zu bezahlen, so übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten. Das Sozialamt übernimmt aber auch die Bestattungskosten in dem üblichen Umfang.

Wenn die Familie aber selbst in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, so sind sie in den meisten Fällen von der Höhe der Kosten überrascht. In der Regel tragen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten zwischen 4 000 Euro und 13 000 Euro. Bei solchen Summen ist es natürlich besser, wenn der Familie eine ausreichende Bestattungsvorsorge zu Verfügung steht. In den Bestattungskosten finden sich zum Beispiel die Kosten für den Bestatter, die Friedhofskosten, der Blumenschmuck, Grabkosten etc. wieder. Überträgt man sehr viele oder alle Leistungen an ein Bestattungsunternehmen erhöhen sich natürlich auch die Bestattungskosten.

Schauen Sie, ob die Familie nicht selbst Leistungen übernehmen kann, die sonst dem Bestattungsunternehmen zugetragen werden. Hier handelt es sich in der Regel um organisatorische Aufgaben, wie der Planung der Trauerfeier, Erledigung der Formalitäten und der Aufgabe der Traueranzeige und Versand der Trauerkarten. Bei den Bestattungskosten spielt es natürlich auch eine Rolle, für welche Bestattungsart sich die Familie entscheidet. Natürlich kann der Verstorbene auch mit einem Bestattungsvorsorgevertrag hier schon eine Wahl getroffen haben. Ob Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Luftbestattung, all diese Bestattungsarten beinhalten relativ hohe Bestattungskosten. Deshalb sollte man sich vorzeitig mit dem Thema Bestattungskosten auseinandersetzen und so den Angehörigen und der Familie noch nachträglichen finanziellen Kummer ersparen.

Eine günstige Sterbegeldversicherung kann eine attraktive Vorsorge für die Bestattungskosten sein. Mit Hilfe des Vergleichsrechners können mehr als 15 verschiedenen Sterbegeldtarife berechnet werden. Im Tarifrechner finden sich Tarife ohne Gesundheitsprüfung und auch ohne Wartezeit. Bis zu 3 Tarife können nach dem Vergleich in einem PDF gegenübergestellt werden. Eine Übersicht der teilnehmenden Versicherungen ist auch auf der Startseite zu finden. Die AGB der einzelnen Sterbegeldversicherungen können auch ausgedruckt werden.

Fragen über die Bestattungsvorsorge können über eine kostenlose Hotline gestellt werden. Beantwortet werden die Fragen von einem ausgebildeten Versicherungsfachmann. Hier gibt es auch Hilfe, wenn nicht klar ist, was eine durchschnittliche Vorsorge kostet. Der persönliche Kontakt ist zwischen Montag und Freitag möglich.

Philip Wenzel

Über den  Autor :

Alexander Hacker ist als Versicherungsmakler, ausgebildeter Sozialversicherungsfachmann und Versicherungsfachmann, der Experte auf Worksurance für die Sachversicherungen, private Unfallversicherung und Sterbegeldversicherung.

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