Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist wieder was anderes als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie unterscheidet sich von der BUV zusätzlich durch 3 Merkmale:
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- Der Prognosezeitraum ist unbegrenzt. Die Erwerbsminderung muss dauerhaft vorliegen. Es gibt auch keinen fingierten Prognosezeitraum.
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- Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen halber und voller Erwerbsminderung. Die halbe liegt vor, wenn ich keine 3-6 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Die volle, wenn ich keine 3 Stunden mehr arbeiten kann.
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- Der Arbeitsmarkt wird berücksichtigt. Wenn ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann, aber innerhalb eines Jahres keine Anstellung finde, bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente. Das nennt sich verschlossener Arbeitsmarkt.
Die Erwerbsminderungsrente ist also vom Auslöser her gesehen besser als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Mal vom Prognosezeitraum abgesehen. Der große Pferdefuß der Erwerbsminderungsrente ist die Höhe. Die EMR wird genauso berechnet wie die Altersrente.
Außerdem muss ich für jeden Monat vor dem Regelrenteneintrittsalter 0,3% abziehen. Maximal 10,8%. Durchschnittlich liegt die Erwerbsminderungsrente unter 900 Euro. Oder anders gesagt, kann ich mit etwa 36% meines letzten Einkommens rechnen. Ganz grob.
Daran lässt sich auch sehen, dass der Staat zwar hilft, aber es halt nicht immer genug ist. Deswegen ist es so wichtig, mit einer BUV oder einer EUV vorzusorgen.