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Hannoversche Risikolebensversicherung

Der Sekretariatsassistent Otto Hoffman gründete am 29. Oktober 1875 den Preußischen Beamten-Verein, der am 1. Juli 1876 seine Tätigkeit aufnehmen konnte. Im gleichen Jahr wurde die erste Versicherungspolice ausgestellt. Otto Hoffmans bis heute gleich gebliebene Grundidee, Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, stellte den Grundstein der heutigen Hannoverschen Leben dar. Der Versicherte ist Mitglied und Träger des Vereins. Auf kostspielige Versicherungsvertreter wird in diesem Zuge verzichtet. Am 18. Oktober 1877 übernahm Kaiser Wilhelm I. die Schutzherrschaft des Preußischen Beamten-Vereins.

Highlights der Hannoverschen Risikolebensversicherung

  • Zusätzliche Versicherungssumme für hinterbliebene Kinder
  • Sofortleistung bei Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Verlängerungsoption

Tarife der Risikolebensversicherung der Hannoverschen

Basis

  • anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie in der Versicherung
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (3 Anlässe)
  • Vorgezogene Todesfallleistung von 25% der Versicherungssumme bei Lebenserwartung unter 12 Monaten

Plus

  • Basis-Schutz
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (9 Anlässe)
  • Verlängerungsoption
  • Vorgezogene Todesfalleistung bei schwerer Krankheit
  • Extra Kindergeld (zusätzliche Versicherungssumme bei Tod des Versicherten für jedes Kind unter 7 Jahre)

Exklusiv

  • Plus-Schutz
  • Sofortleistung bei Krebs
  • Sofortleistung bei Schlaganfall oder Herzinfarkt im Vertrag

 

Richtlinien für die Annahme

Annahmerichtlinien Basis / Plus / Exklusiv
Höhe der Versicherungssummen ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung bis 500.000 €
Risikostufe 1 (Summengrenzen) ab 500.000,01 €
Risikostufe 2 (Summengrenzen) ab 1.000.000,01 €
Risikostufe 3 (Summengrenzen) keine
Kostenübernahme bei zusätzlicher Gesundheitsprüfung ja; maximal 200 € für geforderte Untersuchungen bei Zustandekommen des Vertrages
Medical Home Service ja;
Mindest-/Höchsteintrittsalter 15 Jahre / 69 Jahre
Mindest-/Höchstlaufzeit 5 Jahre / 45 Jahre
Mindestversicherungssumme/ Mindestbeitrag 20.000,00 € / –
Höchstversicherungssumme 5 Millionen €
Staatsangehörigkeit Unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland muss vorliegen
Vertragsgestaltungsmöglichkeiten Verbundene Leben oder Ein Leben
Voranfrage über Vers-Diagnose möglich nein;
Vereinfachte Gesundheitsprüfung für bestimmte Personengruppen ja; Immobilienerwerber und Praxisfinanzierer, mit einem max. Eintrittsalter von 45 Jahren und einer max. Versicherungssumme von 500.000 €

 

Summenverläufe

  • Einzelleben (Risikolebensversicherung)
  • verbundene Leben (Partner-Risikolebensversicherung)
  • Versicherungssumme linear fallend oder annuitätisch fallend

 

Anzeigepflicht und Rauchverhalten

Anzeigepflicht Basis / Plus / Exklusiv
Verzicht auf Kündigung oder Beitragsanpassung bei unversch. Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG (falsche oder unvollständige Angaben im Antrag) ja;
Verzicht auf § 24 VVG (Kündigung des Vertrages) bei gemeldeter Gefahrerhöhung (zum Beispiel Anfangen zur rauchen) ja;
Definition Raucher Nichtraucher ist, wer in den vergangenen 12 Monaten (bei N-Tarifen) bzw. 10 Jahren (bei N10-Tarifen) vor Abgabe der Vertragserklärung kein Nikotin aktiv durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Rauchen oder Inhalieren umfasst auch den Konsum von E-Zigaretten, E-Zigarre, E-Pfeife, Kautabak, Schnupftabak und Wasserpfeife.
Verzicht auf Meldepflicht bei Aufnahme des Rauchens nein;
Besteht Anspruch im Leistungsfall bei nicht gemeldeter Gefahrerhöhung (z.B. Rauchen) ja; Kürzung der Leistung um die Beitragsdifferenz zwischen Raucher- und Nichtraucherbeitrag

 

Optionale Tarifbausteine

Dynamik

Hannoversche Risikolebensversicherung im Test

In der Ausgabe 10/2021 der Zeitschrift EURO erhielt der Tarif „Risikoversicherung nach Tarif E-RLP“ in der Gesamtwertung die Durchschnittsnote „sehr gut+“.

Die Zeitschrift Focus Money hat in ihrer Ausgabe 39/2021 verschiedene Anbieter von Risikolebensversicherungen für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Angehörige von Heilberufen und Berufsanfänger unter die Lupe genommen. Dabei konnte der Tarif „T1-Premium“ der Hannoverschen in allen Kategorien mit der Note „hervorragend“ auftrumpfen. Damit ist die Bewertung im Vergleich zur Ausgabe 41/2020 (T1-Plus) gleich geblieben.

Im Rating-Spezial „Die Familie schützen“ in der Focus Money Ausgabe 16/2021 wurde der Tarif „RLV Basis“ ebenfalls mit „hervorragend“ ausgezeichnet.

Hannoversche Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen

 

Beiträge

Beitrag Basis / Plus / Exklusiv
Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG nein;
Brutto-/ Nettospread in % 55 %
Beitrag über die Laufzeit konstant kalkuliert ja;
Beitragsfreistellung möglich ja;
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung ja; Innerhalb eines Jahres
Reduzierung des Versicherungsschutzes möglich ja;
Dynamiken möglich ja; bis 3%
Verzicht auf Beitragszuschlag für Motorradfahren (kein Motorsport) nein;
Verzicht auf Beitragszuschlag für Tauchen nein;
Einmalbeitrag nein;
Tarifwechsel bei Gefahrwegfall nein;
Verwendung der Überschüsse Beitragsverrechnung
Kein Beitragszuschlag für hohen BMI
Zahlbeitrag in den letzten 10 Jahren stabil? ja;
Zahlbeitrag in den letzten 20 Jahren stabil? ja;

 

Bei den Tarifen „Plus“ und „Exklusiv“ ist ein späterer Wechsel in den Nichtrauchertarif ohne Gesundheitsprüfung einmalig möglich.

Vergleich der Leistungen in den Risikolebensversicherungen der Hannoverschen

Leistung Basis / Plus / Exklusiv
Leistung bei Inneren Unruhen ja;
Leistung bei Kriegsereignissen im Ausland an denen die versicherte Person nicht aktiv teilnimmt ja; passives Kriegsrisiko mitversichert, aktives Kriegsrisiko ausgeschlossen.
Leistung bei Strahlen ja;
Leistung bei ABCStoffen nein;
Pflegeleistung nein;
Mögliche Summenverläufe konstant, fallend, annuitätisch, tilgungsfreie Jahre einschließbar
Vorläufiger Versicherungsschutz ja; Versicherungsssumme, max. 100.000 Euro für 2 Monate

 

Temporäre Leistungserhöhungen (Plus und Exklusiv)

Erhöhung um 20% max. 30.000 Euro für 6 Monate, bei Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie, sowie bei Heirat oder Geburt/Adoption eines Kindes

 

Zusatzleistungen für Kinder (Plus und Exklusiv)

Für jedes Kind unter 7 Jahre gibt es eine Zusatzleistung in Höhe von 2.400 Euro

 

Sonderleistung bei schwerer Krankheit (nur Exklusiv)

10% der Versicherungssumme

 

Vorgezogene Todesfallleistung bei tödlichen Erkrankungen

Im Tarif Basis auf 25 % der Versicherungssumme begrenzt, wird aber in allen drei Tarifen ausgezahlt, wenn die Lebenserwartung max 12 Monate beträgt

 

Sofortleistung bei Tod unabhänigig von Leistungsprüfung (Plus und Exklusiv)

10% der vereinbarten Versicherungssumme (höchstens jedoch 10.000 Euro)

Möglichkeiten der Nachversicherung in 2022

Nachversicherung Basis / Plus / Exklusiv
Nachversicherung bei Heirat ja;
Nachversicherung bei Geburt/Adoption eines Kindes ja;
Nachversicherung bei Immobilienerwerb ja;
Nachversicherung bei Änderung am Überschusssystem Leistungsbonus ja;
Nachversicherungsgarantie ohne auslösendes Ereignis ja; Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre einmalig um 20%, max. 30.000 Euro
Erhöhung pro Ereignis / maximale Erhöhung 20% max. 30.000 Euro / max. 100.000 Euro bzw. 100% der Ursprungsversicherungssumme
Höchstalter für Nachversicherungsgarantie bis zum 20. Versicherungsjahr

 

Die Nachversicherung bei weiteren Ereignissen wird nur in den Tarifen Plus und Exklusiv gewährt.

Ebensfalls nur in diesen beiden Tarifen ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bis 3 Jahre vor Ablauf um 10 Jahre möglich.

News

Zwei Exklusiv-Aktionen ab sofort dauerhaft verfügbar

Vorgezogene Todesfallleistung im Basis-Tarif

Die vorgezogene Todesfallleistung wurde bei schwerer Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten dauerhaft von 25 Prozent auf 100 Prozent erhöht.

Erhöhung des vorläufigen Versicherungsschutzes

Ihre Kunden sind mit folgenden Höchstsummen während der Antragsprüfung vorläufig abgesichert:

  • im Basis-Tarif mit bis zu 200.000 Euro,
  • im Plus-Tarif mit bis zu 250.000 Euro und
  • im Exklusiv-Tarif mit bis zu 300.000 Euro.

 

Kontakt

Hannoversche Lebensversicherung AG

VHV-Platz 1
D-30177 Hannover
Briefanschrift: 30622 Hannover

0511.956 57 48
voranfragenrlv@hannoversche.de

Für die Absicherung der Hinterbliebenen und Angehörigen mit einer kleineren Versicherungssumme haben wir die Sterbegeldversicherung im Angebot. Die Versicherungen für den Todesfall können Sie in der Regel auf unserer Website online berechnen und abschließen. Dieser Abschluss ist auch für andere Versicherungen, wie die private Unfallversicherung möglich. Als Versicherungsmakler sind wir in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung und der Vorsorge unterwegs. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder und Schüler gehört wie für Studenten zu unserem Beratungsangebot.

Die private Altersvorsorge zählt wie die betriebliche für Unternehmen zu unseren Kernkompetenzen. Hier erhalten Sie Angebote zu der Rürup-Rente, Riester-Rente, private Rentenversicherung oder Direktversicherung. Lassen Sie sich wie unsere Kunden von unserem Service überzeugen.

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