Scroll Top

Schaden-Unfallversicherung

Worauf muss man im Unfall-Leistungsfall achten?

Das Aufzeigen und Erklären der Leistungen einer privaten Unfallversicherung und der
Unterschiede der einzelnen Tarife gehört zu Ihrem Alltag. Aber wie sieht es im Schadenfall aus?
Für Ihre Kunden zeigt sich erst im Schadenfall, ob die abgeschlossene Absicherung ausreicht und die entstandenen Kosten deckt.

Doch auch der beste Schutz nützt nichts, wenn es bei der Schadensaufnahme und der weiteren
Schadensbearbeitung zu Fehlern oder zu Fristversäumnissen kommt. Deshalb geben wir Ihnen im Folgenden ein paar wichtige Tipps, wie Sie Ihre Kunden auch im Schadenfall überzeugen.

Zur Veranschaulichung sehen Sie hier eine kleine Infografik dazu:

Sie müssen den Unfall dem Versicherer so schnell wie möglich melden

Gemäß den AUB sollte jeder versicherte Unfall unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Geschieht dies nicht begeht man eine Obliegenheitsverletzung und riskiert so den Versicherungsschutz. Unter Juristen wird „unverzüglich” mit „ohne schuldhaftes Verzögern” übersetzt. Mehr als eine Woche sollte man die Meldung also auf keinen Fall hinauszögern.

Viele Versicherer haben hier jedoch eine kundenfreundlichere Lösung gefunden. Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und die Versicherung unterrichtet, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. Trotzdem sollten Sie vorsorglich alle Unfälle, die Ihr Kunde erleidet, dem jeweiligen Versicherer anzeigen.

Senden Sie die vollständige Unfallanzeige zurück

Sämtliche Angaben, die vom Versicherer gefordert werden, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich gemacht werden. Ist das nicht der Fall greift die bei vielen
Versicherern hinterlegte Versehensklausel. Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt das die Leistungspflicht nicht, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person nachweist, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt und der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachgeholt bzw. die Obliegenheit unverzüglich erfüllt hat.

Lassen Sie sich von dem von der Versicherung benannten Arzt untersuchen

Gemäß AUB kann der Versicherer Ihren Kunden an beauftragte Ärzte verweisen, von denen er sich untersuchen lassen muss. Ihr Kunde ist auch verpflichtet, sich auf Anraten der Ärzte zumutbaren Operationen zu unterziehen. Einige Versicherer verzichten auf die Verpflichtung, sich zumutbaren Operationen zu unterziehen.

Auch ein tödlicher Unfall muss innerhalb von 48 Stunden beim Versicherer gemeldet werden

Generell besteht die Verpflichtung, den Unfalltod dem jeweiligen Versicherer innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen. In einigen Tarifen ist diese Frist verlängert. Manche Versicherer verzichten in Ihren Top-Tarifen komplett auf eine Fristsetzung.

Für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität gibt es Fristen

Neben den reinen Fristen für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität gibt es noch einiges zu beachten. Zum einen muss man hier zwischen dem Eintritt der lnvalidität, der ärztlichen Feststellung und der Geltendmachung beim Versicherer unterscheiden. Gemäß AUB gilt für alles eine Frist von 15 Monaten. Einige Versicherer haben diese Fristen jedoch auf bis zu 42 Monate ausgedehnt.

Im Schadensfall sollte man auf jeden Fall beachten, dass der Kunde sich den Invaliditätsgrad auch von einem Arzt schriftlich bestätigen lässt und dass zusätzlich innerhalb der Frist auch ein Antrag auf Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer gestellt wird. Die normale Schadensmeldung ersetzt die Geltendmachung nicht!

Auch ärztliche Atteste über eine noch nicht abgeschlossene Behandlung bzw. neue Untersuchungsunterlagen (zum Beispiel Röntgenbilder) können die Fristen nicht verlängern oder den Antrag auf Geltendmachung ersetzen. Ihr Kunde sollte sich also immer einen möglicherweise zurückbleibenden Invaliditätsgrad innerhalb der Fristen bescheinigen lassen und beim Unfallversicherer seinen Anspruch geltend machen.

Philip Wenzel

Über den  Autor :

Alexander Hacker ist als Versicherungsmakler, ausgebildeter Sozialversicherungsfachmann und Versicherungsfachmann, der Experte auf Worksurance für die Sachversicherungen, private Unfallversicherung und Sterbegeldversicherung.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.