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Welche Ansprüche haben Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Lehrer bei Dienstunfähigkeit

Die Frage, welche Ansprüche Lehrer bei Dienstunfähigkeit an den Dienstherrn haben, lässt sich allgemein ganz schnell beantworten.

Die Formel lautet ((ruhegehaltsfähiges Einkommen der letzten 2 Jahre/2) x (ruhegehaltsfähige Dienstzeiten x 1,79375%))- 0,3% pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze (max. 10,8%)

Damit wissen wir, was Lehrer bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn bekommen. Außer den Mathelehrern unter euch, hat das aber kaum einer verstanden. Ich hab auch lange gebraucht. Ich war ja Lehrer für Deutsch und Geschichte.

Selbst die, die es verstanden haben, wissen aber noch nicht, wann ein Lehrer dienstunfähig ist.

Ich versuche mal, es so verständlich zu schreiben, wie es sich für einen Deutschlehrer gehört. Und dabei will ich immer die Quellen angeben, wie ich es in Geschichte gelernt habe.

Wann hat ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit einen Anspruch an den Dienstherrn?

Lehramtsstudenten haben keine Ansprüche. Referendare sind in der Regel Beamte auf Widerruf. Damit haben sie ein paar Ansprüche. Als Beamter auf Probe, also, die erste Zeit nach dem Referendariat, hat ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit sogar schon Anspruch auf ein Unfallruhegehalt. Und unter Umständen sogar mehr. Allerdings besteht darauf kein Anspruch. Der Beamte auf Lebenszeit hat nach Ablauf der Wartezeit von 60 Monaten Anspruch auf das Mindestruhegehalt. Das sind entweder 35% meiner persönlichen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder 65% der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zzgl. 30,68€. Nach dem jetzigen Stand sind das ungefähr 1.800 Euro.

Wann hat ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit Anspruch im Referendariat?

Der Beamte auf Widerruf hat als Lehrer bei Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Freizeitunfall keinen Anspruch. Würde der Referendar wegen DU entlassen, müsste er sich rückwirkend gesetzlich versichern und hätte Anspruch auf eine sogenannte volle Erwerbsminderungsrente. Diese leistet aber erst, wenn ich keine 3 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Außerdem ist die Höhe in der Regel zu niedrig, um vernünftig leben zu können. Im Durchschnitt liegt diese Rente bei knapp 900 Euro.

Bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall besteht ein Anspruch auf den sogenannten Unterhaltsbeitrag. Dazu muss der Referendar zu mindestens 25% erwerbsunfähig sein. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit hat nichts mit der Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun und ist auch nicht weiter definiert. Ich geh mal davon aus, dass er vergleichbar mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Deutschen Rentenversicherung vor 2001 ist.

Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit bekommt der Referendar 66,7% seiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Oder 75% der Endstufe aus A4. Das sind also mindestens 2.037,55 Euro im Moment. Wer zwischen 25%-100% EU ist, erhält diesen Unterhaltsbeitrag anteilig.

Was ist bei Beamten auf Probe?

Wenn das Ref zuende ist, ist alles gut. Oder nicht? Zunächst mal ist es aus vielen verschiedenen Gründen super, wenn das Referendariat vorbei ist. Was die Ansprüche als Lehrer bei Dienstunfähigkeit anbelangt, ist die Verbesserung überschaubar.

Bei einer Krankheit oder einem Freizeitunfalls hat der Lehrer bei Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Ich kann aber mal einen Antrag stellen. In Ausnahmefällen klappt das. Wie der Antrag zu stellen ist und was die Ausnahme ist, ist aber nicht definiert. Es handelt sich bei § 15 Beamtenversorgungsgesetz um eine sogenannte “Kann-Klausel”. Alles kann, nichts muss. Dann gibt es aber auch kein Ruhegehalt, sondern einen Unterhaltbeitrag.

Entlässt mich der Dienstherr, muss ich mich rückwirkend gesetzlich versichern. So wie der Referendar.

Bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall habe ich aber auch schon als Beamter auf Probe Anspruch auf Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt. Wie sich das berechnet, erkläre ich später.

Außerdem habe ich dann Anspruch auf das erhöhte Unfallruhegehalt. Dazu muss ich verletzt werden, wenn ich mich in Ausübung meines Dienstes Lebensgefahr begebe. Das dürfte bei Lehrern eher selten der Fall sein. Eine Klassenfahrt fällt schon mal nicht darunter. Wenn ich einen Schüler auf Klassenfahrt aus einer lebensbedrohlichen Situation rette und mich dabei verletze, vielleicht schon. In aller Kürze, weil es hier nicht unbedingt relevant ist: Beim qualifizierten Dienstunfall muss ich zu 50% erwerbsunfähig sein. Dann bekomme ich 80% der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe. Wer in A 14 ist, erhält dann 80% der letzten Stufe aus A16. Das wären 6.034,18 Euro. Aber als Lehrer ist man dann doch eher selten in Lebensgefahr.

Welche Ansprüche hat ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit, wenn er auf Lebenszeit verbeamtet ist?

Wenn ich auf Lebenszeit verbeamtet bin, ist eigentlich alles schick. Allerdings muss ich erstmal die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen. Dabei geht es aber nicht um Kalendermonate ab der Verbeamtung auf Lebenszeit. Es geht um ruhegehaltsfähige Dienstzeiten. Aber damit es schön kompliziert ist, gelten hier nicht alle ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, die zur Berechnung der Höhe der Pension gelten. Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest du hier nur die Zeit ab Beginn des Referendariats nehmen. Je nach Bundesland sind das zwischen 12-24 Monate. Dann sind es in der Regel noch mal 2 Jahre auf Probe, sodass ich dann noch 1-2 Jahre auf Lebenszeit verbeamtet sein muss, um als Lehrer bei Dienstunfähigkeit die vollen Ansprüche zu haben.

Dann kann mich der Dienstherr nicht mehr entlassen. Er kann mich nur noch in den Ruhestand versetzen. Und da hat der Lehrer bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Wie wird die Höhe berechnet?

Das berechnet sich nach der oben schon genannten Formel. Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge sind das Grundgehalt plus Familienzulage 1 und Amts- oder Strukturzulagen. Wenn du 2 Jahre in der gleichen Besoldungsstufe bist, gilt sie. Vorher wird die vorherige Besoldung herangezogen oder gequotelt. Es wird also nicht die gesamte Erwerbsgeschichte herangezogen wie bei Angestellten. Wer also nur in den letzten 2 Jahren richtig verdient hat, hat alles richtig gemacht.

Dann kommen die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Das sind Studienzeiten bis zu 2,34 Jahren (855 Tage), der Wehr- oder Wehrersatzdienst, evtl. dienstbezogene Ausbildungszeiten bei Fachlehrern bis zu 3 Jahren (1095 Tage). Außerdem die tatsächliche Dienstzeit und 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr.

Diese Zeiten nehme ich dann mal 1,79375%. Noch vor 10 Jahren gab es 1,875% pro Jahr. Wer aus dieser Zeit schon eine Berechnung hat, muss die Jahre vor 2011 um den Faktor 0,95667 bereinigen. Oder einfach die gesamte Zeit mal 1,79375% nehmen. Am Ende ziehe ich bis zu 10,8% ab. Arbeite ich länger als ich muss, werden pro Monat 0,5% oben draufgerechnet.

Übrigens: Wer freiwillig in den Vorruhestand geht, bekommt bis zu 14,4% abgezogen.

Und wer zusätzlich eine gesetzliche Rente aus einem Angestelltenverhältnis bezieht, bekommt den Teil der Rente angerechnet, der den Anspruch von 71,75% übersteigt. Vorher wird nix verrechnet.

Wie sich Teilzeit auf das Ruhegehalt auswirkt, lest ihr hier!

Was bekommt ein Lehrer bei einem Dienstunfall?

Ein Dienstunfall ist nicht so leicht zu konstruieren. Der Gang auf die Toilette fällt in der Regel unter “eigenwirtschaftliches Handeln”. Aber bei einer Klassenfahrt oder bei Sportlehrern kann das schon mal vorkommen.

Das Mindest-Unfall-Ruhegehalt beträgt 66,7%. Bei den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten darf ich nur die Hälfte der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr anrechnen. Dafür schlage ich pauschal 20% auf das Ergebnis drauf. Und die ruhegehaltsfähigen Bezüge sind hier nicht die aktuellen, sondern die, die ich mir bis zur Regelaltersgrenze hätte erdienen können.

Ich kann hier maximal 75% erreichen. In den meisten Bundesländern wurde aber schon auf 71,75% gekürzt…

Wann bin ich dienstunfähig?

Dienstunfähig bin ich, wenn ich innerhalb von 6 Monaten 3 Monate DU war und außerdem keine Aussicht besteht, dass ich in den nächsten 6 Monaten wieder voll dienstfähig werde. Da Lehrer Länderbeamte sind, gilt hier der §26 des Beamtenstatusgesetzes in Kombination mit dem jeweiligen Länderrecht.

Viele denken, die DU-Klausel wäre besser, als eine herkömmliche BU-Versicherung. Das stimmt aber so nicht. Da will ich nicht ins Detail darauf eingehen. Das hab ich auf der Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung schon ausführlich gemacht. Theoretisch ist es unmöglich, DU, aber nicht auch gleichzeitig BU zu sein. Umgekehrt kann ich sehr wohl berufsunfähig sein, aber noch lange nicht DU. Denn zum Einen darf mich der Dienstherr zu einer Umschulung zwingen, um mich anders einsetzen zu können. Außerdem erkennt er theoretisch die DU nicht an, wenn der Amtsarzt nicht bestätigt, dass ich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder gesund werde. Das dürfte vor allem bei psychischen Erkrankungen selten möglich sein. In der Theorie…

In der Praxis besteht der Vorteil aber darin, dass die DU-Klausel, sofern es eine “echte DU-Klausel” ist, für den Versicherer eine unwiderlegliche Vermutung darstellt. Welche Klausel derzeit gut ist, liest du in unserem Marktvergleich der DU-Klauseln.

Außerdem will dich der Dienstherr ja eher in den Ruhestand versetzen. Die Alternative ist, dass du volle Bezüge erhältst, obwohl du nicht arbeitest. Deswegen hat der Dienstherr z.B. in Bayern im Artikel 65 Absatz 2 auch die Möglichkeit, mich in den Ruhestand zu versetzen, wenn ich mich weigere, mich untersuchen zu lassen. Egal wie, hat der Lehrer bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf sein Ruhegehalt.

Was ist mit der begrenzten Dienstfähigkeit?

Die begrenzte Dienstfähigkeit kann in der Wichtigkeit nur empirisch eingeordnet werden. Denn die Kultusministerien haben dazu keine belastbaren Zahlen. Grundsätzlich schaffen es die meisten Lehrer in den Ruhestand, ohne vorher dienstunfähig zu sein. Nur ein Teil derer, die sich wegen DU in den Ruhestand versetzen lassen, beantragen eine Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit. Hinzukommt, dass hier in meinen Augen keine private Absicherung notwendig ist.

Zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg oder Niedersachsen, bekommt der Lehrer, der teilweise wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand ist, prozentual den Teil seiner Bezüge, den er noch arbeitet. Zusätzlich erhält er 50% des Unterschiedbetrags zwischen dem was er vorher und dem was er jetzt verdient. Wer also noch zu 60% arbeiten kann, würde 80% seiner Besoldung bekommen, wenn nicht bei 71,75% gedeckelt werden würde.

Und selbst bei schlechteren Regelungen erhält der Lehrer zusätzlich zu dem prozentualen Teil, den er noch arbeitet, immerhin 5% seiner vorherigen Bezüge oben drauf. Wer also 60% arbeitet, erhält tatsächlich 65%.

Januar 2020 haben einige Bundesländer zu der freundlicheren Regelung gewechselt. Mal sehen, ob der Trend in diese Richtung geht.

Seit 2022 hat nur noch Hessen eine abweichende Regelung. Hier gibt es pauschal 35% des Unterschiedsbetrages  und nach einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von 5 Jahren um 5%, bei 10 Jahren 10%, bei 15 Jahren 15% und bei 20 Jahren 20%. Es ist zwar nicht explizit angegeben, aber ich gehe davon aus, dass es keine Zwischenschritte gibt.

Eine genaue Auflistung zum Anspruch bei begrenzter Dienstfähigkeit in den verschiedenen Bundesländern hab ich auch schon geschrieben 🙂

Muss ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit privat vorsorgen?

Ich denke, wenn ein Lehrer auf Lebenszeit verbeamtet ist und bescheiden lebt, dann ist die Mindestversorgung von 1.800 Euro schon ok. Eine private Absicherung ist vor allem in den ersten 5 Jahren sinnvoll. Danach kann ich noch einen kleinen Betrag absichern, da die Pension ja auch durchaus nochmal gekürzt werden kann. Außerdem leben wir ja meistens dann doch nicht so bescheiden, wie wir eigentlich sollten. Grundsätzlich muss ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit nicht zwingend privat vorsorgen.

Aber ich als Vermittler empfehle jedem Lehrer immer wieder mal die Ansprüche durchzurechnen. Wenn der Lehrer bei Dienstunfähigkeit ein ausreichendes Ruhegehalt bekommt, kann er die private Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen. Wenn der Lehrer bei Dienstunfähigkeit nicht genügend bekommt, um davon zu leben, dann nicht. Ebenfalls haben wir Informationen für Referendare, Soldaten und Beamte der Polizei auf Worksurance.

Natürlich sind wir Ansprechpartner in allen Bereichen der Arbeitskraftabsicherung und der Vorsorge. Da gehört neben der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung, der Dienstunfähigkeitsversicherung auch die private Unfallversicherung dazu. Beim Thema Vorsorge können wir Ihnen passende Informationen zu der Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Krebsversicherung oder Dread Disease Versicherung bieten.

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